Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
17
4
Verhandlung
Drucksache:
995/2016
GZ:
SI
Sitzungstermin:
15.02.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus - Umsetzung des Konzepts "Willkommensräume" der Task Force "Integration von Flüchtlingen" und Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal
Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 13.02.2017, öffentlich, Nr. 12
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Jugendhilfeausschuss vom 13.02.2017, öffentlich, Nr. 9
Ergebnis: keine Einwendungen
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 19.01.2017, GRDrs 995/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Landeshauptstadt Stuttgart bekennt sich zu dem Ansatz der Mehrgenerationenhäuser und bewertet ihn als Bestandteil einer sozialräumlichen Strategie, um das Zusammenleben der Generationen und Kulturen in den Stadtquartieren zu gestalten.
2. Der Teilnahme am Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit den Konzepten der "Willkommensräume" mit der Projektlaufzeit 01.01.2017 bis 31.12.2020 wird zugestimmt.
3. Der Weiterentwicklung des Familien- und Stadtteilzentrums Nord (Träger:
Stuttgarter Jugendhaus gGmbH) zum Mehrgenerationenhaus wird zugestimmt.
Das Familien- und Stadtteilzentrum Nord ist eigenständiger Antragsteller bei dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus und wird die Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 30.000 EUR/Jahr in Personal- und Sachkosten umsetzen. Die notwendige kommunale Ko-Finanzierung des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus i. H. v. 10.000 EUR/Jahr ist im Rahmen der bestehenden städtischen Förderung im THH 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103162, Sonstige Förderung freier Träger, KGr. 43100, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt.
4. Der Weiterentwicklung des Gebrüder Schmid Zentrums (Sozialamt) mit dem Kooperationspartner und Mütterzentrum Süd zum Mehrgenerationenhaus wird zugestimmt.
Antragsteller für das Gebrüder Schmid Zentrum ist das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 30.000 EUR/Jahr für Personal- und Sachkosten wird hälftig für die Angebote des Gebrüder Schmid Zentrums und des Mütterzentrums Süd aufgeteilt.
Das Sozialamt wird mit dem Mütterzentrum Süd einen Weiterleitungsvertrag von 15.000 EUR/Jahr für Personal- und Sachkosten schließen. Die notwendige kommunale Ko-Finanzierung des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus i. H. v. 5.000 EUR/Jahr ist im Rahmen der bestehenden städtischen Förderung im THH 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103162, sonstige Förderung freier Träger, KGr. 43100, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt. Das Mütterzentrum Süd wird die anteilige Fördersumme von 15.000 EUR/Jahr in Personal- und Sachkosten umsetzen.
5. Das Sozialamt wird ermächtigt, im Rahmen der Fördersumme von 15.000 EUR/Jahr für das Gebrüder Schmid Zentrum eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter mit einem Beschäftigungsumfang von insgesamt 25 % einer Vollzeitkraft (25 % in EG 9b TVöD) für die Aufgaben des Projektes für die Zeit vom 17.02.2017 bis zum 31.12.2020 einzustellen. Die notwendige kommunale Ko-Finanzierung des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus von 5.000 EUR/Jahr wird als Personaleinsatz in entsprechendem Umfang erbracht und ist insofern im THH 500, Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.31.40.01.70.00-500, Mehrgenerationenhaus Heslach, finanziert.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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