Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
57
21
VerhandlungDrucksache:
22/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin: 24.02.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Freiwilliger Verzicht auf Elternbeiträge für städtische Tageseinrichtungen wegen Schließung aufgrund von CoronaVO, Erstattung an freie Träger und Weitergewährung von Betriebszuschüssen

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 03.02.2021, öffentlich, Nr. 26
Ergebnis: Einbringung
Gemeinderat vom 04.02.2021, öffentlich, Nr. 18
Ergebnis: Zurückstellung
Jugendhilfeausschuss vom 08.02.2021, öffentlich, Nr. 23
Ergebnis: Kenntnisnahme


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 25.01.2021, GRDrs 22/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem pauschalen freiwilligen Verzicht auf die Erhebung der regulären monatlichen Elternbeiträge (Kostenbeiträge) und des Essensgeldes für den Monat Januar 2021 bei städtischen Kindertageseinrichtungen, die von Schließung auf der Grundlage der CoronaVO betroffen sind, wird zugestimmt. Mit diesem Verzicht sind die Schließzeiten ab dem 16.12.2020 bis einschließlich 31.01.2021 abgegolten.
2. Ab dem Februar 2021 wird für jede weitere volle Schließungswoche (7 Kalendertage/5 Betreuungstage) freiwillig auf 25 % der maßgeblichen monatlichen Elternbeiträge verzichtet. Der Verzicht gilt nicht in Fällen, in denen im Schließzeitraum eine Anmeldung zur Notbetreuung - unabhängig von Dauer und Umfang der Inanspruchnahme - erfolgt ist.
3. Der städtische Träger verzichtet rückwirkend ab Januar 2021 bis zunächst zum Ende des Kindergartenjahres 2020/2021 auf die Kostenbeiträge für die Zusatzangebote Früh- und Spätbetreuung, sofern diese Angebote von Seiten des Trägers nicht angeboten werden können.

4. Die freien Träger der Kindertagesbetreuung erhalten für den Monat Januar 2021 den Ausfall der Teilnahmebeiträge für die Betreuung in Höhe von 85 % des Erstattungsbetrags des Monats April 2020 erstattet.
5. Die Betriebskostenförderung der freien Kita-Träger wird trotz der angeordneten Schließungen ab 16.12.2020 bis zur Beendigung der generellen Einrichtungsschließung nach CoronaVO nach den geltenden Förderrichtlinien weiter gewährt, ggf. unter Anrechnung von vorrangigen Ersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld, Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz) durch Bund oder Land. Die Regelungen des Sozialdienstleistereinsatzgesetzes (SodEG) werden für die Dauer der Weiterförderung angewandt.

6. Die laufende Geldleistung an die Tagespflegepersonen wird trotz der Untersagung der Betreuung für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021 in voller Höhe freiwillig weiter gewährt. Ein Kostenbeitrag der Eltern an den Kosten kann gemäß § 90 SGB VIII nicht verlangt werden, sofern die Kinder nicht in Notbetreuung sind. Bei Verlängerung der Untersagung der Kindertagespflege ab Februar 2021 erfolgt eine Kürzung der Geldleistung auf 80 % sofern keine Notbetreuung erfolgt.

7. Den Mehraufwendungen bzw. Mindererträgen, wie im Absatz Finanzielle Auswirkungen dargestellt, wird zugestimmt.


Wie zum Beschlussantrag des heutigen Tagesordnungspunktes 20 "Freiwilliger Verzicht auf Elternentgelte für die Dauer von Schulschließungen, Kompensation von Einnahmeausfällen und Mehraufwand in der Schulverpflegung", heutige NNr. 56, bedauert StRin Schumann (PULS), dass auch der Beschlussantrag der GRDrs 22/2021 äußerst komplex und teilweise in der Formulierung sehr inkonsistent ist. Die Verwaltung müsse gerade bei für Eltern relevanten Beschlussanträgen versuchen, möglichst klare Formulierungen zu wählen, um diese nicht von Antragstellungen abzuhalten. Insbesondere spricht die Stadträtin die Beschlussantragsziffer 3 der GRDrs 980/2020 Neufassung an.

Hierzu gibt BMin Fezer zu bedenken, die Vorlage sei nicht unmittelbar an die Eltern gerichtet. Gerade die GRDrs 980/2020 Neufassung decke, um die Beteiligten zu entlasten, viele Bereiche ab. Die komplexen Angelegenheiten machten komplexe Antworten notwendig. Angesichts der Vorlagenadressaten sehe sie keine Möglichkeit, aber auch keine Notwendigkeit für deutlich einfachere Formulierungen. Weiter informiert die Bürgermeisterin, Eltern stellten keine Anträge. Die Gebührenbefreiung erfolge vonseiten der Verwaltung. Wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen würden, unterblieben Abbuchungen. Aufgabe der Verwaltung sei es, und die Verwaltung werde dieser Aufgabe auch gerecht, die für Eltern relevanten Aspekte mit klaren, transparenten Worten beispielsweise über Pressemitteilungen zu kommunizieren. Die Einrichtungen hätten davon Kenntnis. Am Ende stünden deutliche Entlastungen der Eltern. Am Beispiel der Kindertagesstätten fährt sie fort, die Verwaltung habe im Vertrauen auf die Entscheidungen des Gemeinderates die Abbuchungen für die relevanten Monate nicht vorgenommen; sollte der Gemeinderat morgen die Beschlussanträge nicht beschließen, müssten diese Abbuchungen nachgeholt werden.

Dies aufgreifend erachtet StRin Schumann die Beschlussantragsziffern 1 und 3 der GRDrs 980/2020 Neufassung sowie den letzten Absatz auf Seite 4 dieser Vorlage als missverständlich. Es könne durchaus sein, dass komplexe Sachverhalte auch komplex dargestellt werden müssten, aber gerade deshalb müsse auf verständliche Formulierungen geachtet werden.

Zum Abschluss räumt die Vorsitzende ein, dass es Verbesserungspotenziale gibt. Geachtet werde auf eine eindeutige Kommunizierung gegenüber den Eltern.

Abschließend stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag mit Maßgabe des im Jugendhilfeausschuss Besprochenen einmütig zu.
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