Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
876/2010
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 15.12.2010
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: JobCenter Stuttgart
1. Optionsantrag
2. Übergangsregelungen für 2011

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 03.12.2010, öffentlich, Nr. 169

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 24.11.2010, GRDrs 876/2010, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Antrag der Landeshauptstadt auf Zulassung als "zugelassener kommunaler Träger" nach § 6 a SGB II (Anlage 1) wird zugestimmt.

2. Für das Jahr 2011, in dem das JobCenter in der Organisationsform einer Gemeinsamen Einrichtung arbeitet, werden folgende Festlegungen getroffen:

2.1 In die neu zu bildende Trägerversammlung werden als Vertreterin und Vertreter der Landeshauptstadt sowie als deren Stellvertretungen entsandt:

        Mitglied
Stellvertretung
        EBM Föll (Referat WFB)
Frau Lavadinho (Arbeitsförderung)
        BM’in Fezer (Referat SJG)
Herr Tattermusch (Sozialamt)
        BM Murawski (Referat AK)
Frau Zich (Bezirksvorsteherin Weilimdorf)
2.2 Die Landeshauptstadt bestimmt Herrn Jürgen Peeß zum kommissarischen Geschäftsführer für die Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2011.

2.3 Die Vertreter der Landeshauptstadt werden beauftragt, in der Trägerversammlung zu beantragen, dass an Stelle der Gemeinsamen Einrichtung die Landeshauptstadt die kommunalen Trägeraufgaben nach § 16 a SGB II (Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung) mit Ausnahme der psychosozialen Betreuung im Rahmen der Wohnungsnotfallhilfe und in Frauenhausfällen wahrnimmt.

2.4 Die Gemeinsame Einrichtung wird im Rahmen der von ihr wahrgenommenen Aufgaben des Trägers Landeshauptstadt Stuttgart mit der Bewirtschaftung der städtischen Haushaltsmittel beauftragt.


Gegenüber StRin Prof. Dr. Loos (CDU), die die noch notwendigen Ergänzungen thematisiert, informiert EBM Föll, verfahren würde wie im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen besprochen. Die Lücken würden selbstverständlich ergänzt. Die für einen vollständigen Antrag zum 31.12.2012 notwendigen Erhebungen fänden derzeit statt. Im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen habe die Verwaltung auch das Einverständnis des Gemeinderates dazu eingeholt, dass die Ergänzungen parallel zur Beratung und Beschlussfassung vorgenommen werden dürfen. Die Verwaltung werde den Fraktionen jeweils eine endgültige Fassung zusenden.

Weiter führt er an StR Kanzleiter (SPD) gewandt aus, auch beim Thema IT erfolgten derzeit Vorarbeiten für Grundlagen einer Ausschreibung. Allerdings könne die Ausschreibung erst nach der Entscheidung des Landes Baden-Württemberg erfolgen. Diese soll Ende März getroffen werden; eine Ausschreibung könne ohne die feste Absicht einer Leistungsvergabe nicht stattfinden.


EBM Föll stellt abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.
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