Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 192/2022
Stuttgart,
04/28/2022



Entwicklung im Bereich der Inobhutnahme für unbegleitete
minderjährige Ausländer*innen (ION UMA)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
09.05.2022
18.05.2022
19.05.2022



Beschlußantrag:

1. Von der Situation im Bereich der ION UMA wird Kenntnis genommen, auch im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Ermächtigung auf der Basis der Beschlussziffer 1 der GRDrs 411/2021.

2. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf in Höhe von 21,75 VZK im Zuge der Bereitstellung von weiteren 20 Plätzen im Bereich UMA ION verbunden mit der Inbetriebnahme eines zusätzlichen Standorts in der Wollinstr. 4 wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort bis zum 31.12.2023 außerhalb des Stellenplans Personal im Umfang von 21,75 VZK zu beschäftigen. Die Entscheidung über Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 zu treffen. 3. Liegt der Auslastungsgrad der UMA-Inobhutnahme über eine Zeitdauer von drei Monaten bei über 115 %, wird die Verwaltung ermächtigt, zur Schaffung weiterer Plätze zunächst außerhalb des Stellenplans in entsprechendem Umfang Personal befristet zu beschäftigen. Über die Entwicklung ist umgehend im Rahmen einer Vorlage zu berichten. Über formale Stellenschaffungen ist spätestens im Rahmen des darauffolgenden Stellenplanverfahrens zu entscheiden.

4. Die aus Beschlussziffer 3 resultierenden außerplanmäßigen Personal- und Sachaufwendungen im Teilergebnishaushalt 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103633 – Förderung der Erziehung (HzE) zur Schaffung zusätzlich erforderlicher Plätze, werden durch entsprechende Mehrerträge aus Benutzungsentgelten wie im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt gedeckt. 5. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf in Höhe von insgesamt 8,6 VZK in der Verwaltung des Jugendamts, davon 6. Die Besetzung der 2,0 VZK für den Bereich der Amtsvormundschaften (Beschlussziffer 5. f) im Beschäftigungsverhältnis kann aus personalpolitischen Gründen übertariflich in EG10 TVöD erfolgen. 7. Für die Personalressource im Umfang von 1,0 Stelle für das Sachgebiet UMA im Bereich WJH mit KW 01/2023 wird entsprechend Anlage 2 der KW-Vermerk auf KW 01/2024 verlängert.

8. Sobald erkennbar wird, dass der Auslastungsgrad der UMA-Inobhutnahme drei Monate lang unter 85 % liegt, werden die o.g. eingesetzten Personalressourcen entsprechend abgebaut.

9. Die Personal- und Sachaufwendungen werden im Teilergebnishaushalt 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103633 – Förderung der Erziehung (HzE) gedeckt. Den entsprechenden überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2022 – sowie im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2023 – wird, wie im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt, zugestimmt. Die Deckung erfolgt über Mehrerträge bei Kontengruppe 348 – Kostenerstattungen und -umlagen im selben Amtsbereich.



Begründung:


Zu Beschlussziffer 1: Aktuelle Sachlage und Entwicklung im Bereich der ION UMA

Das Jugendamt hat insgesamt dafür Sorge zu tragen, dass für alle Minderjährigen in Krisensituationen und mit einem Inobhutnahmebedarf entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ein funktionierendes System vorgehalten wird. Aus diesem Grund sollte dieses System mit ausreichend Plätzen und personellen Ressourcen ausgestattet sein. Nur so kann gewährleistet werden, dass jederzeit rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr der gesetzliche Auftrag erfüllt werden kann. Dies kann nur bei einem Auslastungsgrad von durchschnittlich 65 % der vorhandenen Plätze in der Stuttgarter Inobhutnahme (ION) und 85 % der Plätze in der ION UMA gelingen. Derzeit stehen 29 Plätze in der Stuttgarter ION am Standort Kernerstr. 36 und 15 Plätze in der ION UMA am Standort Kupferstr. 29 zur Verfügung.

Sowohl im Bereich der Stuttgarter ION als auch im Bereich der ION UMA zeichnete sich ab August 2021 ein deutlicher Anstieg an Aufnahmen ab. Dieser Trend setzt sich Anfang des Jahres in einem noch stärkeren Maße fort. Aufgrund der multiplen Problemlagen in der gesamten ION (Stuttgarter ION und ION UMA) sowie der derzeit prekären Situation in der Ukraine ist von einem weiteren Anstieg der Zahlen auszugehen.

