Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
235/2011
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 13.04.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, BMin Dr. Eisenmann
Protokollführung: Herr Häbe pö/fr
Betreff: Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Stuttgart

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen/Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 08.04.2011, öffentlich, Nr. 50

Ergebnis: Einbringung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 05.04.2011, GRDrs 235/2011, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Zwischenbericht zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets wird Kenntnis genommen.
2. Vom zusätzlichen Personalbedarf zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets von vorläufig bis zu 8 Stellen wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans folgendes Personal ab sofort und unbefristet einzustellen: · 100 % Sachgebietsleitung im Jobcenter (A11/EG11)
· 200 % zentrale Sachbearbeitung im Jobcenter (A9/EG9)
· 400 % dezentrale Leistungsgewährung im Jobcenter (A10/EG10)
· 100 % Sachbearbeitung FamilienCard im Sozialamt (A9/EG9)
3. Die Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (monatlich 10 Euro) werden im Rahmen des FamilienCard-Verfahrens umgesetzt. Den für die Systemerweiterung entstehenden einmaligen Kosten von 14.300 Euro und den monatlichen Betriebskosten von 1.500 Euro wird zugestimmt. Die Aufwendungen werden im Rahmen der Erhöhung der Kostenerstattung durch den Bund bei der Quote der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft gedeckt. Zu Themen, die bei der Vorlageneinbringung von den StRinnen Gröger und Küstler angesprochen wurden und offen geblieben sind, nehmen BMin Dr. Eisenmann und EBM Föll Stellung.

Diese Stellungnahmen sind nachstehend im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben.

BMin Dr. Eisenmann: (an StRin Gröger):

"Der von der SPD-Gemeinderatsfraktion zum Thema 'Umsetzung Schulessen' gestellte Antrag ist noch nicht beantwortet. Die Verwaltung nimmt dzt. noch zu den dort abgefragten Punkten Erhebungen vor. Heute kann ein Zwischenbericht erfolgen. Eine schriftliche Beantwortung zu diesem komplexen Gebiet folgt.

Bezogen auf Bonuscard-Kinder funktioniert die Systematik, die wir an den Schulen haben, gut. Wir haben keine Rückmeldungen aus den Schulen über eventuelle Diskriminierungen. Dies haben wir wohl so gelöst, und dies war ja ein gemeinsames Anliegen, dass es nicht auffällt, ob ein Kind bezuschusstes Essen erhält oder nicht.

Wir haben, was die bonuscardberechtigten Kinder an den einzelnen Schulen angeht, ungemein unterschiedliche Anteile. So gibt es Schulen, an denen kein Kind bonuscard-berechtigt ist, und es gibt aber Schulen an denen bis zu 75 % berechtigt sind. Das ist abhängig von der Lage der Schule etc.

Richtig ist natürlich auch, dass wir das 1 €-Essen nur dort ausgeben können, wo wir Mittagessen anbieten. Wir haben über dieses Thema schon öfter diskutiert. Das wird der zweite Schritt, zu sagen, wie kann man die Mittagessensangebote an den Schulen ausweiten - Stichwort Schulkindbetreuung. Dazu werden wir bis zur Sommerpause einen Vorschlag machen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist zunächst mal auch darauf bezogen, wo ein Mittagessen angeboten wird.

Das Mittagessen wird ganz unterschiedlich organisiert und abgerechnet, stets unter dem Gesichtspunkt, dass nicht öffentlich wird, welches Kind bezuschusstes Essen erhält. Was die traditionellen Ganztagesschulen angeht, deckt das die Stadt ab. Wenn wir Vertragsnehmer haben, die also vor Ort das Essen anbieten, stellen diese Rechnungen. Bei den vielen Schulen, wo z.B. Eltern ehrenamtlich das Essen mit ausgeben/organisieren, war es ein etwas schwieriger, wie wir dieses gerade unter dem Gesichtspunkt der Nichtöffentlichkeit handhaben. Die Eltern verfügen verständlicherweise nicht über die Organisationsstruktur eines Unternehmens, das dann dementsprechend eine Rechnung stellt. In diesen Fällen wird es so gehandhabt, dass die Schulen beim Schulverwaltungsamt einen Vorschuss beantragen können, der auf eine Grobschätzung der Anzahl der 1 €-Essen basiert. Dieser Vorschuss wird an die Schulen überwiesen. Nach einem Schulhalbjahr wird abgerechnet, sodass wir dann den Echtbetrag haben und entweder Geld zurückbekommen oder noch Geld drauflegen. Wenn eine Schule merkt, sie hat sich vielleicht verschätzt, also z.B. zu wenig Essen angenommen, dann legen wir das Geld nach. Eine Abrechnung findet also statt, aber sozusagen halbjährlich hinterher. Damit werden bei den Schulen vorab auch Erhebungen etc vermieden, die aus Sicht der Verwaltung im Zweifel auch dazu führen könnten, dass auffällig wird, welche Kinder Zuschüsse erhalten.

