Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
659
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 25.10.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Maier
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt as
Betreff: "Extremismus in Stuttgart - Aktiv die Probleme in allen Bereichen angehen!"
- Antrag Nr. 15/2023 vom 27.01.2023 (CDU)

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 21.06.2023, öffentlich, Nr. 331
Ergebnis: Zurückstellung

Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll ist sie in Papierform beigefügt.

Diese Niederschrift enthält Anonymisierungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).


Ein Berichterstatter des Polizeipräsidiums Stuttgart berichtet im Sinne der Präsentation. Nach einem Blick auf die Agenda (Folie 2) geht er zur Begriffsbestimmung über und erklärt, der polizeiliche Staatsschutz sei zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bei einer Straftat im Aufgabenfeld der politischen Kriminalität. Man sei Teil der Stuttgarter Kriminalpolizei und ausdrücklich nicht des Verfassungsschutzes. In Abgrenzung zu diesem verfüge seine Abteilung über polizeiliche Exekutivbefugnisse wie die Durchsuchung von Personen oder Wohnungen und man werde erst dann tätig, wenn eine konkrete Gefahr vorliege. Der Verfassungsschutz hingegen werde bereits in einem früheren Stadium tätig, sofern es Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gebe. Er gibt den Hinweis, in seiner Berichterstattung seien Grenzen gesetzt, was dem Themenfeld geschuldet sei. Kein Bericht erfolge über Informationen, die als "Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch" (VD-NfD) oder höher eingestuft seien, zu laufenden Ermittlungsverfahren und zum Geschäftsbereich des Landesamtes für Verfassungsschutz.

Anhand Folie 3 erläutert er zunächst die Gesamtheit politisch motivierter Kriminalität (PMK), innerhalb derer Gewaltkriminalität und Terrorismus Teilbereiche bildeten. Dies sei bundeseinheitlich nach einem Definitionssystem geregelt. Alle Delikte des Strafgesetzbuches könnten politisch motiviert sein, sofern das tatauslösende Element politisch sei. Dies sei der Fall, sobald Anhaltspunkte vorlägen, dass der demokratische Willensbildungsprozess beeinflusst werden solle, sich Taten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten oder gegen Personen wegen ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Eigenschaften. Dies könne ihre politische Haltung, Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, die Hautfarbe, die Religionszugehörigkeit oder das äußere Erscheinungsbild sein; die Aufzählung sei selbstverständlich nicht abschließend. Darüber hinaus gebe es Delikte, die per se Straftaten der politisch motivierten Kriminalität seien; diese seien im Strafgesetzbuch entsprechend festgeschrieben. Er nennt beispielhaft die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen, Terrorismusfinanzierung oder die Verletzung von Flaggen oder Hoheitszeichen ausländischer Staaten. Die Gewaltkriminalität lasse besondere Gewaltbereitschaft bei der Ausführung von Taten erkennen, wobei es konkret um Gewalt gegen Personen gehe. Die Differenzierung erlaube eine qualitative Betrachtung, weil es tatsächlich zu Übergriffen komme, wie bei Körperverletzung, Landfriedensbruch, Branddelikten und im Extremfall auch Tötungsdelikten. Terrorismus stelle die extremste Ausprägung politisch motivierter Kriminalität dar (Betätigung von terroristischen Vereinigungen, Gründung, Mitgliedschaft etc.). Der Begriff Extremismus stamme aus dem Verfassungsschutz, wenn sich Bestrebungen gegen die freiheitliche Demokratie richteten, also namentlich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wozu auch Menschenrechte zählten.

