Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 298/2013
Stuttgart,
06/12/2013



Schaffung eines Modellstandorts für inklusive Beschulung.
Neue Raumprogramme für Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium und Eichendorffschule




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.06.2013
19.06.2013
20.06.2013



Beschlußantrag:

1. Von den Ergebnissen des moderierten Planungsprozesses zur Entwicklung und Abstimmung von Raumprogrammen, die den pädagogischen Konzepten des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums und der Eichendorffschule Rechnung tragen, wird Kenntnis genommen (Anlage 1).

2. Die Raumprogramme für das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium und die Ei-chendorffschule, die die räumlichen Voraussetzungen für die Errichtung des ersten Modellstandorts für inklusive Beschulung an einem Stuttgarter Schulcampus schaffen, werden anerkannt.

3. Der Ganztagsflächenbedarf für Ganztagesschulen im weiterführenden Bereich (Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule und Gymnasium) - ohne Mensa- und Küchenbereich - wird entsprechend der Handreichung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zur Beantragung einer Gemeinschaftsschule vom Juli 2012 anerkannt (siehe Anlage 2).


4. Angesichts des steigenden Bedarfs an Mittagessensversorgung wird im Interesse einer vorausschauenden Planung der Mensa- und Küchenbereiche eine Vollversorgung beschlossen.

5. Zur Umsetzung einer nachhaltigen Kooperation des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums und der Eichendorffschule mit der Stuttgarter Musikschule wird der Ergänzung der Raumprogramme um ca. 72 qm am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium und ca. 24 qm an der Eichendorffschule zugestimmt (siehe Musikschulkooperationskonzept, Anlage 3).

6. Dem Raumprogramm für die Sanierung und Erweiterung der Eichendorffschule gemäß Variante 2 der Machbarkeitsstudie mit einer Programmfläche von ca. 5.259 qm inklusive Programmflächenanteile für Inklusion (ca. 744 qm) und Ganztag (1.249 qm, davon Mensa- und Küchenbereich 450 qm) (siehe Anlage 4) wird zugestimmt. Im Rahmen der anstehenden Planungen ist es die Zielrichtung, eine größtmögliche Qualifizierung von Verkehrs- und Nebenflächen als Nutzflächen zu realisieren (siehe Anlage 6). Die baurechtliche und brandschutztechnische Zulässigkeit muss im Zuge der weiteren Planung abgestimmt werden.

7. Dem Raumprogramm für den Neubau des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums gemäß Variante 3 der Machbarkeitsstudie mit einer Programmfläche von ca. 6.097 qm inklusive Programmflächenanteile für Inklusion (456 qm) und Ganztag (1.261 qm, davon Mensa- und Küchenbereich 580 qm) (siehe Anlage 5) wird zugestimmt. Im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs ist es die Zielrichtung, eine größtmögliche Qualifizierung von Verkehrs- und Nutzflächen als Nutzflächen zu realisieren (siehe Anlage 6). Die baurechtliche und brandschutztechnische Zulässigkeit muss im Zuge der weiteren Planung abgestimmt werden.

8. Der Aufgabe der Außenstelle der Eichendorffschule am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium gemäß SchulG §30 wird zugestimmt.



Begründung:


I. Ausgangssituation

Am 1. Dezember 2011 (GRDrs 358/2011) beschloss der Gemeinderat für das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium und die Eichendorffschule folgende Handlungsempfehlungen zur weiteren Prüfung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung:

1. Die Erstellung eines Raumprogramms für den Standort Eichendorffschule unter der Prämisse einer Rückführung der Außenstelle im Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium, um dort Raum für den vierzügigen Ausbau des Gymnasiums zu schaffen.

2. Die Prüfung einer Nachnutzung der durch den Auszug der Außenstelle Eichen-dorffschule frei werdenden Räume durch das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium bzw. eines Neubaus am Standort angesichts der notwendigen Sanierungsmaßnahmen und Erstellung eines funktionierenden Raumprogramms für diesen Standort.

