Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
110/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin: 14.07.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: DigitalPakt Schule: Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 09.07.2021, GRDrs 110/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Das Schulverwaltungsamt wird damit beauftragt, die Fördermittel in Höhe von bis zu 30,6 Mio. EUR (80 %) zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung der Stuttgarter Schulen abzurufen. Die Verteilung erfolgt auf Basis einer übergeordneten Planung unter Berücksichtigung spezifischer Anforderungen der Schulen auf Grundlage der Medienentwicklungspläne. Die Erträge im Ergebnishaushalt (Amtsbereiche 4002110,4002120 und 4002130; Kontengruppe 31400) und im Finanzhaushalt (7.409999 - Sonstige Investitionen, Kontengruppe 681) in Höhe von 30.629.300 € werden nach Eingang der Fördermittel dem THH 400 zur Verfügung gestellt.

2. Von dem für die Förderung notwendigen Eigenanteil (20 %) in Höhe von rd. 7,657 Mio. EUR wird Kenntnis genommen.

3. Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt (Amtsbereiche 4002110,4002120 und 4002130; Kontengruppe 42210) und im Finanzhaushalt (7.409999 - Sonstige Investitionen, Kontengruppe 78302) im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt in Höhe von 38.286.600 EUR werden vom Schulverwaltungsamt entsprechend den planmäßigen Aufwendungen pro Haushaltsjahr zum Doppelhaushalt 2022/2023 angemeldet.
4. Die Aufwendungen im Jahr 2021 werden im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110,4002120 und 4002130, Kontengruppe 42210 entsprechend der Darstellung unter dem Punkt Finanzielle Auswirkungen gedeckt.

5. Der Zentrale Einkauf des Haupt- und Personalamtes wird beauftragt, alle notwendigen Ausschreibungen zur Hard- und Software- sowie Dienstleistungsbeschaffung durchzuführen.

6. Um die notwendige Infrastruktur für die Digitalisierung der Schulen innerhalb der Zeitschiene des DigitalPakts zu schaffen, entsteht im Schulverwaltungsamt ein zusätzlicher Personalbedarf von insg. 3 Stellen:
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


In ihrer kurzen Einführung im Sinne der Vorlage weist BMin Fezer darauf hin, dass der DigitalPakt Schule u. a. eine kommunale finanzielle Beteiligung erfordert.

StRin Dr. Lehmann (90/GRÜNE) und StRin Ripsam (CDU) erinnern, dass sich der Schulbeirat in seiner gestrigen Sitzung aus zeitlichen Gründen nicht ausführlich mit der Vorlage beschäftigen konnte. Beide Stadträtinnen und StR Körner (SPD) heben die Bedeutung der Aufgabenstellung hervor und befürworten die Bereitstellung der städtischen Mittel. Negativ, so StR Körner, werde der nach wie vor nicht ausreichende Digitalisierungszustand der Stuttgarter Schulen bewertet. Er nennt dazu folgende Zahlen: 32 flächendeckend verkabelte Schulen, 35 schulische Liegenschaften sind noch nicht an das Glasfasernetz angeschlossen, 147 Schulen verfügen lediglich über mindestens 1 WLAN-Access-Point. Dies könne nicht zufriedenstellen.

Zu einer Frage von StRin Dr. Lehmann berichtet Herr Hein (SchulverwA), insgesamt gebe es an den städtischen Schulen knapp 80.000 Schüler*innen und 5.000 Lehrkräfte. Aktuell befinde man sich in einem Rollout des Sofortausstattungsprogramms Lehrerendgeräte. Dieses habe der Gemeinderat vor einigen Wochen beschlossen. Demnächst werde man für die pädagogischen Netze 35.000 Endgeräte beschafft haben. Die Schulen könnten Endgeräte zudem über das Corona-Schulbudget-Programm beschaffen. Momentan schwäche sich die Nachfrage nach Endgeräten etwas ab. Der Bedarf an Endgeräten für die Schulen sei aktuell gedeckt. Dieser Bedarf werde bekanntlich auch im Zuge der Medienentwicklungsplanung geprüft.
Wie sich das Beratungsthema auf den städtischen Haushalt auswirkt, kann StR Körner aus der Vorlage nicht erkennen. Konkret fragt er nach:
- Höhe der Haushaltsreste des in Rede stehenden Bereichs aus den 2018/2019 eingestellten Mitteln?
- Kann damit gerechnet werden, dass verausgabte Mittel erstattet werden (überplanmäßige Einnahmen)?
- Reichen die im Haushalt bereitstehenden Mittel aus, um die geforderte 20%ige Kofinanzierung abzudecken?
- Wird über zusätzliche Haushaltsansätze des Haushalts 2022/2023 gesprochen (Einstellung neuer Ausgabeermächtigungen)?