Wir haben festgestellt, dass je mehr Essen angeboten werden, umso mehr wird das Angebot nachgefragt. Das zeigt, dass der Bedarf, mehr Mittagessen anzubieten, nach wie vor vorhanden ist. Wir haben eine Steigerung der Essenszahlen von 2008 auf 2010 um knapp 35 %. Das Angebot wird weiter steige, je mehr wir anbieten.

Die Detailübersicht, in welchen Schulen das Essen wie angeboten wird, ist in der Erarbeitung.

Die Themen Schulsanierungen, Mittagessensangebote, wie kommen wir zu mehr Mittagessensangeboten gehören zusammen. Die Referate SJG und KBS werden zum Themenfeld Schulkindbetreuung, wo es um längere Betreuungseinheiten und Essen geht, in den nächsten fünf, sechs Wochen gemeinsam ein Papier vorlegen. Dort wird auch eingearbeitet sein, wie wir größer in die Fläche kommen, um Mittagstische breiter anzubieten. Das ist natürlich auch ein Thema, das wir im Schulsanierungsprogramm und im Bereich der Neuinvestitionen bezogen auf den Haushalt berücksichtigen müssen.

Wir sind bereit, um das noch abschließend zu sagen, dort, wo es Vorschläge für Provisorien gibt, diese zu genehmigen und zu unterstützen (z.B. Kooperation der Rilke-Realschule mit dem benachbarten Altenheim). Dort, wo wir baulich noch nicht so weit sind oder das Angebot noch nicht so ist bzw. die Schule oder andere Partner gemeinsam vor Ort eine Lösung anbieten, sind wir natürlich immer gern Partner. Hier sind auch die Schickhardt-Schulen, die beim Statistischen Landesamt essen, zu erwähnen. Wir helfen auch zu schauen, ob es im Umfeld einer Schule Möglichkeiten gibt.

Es ist, wie gesagt, jetzt mal ein Sachstandsbericht, ein Ist-Bericht. Wir sind dran, Ihnen komplette Übersichten zu erarbeiten."


EBM Föll (zu StRin Küstler):

"Frau Küstler, Sie hatten die Frage gestellt, wie denn diese vielfältigen Konstrukte revisionsfest gemacht werden können, und zum anderen, wie sichergestellt wird, dass alle leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen auch tatsächlich erreicht werden mit diesen Bildungs- und Teilhabeangeboten.

Die Vorlage ist von dem Grundgedanken geprägt, dass wir ein möglichst einfaches System in der Umsetzung vornehmen, um auch den Zugang der Berechtigten möglichst einfach zu gestalten. Je komplizierter ein solches System ist, umso weniger wird es in der Regel angenommen, weil dann einfach die Voraussetzungen, der Informationsstand der Leistungsberechtigten problematisch ist. Der Grundgedanke ist, dieses Bildungs- und Teilhabepaket mit seinen Einzelleistungen soweit es irgend geht möglichst vollständig in das Bonuscard-System zu integrieren. Da arbeiten wir noch dran. Das hängt auch davon ab, wie die einzelnen Ausführungsbestimmungen des Bundes und des Landes zu einzelnen Leistungen aussehen werden. Das haben wir ja entsprechend auch in der Vorlage zur Kenntnis gebracht. Deswegen handelt es sich um einen Zwischenbericht und um keinen endgültigen Umsetzungsvorschlag.

Wir müssen in der Tat noch sehen, inwieweit pauschalierte Abrechnungen möglich sind, sowohl der einzelnen Leistungsanbieter gegenüber dem JobCenter als auch des JobCenters gegenüber dem Bund. Ab 2012 wird es bekanntlich die Spitzabrechnung geben. Das versuchen wir im Augenblick so zu klären, dass möglichst ein ganzheitliches System entsteht, das so wenig Bürokratieaufwand wie möglich verursacht und einfach und transparent für die Leistungsberechtigten ist, damit die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen auch gegeben sind.

Da werden wir Ihnen hoffentlich zeitnah die endgültigen Umsetzungsvorschläge machen können, insbesondere die Umsetzungsvorschläge, wie das dann ab 2012 mit der Bonuscard konkret aussehen soll. Aber da sind wir natürlich nicht nur auf unsere eigene Arbeit angewiesen, sondern da sind wir auch darauf angewiesen, dass Bund und Land rechtzeitig die notwendigen Ausführungsvorschriften, Abrechnungsrichtlinien etc. ausgestalten, sodass wir wissen, wie wir vorgehen können. Aber ich denke, dass wir das in der Tat lösen können. Wir werden natürlich nichts tun, was nicht auch revisionsfest ist, da ansonsten die Kommune gegenüber dem Bund haftet.