Am 11. Juli 2012 fasste der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss bzgl. der Machbarkeitsstudien und des weiteren Vorgehens (GRDrs 164/2012) und beauftragte die Verwaltung,

1. auf Grundlage der Variante 3 der Machbarkeitsstudie Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium gemeinsam mit der Schulgemeinde ein Raumprogramm für ein vierzügiges Gymnasium auf der Basis des Modellraumprogrammes des Landes zzgl. Programmfläche Ganztagsbereich zu entwickeln,

2. auf Grundlage der Variante 2 der Machbarkeitsstudie Eichendorffschule gemeinsam mit der Schulgemeinde ein Raumprogramm für eine vierzügige Grund-schule und für ein bedarfsgerechtes Angebot im Bereich Sekundarstufe I auf der Basis des Modellraumprogrammes des Landes zzgl. Programmfläche Ganztagsbereich zu entwickeln.

3. Dem Raumprogramm für die Erstellung einer zweiteilbaren Sporthalle gemäß Variante 2 der Machbarkeitsstudie mit einer Nutzfläche von rund 1.100 qm auf dem Schulgrundstück der Eichendorffschule stimmte der Gemeinderat zu.

Am 9. Oktober 2012 fasste der Gemeinderat den entsprechenden Vorprojektbeschluss zur Durchführung der erforderlichen VOF-Verfahren (Eichendorffschule) bzw. eines begrenzt offenen Realisierungswettbewerbs mit vorgeschaltetem VOF-Verfahren (Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium) und Weiterplanung bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI (GRDrs 608/2012).


II. Moderierter Planungsprozess zur Entwicklung von Raumprogrammen, die den pädagogischen Konzepten der Schulen Rechnung tragen

Im Auftrag des Gemeinderats (GRDrs 164/2012) hat das Schulverwaltungsamt in einem intensiven Beteiligungsprozess gemeinsam mit den Schulgemeinden und unter externer Begleitung auf Basis der Modellraumprogramme des Landes Raumprogramme für das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium und die Eichendorffschule entwickelt. Hierzu wurden Workshops, Exkursionen, Fachinputs und Schlüsselinterviews mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren (Schulleitungen, Lehrerkollegien, Eltern- und Schülervertreter/innen) durchgeführt und ausgewertet.

Berater und Moderatoren dieses Prozesses waren Herr Dr. Otto Seydel, Inhaber und Leiter des Instituts für Schulentwicklung, und Herr Jochem Schneider, Inhaber und Leiter des Architekturbüros bueroschneidermeyer. Beide wirken derzeit als ausgewiesene externe Experten maßgeblich in der vom Kultusministerium im Sommer 2012 eingerichteten Kommission zur Überarbeitung der Schulbauförderrichtlinien inklusive der Modellraumprogramme des Landes Baden-Württemberg mit.

Ziel des moderierten Planungsprozesses war es, für das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium und die Eichendorffschule ein Schul- und Raumprogramm zu entwickeln, das den geänderten pädagogischen und räumlichen Konzepten für die Zukunft gerecht wird. Der derzeitige Paradigmenwechsel in der modernen Schulpädagogik (wie individuelle Förderung, Inklusion, Ganztagesschule, Rhythmisieren des Unterrichts, aktivierende Lehr- und Lernformen, klassen- und altersübergreifender Unterricht, Teamarbeit der Pädagog/innen usw.) fordert eine Abkehr vom reinen Frontalunterricht zum individuellen oder teamorientierten Lernen. Voraussetzung hierfür sind innovative Schulgebäude mit flexiblen Lehr- und Lernzonen, die dies fördern und unterstützen. Beispielsweise können mit dem sogenannten Clustermodell in teilautonomen Untereinheiten (durch Zusammenschluss u. a. von Unterrichtsflächen, Differenzierungsbereichen, Ganztagesaufenthaltszonen, Erschließungsflächen, Lehrerstützpunkt und Sanitärbereich) sinnvolle räumliche Bezüge, weit reichende Flexibilität und Synergien erzeugt werden.


III. Neue Flächenanforderungen für Schulraumprogramme am Beispiel Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium und Eichendorffschule

Ausgangspunkt: Die Schulbauförderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg

Grundlage der Machbarkeitsstudien für die Erweiterung der Eichendorffschule und den Neubau des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums waren die Modellraumprogramme des Landes Baden-Württemberg und für den Ganztagsflächenansatz der städtische Raumstandard für Ganztagsgrundschulen mit pauschalem Flächenzuschlag für die Speise- und Küchenbereiche. Inklusive Flächen sind in den im Jahr 2011 beauftragten Machbarkeitsstudien für die Standorte Eichendorffschule und Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium Eichendorffschule und den Neubau des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums nicht berücksichtigt worden und Ganztagsflächen nur in einem begrenztem Ausmaß.

