Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 244/2013
Stuttgart,
09/02/2013


Stadtentwicklungspauschale (Step)
Projektliste zum Doppelhaushalt 2014/2015




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
24.09.2013
25.09.2013

Bericht:


Die aktuelle Projektliste der Stadtentwicklungspauschale (Step) zum Doppelhaushalt 2014/2015 wurde in sechs Stadtbezirken beraten (siehe Anlage 1).

Die Step fördert seit nunmehr 14 Jahren baulich-investive Mikroprojekte der Wohnum-feldverbesserung in dicht besiedelten und stark versiegelten Wohnquartieren. Seit der Mittelaufstockung im Jahr 2012 wird sie in den Stadtbezirken Mitte, Ost, Süd, West, Nord und Bad Cannstatt eingesetzt. Insgesamt werden 3,3 Mio. € vergeben. Die Fördergrenze pro Stadtbezirk liegt bei 600.000 € - im Norden sind es abweichend 300.000 €. In der mittelfristigen Finanzplanung sind 1,65 Mio. € pro Haushaltsjahr eingestellt.

28 neue Projekte sollen im Doppelhaushalt 2014/2015 aufgenommen werden. Davon entfallen 18 auf die Wohnumfeldverbesserung (immer mehr Beachtung findet die Forderung, auf die Sicherheit der Radfahrer Rücksicht zu nehmen), sechs sind eine Kombination aus Wohnumfeld und Spielen, drei sind die Herstellung reiner Spielflächen. Neu ist, dass auch Projekte aus dem Bürgerhaushalt dabei sind (Umgestaltung der Weimar-, Herzogstraße im Stadtbezirk West).

Um Schwerpunkte bei den Projekten zu bilden, wurden in einigen Stadtbezirken weniger neue Vorhaben aufgenommen, die dafür aber einen höheren Finanzierungsbedarf haben. Ein Projekt schöpft die Förderhöchstgrenze von 360.000 € aus.

Aufgrund der Teuerungsrate von Bauleistungen ist es immer häufiger notwendig, Baumaßnahmen in mehrere Abschnitte und auf Jahre zu unterteilen. Manche Projekte können nur realisiert werden, weil sich Ämter durch Kofinanzierungen die Kosten teilen.

Die Beratungen in den Bezirken liefen im Konsens, obwohl nicht alle in den Bezirken gewünschten Projekte aufgenommen werden konnten. Diese werden in der Reserveliste geführt und sind für den übernächsten Doppelhaushalt vorgemerkt.

Beim Projekt „Verbindungsweg durch die Kleingartenanlage im unteren Klingenbachtal“ im Stuttgarter Osten konnte zunächst kein Einvernehmen zwischen der Verwaltung und dem Bezirksbeirat erzielt werden. Strittig war die Breite des künftigen Verbindungsweges. Durch intensive Verhandlungen mit den Kleingärtnern und beiderseitige Kompromissbereitschaft konnte nun eine äußerst zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Dabei ergab sich sogar, dass innerhalb des Areals ein Schulgarten angelegt werden kann. Diese Idee wird sowohl von den Kleingärtnern, als auch von der Verwaltung begrüßt.


Bürgerbeteiligung in der Step

Bei den Step-Projekten nimmt das Thema „Bürgerbeteiligung“ immer mehr Raum ein. Zum ersten Mal in der Geschichte der Step wurde im Rahmen der Vorstellung der neuen Projekte für den DHH 2014/2015 in den Bezirksbeiräten für 9 von 28 neuen Projekten die intensive Beteiligung der Bürger und Interessensgruppen durch konkrete Beschlüsse gefordert.

Allein in Bad Cannstatt entstammen vier Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprojekt der „Kinder- und Jugendgerechten Quartiersplanung Seelberg/Winterhalde“. In diesem Zusammenhang wurde auch eine weiterführende Information und Anschlussbeteiligung bei der Projektumsetzung eingefordert.

Weitere fünf Projekte sollen bereits in der Vorplanungsphase mit den Anwohnern gemeinsam entwickelt und vorberaten werden. Dies sind im Bezirk Mitte die Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Landhaus-/Wera-/Friedenstraße sowie die Umgestaltung des Schützenplatzes, im Bezirk Ost die Umgestaltung des Bessarabienplatzes und des Verbindungsweges, in Bad Cannstatt die Umgestaltung des Marktplatzes.

Im Vergleich dazu wird im laufenden Doppelhaushalt 2012/2013 lediglich ein Projekt - die bessere Zugänglichkeit des Feuersees - gemeinsam mit Bürgern intensiv entwickelt werden. Dazu wird am 01.10.2013 eine Bürgerwerkstatt in Stuttgart-West stattfinden.

Da die Mittel für Step-Projekte bisher ausschließlich für baulich-investive Maßnahmen vorgesehen sind, muss nach Wegen gesucht werden, wie nicht-investive Bürgerbeteiligungsprojekte finanziert werden können. Sollte die Beteiligung eine feste Verankerung in der Step finden, muss überlegt werden, wie sie finanziert werden kann.

Dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung werden seit dem lfd. Haushalt jährlich 50.000 € für Bürgerbeteiligung zur Verfügung gestellt.
Wenn den Wünschen der Bezirksbeiräte nach Bürgerbeteiligung Rechnung getragen werden soll, ist es daher im Einzelfall unumgänglich, Mittel aus dem baulich-investiven Step-Haushalt 2014/15 hierfür zu verwenden.


Personelle Auswirkungen

Um der Vielzahl der Projekte und den damit verbundenen erhöhten Arbeitsaufwand für die Beteiligungsprojekte Rechnung zu tragen, ist es dringend erforderlich, eine vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung zusätzlich benötigte 50 %-Stelle zu schaffen. Ein entsprechender Stellenschaffungsantrag mit Priorität Nr. 1 liegt bereits vor.


Beteiligte Stellen

Referate T und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.
Das Referat AK hat von der Mitteilungsvorlage Kenntnis genommen.
Die Schaffung der beantragten 50 %-Stelle wird von Referat AK nicht unterstützt.
Haushalts- und stellenplanrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014/15 erfolgen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine
Keine




Matthias Hahn
Bürgermeister





Projektliste Stadtentwicklungspauschale Doppelhaushalt 2014/2015



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Anlage 1.pdf