In seinen weiteren Ausführungen geht der Berichterstatter auf die fünf Phänomenbereiche ein (Folie 4). Um eine ausländische Ideologie handle es sich, wenn Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass eine aus dem Ausland stammende, nicht religiöse Ideologie entscheidend für die Tatbegehung gewesen sei. Die Staatsangehörigkeit sei ausdrücklich nicht entscheidend. Beispielhaft nennt er den Russland-Ukraine-Konflikt, den Konflikt zwischen Türken und Kurden oder den Eritrea-Konflikt. Bei religiösen Ideologien betont er, hierbei seien alle Religionen eingenommen. Die nicht zuzuordnende PMK komme dann zum Tragen, wenn eine Straftat mit politischem Motiv nicht in die anderen Bereiche eingeordnet werden könne. Im Anschluss daran erläutert er die Zahlen der vergangenen vier Jahre zu den einzelnen Bereichen. Bei der "PMK ausländische Ideologie" (Folie 5) habe der Höchstwert im Jahr 2019 gelegen, wobei der Einmarsch türkischer Streitkräfte in kurdisches Gebiet in Nordsyrien für eine hoch emotionale Stimmung auf Seiten des pro-kurdischen Spektrums gesorgt habe. In diesem Zusammenhang habe es nahezu täglich Versammlungen mit entsprechenden Straftaten wie Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Vereins- und Versammlungsdelikten und gehäuft von Gewaltdelikten gegeben. Nach einem Rückgang in den Jahren 2020 und 2021 habe es im Jahr 2022 einen leichten Anstieg gegeben, der im Kontext des ukrainisch-russischen Krieges stehe (Sachbeschädigungen, politische Graffiti, Propaganda-Delikte, Billigen des Krieges). Der Höhepunkt bei Gewaltdelikten liege ebenfalls im Jahr 2019, was mit den Gesamtzahlen dieses Jahres korrespondiere und sich hauptsächlich auf das Versammlungsgeschehen beziehe. Die Zahlen in den Folgejahren seien eher unauffällig. Von den insgesamt 100 Gewaltdelikten wiesen 85 einen Versammlungsbezug auf. Bei den Delikten handle es sich überwiegend um Sachbeschädigungen und Verstöße nach dem Vereins- und Versammlungsgesetz, bei Gewaltdelikten gehe es in erster Linie um Körperverletzungsdelikte, worunter auch ein versuchtes Tötungsdelikt subsummiere, das sich im Mai 2021 bei einer Pro-Palästina-Demonstration zugetragen habe. Die Gewalttaten ständen größtenteils im Kontext zu den Versammlungen. Der Blick auf den landesweiten Vergleich zeige, dass in Stuttgart ein relativ hoher Anteil liege, was durch die zahlreichen Demonstrationen und Versammlungen bedingt sei.

In seinen weiteren Ausführungen geht der Berichterstatter auf die "PMK links" ein
(Folie 6), die im Jahr 2020 einen Höchststand aufweise. Von den 214 Fällen seien 131 Sachbeschädigungen; danach hätten die Fallzahlen auf 108 Delikte im Jahr 2022 abgenommen. Die Gewaltdelikte lägen in diesem Vierjahreszeitraum deutlich im zweistelligen Bereich. Von den insgesamt 105 Gewaltdelikten hätten 84 einen Versammlungsbezug aufgewiesen. Im Jahr 2020 sei es am Rande einer Querdenken-Demonstrationen am Wasen zu einem versuchten Tötungsdelikt/einer schweren Körperverletzung gekommen. Die Zusammensetzung der Delikte ohne Gewaltdelikte bestehe aus Sachbeschädigungen, Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, Beleidigungen; bei den Gewaltdelikten handle es sich überwiegend um Körperverletzungen. Der Höchststand in Baden-Württemberg habe im Jahr 2021 gelegen, was nicht zuletzt auf das Wahljahr zurückzuführen sei. Der Anteil "PMK links" am landesweiten Aufkommen liege zwischen 25 und 55 %. Des Weiteren erklärt der Berichterstatter die Zahlen der "PMK rechts" (Folie 7) und verweist auf den Höchstwert von 173 im Jahr 2020, der vorwiegend auf ein Sammelverfahren zurückzuführen sei. 66 Strafverfahren entstammten einem Ursprungssachverhalt, wonach eine Vielzahl von Beschuldigten beleidigende, rechtsgerichtete Kommentare unter ein Youtube-Video eines Mandatsträgers/einer Mandatsträgerin geschrieben hätten.


An dieser Stelle richtet BM Dr. Maier aufgrund Zeitmangels an die Gremiumsmitglieder die Frage, ob es ausreichend sei, wenn die Präsentation im Anschluss an die Sitzung versandt werde. StRin Schumann (PULS) bringt zum Ausdruck, der Berichterstatter habe über die Präsentation hinaus viele Zusatzinformationen geliefert, die für die Einordnung von besonderem Interesse seien. Dies müsse bei dem Vorschlag gewährleistet sein. Antragsteller StR Kotz (CDU) schlägt vor, den Antrag in der morgigen Gemeinderatssitzung erneut aufzurufen. BM Dr. Maier sagt eine schriftliche Beantwortung inklusive Zusatzinformationen zu, womit der Antrag dann erledigt sei. Für eine Fragerunde spricht sich StRin Rühle (90/GRÜNE) aus. Der Ausschuss kommt überein, die Präsentation in verkürzter Form fortzusetzen.

