Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 449/2011
Stuttgart,
07/14/2011



Personalbedarf pflegerische Kräfte



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
27.07.2011
27.07.2011



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht über
- die personelle Ausstattung mit pflegerischen Kräften an den Schulen und Schulkindergärten für Körper- und Geistigbehinderte in Stuttgart
- die möglichen Auswirkungen der Veränderungen im Bereich des Zivildienstes
- die Auswirkungen aufgrund der Zunahme der inklusiven und integrativen Beschulung von behinderten Kindern in Regelschulen auf die Vertretungseinsätze und die Vorschläge der Fachverwaltung zur Verbesserung der Personalausstattung dazu wird Kenntnis genommen.
Entscheidungen dazu sind in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 zu treffen.
2. Der entsprechend der Zunahme der Außenklassen (ausgelagerte Klassen) und deren Standorte sich ergebende sofortige Personalbedarf von 2,1 Stellen wird anerkannt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, das nach Ziff. 2 erforderliche Personal bereits zum Schuljahresbeginn 2011/12 ohne Blockierung von Planstellen einzustellen. Die im Haushaltsjahr 2011 anfallenden Kosten werden im Personalkostenbudget 2011 gedeckt. Die Entscheidung über die Schaffung der Stellen wird zu den Haushalts-/ Stellenplanberatungen 2012/13 getroffen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hatte sich zuletzt mit GRDrs 751/2008 vom 02.07.2009 mit der personellen Situation an den Schulen und Schulkindergärten für Körper- und Geistigbehinderte beschäftigt. In der Vorlage wurde ausführlich auf die besondere Situation der pflegerischen Kräfte eingegangen. Im Rahmen der Stellenplanberatungen zum Haushalt 2010/2011 wurde ein neuer Bemessungsschlüssel für Außenklassen beschlossen. Weiterhin konnte ein Teil der Umwandlungen von Zivildienstleistenden hin zu fachlich ausgebildetem Personal vorgenommen werden. Durch den Anstieg der Außenklassen und der Standorte der Außenklassen kommt es zu einem Personalmehrbedarf von 2,1 Stellen.

Ganz besonders durch den Wegfall des Zivildienstes sind weitere Umwandlungen von pflegerischen Ersatzkräften erforderlich. Die Unsicherheit der Abdeckung durch den Bundesfeiwilligendienst erfordert die Festlegung eines verlässlichen Standards von festem Personal. Nach Ansicht der Schulleitungen und der Fachverwaltung wäre ein Standard von 80 % an festem Personal (Schaffung von 9,9 Stellen) erforderlich. Alternativ wäre auch die Festlegung eines Standards von 70 % (Schaffung von 4,9 Stellen) gerade noch vertretbar.

Auch die Zunahme der integrativen und inklusiven Beschulung von behinderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen (Ausfälle von hier eingesetzten Begleitpersonen müssen kurzfristig abgedeckt werden) stellt die Schulen vor eine bisher neue Vertretungsproblematik. Wo bisher die Freien Träger – i. d. R. über Zivildienstleistende – Personalausfälle abdecken konnten, ist dies künftig ungleich schwerer. Diese Situation macht deshalb die Schaffung von Springerstellen über eigenes Personal erforderlich. Dies entspricht der Handhabung bei allen anderen Beschäftigungsgruppen wie Schulhausmeister/-innen, Schulsekretärinnen und Betreuungskräfte für die Verlässliche Grundschule. Die hierdurch ca. 1.500 Stunden, die für Ersatzkräfte entfallen, ergeben einen jährlichen Einsparbetrag von 20.105 Euro.

Nach wie vor ist die Notwendigkeit der Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch pflegerisches Personal bei Schullandheimaufenthalten und beim Trainingswohnen erforderlich. Das pflegerische Personal ist in diesen Fällen gefordert, Mehrarbeit zu leisten. Eine aktuelle Umfrage bei den vier betroffenen Schulen hat ergeben, dass jährlich ca. 2.200 Mehrarbeitsstunden anfallen. Nicht alle der geleisteten Mehrarbeitsstunden können durch Freizeitausgleich abgeglitten werden. Es wird versucht, den entstehenden Aufwand für die Mehrarbeitsvergütung aus dem Überstundenbudget des Fachamtes zu decken. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass dieses Budget für das Schulhausbetreuungssystem aufgrund der vielen Sanierungsmaßnahmen und der Zunahme von außerschulischen Nutzungen bereits äußerst angespannt ist.
.

