Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
742/2020
GZ:
AKR-0322-00
Sitzungstermin: 14.07.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung: Evaluation der Leitlinie und weiteres Vorgehen
- Vertagung -

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 30.06.2021, öffentlich, Nr. 215
Gemeinderat vom 01.07.2021, öffentlich, Nr. 162
jeweiliges Ergebnis: Vertagung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 16.06.2021, GRDrs 742/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Evaluationsbericht zur Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung und beauftragt:

2. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom aktuellen Sachstand zum städtischen Beteiligungsportal "Stuttgart - Meine Stadt" sowie vom Bericht zur Benchmark-Analyse.

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf für die Koordination und Gesamtsteuerung der Umsetzung der Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung beim Amt für Stadtplanung und Wohnen in Höhe von 1,0 Stellen in A12 bei der Abteilung 61-8 wird Kenntnis genommen. In welchem Maß dem Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2022/2023 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Im Verlauf der Aussprache weist EBM Dr. Mayer darauf hin, es handle sich um ein zweistufiges Vorgehen. Heute gehe es zunächst darum, den Beteiligungsbeirat in neuer Struktur zu besetzen. In einer zweiten Stufe werde es darum gehen, die Leitlinie zu novellieren.

Die vorgesehene engere Definition von Beratungsgegenständen erschließt sich StR Perc (SPD) angesichts in der Vergangenheit mangels Beratungsthemen abgesagter Sitzungstermine nicht. Entgegengesetzt äußert sich StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei). Es sei gut, dass der Beteiligungsbeirat zukünftig nicht jedes Beteiligungsprojekt durchgehen müsse. Er sieht dieses gesamtstädtische Gremium eher als Hüter der gesamten Prozessqualität, der Bürgerleitlinien und besonders bedeutender übergeordneter Projekte. Weiter begrüßt er Überlegungen zu einer dezentralen Struktur wie bei den Bezirksbeiräten, um Projekte mit nicht gesamtstädtischer Bedeutung zu beschleunigen. Des Weiteren unterstreicht er die Bedeutung des Bürgerhaushalts als Beteiligungsinstrument. Die Weiterentwicklung des Bürgerhaushalts sollte eine Aufgabe des Beteiligungsbeirats sein.

Anknüpfend an StR Rockenbauch erinnert der Erste Bürgermeister, nicht zuletzt ein Feedback aus dem Beteiligungsbeirat im Zuge der Evaluation habe zum Inhalt gehabt, sich stärker auf übergeordnete Themen zu konzentrieren. Richtig sei, dass Sitzungen in der Vergangenheit mangels Beratungsthemen hätten abgesetzt werden müssen. Allerdings habe sich dann in der nächsten Sitzung eine Ballung von Themen ergeben. In Zukunft müsse diesbezüglich die Steuerung verbessert werden. Den Ansatz, die Bezirke/die Bezirksbeiräte/die lokalen Experten durch Festlegung entsprechender Beteiligungsformate zu stärken, unterstreicht er.

Laut StR Perc hat eine Mehrzahl der Rückmeldungen aus der Verwaltung Folgendes ergeben:
- Unkenntnis der Leitlinie
- Leitlinie ist nicht hilfreich für die Arbeit.
Vor diesem Hintergrund erachtet er es bei der Überarbeitung der Leitlinie als lohnenswert, ein stärkeres Augenmerk darauf zu richten, ob die Leitlinie einfacher gestaltet werden kann, um das Ziel zu erreichen, ein möglichst niedrigschwelliges Instrument, um Beteiligung zu ermöglichen, zu erhalten. Davon, dass der Prozess, die Leitlinie fortzuschreiben, vielleicht einfacher zu gestalten bzw. die Leitlinie zu konkretisieren, eine wesentliche Aufgabe des Beteiligungsbeirats sein wird, geht StR Rockenbauch aus.

Von Rückmeldungen, dass in Teilen der Verwaltung die Leitlinie für die Arbeit als nicht hilfreich angesehen wird, zeigt sich EBM Dr. Mayer nicht verwundert. Bürgerbeteiligung sei nun mal aufwendig und manchmal auch anstrengend. Mancher Verwaltungsablauf habe sich etwas durch das Beteiligungsformat verlängert. Wenn Bürgerbeteiligung gewollt werde, gehöre dies aber dazu. Damit die Verwaltung für diesen Mehraufwand richtig aufgestellt sei, werde mit der zur Beratung stehenden Vorlage eine Stellenschaffung im Referat SWU vorgeschlagen. Da diese Stelle unmittelbar der Qualität der Bürgerbeteiligungsverfahren zugutekommen würde, wäre dies eine gute Investition. Einzuräumen sei, das Verfahren müsse noch besser bekanntgemacht werden.

