Landeshauptstadt Stuttgart
Bürgermeisteramt
Gz: 7902-00
GRDrs 1026/2021
Stuttgart,
11/08/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Engagement würdigen: Freiflächen für junge Kultur herrichten

Beantwortung / Stellungnahme

Ein niederschwelliges Flächenangebot kann ein Nährboden für neue Talente innerhalb von Club- und Off-Kulturszene darstellen und die Szene insgesamt stärken. Damit (Frei) Flächen als Experimentierflächen für junge Künstlerinnen und Künstler erschlossen werden können, ist es zunächst von Nöten, einen allgemeinen Bedarfskatalog an solche Flächen auszuarbeiten. Unter Berücksichtigung der Zielgruppe müssen dafür weitere organisatorische, aber auch finanztechnische Fragestellungen adressiert werden. Dann können die konkreten Anforderungen an potenziell bespielbare Flächen identifiziert werden.

Ein solches Konzept könnte innerhalb der Koordinierungsstelle für das Nachtleben in Stuttgart (verwaltungsinterner Mitarbeiter der städtischen Wirtschaftsförderung und Nachtmanager) unter Hinzuziehung von Kulturamt und Beteiligung von externen Akteur*innen wie dem Club Kollektiv e.V. erarbeitet werden. Dabei ist eine bedarfsorientierte Beteiligung von weiteren Ämtern/Dienststellen wie z.B. Amt für öffentliche Ordnung, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amt für Liegenschaften, Amt für Umweltschutz oder auch Baurechtsamt erforderlich. Auf die Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Erschließung von Freiflächen für Veranstaltungen bestehen, wurde auch in der Stellungnahme zum Gemeinderatsantrag Nr. 470/2020 aufmerksam gemacht. Auf diese Stellungnahme wird hier ausdrücklich verwiesen.

Nachdem ein Konzept mit allen zu prüfenden allgemeinen Kriterien zur Bespielung ausgearbeitet wurde, könnte eine Bestandsaufnahme für die im Text des Antrags Nr. 412/2021 genannten Flächen (bzw. weitere, noch zu identifizierende Orte) durchgeführt werden.

Durch die Vorauswahl kann die Anzahl der Flächen, für die ausführlichere Untersuchungen wie z.B. Schallschutzgutachten durchgeführt werden, eingegrenzt werden. Das Ziel ist, die so identifizierten Flächen schnell und mit vergleichsweise unbürokratischen Genehmigungsprozessen nutzbar zu machen. Mit den im Antrag Nr. 412/2021 beantragten Mitteln könnte ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen ausgearbeitet werden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

412/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN








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