Aus der folgenden Tabelle ist die Entwicklung im gesamten Inobhutnahme-System ab August 2021 ersichtlich.

MonatAuslastung Stuttgarter IONAuslastung ION UMA
August 2021 74 %142 %
September 2021107 %184 %
Oktober 2021114 %198 %
November 2021115 %172 %
Dezember 2021121 %159 %
Januar 2022128 %222 %
Februar 2022162 %244 %
März 2022198 %246 %

Diese Tabelle zeigt auf, dass das gesamte Inobhutnahme-System völlig überlastet ist. Die mit GRDrs 411/2021 bereitgestellten 15 Plätze sowie das vorhandene Personal im Umfang von 16,6 Stellen in der ION UMA am Standort Kupferstr. 29 reichen nicht mehr zur Abdeckung des kontinuierlich steigenden Bedarfs aus. Zur Entlastung des gesamten Inobhutnahme-Systems, besteht in erster Linie ein dringender Handlungsbedarf im Bereich der ION UMA, um die Garantenstellung des Jugendamtes sicherzustellen. Die Problematik in der Stuttgarter ION wird zu einem späteren Zeitpunkt in einer gesonderten Vorlage dargestellt.

Der Anstieg in Bezug auf den Auslastungsgrad in der ION UMA hat verschiedene Ursachen. Zum einen kommen deutlich mehr UMA’s in Stuttgart an, zum anderen kommt es aufgrund der Quarantänebestimmungen und der Veränderungen im Alterseinschätzungsverfahren zu einer deutlich längeren Verweildauer in der ION UMA. Derzeit beträgt die durchschnittliche Verweildauer in der ION UMA mindestens vier bis fünf Wochen.

Zur Entlastung des gesamten Inobhutnahme-Systems und um bedarfsgerecht und flexibel reagieren zu können, wird ein neuer Standort in der Wollinstr. 4 mit 20 Plätzen und entsprechenden personellen Ressourcen im Umfang von 21,75 VZK dringend benötigt

Aus diesem Grund war es zwingend erforderlich, von der Ermächtigung gem. Beschlussziffer 1 GRDrs 411/2021 Gebrauch zu machen. Auf dieser Basis wurde sukzessiv entsprechend der Bedarfslage weiteres pädagogisches Personal eingestellt, um die notwendige Betreuung im Drei-Schicht-Betrieb sicherzustellen.

Zu Beschlussziffer 2 und 3: Befristete Bereitstellung von 20 zusätzlichen Plätzen und zusätzlichem Personal im Umfang von 21,75 VZK

Wie bereits unter Beschlussziffer 1 ausgeführt, werden für die derzeitigen Aufnahmen im Bereich der ION UMA mindestens 20 weitere Plätze dringend benötigt. Diese Platzzahl bildet nur den aktuellen Bedarf ab bzw. ist jetzt schon nicht mehr ausreichend. Im Hinblick auf die derzeitige Situation mit einem zusätzlichen Standort und insgesamt 35 Plätzen bei der ION UMA liegt die Auslastung bereits über 100 %. Hierbei sind noch keine Aufnahmen aus der Ukraine berücksichtigt.

Interimsweise wurden Kinder und Jugendliche in den Räumen einer Jugendherberge untergebracht. Diese Ausweichmöglichkeit steht in Kürze nicht mehr zur Verfügung. Aktuell wird geprüft, ob Notfallplätze in einem Waldheim zur Verfügung gestellt werden können.

Inzwischen konnte ein weiterer Standort in der Wollinstr. 4 für die ION UMA realisiert und am 1. April 2022 in Betrieb genommen werden. Die Personalausstattung für den weiteren Standort Wollinstr. 4 mit 20 Plätzen berechnet sich auf der Basis des vorhandenen Personalschlüssels von 0,83 VZK pro Platz für pädagogisches Personal (20 * 0,83 = 16,6 VZK) zuzüglich 1,0 VZK für eine Sachgebietsleitung. Darüber hinaus werden 3,0 VZK für Hauswirtschaft, 0,65 VZK für Sekretariat/Assistenz und 0,5 VZK für Rechnungsbearbeitung benötigt. Dies stellt einen Gesamtpersonalbedarf im Umfang von 21,75 VZK dar.

