Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 1162/2015
Stuttgart,
11/04/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2015



Förderprogramm E-Antriebe Taxiflotte

Beantwortung / Stellungnahme

Zur Förderung einer elektrifizierten Taxi-Flotte:
Wie in GRDrs 789/2015 dargestellt, ist die Förderung der Elektromobilität ein wichtiger Bestandteil des Aktionsplanes „Nachhaltig mobil in Stuttgart“. Mit dem Austausch von bisher konventionell angetriebenen Fahrzeugen (Verbrennungsmotoren) durch elektrisch angetriebene Fahrzeuge kann eine deutliche Reduzierung von Lärm und Stickoxiden sowie im Vergleich dazu geringer ausfallende Reduzierung von Feinstaub erreicht werden.

Die rund 700 in der Landeshauptstadt Stuttgart eingesetzten Taxis bieten dabei einen geeigneten Ansatzpunkt, diesen Austauschprozess von Fahrzeugen voranzutreiben. Taxis haben eine hohe Wahrnehmbarkeit und Öffentlichkeitswirkung sowie eine hohe tägliche Fahrleistung. Gleichzeitig finden die meisten Taxifahrten im Nahbereich und im Innenstadtverkehr statt. Diese werden durch längere Stand- bzw. Wartezeiten unterbrochen. Diese Ausgangsbedingungen bieten eine gute Grundlage für den Einsatz von Elektrofahrzeugen, die aufgrund der derzeit noch relativ geringen Reichweite (zumeist zwischen 120 km und 300 km) vergleichsweise häufig geladen werden müssen.

Verschiedene Städte in Deutschland und Europa haben die Signalwirkung des Taxibetriebes bereits erkannt und fördern die Umstellung der entsprechenden Flotten auf elektrische Antriebe. Die Landeshauptstadt München beispielsweise gewährt einen Kaufzuschuss von 4.000 € je Taxi, die Stadt Wien von 8.000 €, die Stadt Hamburg fördert die Leasingraten von E-Taxis. Elektrische Taxis verschiedener Hersteller werden bereits erfolgreich u.a. in Berlin, München, Amsterdam, Brüssel, Barcelona, Madrid und London in zum Teil großer Stückzahl eingesetzt.

Das Vorhaben, die E-Taxis durch Kaufzuschüsse und die Bereitstellung von Schnellladesäulen zu fördern, trägt somit dazu bei, dass die Landeshauptstadt Stuttgart im wichtigen Zukunftsfeld Elektromobilität ihre Vorreiterrolle nicht verliert und gleichzeitig dem Ziel einer Verbesserung der Luftschadstoffwerte in der Stadt näher kommt.

Mögliche Mitnahmeeffekte können ausgeschlossen werden, indem maximal der Unterschiedsbetrag eines E-Fahrzeugs zu einem vergleichbaren konventionellen Fahrzeug gefördert wird.

Das Land Baden-Württemberg unterhält noch bis zum 31.12.2015 ein eigenes Förderprogramm für E-Taxis. Ob und wenn ja, in welcher Höhe dieses Programm fortgeführt wird, lässt sich aktuell nicht sagen. In jedem Falle wird die LHS dafür Sorge tragen, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. Gleichzeitig wird die LHS darauf hinwirken, dass das Land sein Förderprogramm verlängert bzw. die Umstellung weiterhin finanziell unterstützt.

Nicht zuletzt ist eine finanzielle Förderung ein vergleichsweise einfaches Mittel und Anreize setzendes Mittel zur Zielerreichung. Andere Städte haben sich für Sanktionen und Verbote entschieden: So lässt beispielsweise der Amsterdamer Flughafen Schiphol seit Jahresbeginn 2015 grundsätzlich nur noch elektrisch angetriebene Taxis für den Verkehr vom Flughafen aus zu (die Anfahrt des Flughafens mit konventionellen Antrieben ist zwar möglich, es können dann aber keine neuen Fahrgäste am Flughafen aufgenommen werden). In London etwa sehen neue Richtlinien vor, dass ab 2018 alle neu zugelassenen Taxis über einen Elektro- oder Hybridantrieb verfügen müssen.


Zu einer möglichen Aufgabenwahrnehmung durch die Stadtwerke Stuttgart:
Eine Übertragung der Förderung der schrittweisen Umstellung der Taxiflotte auf E-Antriebe auf die Stadtwerke erscheint zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Stadtwerke Stuttgart beobachten das Thema Elektromobilität mit großem Interesse. Aktuell sind jedoch von Seiten der SWS u.a. auf Grund des noch nicht etablierten Geschäftsmodells für den Betrieb von (Schnell-)Ladesäulen keine konkreten Aktivitäten vorgesehen. Allerdings steht es den Stadtwerken Stuttgart, wie anderen Energieversorgungsunternehmen auch, prinzipiell offen, Betreiber von taxispezifischen (Schnell-)Ladesäulen zu werden.


Zu weiteren Fahrzeugflotten (z.B. soziale Dienste):
Neben der Taxiflotte existieren weitere Fuhrparks, bei denen eine Umstellung auf alternative Antriebe im Hinblick auf die Luftreinhaltung positive Effekte zeigen kann. Hierzu zählen unter anderem die Folgenden:

- Fahrzeuge des ÖPNV, insbesondere Busse:
- Fahrzeuge des innerstädtischen Lieferverkehrs:
- Fahrzeuge der sozialen Dienste:
- Fahrzeugflotten gewerblicher Arbeitgeber im Stadtgebiet:
Fazit: Die LHS sieht die Elektrifizierung der Taxiflotte keineswegs als einzige Möglichkeit um Wirkungen zu erzielen. Vielmehr ist vorgesehen, auf vielen Feldern gleichzeitig das Thema Elektromobilität voranzutreiben. Dies ergibt sich u.a. aus der Vielzahl der Handlungsfelder im Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ und aus den Herausforderungen im Bereich der Luftreinhaltung. Kosten und Nutzen einer Förderung in den jeweiligen Teilbereichen lassen sich dabei nicht ohne Weiteres quantifizieren.
Für eine Fokussierung der städtischen Initiative zum jetzigen Zeitpunkt auf den Bereich der Taxiflotte sprechen allerdings die zahlreichen E-Taxi-Projekte aus anderen Städten (s.o.), die hohe Sichtbarkeit, der regulatorische Gestaltungsspielraum, den die kommunale Ebene im Taxibereich hat, und die Bedeutung, die das Taxigewerbe traditionell für die Fahrzeughersteller einnimmt.




Vorliegende Anträge/Anfragen

989/2015 Teil 1 CDU
968/2015 Ziffer 2 FDP
791/2015 Ziffer 1 Freie Wähler
628/2015 Ziffer 2 SÖS-LINKE-PluS





Fritz Kuhn



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