Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1251/2013
Stuttgart,
11/07/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2013



Leitantrag Jobcenter: Optionskommune - zur Chance für Erwerbslose nutzen
Anträge I.4, II. - III - Jobcenter


Beantwortung / Stellungnahme

Zu - I. 4.
- II.
- III.

I. Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen

4. Arbeitsweise der Jobcenter verbessern

Zu den Arbeitsgrundsätzen des Jobcenters gehört es, gemeinsam und gleichberechtigt mit den Leistungsberechtigten fundierte Integrationsstrategien zu entwickeln. Dabei werden die Interessen und Wünsche der Leistungsberechtigten respektiert. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen beruflichen Kenntnisse, Erfahrungen und der Lebensläufe ist hierbei eine individuelle Beratung unabdingbar. Die Zusammenarbeit ist nur dann gewinnbringend, wenn sie in einer Atmosphäre des gegenseitigen Respekts und Vertrauens stattfindet. Ein entsprechendes Vorgehen wird durch Schulungen der Mitarbeitenden gestärkt. Im zu entwickelnden Leitbild des Jobcenters wird der respektvolle Umgang mit Leistungsberechtigten aufgenommen werden.



II. Partnerschaftlicher Umgang

1. Absenkung des Betreuungsschlüssels bei den Über-25.Jährigen (derzeit bei 1:150) auf max. 1:100

Der Betreuungsschlüssel des Jobcenter Stuttgart, für die Gewährung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, richtet sich nach § 44c SGB II. Begrenzungen für diesen Betreuungsschlüssel ergeben sich zudem durch die zugeteilten Haushaltsmittel des Bundes. Nach dieser Maßgabe ist eine Abweichung unter Berücksichtigung der prognostizierten Fallzahlenentwicklung und Mittelzuweisungen des Bundes nicht möglich.

2. Fachliche und psychologische Weiterqualifizierung der Jobcenter-MitarbeiterInnen

Die Qualifizierung und Weiterbildung nimmt im Jobcenter Stuttgart einen hohen Stellenwert ein. Dazu wird unter Beteiligung der Mitarbeitenden jährlich ein umfangreicher Qualifizierungsplan erstellt. Die Schulungsangebote sind speziell auf die Anforderungen im Jobcenter zugeschnitten. Neben fachlichen Inhalten werden auch methodische Kenntnisse zur Gesprächsführung, insbesondere in belastenden Situationen, vermittelt. Ergänzend besteht für Mitarbeitende die Möglichkeit, Angebote des IWZ (Informations- und Weiterbildungs Zentrum) der LHS sowie von externen Anbietern (z. B. VWA) zu nutzen. Zur Verbesserung der Beratungskompetenz und zur Unterstützung und Aufarbeitung von schwierigen Beratungssituationen stehen zudem ausreichend Supervisions- und Coaching-Angebote zur Verfügung, die von den Mitarbeitenden auch rege in Anspruch genommen werden.


3. Keine Sanktionen gegenüber Arbeitsuchenden

Die Grundlagen für die Sanktion von Leistungsberechtigten gemäß SGB II sind gesetzlich geregelt. Die Mitarbeitenden des Jobcenter Stuttgart können vom geltenden Recht nicht abweichen. Allerdings wird insbesondere im Bereich U25 vor einer gesamten Kürzung die Beratung noch einmal intensiviert. Hierzu werden auch externe Fachkräfte der Jugendhilfe eingebunden. Sanktionen werden grundsätzlich als Störungen im Beratungsverlauf interpretiert und sind Anlass den Fallverlauf zu überprüfen. Dies führt dazu, dass im Jobcenter Stuttgart regelmäßig eine unterdurchschnittliche Sanktionsquote ausgewiesen wird.


4. Individuelle Eingliederungsvereinbarungen für Leistungsberechtigte

Die Verpflichtung zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung ergibt sich aus dem Gesetz. Sie ist letztlich die Fixierung der zuvor gemeinsam erarbeiteten Eingliederungsstrategie, die – wie beschrieben – konsequent am Einzelfall ausgerichtet ist. Dies schließt allerdings nicht aus, dass sich bei wiederkehrenden Sachverhalten oder gleichgelagerten Fallkonstellationen ähnliche Formulierungen in den Eingliederungsvereinbarungen wiederfinden.


5. Frist zur Unterzeichnung der Eingliederungsvereinbarung gewähren

Ein Zwang zur sofortigen Unterzeichnung einer Eingliederungsvereinbarung besteht nicht. Dem Vorschlag die Eingliederungsvereinbarung auf Wunsch mitzunehmen, um sie zu überprüfen oder sich beraten zu lassen, kann gefolgt werden.


6. Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Dienstanweisungen der Jobcenter

Das Jobcenter stützt sich in erster Linie auf die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit, die auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht sind. Soweit das Jobcenter davon abweicht bzw. örtliche Besonderheiten geregelt werden oder sich das Jobcenter, wie bei den Kosten der Unterkunft, auch auf die SGB II - Richtlinien des Städte- und Landkreistages BW bezieht, wird dies im Intranet des Jobcenters im sog. Wissensmanagement (WIS) abgebildet. Es ist das Ziel, das WIS allgemein zugänglich zu machen. Dies ist technisch derzeit noch nicht möglich. Im Rahmen eines gemeinsamen Projekts mit dem Jugend- und Sozialamt soll dies umgesetzt werden. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung wurde das Projekt vom Jobcenter und Sozialamt eingebracht. Die Richtlinien und Regelungen werden aktuell auf Anfrage zugänglich gemacht.
Ziel des Jobcenter Stuttgart ist es, den Leistungsberechtigten Entscheidungen transparent und nachvollziehbar zu vermitteln. Zur Sicherstellung einer guten Beratungsqualität werden außerdem Beratungsstellen und Kooperationspartnern des Jobcenters Weisungen zur Verfügung gestellt.


7. Möglichkeit zur Abgabe von Dokumenten ohne Termin

Dies ist zu den Öffnungszeiten möglich.


8. Bereitstellung von Dolmetschern - Hilfestellung beim Ausfüllen von Dokumenten

Das Jobcenter geht, wenn eine Verständigung aus sprachlichen Gründen nicht möglich ist, wie folgt vor:
Bei der Antragstellung und dem Ausfüllen von Dokumenten sind zunächst die Mitarbeitenden des Jobcenters aufgerufen, behilflich zu sein. Das Jobcenter berücksichtigt bei der Personalgewinnung das Diversity-Prinzip und beschäftigt bereits Mitarbeitende mit Migrationshintergrund, die muttersprachliche Hilfestellung geben können. Ergänzend stellt die Bundesagentur für Arbeit im Internet Merkblätter und Ausfüllhilfen auf Türkisch, Russisch und Englisch zur Verfügung.
Ist eine Verständigung dennoch nicht möglich, informieren sich die Mitarbeitenden des Jobcenters über Beratungsstellen, die überwiegend kostenlose Unterstützung anbieten, oder ziehen einen Dolmetscher hinzu. Beauftragt werden Dolmetscher, die auf der Dolmetscherliste des Fremdsprachendienstes der Stadt aufgeführt sind. Die Kosten trägt das Jobcenter. Dolmetscher werden insbesondere hinzugezogen, wenn Grundsätzliches über die weitere Eingliederungsstrategie zu klären ist, erhebliche familiäre und persönliche Probleme vermutet werden oder bedeutsame rechtliche Fragestellungen zu besprechen sind, z. B. Sanktionen.
Für Menschen mit Migrationshintergrund stehen zudem speziell zugeschnittene Maßnahmen zur Integration in Arbeit zur Verfügung u.a. Sprachkurse, berufsbezogene Sprachförderung und Qualifizierungsmaßnahmen.


III. Arbeitsumfeld

1. Verbesserung der räumlichen Gestaltung der Jobcenter

In den Fällen, in denen für die Jobcenter neue Büroflächen bereitgestellt werden, z. B. durch Anmietung, wird die Vorgabe der Einzelunterbringung für persönliche Ansprechpartner und Leistungsgewährende bereits weitestgehend umgesetzt. Sofern möglich, werden ansprechende und ausreichend große Wartezonen eingeplant. Es wird versucht, diese Standards auch in den Bestandsgebäuden, insbesondere in den Bezirksrathäusern, zu realisieren. Da in den Bestandsgebäuden aber kaum Flächenreserven vorhanden sind, ist die Umsetzung nur sukzessiv und dann möglich, wenn andere Nutzer Flächen freimachen. Eine Verbesserung könnte durch die anstehende Notariatsreform ab 2018 eintreten, da die entsprechenden freiwerden Flächen für das Jobcenter genutzt werden könnten.


2. Internetzugang und Kopiergerät kostenlos zur Verfügung stellen

Das Bereitstellen von Computern mit Druckern für Erwerbslose ist nur eingeschränkt möglich. Weder in den Fluren noch den Wartebereichen können Computer aus Datenschutz- und Brandschutzgründen aufgestellt werden. Freie Büros oder abgeschlossene Räume gibt es derzeit nicht. Kopierer für Kunden sind auch nicht dringend erforderlich. Wichtige Dokumente, die zur Antragstellung oder Bewerbung kopiert werden müssen, werden von den Mitarbeitenden in den Zweig- und Außenstellen kopiert. Sofern in den Zweigstellen die Möglichkeit besteht, können das die Leistungsberechtigten auch selbst tun. Entstehen Kosten für umfangreichere Bewerbungsunterlagen, werden diese auf Antrag vom Jobcenter aus dem Vermittlungsbudget übernommen.


3. Behindertengerechte Ausstattung aller Jobcenter

Die Barrierefreiheit wird für alle städtischen Dienststellen mit Publikumsverkehr angestrebt. Viele stadteigene Bestandsgebäude wurden in den vergangenen Jahren diesbezüglich ertüchtigt. Insbesondere in älteren Bezirksrathäusern, wo bauliche und technische Gegebenheiten dies nicht zulassen, ist der barrierefreie Zugang jedoch nicht möglich. In diesen Fällen wird durch pragmatische Maßnahmen die Unterstützung behinderter Menschen sichergestellt.




Vorliegende Anträge/Anfragen

811/2013 Ziffern I.4, II. - III SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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