Die derzeitige Sachgebietsleitung der Stuttgarter ION am Standort Kernerstr. 36 ist gleichzeitig auch Sachgebietsleitung für die ION UMA am Standort Kupferstr. 29. Das gesamte vorhandene pädagogische Personal der Kupferstr. 29 (12,45 Stellen) ist vollumfänglich auf den Drei-Schicht-Betrieb angerechnet. Durch die Erweiterung der ION UMA um einen weiteren Standort ist dies aufgrund der großen Leitungsspanne nicht mehr leistbar (Standort Kernerstr. 36 mit 45,16 Stellen; Standort Kupferstr. 29 mit 16,6 Stellen; Standort Wollinstr. 4 mit 20,75 Stellen). Daher ist es zwingend erforderlich, für die ION UMA, mit den Standorten Kupferstr. 29 und Wollinstr. 4, eine eigene Sachgebietsleitung im Umfang von 1,0 VZK zu installieren.

Die Erfahrungswerte der letzten Jahre haben gezeigt, dass die zur Verfügung stehenden 15 Plätze für die in Stuttgart zu versorgenden UMA’s in den Jahren 2018 bis 2020 gerade so ausgereicht haben, um die UMA‘s in der ION adäquat betreuen und versorgen zu können. Das erneut ansteigende Aufkommen an UMA’s hat deutlich gezeigt, dass 15 Plätze kein „atmendes Aufnahmesystem“ ermöglichen. Aus diesem Grund muss die Platzzahl und die personelle Ressource so angelegt sein, dass das Jugendamt bei ansteigenden Bedarfen künftig flexibler reagieren kann.


Die künftige Organisationsstruktur sieht wie folgt aus:

ION UMA
1,0 Stelle Sachgebietsleitung
Kupferstr. 29
Wollinstr. 4
15 Plätze

12,45 Stellen pädagogisches Personal
3,0 Stellen Hauswirtschaft
0,65 Stelle Sekretariat
0,5 Stelle Rechnungsbearbeitung
20 Plätze

16,6 Stellen pädagogisches Personal
3,0 Stellen Hauswirtschaft
0,65 Stelle Sekretariat
0,5 Stelle Rechnungsbearbeitung
16,6 Stellen gesamt20,75 Stellen gesamt


Zu Beschlussziffer 5 und 7: Befristete Schaffung von 8,6 VZK für das Sachgebiet UMA und die Amtsvormundschaften sowie Verlängerung des KW-Vermerks WJH UMA

Im Zusammenhang mit den rückläufigen Aufnahmen im Bereich der ION UMA erfolgte in den vergangenen Jahren ein starker Personalabbau im Sachgebiet UMA, was zur Konsequenz hat, dass das gesamte Sachgebiet UMA mittlerweile mit deutlich zu wenig Personalressourcen für die aktuelle Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit den steigenden Flüchtlingszahlen ausgestattet ist. Ferner kommt hinzu, dass das gesamte Sachgebiet UMA von sich ständig ändernden Rahmenbedingungen betroffen ist. Die Arbeitsabläufe müssen kontinuierlich den aktuellen Entwicklungen und gesetzlichen Änderungen angepasst werden. Ohne die dringend benötigten personellen Ressourcen kann die Funktionalität dieses Fachdienstes nicht gewährleistet werden.

Der nicht über Entgelte finanzierte Stellenbedarf im Bereich der Verwaltung für die ION UMA beläuft sich auf insgesamt 9,6 VZK und setzt sich wie folgt zusammen:

1,0 VZK für die Sachgebietsleitung UMA um die Funktionalität des Fachdienstes sicherzustellen.

3,3 VZK für den SD UMA um der Aufgabenvermehrung und den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.

1,0 VZK für das Sekretariat/Assistenz als Schlüsselfunktion zur Unterstützung des gesamten Sachgebiets UMA.

0,3 VZK für die Alterseinschätzungskommission aufgrund der gestiegenen Anzahl an Alterseinschätzungen.

