Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
412
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VerhandlungDrucksache:
542/2012
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 28.11.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Vom Schülerhaus zur Ganztagsgrundschule
- Pädagogisches Rahmenkonzept und Standards
- Sachstandsbericht
- Ausblick

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 07.11.2012, öffentlich, Nr. 372
Ergebnis: Vertagung

Gemeinderat vom 08.11.2012, öffentlich, Nr. 212
Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 14.11.2012, GRDrs 542/2012.

Außerdem liegen zu diesem Tagesordnungspunkt folgende Anträge vor, die an die Ausschussmitglieder ausgegeben worden sind (dem Protokoll nicht beigefügt):

- Antrag Nr. 399/2012 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 23.11.2012;
- Antrag Nr. 403/2012 der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE vom 27.11.2012;
- Antrag Nr. 404/2012 der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 27.11.2012.


Einleitend geht BMin Dr. Eisenmann zu den vorliegenden Anträgen auf die finanzielle Tragweite ein und was noch geleistet werden muss. Sie bedankt sich zunächst, dass das Thema im Gemeinderat und in der Öffentlichkeit eine große Rolle spielt. Richtig sei ihrer Meinung nach, dass das Rahmenkonzept gemeinsam mit dem Landesinstitut für Schulentwicklung entwickelt worden ist, da damit auch die Landesseite abgedeckt worden ist. Sie meine, dass Verwaltung und Gemeinderat, was den Anspruch und die Zielsetzung angehe, welche Qualität im Ganztagsgrundschulbereich geboten werden solle, sehr eng beieinander seien.

Was das Thema mehr Geld für freie Träger angehe, weist die Vorsitzende darauf hin, dass in den Haushaltsberatungen die Zuschüsse für die freien Träger bereits erhöht worden sind im Hinblick auf die Standardverbesserungen. Der Gemeinderat habe im Haushalt auf den Vorschlag der Verwaltung hin u. a. was Pauschalmittel, den Personalschlüssel und die Leitungsfreistellung angehe, zusätzliche Mittel eingestellt, und zwar von ursprünglich 80.000 € auf 142.000 €, was eine Steigerung der Zuschüsse an die Träger im Bereich Ganztagsschule um 76,6 % bedeute. Die Forderungen der Träger, die in den Anträgen teilweise übernommen wurden, gingen von einer weiteren Erhöhung aus. Die freien Träger beantragten jetzt 184.000 €, was zum Ausgangspunkt vor den letzten Haushaltsberatungen eine Steigerung um mehr als 130 % bedeute.

In den Fachausschüssen sollte diskutiert werden, ob die Mittel nur in die Verwaltung gehen bzw. wie viel Qualität beim Kind ankomme, ebenso die Frage der nochmaligen Mittelerhöhung für die Träger und die haushalterische Darstellung. Es könnte nochmals schriftlich dargestellt werden, wie viele Mittel benötigt werden. Sie bitte dann auch darüber zu diskutieren, mit welchem Inhalt, mit welchem Personal und mit welcher tatsächlichen Qualitätsverbesserung nicht nur in der Verwaltung, sondern beim Kind gearbeitet werden soll. Beim Konzept der freien Träger sei aus ihrer Sicht hier noch "sehr viel Luft drin".

Die Schulverwaltung habe sich bewusst dagegen entschieden, dass der Bereich der Halbtagsgrundschule mit Kernzeitbetreuung oder Verlässlicher Grundschule auch durch den Träger, der den Ganztagsschulzug anbiete, abgedeckt wird. Sie weist in diesem Zusammenhang auf die Beschlussfassung der GRDrs 583/2012 (Ergänzung) durch den Gemeinderat zur Nachqualifizierung von Betreuungskräften hin. Derzeit seien in der Verlässlichen Grundschule 354 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Nach Meinung der Verwaltung sollte, ausgehend von der Grundsatzentscheidung im Sommer letzten Jahres zur GRDrs 199/2011, qualifizierte Betreuung bei der Verlässlichen Grundschule/Kernzeit in Zukunft beim Halbtagszug angeboten werden und der Schwerpunkt der Pädagogik im Bereich der Ganztagsschule liegen. Dies sei nicht einfach zu entscheiden; die Schulverwaltung sei gerne bereit, gemeinsam mit dem Referat AK und dem Gesamtpersonalrat ein Personalumsetzungskonzept für die einzelnen Standorte zu entwickeln.