Die zu realisierenden Baumaßnahmen müssen die Weiter- und Neuentwicklung der Schulen ermöglichen. Da für alle Schulstufen binnendifferenziertes, gruppenorientiertes und individualisiertes Lernen mit unterschiedlichen Medien im Unterricht möglich sein soll, bedeutet dies insgesamt einen höheren Flächenbedarf, vor allem jedoch anders zugeschnittene Flächen im Bereich der allgemeinen Unterrichtsräume und eine maximale Ausnutzung der Nebenflächen. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die tägliche Verweildauer der Schülerinnen und Schüler und damit die durchschnittliche Nutzung der Räume mit zunehmender Zahl von Ganztagsangeboten wachsen. Neben der Weiterentwicklung der Ganztagsschule sind die räumlichen Erfordernisse für eine inklusive Beschulung zu beachten. Ebenso mitzudenken bei einer zukunftsgerichteten Raumplanung sind die Möglichkeiten außerschulischer Nutzungen und Kooperationen. In Ganztagsschulen und zur Ermöglichung inklusiver Beschulung sind somit im Verwaltungs- und Lehrerbereich Arbeits- und Koordinationsflächen vorzusehen, die auch den externen Fachkräften und pädagogischen Mitarbeitenden bei Bedarf als Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.

Die Flächenvorgaben der Schulbauförderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg stammen noch aus den sechziger Jahren und werden den Ansprüchen moderner Pädagogik nicht gerecht. Räume für differenzierte Lernformen sind im Allgemeinen Unterrichtsbereich nicht vorgesehen. Flächen für Ganztagsschulbetrieb und Inklusion sind ebenfalls nicht enthalten. Entsprechend schlecht schneidet Baden-Württemberg im Ländervergleich einer Studie des Instituts für Öffentliche Bauten und Entwerfen der Universität Stuttgart und des Instituts für Schulentwicklung ab. Beispielsweise sind in Baden-Württemberg für eine/n Grundschüler/in nur zwei Quadratmeter Fläche im Klassenzimmer vorgesehen, in Köln sind es drei und in Zürich sogar 3,6 Quadratmeter. („Vergleichsstudie ausgewählter Richtlinien zum Schulbau“, Heft 1 zur Reihe „Rahmen und Richtlinien für einen leistungsfähigen Schulbau in Deutschland, Hrsg. Montag Stiftung Urbane Räume gAG, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, siehe www.montag-stiftung.de).

Aus diesem Grund hat das Kultusministerium Baden-Württemberg im Sommer 2012 eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die die Schulbauförderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg inklusive der Modellraumprogramme unter Beratung von externen Fachleuten überarbeitet, u. a. unter Mitwirkung von Herrn Dr. Otto Seydel, Inhaber und Leiter des Instituts für Schulentwicklung, und Herr Jochem Schneider, Inhaber und Leiter des Architekturbüros bueroschneidermeyer. Ergebnisse sind jedoch erst frühestens 2014 vorgesehen.

Das Land Baden-Württemberg hat sich klar für ein Zwei-Säulen-Modell positioniert. Vorgesehen ist somit, dass es zukünftig im Bereich der Sekundarstufen I und II der allgemeinbildenden Schulen nur noch zwei Schularten, nämlich Gymnasien und Gemeinschaftsschulen, geben wird. Dadurch ist das Modellraumprogramm der Werkrealschule als Grundlage für die Sekundarstufe I überholt. Das Zwei-Säulen-Modell sieht zudem vor, dass die beiden gleich starken Säulen eng kooperieren und Schulen in räumlicher Nähe gemeinsame Konzepte für eine Umsetzung des Modells entwickeln. Dementsprechend ist als neuer gemeinsamer Bezugspunkt für die Sekundarstufe I das neu erarbeitete, vorläufige Handreichung des Landes für Gemeinschaftschulen anzusehen. Diese Handreichung entspricht weitestgehend dem Raumprogramm der Realschulen, sieht aber minimale Flächenansätze für Ganztag, Inklusion und Differenzierung (rd. 0,5 m² pro Schüler) vor. Die endgültigen Flächenansätze für Inklusion sind jedoch frühestens mit der Schulgesetzänderung bzw. den neuen Schulbauempfehlungen zu erwarten.