Der Berichterstatter führt fort, bei Gewaltdelikten "PMK rechts" handle es sich überwiegend um Körperverletzungsdelikte. Die Zusammensetzung allgemein ohne Gewaltdelikte beruhe größtenteils auf Propagandadelikten, Volksverhetzung und Beleidigungen, die 90 % der Straftaten ausmachten. Der Anteil der "PMK rechts" am Landesaufkommen liege zwischen 7,5 und 17,5 %. In seinem Fazit hält er fest, in den vergangenen vier Jahren habe es in den Phänomenbereichen Ausländerextremismus, rechts und links insgesamt 1767 Straftaten gegeben, die sich wie folgt aufteilten: Ausländerextremismus 430, rechts 556, links 642 Fälle. Die Gewaltdelikte beliefen sich in diesem Zeitraum auf 226 Fälle (Ausländerextremismus 100 (85 mit Demo-Bezug), rechts 21 (1 mit Versammlungsbezug), links 105 (84 mit Demo-Bezug). Der Phänomenbereich "religiöse Ideologie" bewege sich im niedrigen Fallzahlenbereich (siehe Folie 8 der Präsentation), was aber nicht darüber hinwegtäuschen dürfe, dass es nach wie vor eine hohe abstrakte Gefährdungslage gebe und der Bereich sehr genau im Blick behalten werde. Man stehe im Austausch mit diversen Vereinen in Stuttgart, um so früh wie möglich auf Radikalisierungstendenzen aufmerksam zu werden. Die Radikalisierung der Klimabewegung könne für Stuttgart nicht festgestellt werden; auch hier werde die weitere Entwicklung sehr aufmerksam beobachtet. Abschließend wolle er festhalten und appellieren, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bleibe, die demokratische Resilienz zu stärken. Parallel hierzu setze die Polizei auf Prävention und eine konsequente Strafverfolgung in allen Phänomenbereichen, womit ganzheitlich gegen die PMK vorgegangen werde.

Für die umfassende Beantwortung dankt StR Dr. Reiners (CDU); der schriftliche Nachgang könne dies sicherlich noch konkretisieren. Wichtig sei, vor dem Hintergrund der neuen geopolitischen Lage (Konflikt Israel/Palästina) den Fokus künftig auf den ausländischen Extremismus zu legen. In deutschen (Groß)städten gebe es bereits "Bewegung", was ihm Sorgen bereite. Er rechne in diesem Bereich für die Zukunft mit steigenden Zahlen. Er richtet den Blick auf die Zahlen beim Rechtsextremismus und stellt die Frage, wie eine reine Hakenkreuzschmiererei in die Statistik eingehe. Er betont, dass die Delikte insgesamt im rechten und linken Spektrum zahlenmäßig ungefähr gleich ausgeprägt seien, die Gewaltdelikte des linken Spektrums jedoch höher lägen. Die Stadt sei aufgefordert, den Blick auf alle Bereiche des Extremismus zu legen und nicht einseitig in eine Richtung zu blicken.

Für den Ausbau von Demokratieprojekten plädiert StRin Rühle, denn Extremismus, Antisemitismus, Rassismus und Hasskriminalität müsse entschieden entgegengewirkt und die demokratische Grundordnung bestärkt werden. Sie verweist auf die aktuellen landesweiten Razzien gegen die rechtsradikale Szene und möchte wissen, ob es diesbezüglich auch Tendenzen in Stuttgart gebe. Des Weiteren hinterfragt sie, ob die Querdenker-/Corona-Leugner-Thematik unter der "PMK links" subsummiert sei. Weitere Informationen wünsche sie zur "PMK nicht zuzuordnen", die 2021 einen Höhepunkt aufweise, sowie zum Themenbereich Incels/Frauenhass/Femizid.

Dass die Präsentation nicht in Gänze gezeigt werden könne, bedauert StR Perc (SPD). Auch im Hinblick auf die Haushaltsplanberatungen sei eine erneute Beschäftigung mit der Thematik sinnvoll. Er hinterfragt die Trends des Jahres 2023, speziell für die Bereiche "PMK links" und "PMK rechts". Wenn man sich gegen alle Extremismen wehre und eine demokratische Gesellschaft stärken wolle, dürfe man weder links noch rechts blauäugig sein. Die Gesellschaft dürfe sich nicht darauf verlassen, dass staatliche Organe alle Probleme meisterten. Er ruft dazu auf, integrativ mitzuwirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Dazu gehöre auch zu prüfen, welche präventiven Maßnahmen im Haushalt fortgeführt werden könnten.