Von Herrn Hein wird angemerkt, die im vorletzten Doppelhaushalt vorgesehenen Mittel liefen unabhängig vom DigitalPakt, um zusätzliche Endgeräte an die Schulen zu bringen. Diese Mittel seien auch abgeflossen.

Mit dem Einreichen von Förderanträgen müsse sich die Stadt verpflichten, den 20%igen Eigenanteil zu tragen und dauerhaft den Support und Betrieb der Geräte zu gewährleisten. Vorgeschlagen werde, da es auf der Einnahmenseite zusätzliche Mittel für die Digitalisierung aus dem Finanzausgleich für Kommunen gegeben habe und da im vorletzten Doppelhaushalt die Gelder für Digitalisierung aufgestockt worden seien, diesen Eigenanteil aus den vorhandenen Geldern zu decken, die im Schulverwaltungsamt für die Digitalisierung eingestellt seien. Zur Überbrückung, um möglichst schnell voranzukommen und möglichst alle Mittel abrufen zu können, würden zudem 3 befristete Stellen zusätzlich vorgeschlagen.

StR Körner erinnert, im vorletzten Haushalt 2018/2019 habe der Gemeinderat sehr viel Geld für die Digitalisierung der Schulen bereitgestellt, dennoch habe Stuttgart von den zur Verfügung stehenden 30 Mio. € Fördermittel aufgrund nicht fertiggestellter Medienentwicklungspläne nichts abgegriffen. In der Vergangenheit habe sich BMin Fezer vergeblich bemüht, für das Erstellen dieser Pläne Stellen zu erhalten. Ihm erschließe sich aus der Vorlage nicht, wie man nun Fördergelder abrufen wolle. Bis April 2022 müssten laut Vorlage alle Anträge gestellt sein. Er wünscht sich über den Bearbeitungsstand der Antragstellungen monatliche Berichte. Dass derzeit die Medienentwicklungspläne erstellt werden, berichtet Herr Hein. Dank der Stellenschaffungen im letzten Haushalt habe sein Amt schon mit diesen Arbeiten beginnen können. Neben den bereits erwähnten Antragsvoraussetzungen müsste für jede Schule ein abgeschlossener Medienentwicklungsplan vorliegen. Zu einem späteren Zeitpunkt müssten darüber hinaus die für die Maßnahmen benötigten Mittel nachgewiesen werden. Wenn für eine Schule ein Antrag gestellt werde, müsse insbesondere der Medienentwicklungsplan fertiggestellt sein und die mit der Antragstellung in Zusammenhang stehenden Verpflichtungen, dass der Eigenanteil finanziert werde und dass die Stadt dauerhaft den Support und den Betrieb sicherstelle, eingereicht werden. Hierfür benötige die Schulverwaltung die Zustimmung des Gemeinderats zum Beschlussantrag der GRDrs 110/2021. Momentan würden Anträge für 102 der rund 160 städtischen Schulen erstellt. Mit weiteren 41 Schulen seien Erstgespräche angelaufen. Bei diesen Schulen sei also bereits in die Bearbeitung eingestiegen worden. In den nach der Sommerpause verbleibenden Monaten würden dann die restlichen knapp 20 Schulen bearbeitet. Mit diesen bestehe schon Kontakt. Aufgrund der pandemiebedingten Herausforderungen habe sich alles etwas verzögert. Aktuell sei vom Landesmedienzentrum die Rückmeldung eingegangen, dass man sich mit der eingeschlagenen Vorgehensweise auf einem guten Weg befinde. Eine regelmäßige Information über den Sachstand sagt er zu. An dieser Stelle erachtet StR Körner alle drei Monate einen Sachstandsbericht für ausreichend.