Erweiterte Ganztagsflächen
Das Land Baden-Württemberg hat das Ziel formuliert, ein flächendeckendes und bedarfsorientiertes Netz von Ganztagsschulen zu schaffen, d. h. jede Schülerin und jeder Schüler soll bei Bedarf die Möglichkeit haben, eine Ganztagsschule in erreichbarer Nähe zu besuchen (www.kultusportal.de). In einer Ganztagsschule genügt es nicht, das Gebäude ausschließlich von seinen Funktionen für das Lernen her zu konzipieren. Wenn sich die Schülerinnen und Schüler den ganzen Tag in der Schule aufhalten, gibt es weit mehr Aktivitäten, die im Raumangebot berücksichtigt werden müssen. Lernen und Unterricht wechseln zwischen frontalen und eigenaktiven Lernformen ab. In individuellen Zeiten wird selbständig gelernt, geübt, vertieft, findet Begegnung, „Abreagieren“, Rückzug, Spiel und kreatives Arbeiten statt. Essen und Trinken, Bewegung und Erholung, Beratung und Kommunikation sind feste Bestandteile der Schule. Individuelle Interessen der Schüler/innen müssen möglich sein, ebenso besondere Schwerpunktsetzungen im Profil der Schulen. Gemeinsame Projekte finden nicht ausnahmsweise, sondern regelmäßig statt. Entsprechend wird in der Schule regelmäßig präsentiert, dokumentiert und aufgeführt. Schule ist somit nicht mehr nur Unterrichts-, sondern Lebensraum, der auch Räume bieten muss zum Verweilen, für den Stadtteil, für Kooperationen mit externen Partnern, für kulturelle Veranstaltungen und zum Verweilen (siehe „Schulen Planen und Bauen. Grundlagen und Prozesse“, Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft Urbane Räume [Hrsg.], Berlin 2012 sowie am Beispiel von Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium und Eichendorffschule die Ergebnisse des moderierten Planungsprozesses in Anlage 1).

Der geforderte Ausbau und die Weiterentwicklung von Ganztagsschulen erfordern demnach eine weitere Anpassung der Raumkonzepte.

Das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium ist seit dem Schuljahr 2011/12 offene Ganztagsschule (GRDrs 608/2010). Im Rahmen der Neubauplanungen entwickelt das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium derzeit ein Kulturprofil. In den Bereichen Musik, Theater und Kunst wird ein integratives Modell ausgebildet, das sich für Ganztagsangebote und inklusive Beschulung eignet und alle Schüler/innen auf umfassende Weise fördert und stärken soll.

Die Eichendorffschule wird seit dem Schuljahr 2012/2013 sukzessive zur gebundenen Ganztagesschule ausgebaut (GRDrs 608/2010). Im Schuljahr 2012/13 wurde mit zwei ersten Klassen begonnen. In jedem weiteren Schuljahr sollen zwei weitere Klassen hinzukommen. Unter diesen Voraussetzungen sind Entwicklungsmöglichkeiten der Eichendorffschule in Richtung einer gebundenen Ganztagsschule auch für die Sekundarstufe I gegeben, was bei der Raumplanung zu berücksichtigen ist.

Für die Umsetzung des Ganztagsangebots empfiehlt sich analog der Handreichung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zur Beantragung einer Gemeinschaftsschule vom Juli 2012 eine Erweiterung des Raumprogramms der Eichendorffschule und des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums.

Angesichts des steigenden Bedarfs an Mittagessensversorgung wird im Interesse einer vorausschauenden Planung der Mensa- und Küchenbereiche zukünftig von einer Vollversorgung ausgegangen. Somit wird nach den Vorgaben des Landes folgender grundsätzliche Flächenbedarf zu Grunde gelegt: 1 qm Mensafläche pro am Essen teilnehmenden/r Schüler/in bei Zweischichtbetrieb, Annahme von Vollversorgung und einer Essenzeit von 30 Minuten pro Schicht (siehe Anlage 4 und 5, Spalte 2) zuzüglich Küchenfläche mit erforderlichen Nebenräumen.


