Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
213
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VerhandlungDrucksache:
417/2012
GZ:
KBS/SJG
Sitzungstermin: 18.07.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Einrichtung von Schülerhäusern
- Pädagogisches Rahmenkonzept
- Standardfestlegung
- Umsetzungsschritte
- Vertagung -

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 16.07.2012, öffentlich, Nr. 53

Ergebnis: Verweisung ohne Votum / Vorberatung bzw. Beschlussfassung soll erst am 25.07.2012 erfolgen.


Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete gemeinsame Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport und des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 12.07.2012, GRDrs 417/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem als Anlage 1 beigefügten "Pädagogischen Rahmenkonzept zur Arbeit in Schülerhäusern", das den Anspruch und die Haltung der Landeshauptstadt Stuttgart für dieses Angebot definiert, wird zugestimmt.

2. In den Schülerhäusern gelten die in Anlage 2 beschriebenen Standards.

3. Ab September 2012 werden, sobald alle personellen und sächlichen Voraussetzungen vorliegen, an folgenden Schulen weitere Schülerhäuser eingerichtet:
- Grundschule Riedenberg
- Grund- und Werkrealschule Ostheim
- Ameisenbergschule in S-Ost
- Grundschule Kaltental
- Riedseeschule in S-Möhringen
- Steinbachschule in S-Vaihingen (Büsnau)
- Pestalozzischule in S-Vaihingen
- Neuwirtshausschule in S-Zuffenhausen

Über die Weiterentwicklung wird die Verwaltung regelmäßig den Gemeinderat unterrichten.

4. Der Auswahl der pädagogischen Partner (nicht städtische und städtischer Träger der Jugendhilfe) für diese Schülerhäuser wird zugestimmt

5. Mit nicht städtischen Trägern werden individuell für jedes Schülerhaus Vereinbarungen abgeschlossen, in welcher die Finanzierung entsprechend der Standards (Beschlussantrag Nr. 2) und die Verpflichtung zur Arbeit nach dem sozialpädagogischen Rahmenkonzept (Beschlussantrag Nr. 1) festgelegt wird.

6. Von den Grundsätzen zum Besitzstand für die städtischen Mitarbeiter/innen wird zustimmend Kenntnis genommen

7. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, im Rahmen der im Doppelhaushalt 2012/2013 zur Verfügung stehenden Finanzmittel und unter Prüfung einer Einsatzmöglichkeit des vorhandenen Personals, baldmöglichst das für die Besetzung der Gruppen notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von bis zu 20 Vollzeitstellen einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Über formale Stellenschaffungen wird im Stellenplanverfahren 2014/2015 entschieden. Die stellenplanrelevanten Veränderungen in den bestehenden Einrichtungen werden dargestellt.

8. Die Entgelte in den Schülerhäusern und das Essensgeld werden entsprechend den beigefügten Tabellen (Anlagen 2 und 3) erhoben.

9. Von der Kostenentwicklung und den im Abschnitt "finanzielle Auswirkungen" dargestellten Mehrkosten wird Kenntnis genommen. Neue Schülerhäuser werden nur im Rahmen der im Doppelhaushalt 2012/2013 zur Verfügung stehenden Mittel eingerichtet. Rechtzeitig zum Doppelhaushalt 2014/2015 wird aufgrund der dabei gewonnenen Erkenntnisse über die finanziellen Folgen und die anstehende weitere Entwicklung berichtet.



Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderats am 25.07.2012 vertagt.

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