Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
210
8
Verhandlung
Drucksache:
308/2014
GZ:
OB
Sitzungstermin:
16.07.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Erhalt der vom Weinbau geprägten Kulturlandschaft in der Landeshauptstadt
Vorgang:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 11.07.2014, öffentlich, Nr. 90
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 07.07.2014, GRDrs 308/2014, mit folgendem
Beschlussantrag:
1.1 Der finanziellen Förderung von Erhaltungs- und Wiederaufbaumaßnahmen für Trockenmauern und Staffeln in Steillagen und den hierfür geltenden Förderrichtlinien (Anlage 1) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, Anpassungen an den Förderrichtlinien vorzunehmen, wenn dies auf Grund der Feststellungen der Europäischen Kommission notwendig sein sollte und die Änderungen keine wesentlichen Bestandsteile der Richtlinien betreffen.
1.2 Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat bis Ende 2016 über die Erfahrungen mit den Förderrichtlinien.
1.3 Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Abteilung Landschafts- und Grünordnungsplanung, wird ermächtigt, bis 31. Dezember 2016 eine 0,75 Stelle der Entgeltgruppe 11 für die Bewirtschaftung des Budgets, die Projektbearbeitung und Umsetzung des Förderprogramms außerhalb des Stellenplans zu besetzen. Die Personalkosten werden aus den vom Gemeinderat bereitgestellten Mitteln von jährlich 600.000 € gedeckt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Verbesserung der Erschließung der Weinberge im Gebiet Hohe Halde in Stuttgart-Rohracker notwendigen Maßnahmen zu planen und dem Gemeinderat einen Realisierungsvorschlag zu unterbreiten.
3. Den für 2014 und 2015 geplanten Maßnahmen zur Instandhaltung von Wegen und Wandeln (Anlage 3) mit Aufwendungen von jährlich 70.000 € wird zugestimmt.
EBM
Föll
stellt nach einer positiven Äußerung von StR Pätzold (90/GRÜNE) fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu.
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