Im Namen seiner Fraktion bittet StR Pitschel (90/GRÜNE) die Verwaltung, anstelle des in der Vorlage gemachten Vorschlags zur Vertretung der Fraktionen im Beteiligungsbeirat (ein Ratsmitglied je Fraktion/Fraktionsgemeinschaft) zu prüfen, ob nicht eine Besetzung möglich ist, die in einem gewissen Umfang die Mehrheitsverhältnisse im Rat wiedergibt. Konkret schlägt er die Prüfung der sogenannten 11er-Besetzung vor (kleinste im Rathaus praktizierte Ausschussgröße unter Beachtung der gemeinderätlichen Mehrheitsverhältnisse).

StR Perc zeigt sich für seine Fraktion grundsätzlich offen, über die Besetzung des Beteiligungsbeirats zu sprechen. Die vorgesehene stärkere Vertretung sachkundiger Bürger*innen begrüßt er. Reserviert zum Vorschlag von StR Pitschel äußert sich dagegen StR Rockenbauch. Er nimmt dabei Bezug auf den zu wahrenden Proporz mit den Bürgerinnen und Bürgern und die Arbeitsfähigkeit des Gremiums. Dieser Äußerung beipflichtend erklärt der Vorsitzende, im Beteiligungsbeirat müssten die Kräfteverhältnisse, wie sie ansonsten in Ausschüssen bestehen, nicht zwingend wiedergegeben werden. Er befürchtet, dass das Gremium dann zu groß würde. Schon jetzt werde eine Erhöhung von 18 auf 20 Mitglieder vorgeschlagen. Wenn 11 gemeinderätliche Mitglieder entsandt werden sollten, müsste seiner Auffassung nach die Anzahl der Bürgervertreter*innen ebenfalls von 8 auf 11 erhöht werden. Gegenüber der bisherigen Praxis würde sich die Anzahl der Gremiumsmitglieder dann von 18 auf 26 erhöhen. Für die benötigte Arbeitsatmosphäre bzw. um eine Gesprächsdynamik zu erhalten, sei aber ein 26er-Gremium wohl etwas zu groß.

Wert legt StR Pitschel darauf, dass das von ihm erwähnte 11er-Format lediglich als Beispiel und nicht als Festlegung verstanden wird. Außer Frage stehe, dass zwischen Vertretern der Bürgerschaft und Ratsvertretern ein Proporz gewahrt werde. Möglich sei ja auch, die Sitze für 8 gemeinderätliche Mitglieder nach dem im Rat herrschenden Mehrheitsverhältnis zu besetzen. Man müsse nicht an einem Sitz pro Fraktion festhalten. Weiter gibt er zu bedenken, dass vom Beirat erarbeitete Neufassungen der Leitlinie durch den Gemeinderat beschlossen werden müssen und dass es dafür einer politischen Mehrheit bedarf. Wenn sich im Beirat die bestehenden Mehrheitsverhältnisse des Rates in gewisser Weise widerspiegeln, könnten solche Mehrheiten einfacher erreicht werden. An dieser Stelle spricht EBM Dr. Mayer die Hoffnung aus, dass Änderungen der Leitlinie wie bei der Inkraftsetzung der Leitlinie einstimmig durch den Gemeinderat mitgetragen werden.

StR Kotz (CDU) äußert sich ablehnend zu den Vorstellungen von StR Pitschel.


Einem Vorschlag von EBM Dr. Mayer folgend ergibt sich zu folgender Vorgehensweise Einvernehmen:

- die Beschlussfassung soll nicht in der morgigen Gemeinderatssitzung, sondern erst in der Sitzung des Gemeinderats am 28.07.2021 erfolgen,

- die Fraktionen teilen der Verwaltung in der nächsten Woche mit, in welcher Stärke sie im Beteiligungsbeirat vertreten sein wollen.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt durch den Verwaltungsausschuss vorberaten.
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