Das Zweite, wie stellen wir den Zugang sicher? Zum einen erhalten ja die Betroffenen entweder ein Anschreiben, wo möglichst einfach die Dinge dargestellt werden. Zum anderen werden natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im JobCenter die Betroffenen entsprechend beraten, damit die Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Wir haben in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen deutlich gemacht, dass wir die Dinge proaktiv betreiben und nicht reaktiv. Deswegen gehe ich davon aus, dass wir es durchaus hinbekommen, dass diese Leistungen breit in Anspruch genommen werden. Auch rückwirkend in Anspruch genommen werden zum 01.01.2011. Da gibt es ja die pauschalierten Regelungen, die wir Ihnen dargelegt haben bzw. die Möglichkeit, rückwirkend entsprechende Einzelanträge zu stellen.

Was wir heute von Ihnen brauchen, sind eben insbesondere zwei Entscheidungen. Zum einen zur Personalausstattung, weil logischerweise die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets mit einem zusätzlichen personellen Aufwand verbunden ist. Dafür erhalten wir eine Kostenerstattung seitens des Bundes. Zum Zweiten die inhaltliche Entscheidung, dass wir im Bereich der sogenannten Teilhabeleistungen, nämlich diese 10 € im Monat, dass wir diesen Bereich, der für Mitgliedsbeiträge, Sportvereine, Kultur, andere Freizeitaktivitäten, Musikschulen ausgegeben werden kann, dass wir diesen als sozusagen "zweite Geldbörse" an das FamilienCard-System anbinden können. Ein System, das breit verankert ist in unserer Stadt, auch breit im Bereich der Gruppe der Leistungsberechtigten verankert ist. Die Menschen kennen dieses System. Insoweit schlagen wir Ihnen vor, das so zu tun, weil wir glauben, dass damit die Inanspruchnahme dieser Leistungen breit sichergestellt ist und dieses insgesamt ein einfaches und unbürokratisches System darstellt."


Mit ihrer Zustimmung zur Vorlage verbindet StRin Gröger (SPD) den Hinweis, es dürfe nicht Zufällen überlassen werden, dass Kinder in ihren Schulen ein Essen erhalten. Ihre Fraktion setze sich dafür ein, dass größte Anstrengungen unternommen werden, um dem Anspruch eines guten Netzes für Kinder gerecht zu werden. Da noch ein weiter Weg zurückgelegt werden müsse, werde es nicht ohne Interimslösungen gehen.

Unabhängig von Bonuscard-Kindern, so StR Wölfle (90/GRÜNE), werde es für seine Fraktion weiter ein großes Anliegen sein, dass zukünftig Essensangebote grundsätzlich zum Standard von Schulen gehören. Diese Thematik gehöre zur Schulentwicklungsplanung und auch in den Unterausschuss Essensversorgung. Entscheidend werde sein, ob es der Stadt gelingt, alle Bonuscard-Kinder zum Schulessen zu verhelfen. Von ihm wird die Bitte geäußert, auszuwerten, inwieweit Bonuscard-/FamilienCard-Inhaber das Angebot auch abrufen.

Laut StRin Ripsam (CDU) besteht im Unterausschuss Essensversorgung Klarheit über diese Aufgabenstellung. Auch sie sieht das Thema Schulessen als einen Bestandteil der Schulentwicklungsplanung an. Wenn die Schulentwicklungsplanung ernst genommen wird, sollten deren Ergebnisse zum Essensangebot abgewartet werden.

Nach Auffassung von StR Zeeb (FW) sollte nicht alles mit Bedenken und Problemen behaftet werden. Einer breiten Öffentlichkeit müsse das bisher Erreichte positiv dargestellt werden.

StRin Gröger fordert die Verwaltung auf, zeitnah die Bereiche mit dringenden Bedarfen/Interimslösungen zu benennen. Als Beispiel für Interimslösungen nennt sie die Schickardt-Realschule und die Rilke-Realschule. Darüber hinaus sieht sie Möglichkeiten für Interimsangebote in der großen Anzahl von Gemeindehäusern. Wenn z. B. ein Gemeindehaus mit Küche sich in der Nähe einer Schule mit einem großen Anteil von Bonuscard-Kindern befindet, sei es Aufgabe der Verwaltung schnell Sorge für eine Interimslösung zu tragen. Schulleitungen verfügten häufig dafür nicht über die notwendigen Kontakte. Notfalls müsse eine kleine Arbeitsgruppe bzw. ein runder Tisch eingerichtet werden. BMin Dr. Eisenmann sagt gegenüber dieser Stadträtin zu, über Fortschritte laufend zu berichten. Die Bürgermeisterin verweist dabei auch auf den Unterausschuss Essensversorgung. Dieser Unterausschuss habe sich ein klares Aufgabenprofil, an dem die Verwaltung arbeite, gegeben. In der Ende Mai stattfindenden nächsten Sitzung dieses Gremiums, würden seitens der Verwaltung Vorschläge analog der vom Gemeinderat geäußerten Wünsche unterbreitet.