1,0 VZK für die WJH für die Arbeitsmehrung aufgrund Fallzahlensteigerungen.

1,0 VZK für die WJH (Verlängerung KW 01/2024) für die Fallbearbeitung der Kostenerstattungsansprüche im Rahmen der Verjährungsfrist und aufgrund der Gesetzesänderung zur Heranziehung von Jugendlichen zum Kostenbeitrag.

2,0 VZK für den Bereich der Amtsvormundschaften um ggf. steigende Fallzahlen insbesondere auch im Zusammenhang mit der Ukrainekrise abfedern zu können.
Aufgabe
Bewertung
vorhandene Stellen mit KW 01/2023
Stellenbedarf ION UMA
GRDrs
Schaffung ION UMA
KW 01/2024
Verlängerung
KW-Vermerk 01/2024
SachgebietsleitungA12
1
SozialarbeitA11
3,3
AlterseinschätzungS15
0,3
SB WJHA11
1
SB WJHA11
1
1
714/2015 411/2021
SekretariatEG6
1
AmtsvormundschaftenA11
2
Gesamt Verwaltung
8,6
1
(Auszug Anlage 2)

Die o.a. Personalbedarfe werden im Einzelnen wie folgt begründet.

Zu Beschlussziffer 5 a: Sachgebietsleitung UMA

Insbesondere für die Sicherstellung der Funktionalität dieses Fachdienstes wird dringend eine personelle Ressource analog GRDrs 925/2014 in Form einer 1,0 Stelle für die Funktion einer Sachgebietsleitung in A12 benötigt. Es fallen laufend zu klärende Grundsatzangelegenheiten sowie Koordination und Kooperationen mit anderen Fachdiensten und Behörden (z.B. Ausländerbehörde, Polizei) an.

Zu Beschlussziffer 5 b: Sozialdienst UMA (SD UMA)

Der SD UMA erfüllt zentrale hoheitliche Pflichtaufgaben während der Clearing-Phase gemäß §§ 42 a-f SGB VIII. In dieser Clearing-Phase erfolgt die Alterseinschätzung, die Abklärung, Organisation und Koordination zur Umverteilung. Für in Stuttgart verbleibende UMA werden Hilfen zur Erziehung geplant und vorbereitet (ggf. Krisenintervention und Kinderschutzaufgaben). Für dieses gesamte Aufgabenfeld stehen dem SD UMA lediglich noch 1,7 Stellen zur Verfügung. Aus der Aufgabenanalyse, den steigenden Zahlen im vergangenen Jahr und den gestiegenen Anforderungen in diesem Aufgabenbereich ergibt sich ein Personalmehrbedarf von 3,3 VZK in A11.

Dieser ermittelte Personalbedarf beinhaltet nicht den weiter ansteigenden Bedarf seit Januar 2022. Auch das durch die Ukrainekrise verursachte Aufkommen fand bisher keine Berücksichtigung bei der Ermittlung der personellen Ressourcen.

Bereits im Zusammenhang mit der Erstellung der GRDrs 411/2021 hat sich abgezeichnet, dass die vorhandene Personalressource im Umfang von 1,0 Stelle nicht ausreicht. Aus diesem Grund wurden zum Doppelhaushalt 2022/2023 zusätzliche Stellenanteile im Umfang von 0,7 VZK mit KW-Vermerk 01/2024 geschaffen.

Zu Beschlussziffer 5 c: Sekretariat/Assistenz UMA

Dem Sekretariat/der Assistenz kommt eine Schlüsselfunktion für das gesamte Sachgebiet UMA zu. Diese Funktion stellt eine wichtige Unterstützung sowohl für den SD UMA als auch für die WJH UMA dar. Sie unterstützt in Bereichen, wie der Terminkoordination der Alterseinschätzungskommission, Organisation der Umverteilung, Quotenmeldungen und statistische Auswertungen. Darüber hinaus sichert sie die Fristenwahrung. Aufgrund der Bedeutung für das gesamte Sachgebiet hat sich gezeigt, dass ein Stellenanteil in Umfang von 0,5 nicht ausreichend ist. Es werden dringend weitere Stellenanteile für Sekretariat/Assistenz im Umfang von 1,0 in EG6 TVöD benötigt. Dieser Bereich trägt auch wesentlich dazu bei, die Funktionalität dieses Fachdienstes sicherzustellen.