Danach geht StR Körner davon aus, dass die Stadt den rund 8 Mio. € umfassenden Eigenanteil durch neue Ausgabenermächtigungen in den nächsten Haushalten erbringen muss. Durch Reste oder durch Erstattungen für die in der Vergangenheit getätigten Ausgaben lasse sich dies offenbar nicht abdecken. Dazu erklärt BMin Fezer, hierfür würden Mittel eingesetzt, die bereits in der Vergangenheit veranschlagt worden seien. Von Herrn Hein wird präzisiert, die Verwaltung habe vor, den städtischen Eigenanteil aus den ohnehin bereitstehenden Mitteln für die Digitalisierung von Schulen zu finanzieren. Einerseits erhalte man ja wieder Fördergelder, und zum anderen seien Mittel ohnehin für die Ausstattung der Schulen mit iPads und zur schulischen Infrastruktur für Endgeräte eingestellt. Wenn die Fördergelder fließen, könnten die ohnehin eingestellten Gelder für den Eigenanteil eingesetzt werden. So könne durch den Rückgriff auf die Fördergelder mehr an die Schulen gebracht werden. Der Einschätzung der Vorsitzenden, dass die Finanzverwaltung diese Sichtweise teilt, widerspricht der anwesende Amtsleiter der Stadtkämmerei, Herr Vaas, nicht.

An StRin Dr. Lehmann und StRin Ripsam gewandt informiert BMin Fezer, es gebe an etlichen Schulen mehr als einen WLAN Access Point. Durch den Einsatz von zusätzlich 3 Stellen werde es möglich sein, die WLAN-Netze, die derzeit noch keine Verkabelung/Vernetzung an den Schulen ersetzen könnten, weiter auszubauen, um in einer Übergangsphase eine gute Ausstattung zu realisieren. Dass sich die Umsetzung zeitlich hinziehe, steht laut Herrn Hein in unmittelbarem Zusammenhang mit Bau-/Sanierungs-maßnahmen. Die Ertüchtigung der Elektroinfrastruktur lasse sich nur im Rahmen von größeren Sanierungsmaßnahmen bewerkstelligen.

Damit die Fördergelder abgegriffen werden können und um zügig die Anzahl der Schulstandorte mit mehr als einem Access Point zu erhöhen, so Herr Hein, würden mit der Vorlage, befristet für den Umsetzungszeitraum des DigitalPakts, 3 Stellen für Interims-/
Übergangslösungen geschaffen, bis die im Rahmen von Baumaßnahmen zu schaffenden Vernetzungen auf dem Weg seien.


Die Anzahl der Access Points sage nicht zwingend etwas darüber aus, ob in einem Gebäude WLAN-Empfang bestehe. Dies hänge immer von der Gebäudekonstruktion ab.

Aktuell seien 80 % der Schulen an das Glasfasernetz angebunden. Die Anbindung der restlichen Schulen solle in den kommenden beiden Jahren erfolgen. Wie bei Tiefbauarbeiten üblich werde es aber sicherlich bei der Umsetzung Unwägbarkeiten geben. Derzeit befinde man sich bei 18 Schulen in der Planung bzw. in der Umsetzung.

Zu den Stellenbesetzungsproblemen, die StRin Dr. Lehmann hinterfragt, fährt Herr Hein fort, bei der Besetzung der für die Medienentwicklungspläne ausgeschriebenen Stellen sowie bei der Gewinnung der schulischen IT-Expertinnen/-Experten habe man Glück gehabt. Schwieriger sei die Personalgewinnung im Bereich der pädagogischen Netzwerkplanung an Schulen. Die erst vor Kurzem beschlossenen Stellen, die im Zusammenhang mit Sofortprogrammen stehen, seien natürlich ebenfalls noch nicht besetzt.