Auf StRin Küstler eingehend räumt Herr Peeß (JobCenter) ein, dass es sich tatsächlich um eine etwas unbestimmte Begrifflichkeit handelt, wenn das Gesetz (SGB) von Mittagessen in schulischer Verantwortung spricht. Dem Gesetzgeber sei inhaltlich ein gemeinsames Mittagessen wichtig. Das Land definiere die schulische Verantwortung als ein Angebot, das mit Wissen und Wollen der Schule erfolgt. Daraus könne wohl ein von der Schule mitgetragenes Angebot abgeleitet werden. Zur Klarstellung könne auch eine Negativabgrenzung dergestalt beitragen, dass der Bund sicherlich keine Subvention eines Kiosks gegenüber einer Schule anstrebt. Seiner Überzeugung nach können vor diesem Hintergrund pragmatische Lösungen gefunden werden. Wenn die Angebote sich in den Schulen entwickelten, so Herr Peeß, werde es mehr Kinder geben, die den Differenzbetrag bis zu einem Euro als Zuschuss erhalten können.

Ebenfalls an StRin Küstler gewandt wiederholt BMin Dr. Eisenmann, die Schulentwicklungsplanung werde dem Gemeinderat in den nächsten Wochen zur Beratung vorgelegt. Zielsetzung sei eine Beschlussfassung im Oktober. Um zu sehen, wo sich was inhaltlich entwickelt, wo Investitionen in welchem Umfang Sinn machen, laufe das Thema Schulsanierungen parallel. Gleichsam angebunden sei das Thema Schulkindbetreuung und die damit verbundene Essensversorgung. Daher werde in der ebenfalls in den nächsten Wochen kommenden Vorlage zur Schulkindbetreuung ein Vorschlag zum Ausbau der Essensversorgung enthalten sein. Sie geht bei all diesen Themenfeldern von Fortschritten im laufenden Jahr aus.

Von Herrn Peeß erhält StRin Küstler die Information, dass alle Teilhabeberechtigten angeschrieben werden. Kinder von wohngeldberechtigten Personen erhielten von der Wohngeldstelle ein Schreiben. Die sogenannten Kinderzuschlagskinder würden von der Familienkasse in Kenntnis gesetzt. Die Auszahlung dieser 10 €/Monat sei bedauerlicherweise antragsabhängig. Somit könne dieses nicht über die Agentur für Arbeit angestoßen werden. Wenn der Antrag bis Ende April beim JobCenter eingeht, bestehe gesetzlich ein rückwirkender Anspruch. Natürlich könnten noch Anträge, die im Mai eingehen, bearbeitet werden. Bei solchen Anträgen werde das JobCenter vorschlagen, freiwillig die 10 €/Monat für Januar bis April den Berechtigten zu überweisen.

EBM Föll stellt, indem er auf StRin Küstler eingeht, klar, mit einer Zusammenlegung der FamilienCard und der Bonuscard habe die Vorlage nichts zu tun. Die berechtigten Kreise seien völlig unterschiedlich. Dies werde auch so bleiben. Es gebe lediglich eine Verknüpfung, indem bei dem Berechtigtenkreis des Bildungs- und Teilhabepakets gesagt wird, dass neben der "kommunalen Börse" (60 €-Guthaben der FamilienCard) eine weitere "Börse" mit den 10 €/Monat durch die Teilhabeleistung angelegt wird. Insoweit habe der Gemeinderat mit der FamilienCard und der Bonuscard ein sehr vorausschauendes System geschaffen. In dieses bestehende System könne nun das Bildungs- und Teilhabepaket integriert werden. Eine Zusammenlegung beider Karten, wie sie die SÖS und LINKE-Fraktionsgemeinschaft in einem Haushaltsantrag beantragt habe, wäre außerordentlich problematisch. Dann könnte das Bonuscard-System nicht als Grundlage für einen wesentlichen Teil der einfachen und transparenten Leistungsgewährung im Rahmen des Bildungs- und Leistungspakets herangezogen werden. Der Vorschlag ihrer Fraktion, so daraufhin StRin Küstler (SÖS und LINKE), habe zur Vermeidung von Diskriminierungen gelautet, auf einer Karte mehrere "Börsen" abzubilden.


Zum Ende der Aussprache stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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