Zu der ebenfalls von den freien Trägern übernommenen Forderung in den Anträgen, den Preis für das Mittagessen erst zu einem späteren Zeitpunkt festzusetzen, merkt die Bürgermeisterin an, dass der Mittagessenspreis im Bereich der Schülerhäuser analog zum Hort beschlossen wurde - diese Summe sei für die Mittagessen eingestellt worden. Außerdem habe es bei der Stadt bisher immer einheitliche Mittagessenspreise gegeben. Der Preis für das Mittagessen in der Ganztagsschule sei noch nicht beschossen, aber durch den Beschluss für Schülerhäuser, Horte usw. sei ein Grundsatzbeschluss gefasst worden, was das Mittagessen in der Stadt kostet.
Das Jugendamt betreffend weist BMin Dr. Eisenmann den von Dritten im Rahmen von Diskussionen geäußerten Vorwurf, dass sie die Qualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt nicht hoch genug schätze, als absurd zurück. Sie würde sich wünschen, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verlässlichen Grundschule mit ähnlichem Respekt wie beispielsweise ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behandelt und nicht so abqualifiziert werden, wie dies teilweise der Fall sei.

Zum Vorschlag der Schulverwaltung gebe es einen Dissens mit dem Referat SJG bei der Frage, ob das bisher bestehende System geändert werden solle oder nicht. Bei den bisher bestehenden 17 Ganztagsgrundschulen habe man den Grundsatz, dass die Trägerschaft an freie Träger vergeben wird, was vom Gemeinderat so beschlossen wurde. Da beim Jugendamt ohnehin ein Mangel an Erzieherinnen und Erziehern bestehe und da es schwierig sei, Personal zu gewinnen, halte sie es nicht für angebracht, dieses Personal auch noch im Rahmen der Ganztagsgrundschule einzusetzen. Ihre Argumentation basiere auf Dingen, die aus ihrer Sicht bisher gut funktionieren, für die es inhaltliche Gründe gebe, und darauf, was aus der Gesamtschau der Stadt im Bereich Betreuung und Bildung in den nächsten Jahren auf die Stadt zukomme. Es gehe ihr nicht darum, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts oder gar des Referats SJG nicht anständig zu behandeln. Wenn allerdings den freien Trägern gegenüber die gleiche Argumentation angewendet werde - sie zitiert hierzu die Sprecherin des Jugendamts im Artikel "Verunsicherung wegen künftiger Ganztagsschulen" der Stuttgarter Zeitung vom 21.11.2012 -, müsse sie sich fragen, ob es sich um eine klare Linie handle und ob sie persönlich "wirklich so danebenliege".

BMin Dr. Eisenmann bietet an, zu den Finanzthemen und den Beschlüssen, die sie erwähnt habe, nochmals eine schriftliche Darlegung zu erarbeiten, damit Klarheit bestehe, was beschlossen werden soll, und dass zusätzliche Mittel in den Haushalt eingestellt werden müssen. Auch zum Thema Personal - Verlässliche Grundschule und Betreuung an einer Schule aus einer Hand - könnte nochmals eine Übersicht vorgelegt werden.

StR Lazaridis (90/GRÜNE) betont, es gehe um eines der wichtigsten pädagogischen Ziele, nämlich die Umsetzung der Ganztagsschule in Stuttgart, um eine pädagogische Notwendigkeit und darum, ein Stück Bildungsgerechtigkeit voranzubringen. Es müsse eine kommunale Bildungslandschaft gemeinsam mit dem Land aufgebaut werden, die es ermögliche, dass Eltern ihre Kinder von 7:00 bis 17:00 Uhr in einer qualitativ hochwertigen pädagogischen Umgebung bilden lassen können. Auf der anderen Seite müsse es respektiert werden, wenn Familien andere Möglichkeiten für die Betreuung ihrer Kinder hätten.

