Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1103/2015
Stuttgart,
11/04/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2015



Internetanschluss mit WLAN für Flüchtlingsunterkünfte

Beantwortung / Stellungnahme


Derzeit sind die Unterkünfte Arthurstraße (200 Plätze), Böblinger Straße (184 Plätze), Bubenhaldenstraße (156 Plätze) und Mercedesstraße (243 Plätze) mit WLAN ausgestattet. Bei folgenden Unterkünften ist die Ausstattung in Planung: Im Wolfer (159 Plätze), Forststraße (86 Plätze).

Leider kann die Landeshauptstadt Stuttgart wegen des Risikos der Störerhaftung in Flüchtlingsunterkünften kein freies WLAN zur Verfügung stellen. Rechtsverletzungen, verursacht durch z. B. illegale Filesharings, können zu nicht unerheblichen Schadenersatzforderungen und Abmahnungen führen.

Bei den o. g. Flüchtlingsunterkünften wurde der Haftungsübergang von der Kommune auf Dritte sichergestellt, indem Anschluss und Bandbreite allein von externen Dienstleistern zur Verfügung gestellt wurden.


Kürzlich verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes. Insgesamt sind die im Entwurf enthaltenen Vorgaben – auch unter Hinzuziehung der Gesetzesbegründung – zu unbestimmt. Dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und konkreten Handlungsvorgaben wird damit gerade keine Rechnung getragen. Darüber hinaus wird nur ein kleiner abgrenzbarer Teilbereich der Rechtsfragen rund um den Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in Angriff genommen. Den Klarstellungs- und Änderungsbedarf hinsichtlich der sich aus dem Telekommunikationsrecht ergebenden Pflichten für WLAN-Betreiber lässt die Bundesregierung weiterhin unangetastet (Quelle: Menold Bezler Rechtsanwälte – Öffentliche Hand und ihre Unternehmen, Oktober 2015).


Um eine Ausstattung der Flüchtlingsunterkünfte mit freiem WLAN zu gewährleisten, was von der Verwaltung nicht empfohlen wird, müssten für 100 Unterkünfte folgende Kosten veranschlagt werden:

● Telekommunikationsanschlüsse/Router: einmalige Kosten insgesamt 50.000 EUR

● Laufende Kosten pro Jahr: insgesamt 180.000 EUR

Für die Verwaltung der Anschlüsse/Lizenzen und den Support würden noch zusätzliche Personalkosten pro Jahr in Höhe von 52.800 EUR anfallen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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961/2015 (FDP)




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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