Zu Beschlussziffer 5 d: Alterseinschätzungskommission

Das Alterseinschätzungsverfahren setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Einer davon stellt die Alterseinschätzungskommission dar. Die Alterseinschätzungskommission setzt sich derzeit aus fünf Mitgliedern zusammen. Im Rahmen der Reduktion der Beschäftigung von Fremdkräften wurden auf Basis der GRDrs 411/2021 0,4 Stellen für die Besetzung mit fünf Kommissionsmitgliedern geschaffen. Diese Anzahl an Kommissionsmitgliedern reicht aufgrund der gestiegenen Anzahl der Flüchtlinge/Alterseinschätzungen nicht mehr aus. Folglich werden Stellen im Umfang von 0,3 VZK in S15 SuE für die Besetzung von weiteren drei bis vier Kommissionsmitgliedern zwingend benötigt.

Zu Beschlussziffer 5 e und 7: WJH UMA

Derzeit stehen für die WJH UMA insgesamt 3,0 Stellen zur Verfügung. Davon 1,0 mit KW 01/2023 und 2,0 Stellen mit KW 01/2024.

Die WJH UMA stellt die finanziellen Mittel für den festgestellten Jugendhilfebedarf nach SGB VIII bereit und steuert die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung. Aufgrund der kontinuierlichen Fallzahlensteigerung wird zu den vorhandenen Stellen zusätzlich eine Stelle im Umfang von 1,0 in A11 dringend benötigt.

Darüber hinaus müssen nach wie vor Rückstände aus den Jahren 2018 – 2021 abgearbeitet werden, um Kostenerstattungen beim Land im Rahmen der Verjährungsfristen geltend machen zu können. Hinzu kommt hier noch ein weiterer Arbeitsaufwand, in Bezug auf die gesetzliche Veränderung durch § 94 Abs. 6 SGB VIII im Zusammenhang mit dem Umfang der Heranziehung von Jugendlichen zum Kostenbeitrag. Dies führt im Ergebnis dazu, dass bereits abgeschlossene Akten aufgrund eines Bundesverwaltungsgerichtsurteils erneut bearbeitet werden müssen. Aus diesen Gründen ist es notwendig, den KW-Vermerk 01/2023 an der 1,0 Stelle auf KW 01/2024 zu verlängern.

Zu Beschlussziffer 5 f: Amtsvormundschaften

Im Zusammenhang mit der GRDrs 411/2021 wurden alle vorhandenen personellen Ressourcen für den Bereich der Amtsvormundschaften abgebaut.

Für die Übernahme von UMA-Vormundschaften können noch maximal 42 Amtsvormundschaften von der „Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt e.V.“ (AGDW) übernommen werden. Sobald diese Ressourcen ausgeschöpft sind, führt das Ansteigen bei den UMA‘s auch zu einer Zunahme von Amtsvormundschaften, die das Jugendamt übernehmen muss.

Derzeit ist die gesamte Rechtslage in diesem Arbeitsbereich unklar und nicht klar quantifizierbar, für wie viele ankommende UMA’s aus der Ukraine vom Familiengericht eine Amtsvormundschaft bestellt werden muss. Aufgrund der bisherigen Erfahrung fehlt in der Regel die Sorgerechtsvollmacht gänzlich oder es liegt eine vor, die nach deutschem Recht nicht anerkannt wird. In diesem Zusammenhang fallen auch viele Beratungsleistungen im Bereich der ehrenamtlich geführten Vormundschaften (durch Familienangehörige oder aber auch durch geeignete frei engagierte Ehrenamtliche) an. Vor diesem Hintergrund wird derzeit von einem Bedarf von personellen Ressourcen im Umfang von 2,0 Stellen in A11 für die Übernahme von Amtsvormundschaften durch das Jugendamt ausgegangen. Eine Besetzung dieser Stellen erfolgt nur im Bedarfsfall in Abhängigkeit von der Anzahl der tatsächlich vom Jugendamt zu übernehmenden Amtsvormundschaften.

