Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz:
AK 0579/5
GRDrs
865/2013
Stuttgart,
11/27/2013
Stellenplan 2014/2015
Hebung von 15,25 Beamtenstellen und Ausstattung von 4,0 Stellen der BesGr. A 9 m.D. mit einer Amtszulage
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
11.12.2013
19.12.2013
Beschlußantrag:
1. Zum Stellenplan 2014 werden insgesamt 15,25 Beamtenplanstellen gehoben, davon im Teilstellenplan
- des Rechnungsprüfungsamts 1,0 Stelle,
- der Stadtkämmerei 1,0 Stelle,
- des Jobcenters 1,0 Stelle,
- des Amts für öffentliche Ordnung 4,7 Stellen,
- des Schulverwaltungsamts 3,0 Stellen,
- des Sozialamts 1,55 Stellen,
- des Hochbauamts 2,0 Stellen,
- des Garten-, Friedhofs- und Forstamts 1,0 Stelle.
2. Zum Stellenplan 2014 werden 4,0 Stellen der BesGr. A 9 m.D. mit einer Amtszulage nach Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW), Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 9, ausgestattet. Die Anzahl der Planstellen A 9 m.D. mit Amtszulage erhöht sich damit auf insgesamt 66 Planstellen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Um die im Haushaltsjahr 2014 zur Beförderung anstehenden Beamtinnen und Beamten ohne Wartezeit befördern zu können, ist die Hebung von insgesamt 15,25 Beamtenplanstellen erforderlich. Die jeweiligen Dienstpostenbewertungen liegen vor. - Ausführliche Begründung siehe Anlage 1.
Die Erhöhung der Anzahl der mit Amtszulagen ausgestatteten Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 m.D. ist erforderlich, um die Wartezeiten für die Zulagenzahlung für die Inhaberinnen und Inhaber entsprechend bewerteter Dienstposten zu verkürzen. – Ausführliche Begründung siehe Anlage 2.
Eine Übersicht über die Hebung von Beamtenstellen der letzten sechs Jahre (Stellenpläne 2008 bis 2013) ist beigefügt (Anlage 3).
Finanzielle Auswirkungen
Für die Hebung der Beamtenplanstellen nach Anlage 1 entstehen zusätzliche finanzwirksame Arbeitsplatzkosten in Höhe von ca. 134.055 € ab dem Haushaltsjahr 2014. Die Mehrkosten wurden anhand des Rundschreibens 23/2012 vom August 2012 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ durch den Vergleich der durchschnittlichen Personalkosten je Besoldungsgruppe berechnet. Die Berechnung basiert deshalb auf Durchschnittswerten und kann im konkreten Einzelfall nach oben oder nach unten abweichen.
Für die Ausstattung von weiteren 4 Planstellen der BesGr. A 9 m.D. mit einer Amtszulage entstehen zusätzliche finanzwirksame Arbeitsplatzkosten in Höhe von 12.612 € ab dem Haushaltsjahr 2014.
Beteiligte Stellen
Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.
Werner Wölfle
Bürgermeister
Anlagen
3
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