Seiner Fraktion sei wichtig, dass die Ganztagsschule breit aufgestellt wird und eine breite Akzeptanz findet. Wichtig sei hierbei auch ein zeitliches Konzept. Zu einem gegenüber seiner Fraktion erhobenen Vorwurf, dass es sozial ungerecht sei, wenn die Schulpflicht zurückgefahren werde, betont der Stadtrat, dass es sich um eine sozial gerechte Schule handle, wenn in der Schule alle Kinder möglichst gemeinsam lange lernen, und genau hierum gehe es seiner Fraktion. Bei dem flächendeckend umzusetzenden Konzept gehe es nicht darum, irgendwelche Kinder von der Straße zu holen und möglichst lange in die Schule zu schicken, sondern es gehe um ein neues pädagogisches Konzept. Den entsprechenden Vorschlag von BMin Dr. Eisenmann aufgreifend begrüßt StR Lazaridis die schriftliche Darstellung der vorgetragenen Details.

Um die Qualität zu sichern, dürfe nicht hinter den Standard des Schülerhauses zurückgegangen werden, was getan würde, wenn die von der Verwaltung vorgeschlagenen 24 Stunden akzeptiert würden; es müsse mindestens der Standard des Schülerhauses gehalten werden und insofern komme man an 30 Stunden pro Woche und Klasse nicht vorbei. Werde nicht so verfahren, entstünde in der Öffentlichkeit der Eindruck, dass ein Sparmodell auf den Weg gebracht werde. Es müsse deutlich erkennbar sein, was das Konzept die Stadt koste und dass dies in Stuttgart gewollt werde.

Im Übrigen erläutert StR Lazaridis im Sinne des Antrags Nr. 399/2012 und fügt an, seine Fraktion erbitte einen Organisationsvorschlag seitens der Verwaltung, der Vorschul- und Schulkinderbetreuung strukturell zusammenführt, und zwar möglichst bis Ende März 2013. Seine Fraktion würde den Antrag Nr. 399/2012 bereits heute zur Abstimmung stellen wollen, schließt der Stadtrat seine Ausführungen ab. Hierzu merkt BMin Dr. Eisenmann an, dass dann im Prinzip auf die Beratungen in den Fachausschüssen verzichtet werden könnte, was den sachkundigen Mitgliedern relativ schwer zu vermitteln wäre.

StRin Ripsam (CDU) hält es für keinen guten Vorschlag, heute eine Abstimmung herbeizuführen. Sie geht auf den Werdegang der GRDrs 542/2012 ein, die sie in der Grundsubstanz für gut und richtig halte. Die Besorgnisse von Eltern wegen der Abschaffung der Schülerhorte müssten ernst genommen werden. Es müssten alle Beteiligten - Eltern, Schulen, Kinder - auf dem Weg in die Ganztagsgrundschule mitgenommen werden. Die Wahlfreiheit der Eltern zu entscheiden, in welcher Form ihre Kinder die Schule besuchen, wie sie die Kinder betreut wissen wollen und in welcher Form sie den Kindern Freiräume einräumen wollen, habe für die CDU-Gemeinderatsfraktion absolute Priorität. Angesichts der finanziellen Einkommenssituation müsse ein Angebot gemacht werden, das Eltern die Berufstätigkeit ermögliche. Den Kindern könne in der Ganztagsschule auch manches an Werten vermittelt werden, die früher innerhalb der Familie weitergegeben wurden, und Kinder bekämen Unterstützung, wo dies notwendig sei.

Die Frage eines einheitlichen Preises für das Mittagessen sei vernünftig; allerdings sei eine Erhöhung um 50 Cent pro Essen nicht unerheblich; dieser Punkt sei noch zu diskutieren, so die Stadträtin.

Dass in der Anfangsphase möglicherweise mehr Personal benötigt wird, um den Übergang zu bewältigen und die neuen Strukturen einer Akzeptanz zuzuführen, sei nach jetzigem Kenntnisstand nachvollziehbar. Ihre Fraktion wolle aber die von BMin
Dr. Eisenmann zugesagten Unterlagen fraktionsintern diskutieren.


Ein Zurückfahren der Ganztagsschule auf drei Tage, wie dies von einem Vertreter des Landes in einer Sitzung des Schulbeirats im vergangenen Jahr vorgetragen wurde, halte sie für sehr problematisch, vor allem in den Bereichen, wo Eltern die Ganztagsschule wollten. Hier müsse ihrer Meinung nach das Land seiner Verpflichtung, eine echte Ganztagsschule anzubieten, nachkommen.

An BMin Dr. Eisenmann gewandt bedankt sich StRin Ripsam "noch einmal recht herzlich" für die gute Vorlage.