Finanzielle Auswirkungen

Die Stellen von pflegerischen Kräften sind nach der Entgeltgruppe SuE 4 und bei (Kinder)-Krankenschwestern nach Kr 7 a (45.000 Euro) bewertet. Da die Beträge für den Tarif SuE noch nicht endgültig benannt werden können, wird für eine Stelle pflegerische Kraft der Wert nach EG 5 TVöD von 41.300 Euro zu Grunde gelegt.

Der finanzielle Mehraufwand für die auf Grund der Zunahme der Außenklassen unabdingbar zu schaffenden 2,1 Stellen verursacht jährliche Kosten in Höhe von 86.730 Euro; hiervon entfallen anteilig auf das Haushaltsjahr 2011 (für die Monate September bis Dezember) 28.910 Euro.

Für die weiteren aufgezeigten Maßnahmen ist mit folgenden jährlichen Kosten zu rechnen:

· Bei Festlegung eines Standards 80:20 Schaffung von weiteren 9,9 Stellen durch die, verbunden mit der Umwandlung von 17.710 Stunden pflegerische Ersatzkräfte – ergibt jährlich: 431.070 Euro ; anteilig für 2011: 143.690 Euro, davon · Bei Festlegung des Standards 70:30 Schaffung von weiteren 4,9 Stellen durch die, verbunden mit der Umwandlung von 8.759 Stunden pflegerische Ersatzkräfte – ergibt jährlich: 213.470 Euro ; anteilig für 2011: 71.157 Euro, davon · Die Schaffung von 2,5 Springkraftstellen ergibt = 103.250 Euro jährlich; anteilig für 2011: 34.416 Euro, dem steht eine jährliche Ersparnis von 20.105 Euro gegenüber



Beteiligte Stellen

Von den Referaten AK und WFB wird gefordert, eine kostenneutrale Umwandlung von Sachkosten für Zivildienstleistende in Stellen für Fachkräfte darzustellen. In der Praxis würde dies bedeuten, dass die vom GR anerkannten Bemessungsschlüssel (z. B. 1,25 Stellen pro Gruppe bei schwerst- und/oder Mehrfachbehinderten in der Schule für Körperbehinderte) mit nur 0,5 Stellen stark verringert wäre. Im Durchschnitt müssten für die Schaffung einer Stelle pflegerische Kraft ca. 2 ½ Ersatzkräfte eingespart werden. Die Versorgung der Kinder und Jugendlichen wäre damit nicht gewährleistet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 272/2011 vom 07.07.2011




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Ausführliche Begründung - Anlage 1
Berechnung des Personalbedarfs pro Einrichtung - Anlage 2
Zusammenfassende Darstellung Personalbedarf bei 80 % Umwandlung - Anlage 3
Zusammenfassende Darstellung Personalbedarf bei 70 % Umwandlung - Anlage 4


Ausführliche Begründung

1. Ausgangssituation

Die personelle Versorgung der Sonderschulen und Sonderschulkindergärten für Körper- und Geistigbehinderte umfasst sowohl den pädagogisch-therapeutischen Bereich (Land Baden-Württemberg) als auch den Pflegebereich (kommunaler Schulträger). Die Aufgabe des von der Stadt zu stellenden Personals ist die pflegerische Betreuung der körper- und geistig behinderten Kinder und Jugendlichen, die größtenteils der existenziellen Selbstversorgung nicht fähig sind.

Mit Gemeinderatsdrucksachen 1038/2003 wurde die Bemessungsgrundlage für die personelle Ausstattung der Schulen und Schulkindergärten für Körper- und Geistigbehinderte beschlossen. Eine Anpassung erfolgte durch Gemeinderatsdrucksache 751/2008, wonach eine Veränderung des Bemessungsschlüssels für Außenklassen beschlossen wurde, um eine durchgängige Versorgung der Kinder zu gewährleisten.

