Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
292
1
VerhandlungDrucksache:
656/2014
GZ:
OB
Sitzungstermin: 15.10.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Einführung des Stuttgarter Sozialtickets für den öffentlichen Personennahverkehr in der Landeshauptstadt

Vorgang:

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 29.09.2014, öffentlich, Nr. 58
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 10.10.2014, öffentlich, Nr. 109
jeweiliges Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 15.09.2014, GRDrs 656/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Das Stuttgarter Sozialticket für Inhaberinnen und Inhaber der Bonuscard für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Landeshauptstadt Stuttgart wird zum 1. Januar 2015 eingeführt. 2. Das Stuttgarter Sozialticket wird für das 9-Uhr-Umwelt-MonatsTicket, das MonatsTicket Jedermann (dort jeweils wahlweise für eine oder zwei Zonen), das Senioren-MonatsTicket und das 14-Uhr-Junior-MonatsTicket angeboten. Es wird an die Berechtigten mit einer Ermäßigung von 50 % auf den jeweiligen regulären VVS-Ticketpreis ausgegeben. Die Ermäßigung wird vom Sozialamt entsprechend des bisherigen Verfahrens an die SSB erstattet. 3. Der Zuschuss für drei und mehr Zonen beim 9-Uhr-Umwelt-MonatsTicket und beim MonatsTicket Jedermann wird auf den 50 %-Zuschuss für zwei Zonen des jeweiligen Tickets beschränkt (siehe auch Preistabelle im Anhang).

4. Die voraussichtlichen überplanmäßigen Aufwendungen von maximal 2,7 Mio. Euro im Jahr 2015 werden im Teilhaushalt 500 - Sozialamt (Amtsbereich 5003180 - Sonstige soziale Hilfen und Leistungen, Kontengruppe 43310, Soziale Leistungen) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Sperrung von Mitteln der Deckungsreserve Sachaufwand, Teilhaushalt 900 (Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120, sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, sonstige ordentliche Aufwendungen).


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.
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