In ihren Ausführungen weist StRin Gröger (SPD) darauf hin, dass die Eltern "auf die Reise" mitgenommen werden müssten, wenn verhindert werden solle, dass sich ein Teil der Eltern in Stuttgart der Ganztagsschule entzieht. Die Ganztagsschule sei dabei die große Chance, das Bildungssystem in Stuttgart auf eine Ebene zu stellen, in der rhythmisierter Unterricht und eine neue Form des Lernens stattfinden könnten. Außerdem solle die Ganztagsschule es Eltern ermöglichen, Berufstätigkeit und Kindererziehung besser "unter einen Hut zu bringen", als es ihnen bisher möglich gewesen sei.

Zum Antrag Nr. 399/2012 merkt die Stadträtin an, dass für ihre Fraktion der städtische Träger, von dem gute Arbeit geleistet wird, beim Angebot fest dabei sei.

Bezüglich des Mittagessens, das bei der Ganztagsschule als freiwillige Leistung in Anspruch genommen werden könne, müsste im Prinzip angestrebt werden, dass alle Kinder am Mittagessen teilnehmen. Ein Thema sei dabei der Preis.

Zur Beratung der Vorlage in den Fachausschüssen hält es StRin Gröger für sinnvoll, wenn eine Richtung vorgegeben wird, wie es der Verwaltungsausschuss sieht. Zur Beschlussfassung der Drucksache im Gemeinderat am 20.12.2012 könnten noch Ergänzungen erfolgen, wie dies bei anderen Angelegenheiten auch der Fall gewesen sei.

Wenn die Vorbehalte der Eltern entkräftet werden sollten, sollte der Gemeinderat deutlich Position beziehen zu dem, was gute Arbeit in Ganztagsgrundschulen an Arbeitseinsatz und an Freistellung bedinge, damit wirklich Qualität erreicht wird. Qualität zu sichern und darzustellen, werde das entscheidende Argument für die Akzeptanz durch die Familien sein.

StR Gulde (FW) dankt BMin Dr. Eisenmann für ihre sehr engagierte Berichterstattung.

Zu den Anträgen Nr. 399/2012 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD) und Nr. 404/2012 (CDU) bittet er um Aussagen der Verwaltung, welche finanziellen Auswirkungen diese Anträge hätten. Die GRDrs 542/2012 mache im Übrigen einmal mehr deutlich, wie viel Geld in Stuttgart für die Einrichtung von Ganztagsschulen eingesetzt wird.

Da es sich beim Mittagessen um ein pädagogisches Mittagessen handle, müsse dies seines Erachtens auch einen gewissen Wert haben, so der Stadtrat. Er gehe davon aus, dass sich dieses Mittagessen der Stadt im Wettbewerb auch zum veranschlagten Preis "sehr gut sehen lassen könnte".

Zur Betreuungszeit von 30 Stunden (Antrag Nr. 399/2012, Nr. 2/Antrag Nr. 404/2012, Nr. 3) merkt StR Gulde an, ihm sei aufgefallen, dass die Stadt Stuttgart bereits einen Standard habe, der besser sei als der neue Standard für die Ganztagsschulen im Land. Er bitte um eine Bewertung hierzu von BMin Fezer bzw. vom Jugendamt.

An die Fraktionsmitglieder von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD gewandt bittet er um Nachsicht, dass seine Fraktion den Antrag Nr. 399/2012 komplett ablehnen werde, sollte dieser Antrag heute zur Abstimmung gestellt werden. StR Gulde begründet diese ablehnende Haltung mit dem notwendigen Beratungsbedarf und damit, dass noch keine Kenntnis darüber bestehe, über welches Kostenvolumen abgestimmt werde.

Nachdem mit dem Pädagogischen Rahmenkonzept etwas ganz Neues gestartet werde, müsse im Prinzip über eine komplett neue Organisationsstruktur, und zwar nicht nur im frühkindlichen Bereich, sondern bis zum Ende der Schulzeit, nachgedacht werden, äußert sich StR Klingler (FDP). Angesichts der erheblichen Bedeutung sehe er keinen Bedarf, dass die Verwaltung eine Organisationsalternative bis Ende März 2013 vorlegt, wie dies in Nr. 10 des Antrags Nr. 399/2012 beantragt wird. Auch er plädiert dafür, heute nicht über diesen Antrag abzustimmen, da er noch nicht in seiner Fraktion habe diskutiert werden können. Er müsste ansonsten - wie sein Vorredner - den Antrag ablehnen. Vor der endgültigen Entscheidung sollten die Ergebnisse der Beratungen in den Fachausschüssen abgewartet werden.