Der Bemessungsschlüssel stellt sich wie folgt dar:
· Schulkindergarten für Körperbehinderte – 1,25 Stellen pro Gruppe plus 1 Krankenschwester pro Einrichtung
· Schule für Körperbehinderte – 0,75 Stellen pro Gruppe Körperbehinderter und 1,25 Stellen pro Gruppe bei schwerst- und/oder Mehrfachbehinderten
· Schulkindergarten für Geistigbehinderte – 0,75 Stellen pro Gruppe
· Schule für Geistigbehinderte – 0,3 Stellen pro Gruppe
· Außenklassen – durch ganztägige Anwesenheit mind. 0,82 Stellen pro Außenstelle

Die Art der Behinderungen bei den Kindern und Jugendlichen hat sich in den letzten Jahren durch den medizinischen Fortschritt stark verändert. Hinzu kommen geänderte Konzeptionen in den einzelnen Bereichen, wodurch die qualitativen Anforderungen an das pflegerische Personal enorm zugenommen haben. Dies ist nicht nur in physischer Hinsicht, sondern vor allem auch in psychischer Hinsicht der Fall. Dadurch, dass nach wie vor ein Anstieg von Integrationsfällen nicht so schwer behinderter Kinder und Jugendlichen festzustellen ist, nimmt zugleich der Anteil der schwerst mehrfach behinderten Kinder und Jugendlichen zu. Nach Aussage der Schulen und Schulkindergärten sind es ganz besonders die Einzelfälle mit Verhaltensauffälligkeiten, die einer besonderen Aufsicht bedürfen wie beispielsweise Schüler/-innen mit Autismus oder solche, die zu erhöhter Aggressivität neigen. Der hier eingesetzte Zeit- und Energieaufwand ist unvermeidbar und stellt das pflegerische Personal vor hohe Anforderungen

Ein weiterer Punkt ist die integrative und inklusive Betreuung von Schülerinnen und Schülern. Diese wird i. d. R. durch FSJ-Kräfte vorgenommen, für die diese Tätigkeit oftmals völliges Neuland ist. Sie benötigen deshalb zunächst eine Begleitung und eine Einarbeitung, die für das pflegerische Personal mit einem zusätzlichen nicht vorhersehbaren Aufwand verbunden ist. Dies trifft ganz besonders auf die Fälle zu, in denen eine Vertretung notwendig wird, wenn die eigentliche FSJ-Kraft ausfällt.

Erschwerend kommt hinzu, dass es bei den Pflegeberufen ein klassisches Berufswahlverhalten gibt. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten beim pflegerischen Personal liegt zur Zeit bei 100 %. Klar ist, dass dies in der Hauptsache darin liegt, dass pflegerisches Personal in einer sehr niedrigen Gehaltsgruppe eingestuft ist. Es macht dabei keinen Unterschied, ob der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst angewandt werden muss oder der Tarifvertrag für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes. Festzustellen ist, dass diese Bezahlung für (gute) männliche Bewerber unattraktiv ist. Durch diese Situation stoßen die Einrichtungen zunehmend auf Probleme wie z. B. Toilettengang mit männlichen körperbehinderten Schülern oder Besuch des Schwimmbads.


2. Bedarfsermittlung allgemein

Ausgehend von den genannten Bemessungsgrundlagen sind die Schülerzahlen im Vergleich zur letzten Personalbedarfsprüfung Stand Schuljahr 08/09 in diesem Schuljahr geringfügig rückläufig. Aufgrund des in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport festgelegten Gruppenteilers an den Schulen für körper- und geistigbehinderte Kinder von 6 Kindern (bei Schwerst/- und Mehrfachbehinderten 4 – 6 Kinder) pro Gruppe und an den Schulkindergärten von etwa 6 (höchstens 8) Kindern ergibt sich im Vergleich zu 2008/2009 im Allgemeinen eine gleich bleibende Gruppen-/Klassenzahl an den Einrichtungen.

Ein Anstieg ist dagegen bei den Außenklassen bzw. ausgelagerten Klassen und deren Standorten zu verzeichnen, wodurch sich insgesamt ein Personalmehrbedarf von 2,1 Stellen ergibt, der zum neuen Schuljahr umgesetzt werden muss. Um eine durchgängige Versorgung der Kinder in Außenklassen sicherzustellen, wurde durch Beschluss des Gemeinderats nach GRDrs 751/2008 ein Bemessungsschlüssel von 0,82 Stellen (0,68 Stellen Jahresarbeitszeit) pro Standort zugrunde gelegt. Somit ist eine ganztägige Anwesenheit einer pflegerischen Kraft bzw. einer Krankenschwester pro Standort gewährleistet. Wie sich der konkrete Stellenbedarf pro einzelner Einrichtung errechnet, kann aus Anlage 2 ersehen werden. Der gesamte Stellenbedarf aller Einrichtungen ist aus der zusammenfassenden Darstellung der Anlage 3 bzw. Anlage 4 ersichtlich.