Inklusionsflächen

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, am Leben der Gesellschaft teilzuhaben und es ist verboten, sie zu benachteiligen. In Artikel 3 des Grundgesetzes steht seit 1994: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium und die Eichendorffschule definieren sich in ihren pädagogischen Profilen ausdrücklich als inklusive Schulen und stehen uneingeschränkt zur Behindertenrechtskonvention der UN. Im Gebäude des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums werden derzeit in einer Integrationsklasse der Eichendorffschule Kinder inklusiv beschult. Es ist zu erwarten, dass die Eltern dieser Kinder zumindest teilweise das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium als weiterführende Schule wählen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Stuttgart Schwerpunktregion für die schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung ist, entwickelt das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium derzeit ein Konzept zur Umsetzung inklusiver Beschulung im gymnasialen Bereich.

Für die Umsetzung inklusiver Beschulung sind die räumlichen Voraussetzungen an beiden Schulen derzeit nicht gegeben. So empfiehlt sich analog des Modellraumprogramms Baden-Württemberg für Schulen für Geistigbehinderte eine Erweiterung des Raumprogramms der Eichendorffschule um zusätzliche Inklusionsflächen von 336 m² in der Primarstufe bzw. 288 m² in der Sekundarstufe (siehe Anlage 4) und des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums um zusätzliche Inklusionsflächen von 336 m² (siehe Anlage 5).

Am Standort Bad Cannstatt entstünde hierdurch der erste Schulcampus, der für eine inklusive Beschulung ausgestaltet ist. Angesichts der steigenden Nachfrage an inklusiven Bildungsangeboten ist die zügige Schaffung der entsprechenden räumlichen Voraussetzungen dringend geboten.


Optionale Flächen zur Realisierung einer Kooperation des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums und der Eichendorffschule mit der Stuttgarter Musikschule

Im Zuge des Ausbaus der Ganztagsangebote an den Schulen ist ein Nebeneinander von Schulbesuch und Musikschulbesuch für eine immer größere Anzahl von Kindern nicht mehr möglich. Diese Konkurrenzsituation kann in eine Win-Win-Situation umgewandelt werden, wenn eine Verlagerung von Musikschulangeboten an die Schulen stattfindet.

Vor diesem Hintergrund haben das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium, die Eichendorffschule und die Musikschule Stuttgart ein für Stuttgart neues Format der Musikschulkooperation konzipiert, das die beteiligten Schularten über eine Zusammenarbeit mit der Musikschule untereinander und mit dem Stadtteil kulturell vernetzt (siehe Anlage 2).

Das Konzept sieht vor, dass Musikschullehrkräfte die musikalischen Aktivitäten an beiden Schulstandorten unterstützen, insbesondere im Rahmen der Ganztagsbetreuung: Die vielfältigen Angebote reichen von genereller Musikalisierung und Anreizen zum Erlernen eines Instruments im Grundschulbereich über die Bildung schulartübergreifender Ensembles und Professionalisierung des schulischen Musiktheaters bis hin zur Erteilung von Einzel- und in Kleingruppenmusikunterricht – nicht nur für die Schüler/innen der beiden Schulen, sondern auch für andere Kinder im Stadtteil. Im Bereich der gebundenen Ganztagsschule sind diese Angebote Teil des pädagogischen Konzepts und kostenfrei. Das Programm erfordert an beiden Schulen zusätzliche Räume für Unterricht und Proben sowie Musikschullehrkräftestützpunkte, die im Rahmen der Neubauten realisiert werden könnten.

Die geplante Musikschulkooperation lässt die beiden Schulgemeinschaften über das musikalische Miteinander und den kreativen Austausch enger zusammenwachsen. Gleichzeitig fördert sie die Öffnung der beiden Schulen zum Stadtteil hin. Der Musikschule stünden über diese Kooperation zudem dringend benötigte Aufführungsmöglichkeiten an den Schulen zur Verfügung. Die vorgeschlagene Musikschulkooperation schafft neue und nachhaltige Netzwerkstrukturen im Stadtteil. Sie stärkt Schulen und Stadtteilkultur gleichermaßen und ist ein konkreter Beitrag zur Förderung der kulturellen Bildung, deren Bedeutung für eine intakte Stadtgesellschaft unbestritten ist.