Die Stellungnahme des Referats WFB zu der Übersicht der Stellenschaffungen (Anlage 4 der Vorlage) wird von StRin Ripsam als schwierig angesehen. Die Stellenschaffung in diesem Bereich, und dies unterstützt StR Körner im weiteren Verlauf, gehöre forciert. Sollte später Personal im Schulbereich nicht mehr benötigt werden, könnte dieses doch im zukünftigen Digitalen Amt, dessen Aufgaben sicherlich im Ansteigen begriffen sein werden, beschäftigt werden.

StR Dr. Oechsner (FDP) erklärt, er habe die Vorlage so verstanden, dass für die anstehenden Aufgaben Stellen in den Schulen geschaffen werden müssen. Diese Einschätzung teilt StRin von Stein (FW). Zu der Frage von StR Dr. Oechsner, ob zu diesen benötigten Stellenschaffungen eine separate Vorlage kommt, und zu der Frage von StRin von Stein, ob mit der zur Beratung stehenden Vorlage ein Bedarf von 11 Stellen artikuliert wird, teilt BMin Fezer mit, mit 3 Stellen solle wie gesagt die WLAN-Ausstattung an den Schulen verbessert werden. Die erwähnten 11 Stellen habe der Gemeinderat bereits geschaffen, um den DigitalPakt auf den Weg zu bringen. Davon seien 4 Stellen noch nicht besetzt.

Dies bestätigt Herr Hein. Von den Stellenbedarfen der weiteren in der Vorlage erwähnten Stellen, abgesehen von den 3 befristeten Stellen, habe der Rat im Rahmen der Vorlage zu dem Sofortausstattungsprogramm Schüler- und Lehrerendgeräte Kenntnis genommen. Mit der heute zur Beratung stehenden Vorlage gehe es ausschließlich um die 3 befristeten Stellen.

Von StR Dr. Oechsner wird zusammenfassend erklärt, es gehe um 85.000 User an 160 Schulen, um 35.000 Endgeräte, die der Stadt gehörten, und um 50.000 Geräte, die an der Digitalisierung partizipieren sollen. Das Ziel "in 5 Jahren digitale Schule ohne Bücher, keine Schreibutensilien" bedeute, in 5 Jahren, vielleicht auch in 10 Jahren müsse es geschafft werden, die Schulen so aufzustellen, dass jeder mit seinem Endgerät oder mit dem Endgerät der Schule auf die Infrastruktur des pädagogischen Netzes zurückgreifen könne. Seiner Rechnung nach sind dafür rund 80 Stellen erforderlich. Wenn Bildung in Stuttgart ernst genommen werde, müsse ordentlich Geld bereitgestellt werden, und zwar zunächst für entsprechendes Fachpersonal. Derzeit gebe es in jeder Schule zwei Deputatstunden für die Betreuung von WLAN. Für diese Stunden werde aber auch noch eine Lehrkraft, die über das nötige Fachwissen verfüge, benötigt. Am NGL mit 1.200 Schüler*innen und 105 Lehrkräften übernehme diese 2 Deputatstunden ein Physiklehrer, der an dieser Aufgabe Spaß habe. Anders sehe es an Grundschulen aus. Viele der dortigen Lehrkräfte hätten an dieser Aufgabenstellung kein Interesse. Die Vorlageninhalte seien gut und richtig, aber vollständig unzureichend. Dass EBM Dr. Mayer für Digital Moves, eine sicher noch größere Aufgabenstellung, nach den bereits geschaffenen 100 Stellen in den beiden kommenden Doppelhaushalten weitere 200 Stellen fordere, sei völlig korrekt. Wenn nun aber für die Schulen lediglich 3 Stellen geschaffen würden, werde sich eine Entwicklung wie bei den Schulsanierungen ergeben, dann werde nämlich Stuttgart 2035 europäisches Schlusslicht sein.