Welche Außenklassen / ausgelagerte Klassen an welchen Standorten eingerichtet sind, ist nachfolgend dargestellt.

Name der SchuleAnzahl der Klassen
SJ 2008/2009
Anzahl der Klassen
SJ 2010/2011
Anstieg
Bodelschwingh-Schule2 Schönbuchschule)2 (Schönbuchschule)
1 (Filderschule)
1
Gustav-Werner-Schule1 (Rosenschule)1 (Rosenschule)
1 (Uhlandschule)
1
Helene-Schoettle-Schule2 (Grundschule
Hofen)
2 (Jörg-Ratgeb-
Schule)
2 (Ferienwaldheim
Steinhaldenfeld)
2 (Grundschule
Hofen)
1 (Jörg-Ratgeb-
Schule)
2 (Ferienwaldheim
Steinhaldenfeld)
1 (Volksheim)
0
Schule für Körperbehinderte4 (Außenstelle
Möhring. Landstr.)
2 (Fasenhofschule)
4 (Außenstelle
Möhring. Landstr.)
1 (Fasanenhofschule)
1 (Pestalozzischule)
0
Gesamt15172

Eine weitere Darstellung zeigt die Entwicklung der Außenklassen bzw. ausgelagerten Klassen einschl. des Stellenbedarfs im zum Vergleich Schuljahr 2008/2009 auf.

Einrichtung
Klasse
Standorte
Stellenbedarf
(in den einzelnen Bemessungen und im Gesamtstellenbedarf bereits enthalten)
Bodelschwinghschule
2008/2009
2
1
0,6
0,82
0,22
2011
3
2
0,9
1,64
0,74
Gustav-Werner-Schule
2008/2009
1
1
0,3
0,82
0,52
2011
2
2
0,6
1,64
1,04
Helene-Schoettle-Schule
2008/2009
6
3
1,8
2,46
0,66
2011
6
4
1,8
3,28
1,48
Schule für Körperbehinderte
2008/2009
6
2
1,64
2011
6
3
2,46
Zunahme insgesamt:
2 Klassen
4 Standorte

3. Wegfall Zivildienstleistende

Der Einsatz von Zivildienstleistenden ist historisch bedingt. Früher wurden auf Grund der 15-monatigen Zivildienstzeit statt fest eingestelltem pflegerischen Personal gerne Zivildienstleistende eingesetzt, da es so über den Schuljahreswechsel eine Überlappung gab und die alten die neuen Kräfte einarbeiten konnten. Im Laufe der Jahre wurde die Einsatzzeit auf 9 Monate gekürzt und die Einarbeitung von neuen Zivis hat bisher nicht vorhandene Zeit und Energie an den Schulen gebunden.

Um fundierte Arbeit leisten zu können, ist es gerade im Bereich der Körperbehinderten notwendig, ein ausgewogenes Verhältnis von Zivis/FSJ zu festem pflegerischen Personal zu schaffen. Kontinuität bei der Arbeit kann nur durch langjähriges Personal sichergestellt werden. Da die Beziehungsaufnahme zu den Schüler/-innen oft sehr lange dauert, kann es sein, dass mehrere Monate vergangen sind, bevor mit ihnen überhaupt sinnvoll gearbeitet werden kann. Auch im Blick auf die hohen fachlichen Anforderungen ist es nach wie vor erforderlich, in größerem Umfang dauerhaft verlässliche und qualifizierte Fachkräfte zu haben, um eine gute Versorgung der Schüler/innen zu gewährleisten.