Zu Beschlussziffer 6: Übertarifliche Eingruppierung Amtsvormundschaften in EG10

Die Stellen im Bereich der Amtsvormundschaften wurden im Rahmen der analytischen Dienstpostenbewertung 2019 mit A11 g.D. bewertet. An dieser beamtenseitigen Bewertung kann nach wie vor festgehalten werden. Problematisch wird es bei einer Besetzung der Stellen im Beschäftigtenverhältnis. Die bisherige Praxis war eine Eingruppierung in EG10 TVöD. Gemäß BAG-Urteil vom 24.02.2021 (4 AZR 269/20) wurde das Tätigkeitsfeld der Amtsvormundschaften den Merkmalen der Entgeltgruppe S12 des Sozial- und Erziehungstarifvertrags (SuE) zugeordnet. Hieraus ergibt sich aufgrund der Tarifautomatik gem. § 12 Abs. 2 TVöD, dass Mitarbeiter*innen im Beschäftigtenverhältnis in der Entgeltgruppe S12 SuE (entspricht EG9c TVöD) einzugruppieren sind.

Da bereits jetzt ein großer Fachkräftemangel im gehobenen Dienst besteht und dieser sich durch den demographischen Wandel in den nächsten Jahren noch verstärken wird, muss vermehrt auf Quereinsteiger im Beschäftigtenverhältnis zurückgegriffen werden. Aus Gründen der Personalgewinnung und -bindung sowie der Qualitätssicherung und der Aufrechterhaltung dieses Dienstes ist es zwingend erforderlich, übertariflich an der bisherigen Eingruppierung in EG10 TVöD festzuhalten, falls die Stellen nicht mit Beamt*innen besetzt werden können.

Finanzielle Auswirkungen


Die Kalkulation der Entgeltsätze, um eine Kostendeckung in der ION UMA zu erzielen, basiert auf einem Auslastungsgrad von 85 %.

Auf dieser Grundlage sind die jährlichen Aufwendungen in Höhe von 1.510.900 EUR für den Standort Kupferstr. 29 bereits im Doppelhaushalt 2022/2023 veranschlagt und über Entgeltsätze finanziert.

Die kalkulierten jährlichen Aufwendungen für den Standort Wollinstr. 4 (gem. Beschlussziffer 2) in Höhe von voraussichtlich 2.055.020 EUR führen im Teilergebnishaushalt 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103633 zu entsprechenden überplanmäßigen Mehraufwendungen (siehe Anlage 3).

Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen 1.432.060 EUR
Kontengruppe 420 – Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen 334.030 EUR
Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen 18.230 EUR
Kontengruppe 481 – Aufwendungen für interne Leistungen 260.700 EUR

Diese können über Entgeltsätze bei Kontengruppe 348 – Kostenerstattungen und -umlagen finanziert werden und sind somit haushaltsneutral.

Die weiteren nicht über Entgeltsätze finanzierten Personalbedarfe (siehe Beschlussziffer 5 und 7) führen im Teilergebnishaushalt 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103633, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen voraussichtlich zu überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jahr 2022 in Höhe von 409.450 EUR und in 2023 in Höhe von 919.600 EUR.

Wie nachfolgend aufgezeigt, ist bereits bei einem Auslastungsgrad von 85 % die gesamte ION UMA (ohne den Fachdienst/Verwaltung) finanziert (siehe hierzu auch Anlage 3).

Berechnung Refinanzierung
mit einem Entgeltsatz
von 331,20 € pro Tag
Summe Einnahmen
für beide Standorte
Deckungsbeitrag
bei einer Auslastung von 85 %
3.596.418,00 €
30.498,00 €
bei einer Auslastung von 100 %
4.231.080,00 €
665.160,00 €
bei einer Auslastung von 115 %
4.865.742,00 €
1.299.822,00 €

Demzufolge ist die Finanzierung der unter Beschlussziffer 5 und 7 dargestellten Personalaufwendungen für den Fachdienst/Verwaltung mit steigendem Auslastungsgrad durch die Heranziehung der daraus resultierenden Mehrerträge möglich.

Erforderlichenfalls erstellt die Verwaltung zum jeweiligen Jahresabschluss eine Vorlage zur Deckung der nicht durch Mehrerträge finanzierten Aufwendungen.




Beteiligte Stellen

Referat AKR und Referat WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

--



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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