Hierzu entgegnet BMin Fezer, StR Dr. Oechsner habe dann Recht, wenn über den Betrieb digitalisierter Schulen gesprochen werde. In der heutigen Vorlage gehe es aber zunächst darum, die Schulen im Hinblick auf die technischen Rahmenbedingungen und was die inhaltlichen Voraussetzungen dafür (z. B. Medienentwicklungspläne) angehe, auf den Weg zu bringen. Es gehe heute also um eine Aufbauleistung. StR Dr. Oechsner habe zutreffend auf die Unterstützungsleistungen hingewiesen, die eine Schule für einen digitalen Betrieb benötige. Dann reichten natürlich die bislang vorhandenen Fachleute im Bereich Administration, technische Unterstützung etc. nicht aus. Die entsprechenden Vorschläge würden derzeit noch nicht unterbreitet, da es bei den Schulen ausstattungsbedingt diese Bedarfe noch nicht gebe. Keinesfalls dürfe dabei das Land aus seiner Pflicht entlassen werden. Ebenfalls zu Recht habe StR Dr. Oechsner darauf hingewiesen, dass derzeit Lehrkräfte teilweise freigestellt seien, um diese Aufgaben zu übernehmen. Das Land habe hier richtigerweise eine Verantwortung übernommen; schließlich sei Digitalisierung nicht mehr nur eine Sache der Schulträger und eine Frage der technischen Ausstattung, sondern Digitalisierung sei ebenfalls eine pädagogische Aufgabe. Somit sei die Behörde, die schwerpunktmäßig für die pädagogische Verantwortung zuständig sei, auch in der finanziellen Pflicht, sich intensiv zu engagieren. Aus dieser Verpflichtung dürfe das Land nicht entlassen werden, auch nicht in der Art und Weise, dass heute die städtische Schulverwaltung bereits Vorschläge dazu unterbreite, wie diese Aufgabe, wenn die Schulen digital arbeiteten, personell geschultert werden könne. Darüber hinaus, wie das Engagement des Landes zukünftig in dieser Hinsicht intensiviert werden könne, müsse der Städtetag mit dem Land verhandeln.

StRin Ripsam, die die Anzahl der von StR Dr. Oechsner genannten Endgeräte als zu hoch ansieht, gibt zu bedenken, dass diese Geräte nach drei bis vier Jahren wieder ausgetauscht werden müssen. Um zukünftig die Schulen technisch nicht abzuhängen, müssten Ersatzbeschaffungsmöglichkeiten bestehen. Von ihr wird nochmals die Stellungnahme des Referats WFB zu Stellenschaffungen kritisiert. Angesichts der anstehenden Digitalisierungsaufgaben würden viel zu wenige Stellen geschaffen. Durch dieses verhaltene Agieren werde Stuttgart mit seinen Schulen wieder einmal "hinterherhinken". Was die Personalbesetzung angehe, wolle sie, dass wenigstens nicht die Vorlageninhalte infrage gestellt werden. Für sie steht außer Frage, dass über die angesprochenen 3 Stellen hinaus weitere Stellen benötigt werden. Um das Thema an den Schulen zu pushen, würden wohl schon heute bei 35.000 Endgeräten mehr personelle Kapazitäten benötigt.

Nochmals betont BMin Fezer, es gehe heute nicht um den dauerhaften Betrieb digitalisierter Schulen. Darüber müsse die Verwaltung mit dem Gemeinderat, aber auch mit dem Land noch sprechen. Der Gemeinderat habe zum einen 11 Stellen geschaffen, diese seien größtenteils besetzt, um die Schulen in die Lage zu versetzen, unter Zeitdruck die erforderlichen digitalen Voraussetzungen zu schaffen. Zum anderen werde mit der heutigen Vorlage die Schaffung weiterer 3 Stellen vorgeschlagen. Nicht zuletzt im Hinblick darauf, dass die 11 Stellen noch nicht vollständig hätten besetzt werden können, habe das Referat WFB Zweifel angemeldet, aber letztlich habe dieses Referat doch, wie im Übrigen auch das Referat AKR, die GRDrs 110/2021 mitgezeichnet.

Zum Ende der Aussprache stellt StR Körner zu der Beschlussantragsziffer 6 folgenden Änderungsantrag:
Hierzu stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt den vorstehenden Antrag von StR Körner einstimmig.
Die Beschlussfassung des Antrags, die die kommenden Stellenplanberatungen 2022/2023 tangiert, wird von EBM Dr. Mayer mit großem Nachdruck kritisiert. Er spricht von einem Bruch des bislang von allen Beteiligten akzeptierten Verfahrens.
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