In der GRDrs 751/2008 hatte die Fachverwaltung vor allem für die Schule für Körperbehinderte aufgrund der Zunahme von schwerst mehrfach behinderten Kindern bereits ein Verhältnis 50:50 von dauerhaft angestellten Kräften zu wechselnden Zivis/FSJ-Kräften gefordert. Dies muss – gerade auch im Hinblick auf die Änderung des Zivildienstes hin zum Bundesfreiwilligendienst – neu überdacht werden. Dass es hier zu einem großen Umbruch kommen wird, ist unstrittig. Die konkreten Auswirkungen sind derzeit noch nicht bekannt. Klar ist aber auf jeden Fall, dass der Bundesfreiwilligendienst die Lücke, die durch den Wegfall der Zivis entsteht, nicht decken kann. Nachfragen durch die betroffenen Schulen bei den Trägern haben ergeben, dass – nach derzeitigem Kenntnisstand – über den Bundesfreiwilligendienst künftig nicht in dem Ausmaß Ersatzkräfte gestellt werden können wie bisher. Die Schule für Körperbehinderte hatte beispielsweise auf ihre Anfragen lediglich 20 % an Zusagen erhalten.

Presseberichten zu Folge (z. B. Stuttgarter Zeitung vom 24.05.2011) sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung in Zukunft junge Männer und Frauen und Senioren auf freiwilliger Basis am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Damit sind jedoch nicht einmal die Hälfte der bisher 90.000 Zivildienstleistenden abgedeckt. Parallel dazu wird zwar das Freiwillige Soziale Jahr weiterlaufen, jedoch ist die Planungssicherheit durch „Abspringer“ (z. B. Gymnasiasten, die das Freiwillige Soziale Jahr als Überbrückung wählen und doch noch einen Studienplatz bekommen) stark gefährdet. Eine besondere Situation stellt sich auch in Bezug auf das Alter dar, ganz besonders dann, wenn die FSJ-ler jünger als 18 Jahre alt sind. Abgesehen davon, dass das Jugendschutzgesetz zu beachten ist, kommt es auch immer wieder vor, dass eine 16-jährige FSJ-lerin Schüler/-innen zu betreuen hat (einschl. heben und tragen), die mit 15 Jahren kaum jünger sind.

Eine der Folgen, die sich durch den Wegfall der Zivis ergeben, ist, dass künftig noch weniger auf männliche Betreuungspersonen zurückgegriffen werden kann. Männliche Zivis waren bislang eine gute Ergänzung zum weiblichen Betreuungspersonal.

Diese Unsicherheiten machen deutlich, dass ein Verhältnis von festen Kräften zu Ersatzkräften mit 50:50 – wie ursprünglich angedacht – nicht mehr ausreicht. Um die Betreuung der behinderten Kinder und Jugendlichen trotzdem gewährleisten zu können, wäre die Umwandlung von weiteren Hilfskräftestunden erforderlich. Im Gegenzug müsste die Personalausstattung an festem Personal erhöht werden.

Von den Schulleitungen und der Fachverwaltung wird ein Verhältnis von 80:20 als realistisch und notwendig betrachtet, konkret also: 80 % festes Personal, 20 % Hilfskräfte. In der Konsequenz bedeutet dies, dass 460 Stunden pro Schulwoche, die derzeit von Zivis/FSJ geleistet werden, in feste Stellen umzuwandeln sind. Hochgerechnet auf ein Jahr entspricht dies 17.710 Stunden; die Kosten hierfür betragen 237.137 Euro, die bei entsprechenden Stellenschaffungen jährlich eingespart werden. Der Personalbedarf an festen Kräften beläuft sich dabei auf 9,9 Stellen. Die genaue Darstellung der personellen Auswirkungen kann Anlage 3 entnommen werden.

Alternativ dazu wäre es denkbar, ein Verhältnis von 70:30 festzulegen (70 % festes Personal, 30 % Hilfskräfte). Dies würde einen Wegfall von 227,50 Stunden wöchentlich und 8.759 Stunden jährlich sowie eine Einsparung von 117.280 Euro jährlich bedeuten. Die personellen Auswirkungen, die sich hier errechnen, sind aus Anlage 4 ersichtlich.

Sinnvoll wäre, das Verhältnis von festem Personal zu Hilfskräften als Standard festzulegen. Der konkret anzuwendende Standard sollte durch eine Entscheidung des Gemeinderats getroffen werden.