StRin Küstler (SÖS und LINKE) macht darauf aufmerksam, dass bestimmte Punkte nach entsprechender Diskussion in den anderen Ausschüssen nochmals eingebracht werden müssten, wenn heute eine Abstimmung erfolgen würde. Angesichts des langen Planungszeitraums müsse mit großer Sorgfalt vorgegangen werden.

Die Stadträtin kündigt an, dass der Ziffer 1 des Beschlussantrags der GRDrs 542/2012 zugestimmt werde. Bedenken seien zurückgestellt worden, weil in der Stellungnahme zum Antrag Nr. 370/2012 ausdrücklich betont worden sei, dass auch die Verwaltung einen ganzheitlichen, rhythmisierten Ansatz wolle.

Nochmals geprüft werden müsse bezüglich der Standards (Ziffer 2 des Beschlussantrags), ob sie wirklich dem Hortstandard entsprechen. Der Berechnung in der Anlage 2 a) zur Drucksache habe sie entnommen, dass die Verwaltung die vom Land gewährten Lehrerstunden auf die Personalstellen für die Sozialpädagogik anrechnen wolle. Über die Richtigkeit dieses Vorgehens müsse nach Meinung ihrer Fraktionsgemeinschaft nochmals nachgedacht werden (vgl. Ziffer 2 Antrag Nr. 403/2012).

Im Übrigen erläutert StRin Küstler im Sinne des Antrags Nr. 403/2012 ihrer Fraktionsgemeinschaft. Sie weist dabei u. a. auf das Anliegen hin, dass auch die Früh- und Spätbetreuung so geregelt werden müsse, dass die Qualität stimme. Zur Beteiligung des Jugendamts bzw. der Beschäftigten des Jugendamts weist sie darauf hin, dass das Jugendamt auch dafür zuständig sei, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz in allen Bereichen, in denen Kinder und Jugendliche betroffen seien, zum Tragen komme. Dies müsse bei Organisationsreformen beachtet werden.

Ihre Fraktionsgemeinschaft lege Wert darauf, dass kein Hort - weder städtisch noch nicht städtisch - geschlossen wird, bevor die Schulkinderbetreuung in vollem Umfang gesichert sei, betont StRin Küstler. Außerdem weist sie darauf hin, dass ihre Fraktionsgemeinschaft eigentlich die Öffnung der Ganztagsschule bis 18 Uhr wünsche, wofür auch Bedarf bestehe; daher sollten Horte, die diese Öffnungszeiten bisher anbieten, nicht einfach geschlossen werden.

Zum Ende ihrer Wortmeldung bringt sie ihre Besorgnis zum Ausdruck, dass beim Land unter Umständen Entwicklungen zustande kommen, die praktisch die Ganztagsschule in eine Form bringen, bei der es sich nicht um eine wirkliche Ganztagsschule handle. Es müsse aber eine wirkliche Ganztagsschule geben für alle, die diese Schule wollen und sie brauchen.

StR Kanzleiter (SPD) beantragt - im Rahmen eines Geschäftsordnungsantrags auf Ende der Debatte -, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine Synopse zu erstellen zwischen den gestellten Anträgen und der Verwaltungsvorlage, und zwar bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.12.2012, in der die weitere Diskussion mit der entsprechenden Synopse stattfinden wird. Auf eine Abstimmung über den Antrag Nr. 399/2012 könne heute verzichtet werden.

BMin Dr. Eisenmann hält fest, dass der Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte zum jetzigen Zeitpunkt gestellt ist mit der Maßgabe, dass die Verwaltung eine Synopse erstellt zu den unterschiedlichen Anträgen, zum Thema Finanzen und zu den aufgerufenen Punkten. Die Verwaltung werde auch nochmals darstellen, welche Leitungsfreistellungen - entsprechend dem Haushaltsbeschluss - jetzt schon eingerechnet sind. Die Unterlagen werden den Ausschussmitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung des Jugendhilfeausschusses zugeleitet.

Mit dieser Maßgabe stimmt der Verwaltungsausschuss dem von StR Kanzleiter gestellten Geschäftsordnungsantrag einmütig zu (1 Stimmenthaltung).

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