Voraussetzung für eine Umsetzung des Konzepts ist die Bereitstellung von Flächen für Übungsräume an der Eichendorffschule (ca. 24 m²) sowie für Übungszellen und Musikunterrichtsräume am Elly-Heus-Knapp-Gymnasium (ca. 72 m²).


IV. Aufgabe der Außenstelle der Eichendorffschule am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium

Derzeit hat die Eichendorffschule eine Außenstelle im Gebäude des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums. Die beiden Ganztagszüge der Grundschule werden am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium beschult und betreut. Durch die baulichen Maßnahmen an den Standorten Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium und an der Eichendorffschule wird die Ei-chendorffschule an einem Standort zusammengeführt. Die Aufhebung der Außenstelle ist formal nach § 30 SchulG vom Gemeinderat zu beschließen.


Finanzielle Auswirkungen

Der moderierte Planungsprozess zur Entwicklung und Abstimmung von Raumprogrammen, die den pädagogischen Konzepten des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums und der Eichendorffschule Rechnung tragen, hat ergeben, dass bei beiden Baumaßnahmen im Vergleich zur Machbarkeitsstudie ein Bedarf an Programmflächen besteht. Um diese Flächen zu generieren, muss ein Neuzuschnitt von Flächen stattfinden und insbesondere eine maximale Aktivierung von Nebenflächen als Schulflächen realisiert werden, so wie dies beispielsweise am Heisenberg-Gymnasium in Bruchsal umgesetzt wurde (siehe Anhang 6). Sollten darüber hinaus zusätzliche Flächen bereitgestellt werden müssen, erfordert dies einen höheren finanziellen Aufwand. Die Auswirkungen der geänderten Raumprogramme auf die Gesamtkosten können erst im Zuge der Entwurfsplanung geprüft werden. Eine Aussage hierzu ist für den Projektbeschluss vorgesehen.



Beteiligte Stellen

Referat T hat mitgezeichnet.
Das Referat WFB hat die Vorlage nicht mitgezeichnet. Den zusätzlichen Raumprogrammflächen für die Inklusion wurde im Grundschulbereich teilweise zugestimmt, jedoch im weiterführenden Bereich abgelehnt.


Vorliegende Anträge/Anfragen

- Nr. 239/2013: Interfraktioneller Antrag der Gemeinderatsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SÖS/Die Linken
- Nr. 240/2013: Antrag der CDU


Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Ergebnisse des moderierten Planungsprozesses
2. Ganztagsflächenbedarf für Ganztagsschulen im weiterführenden Bereich
3. Musikschulkooperationskonzept
4. Raumprogramm für die Sanierung und Erweiterung der Eichendorffschule
5. Raumprogramm für den Neubau des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums
6. Aktivierung von Nebenflächen als Schulflächen, Beispiel Heisenberg-Gymnasium Bruchsal





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GRDrs 298_2013 Anlage 6 - HBG Bruchsal.pdfGRDrs 298_2013 Anlage 6 - HBG Bruchsal.pdfGRDrs 298_2013 Anlage 5 - Raumprogramm Elly.pdfGRDrs 298_2013 Anlage 5 - Raumprogramm Elly.pdfGRDrs 298_2013 Anlage 4 - Raumprogramm Eido.pdfGRDrs 298_2013 Anlage 4 - Raumprogramm Eido.pdfGRDrs 298_2013 Anlage 3 -Musikschulkooperationskonzept.pdfGRDrs 298_2013 Anlage 3 -Musikschulkooperationskonzept.pdfGRDrs 298_2013 Anlage 2 - Flächenbedarf Inklusion und Ganztag.pdfGRDrs 298_2013 Anlage 2 - Flächenbedarf Inklusion und Ganztag.pdf130510 Schneider-Seydel Empfehlungen Anlage 1 GRDrs298-2013.pdf130510 Schneider-Seydel Empfehlungen Anlage 1 GRDrs298-2013.pdf