4. Springkraftkontingent

Bislang konnten krankheitsbedingte Ausfallzeiten des pflegerischen Personals durch ein Springkraftkontingent über Sachkosten abgedeckt werden. Wie sich im Gespräch mit den Schulleitungen und Einrichtungsleitungen herausgestellt hat, gestaltet sich dies zunehmen schwieriger. Hinzu kommt, dass die Sonderschulen auch für die Begleitpersonen bei integrativen und inklusiven Beschulungen die Einarbeitung und Vertretung bei kurzfristigen Ausfällen übernehmen. Die Freien Träger stoßen bei der Zurverfügungstellung von Ersatzkräften für Vertretungsfälle an ihre Grenzen; erschwerend für die Schulen ist vor allem die ständig neue Einarbeitung der Vertretungen. Auf Grund dieser sich verstärkenden Vertretungsproblematik muss von der bislang bewährten Verfahrensweise abgewichen werden. Wie auch schon bei anderen Berufsgruppen, wird es daher als sinnvoll betrachtet, festes Personal für Springertätigkeiten einzustellen. Dies entspricht der Handhabung bei allen anderen Beschäftigungsgruppen wie Schulhausmeister/-innen, Schulsekretärinnen und Betreuungskräfte für die Verlässliche Grundschule.

Notwendig wäre ein Springerkontingent von 10 %. Die Schulen versuchen aber mit einem Kontingent von 5 % auszukommen. Bezogen auf die Gesamtstellenzahl (Soll) von 49,9 entspricht dies einem Anteil von 2,5 Stellen. Hierdurch entfallen 39 Hilfskräftestunden wöchentlich und somit ca. 1.500 Stunden jährlich, wodurch sich ein Einsparbetrag von 20.105 Euro ergibt.


5. Schullandheimaufenthalte / Trainingswohnen

Zu den außerunterrichtlichen Veranstaltungen, bei denen auch der Einsatz pflegerischer Kräfte und Krankenschwestern während der gesamten Zeit erforderlich ist, (d.h. über die Unterrichtszeit hinaus, insgesamt 24 Stunden pro Tag, da die pflegerischen Tätigkeiten übernommen werden müssen, die sonst das Elternhaus leistet) gehören Schullandheimaufenthalte. Bei diesen Aufenthalten müssen die pflegerischen Kräfte ebenso rund um die Uhr anwesend sein, wie das pädagogische Personal. Durch die Arbeitsverträge der pflegerischen Kräfte, die nur Mehrarbeit in dem Rahmen zulassen, wie in den Schulferien wieder abgebaut werden kann, ist es nicht möglich, die Schülerinnen und Schüler während dieser Aufenthalte angemessen zu versorgen.

Ähnlich ist die Situation beim Trainingwohnen, in dem die Schülerinnen und Schüler auf ein eigenständiges Leben vorbereitet werden. Auch hier ist eine Anwesenheit des pflegerischen Personals über die Unterrichtszeit hinaus erforderlich. Die entstehende Betreuungsleistung ist dabei unterschiedlich hoch. In akuten Fällen gehen die Leistungen über die eigentliche Arbeitszeit hinaus Von allen vier Schulen wird bestätigt, dass jede/r Schüler/in in der Hauptstufe am Trainingswohnen teilnimmt, sofern es die Eltern zulassen. Bei den Schulen für Geistigbehinderte ist eine Teilnahme am Trainingswohnen im Bildungsplan verankert.

Eine aktuelle Umfrage bei den vier betroffenen Schulen hat ergeben, dass im Durchschnitt von jährlich ca. 2.200 Mehrarbeitsstunden auszugehen ist. Da diese Mehrarbeitsstunden nicht alle durch Freizeitausgleich abgeglitten werden können, soll zumindest ein Teil davon vergütet werden. Es wird dabei von einem Aufwand ca. 25.000 Euro an Mehrarbeitsvergütung ausgegangen. Hier wird versucht, den Aufwand aus dem Überstundenbudget des Amtes zu decken. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass dieses Budget für das Schulhausbetreuungssystem aufgrund der vielen Sanierungsmaßnahmen und der Zunahme von außerschulischen Nutzungen bereits äußerst angespannt ist.

6. BVE-Schüler/-innen

Die in Zusammenarbeit mit den gewerblichen Schulen stattfindende Kooperation zur Berufsvorbereitung stellt sich als zeitaufwändiger heraus als angedacht. Ein zusätzlicher Personalbedarf wird hier vorläufig nicht geltend gemacht. Zunächst wird noch versucht, mit dem bisherigen Personalstand auszukommen. Erst, wenn sich größere Problematiken aufzeigen, müsste die Fachverwaltung einen weiteren Personalbedarf anmelden.