Der Antrag diene lediglich dazu, eine Stimmung der Angst zu erzeugen, erklärt StR Pantisano (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), während bundesweit alle zuständigen Minister seit Jahren betonten, dass die größte Bedrohung für die Demokratie im Rechtsextremismus liege. Von 1990 bis 2020 seien 198 Menschen in Deutschland rechtsmotiviert ermordet worden, 4 linksmotiviert. Mit diesem Unterschied müsse sich befasst werden. Bezüglich der rechtsmotivierten Delikte möchte der Stadtrat wissen, ob darunter auch rechtsextreme Straftaten von Polizisten der Polizeibehörde Stuttgart fielen, wie zum Beispiel in internen Chatgruppen und ob gegen diese ermittelt werde. Wenn es darum gehe, Demokratie zu schützen, müsse Verlass sein auf die demokratischen Behörden, die für diesen Schutz zuständig seien. Zum ausländischen Extremismus merkt er an, Problematiken, die in der Mitte der Gesellschaft beständen, dürften nicht auf migrantische Gruppen projiziert werden. Antisemitismus und Rassismus seien ein Problem der Mitte.

Die heutige Darstellung zeige in Summe einen Rückgang bei den Gewalttaten auf, so StRin Schumann, was sie als positive Entwicklung empfinde. Allerdings werde durch Hasskriminalität Stimmung geschürt, was überwiegend dem rechtsmotivierten Spektrum zugeordnet werden könne. Sie dankt ausdrücklich für die sehr gute Darstellung und freut sich auf den zusätzlichen Bericht.

StR Ebel (AfD) hofft auf weitere Gelegenheiten zur Diskussion, zeigt sich aber verwundert darüber, dass die gesamte religiöse Bandbreite im Sinne des Extremismus beobachtet werde, denn Menschen beispielsweise aus dem Buddhismus oder Christentum begingen solche Taten nicht. Dazu passe die Bemerkung nicht, dass manche religiösen Extremismen aus der Mitte der deutschen Bevölkerung kämen, was beim Islamismus "nur noch als absurd" zu nennen sei. Der Stadtrat ergänzt, Hakenkreuzschmierereien kämen mittlerweile aus provokativen Gründen auch von links oder von Wichtigtuern.

Hakenkreuzschmierereien würden wie jedes Delikt erstbewertet, das im Verdacht stehe, politisch motiviert zu sein, erklärt der Berichterstatter. Schwierig werde es, wenn kein Täter festgestellt werden könne, der über die Motivation Auskunft geben könne. Diese Delikte flössen sofort in die Statistik ein. Er betont, die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) sei eine Ausgangsstatistik, die PMK-Statistik jedoch eine Eingangsstatistik. Nach den Ermittlungen werde abschließend bewertet, welche Ideologie bzw. welcher Phänomenbereich zugrunde liege. Wenn Zweifel in der Zuordnung beständen, falle das Delikt in den Bereich "PMK nicht zuzuordnen". Zur Frage von StR Dr. Reiners nach den Deliktsformen im linken Spektrum verweist er auf Körperverletzung, Landfriedensbruch, ein versuchtes Tötungsdelikt oder gezielte Übergriffe gegen den politischen Gegner im Nachgang zu Versammlungen. Zur Statistik 2023 könne er noch keine Aussagen machen, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Es obliege dem Landeskriminalamt als oberster Behörde für die Kriminalitätsbekämpfung, diese Zahlen freizugeben. Corona-Leugner und Querdenker zählten nicht zur "PMK links", sondern würden hauptsächlich dem Bereich "PMK nicht zuzuordnen" zugerechnet; man halte sich dabei streng an das Definitionssystem des Bundeskriminalamtes. Die erhöhten Fallzahlen 2020/2021 seien auf die Corona-Proteste zurückzuführen. Auch der Bereich Incels/Frauenhass werde in der beschriebenen Form bewertet und bei Fehlen einer Ideologie in den Bereich "PMK nicht zuzuordnen" eingeordnet. Zu Polizeichats führt er aus, auch Polizisten seien nicht ausgenommen und alle Phänomenbereiche würden in Betracht gezogen. Dies werde dann ein Fall für den Staatsschutz; zu laufenden Verfahren könne er jedoch keine weiteren Ausführungen machen. Bezüglich religiöser Ideologien erklärt er, es würden nicht zwingend alle Religionen beobachtet, für die es keinen Anlass gebe. Das Thema "alle Religionen" sei im Zusammenhang mit der Begriffsbestimmung zu sehen und keine Religion werde ausgelassen. Dennoch gebe es in diesem Bereich Schwerpunkte.




Mit der Bemerkung, die schriftliche Beantwortung werde nachgereicht, schließt BM Dr. Maier den Tagesordnungspunkt ab.

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