Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 125/2017
Stuttgart,
03/16/2017



Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 19. November 2009




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
04.04.2017
05.04.2017
06.04.2017



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 19. November 2009 (geändert am 26. Septem-ber 2013) wird in der Fassung der Anlage beschlossen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die aktuelle Erschließungsbeitragssatzung ist aus folgendem Grund zu ändern:

Neue Einheitssätze

Die derzeit gültigen Einheitssätze in der Erschließungsbeitragssatzung wurden zuletzt mit Beschluss des Gemeinderats vom 26. September 2013 geändert.

Für die jetzt anstehende Anpassung wurden die Einheitssätze auf der Grundlage geeigneter Erschließungsanlagen ab dem Jahre 2013 neu ermittelt. Insgesamt wurden 16 bereits abgeschlossene oder submittierte Erschließungsanlagen untersucht. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich die Kosten für die Herstellung von Erschließungsanlagen im betrachteten Zeitraum deutlich erhöht haben. Der für die Beitragsabrechnungen bedeutsamste Einheitssatz für Anbaustraßen mit bis zu 15 % Pflasteranteil erhöht sich beispielsweise von bisher 166,00 €/m² auf 214,00 €/m².

Auch die Einheitssätze für Grünanlagen wurden überprüft. Aufgrund von Preiserhöhungen und gestiegener Anforderungen an die Bauausführung erhöhen sich der Einheitssatz für Grünanlagen als flächenmäßige Teileinrichtung der Anbaustraßen und Wohnwege von bisher 48,00 €/m² auf 52,00 €/m² und der Zuschlag je Einzelbaumpflanzung von bisher 2.100,00 € auf 2.900,00 €.

Durch das Eingliedern der neuen Einheitssätze in die bestehende Satzungssystematik ergeben sich zudem an einigen Stellen redaktionelle Änderungen.


Finanzielle Auswirkungen

Der in der Praxis bedeutsamste Einheitssatz verändert sich wie folgt:

Für Anbaustraßen (bis zu 15 % gepflastert) von bisher 166,00 €/m² auf 214,00 €/m², was einer Erhöhung um 28,9 % entspricht.

Die Erhöhung der Einheitssätze führt bei der Abrechnung von beitragsfähigen Anlagen, die zukünftig endgültig hergestellt werden, zu einem erhöhten Beitragsrückfluss. Unter Berücksichtigung der tatsächlich über Einheitssätze zur Abrechnung kommenden Anlagen (Anbaustraßen und Wohnwege) ist unter der Annahme einer zukünftigen Einnahmeentwicklung, die dem Durchschnitt der letzten 6 Jahre entspricht, voraussichtlich mit Mehreinnahmen von ca. 330.000 € pro Jahr zu rechnen. Voraussetzung dafür ist der Bau entsprechender Erschließungsanlagen.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung
Anlage 3: Entwicklung des Einheitssatzes für Erschließungsmaßnahmen





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