7. Personalmehrbedarf

Je Schule stellt sich der Mehrbedarf bei der Personalausstattung (inklusive der sofort zu schaffenden 2,1 Stellen) wie folgt dar:

Variante a)
= bei Standardfestlegung 80:20 (80 % festes Personal, 20 % Ersatzkräfte)
· Schule für Körperbehinderte 7,81 Stellen
· Schulk.garten für Körperbehinderte Nord 0,01 Stellen
· Schulk.garten für Körperbehinderte Süd 0,88 Stellen
· Schulen SKG für Geistigbehinderte:
- Bodelschwinghschule 1,71 Stellen
- Gustav-Werner-Schule 0,38 Stellen
- Helene-Schoettle-Schule 1,27 Stellen
- Gustav-Werner-Kindergarten 0,15 Stellen

Gesamtmehrbedarf rd.12,0 Stellen

Variante b)
= bei Standardfestlegung 70:30 (70 % festes Personal, 30 % Ersatzkräfte)
· Schule für Körperbehinderte 5,74 Stellen
· Schulk.garten für Körperbehinderte Nord 0,27 Stellen
· Schulk.garten für Körperbehinderte Süd 0,28 Stellen
· Schulen SKG für Geistigbehinderte:
- Bodelschwinghschule 1,31 Stellen
- Gustav-Werner-Schule 0,20 Stellen
- Helene-Schoettle-Schule 0,54 Stellen
- Bodelschwingh-Kindergarten 0,38 Stellen
- Gustav-Werner-Kindergarten 0,03 Stellen

Gesamtmehrbedarf rd.7,0 Stellen

+ Springkräfte 2,5 Stellen


Der Personalbedarf (ausgenommen Springkräfte) ist pro einzelner Einrichtung in Anlage 2 detailliert aufgelistet sowie in Anlage 3 (Variante a) und in Anlage 4 (Variante b).


8. Konsequenzen bei nicht ausreichender Personalbereitstellung

Die Stadt Stuttgart hat als kommunaler Schulträger die Verpflichtung, den Sonderschulen und Sonderschulkindergärten das für die Betreuung erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen.

Wie sich die Sachlage wegen des Wegfalls des Zivildienstes konkret zum neuen Schuljahr 2011/2012 darstellt ist derzeit noch ungewiss. Sollten die Träger nicht im notwendigen Umfang pflegerisches Personal zur Verfügung stellen können, können die behinderten Kinder und Jugendliche nicht ausreichend pflegerisch betreut werden. Der Schulbetrieb wäre somit gefährdet. Nach Aussage des Schulleiters der Schule für Körperbehinderte könnten bei fehlender Betreuung nicht alle Schüler/-innen unterrichtet werden. Die Schüler müssten nach Hause geschickt werden, da es nicht verantwortet werden kann, wenn sie bei nicht ausreichender Versorgung sich selbst überlassen werden müssten (z. B. beim Toilettengang oder sonstiger körperlicher Betreuung).

Fehlende Betreuungskräfte hätten zur Folge, dass das vom Land gestellte Personal für den pädagogisch-therapeutischen Bereich sich verstärkt mit pflegerischen Maßnahmen beschäftigen muss. Das Land ist grundsätzlich nicht bereit, ausgebildete Fachlehrer/-kräfte für pflegerische Aufgaben zur Verfügung zu stellen.

Sollte dieser problematische Fall eintreten, wären über die 2,1 Stellen hinaus weitere sofortige Stellenschaffungen zum Schuljahresbeginn 2011/2012 notwendig. Das Schulverwaltungsamt wird mit den betreffenden Schulen so gut es geht auch während der Ferien Kontakt über die die Entwicklung halten.


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Anlage 2 zu GRDrs 449.2011 Personalbedarf pro Einrichtung.xlsAnlage 3 zu GRDrs. 449.2011 Zusammenfassende Gegenüberstellung Personalbedarf u. -ausstattung aller Einrichtungen bei 80 % Umwandlung.xlsAnlage 4 zu GRDrs. 449.2011 Zusammenfassende Gegenüberstellung Personalbedarf u. -ausstattung aller Einrichtungen bei 70 % Umwandlung.xls