Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 259/2023
Stuttgart,
06/07/2023



Übergangsfinanzierung und rückwirkende Erstattung für die Trägerleistungen an Ganztagswerkrealschulen und an Gemeinschaftsschulen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Schulbeirat
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
21.06.2023
18.07.2023



Beschlußantrag:

1. Die freien Träger der Jugendhilfe erhalten für ihre Leistungen an Ganztagswerkrealschulen sowie an Gemeinschaftsschulen rückwirkend ab Schuljahresbeginn 2022/2023 und weiterhin bis zum Schuljahresende 2023/2024 die Mittel für die erhöhten Personalkosten aufgrund von TVöD-Tarifanpassungen.

2. Die Tariferhöhungen betragen insgesamt 13,31 Prozent seit der letzten anerkannten Erhöhung. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weitere Tarifanpassung im Zuge der laufenden Tarifverhandlungen bis zur voraussichtlichen Umsetzung der Neukonzeption mit Qualitäts- und Standardverbesserung an Gemeinschafts- und Ganztagswerkrealschulen zum Schuljahr 2024/2025 vorzunehmen.

3. Die im Jahr 2023 entstehenden Mehraufwendungen für den Zeitraum 09/2022 bis 12/2023 in Höhe von 509.700 Euro (siehe Anlage 1) werden im THH 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - Allgemeinbildende Schulen -, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - gedeckt. Die im Jahr 2024 entstehenden Mehraufwendungen in Höhe von 285.700 Euro werden im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.










Begründung:


Die Durchführung der Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote sowie die Betreuung in der Mittagszeit wird an vom Land Baden-Württemberg offiziell erlassenen Ganztagsschulen in Sekundarstufe 1 an Werkrealschulen sowie an Gemeinschaftsschulen an freie Träger der Jugendhilfe übertragen.

Die Höhe der Finanzierung der Trägerleistungen wurde letztmalig im Jahr 2018 angepasst (GRDrs 473/2017). Erneute Tarifsteigerungen wurden seither nicht berücksichtigt und auch die in den TVöD-Tarifverhandlungen 2022 erzielte SuE-Zulage floss bislang nicht in die Finanzierung der Trägerleistungen ein.

Die freien Träger der Jugendhilfe legten dem Schulverwaltungsamt im Januar 2023 daher eine Zusammenstellung vor, die den Finanzierungsmehrbedarf der Jahre 2018 bis 2022 umfasst und rückwirkend geltend gemacht wird sowie den anzunehmenden künftigen Mehrbedarf aufgrund der Lohnkostensteigerung nach Abschluss der aktuellen TVöD-Tarifrunde 2023.

Die freien Träger der Jugendhilfe setzten für den Zeitraum 2018 bis 2022 eine Tarifsteigerung in Höhe von insgesamt 17 Prozent an; für die derzeit laufenden Tarifverhandlungen wurde eine Steigerung von voraussichtlich sieben Prozent angenommen. Die Berechnungen der Träger wurden seitens der Verwaltung geprüft, angepasst und mit den Trägern diskutiert und besprochen. Für den Zeitraum von 2018 bis 2022 wurde von der Verwaltung eine Tarifsteigerung von insgesamt 13,31 Prozent ermittelt - inklusive SuE-Zulage.

Die Träger sollen den entstanden finanziellen Mehrbedarf im Bereich der Personalkosten ab September 2022 (Schuljahresbeginn 2022/23) erstattet bekommen; im Schuljahr 2023/2024 soll dies bis Juli 2024 fortgeführt werden. Weitere Tariferhöhungen sowie die Einmalzahlungen („Inflationsausgleich“) für den Zeitraum ab Juni 2023 bis Juli 2024 resultierend aus den Tarifverhandlungen im Frühjahr 2023 sind berücksichtigt und eingearbeitet.

Zum Stellenplan 2022/2023 wurde beim Schulverwaltungsamt auf der Grundlage von GRDrs 997/2020 eine Stelle zur Entwicklung, laufenden Fortschreibung und Evaluation von Strukturkonzepten und Qualitätsstandards für weiterführende Ganztagsschulen der Sekundarstufe 1 geschaffen.

Aktuell wird in einer Steuerungsrunde bestehend aus Schulverwaltungsamt und Vertretern der freien Träger der Jugendhilfe die Neukonzeption für Ganztagsschulen im weiterführenden Bereich und Gemeinschaftsschulen ausgearbeitet. Die freien Träger der Jugendhilfe kamen mit diesem Anliegen bereits 2017 auf die Verwaltung zu (siehe auch GRDrs 473/2017). Seinerzeit konnte die Überarbeitung der Standards aufgrund fehlender Personalressourcen beim Schulverwaltungsamt nicht weiterverfolgt werden. Im Zuge der Neuorganisation des Schulverwaltungsamtes wurde der Bereich Ganztagsschulen im weiterführenden Bereich in das Sachgebiet Schulkindbetreuung überführt. In diesem Zuge griffen die freien Träger und das Schulverwaltungsamt die Thematik erneut auf.

Das bisherige Finanzierungsmodell (Pauschalabrechnung nach Ganztagsklassenan-zahl) soll durch eine Spitzabrechnung abgelöst werden. Analog dem Finanzierungsmodell der Trägerleistungen an Ganztagsgrundschulen sollen den Trägern künftig Stellenanteile je Ganztagsklasse bzw. Klassenstufe zugewiesen werden, und nicht - wie bislang - Pauschalbeträge je Ganztagsklasse. Des Weiteren müssen SuE- Eingruppierungen definiert, Aufgabenfelder der Leitung und der pädagogischen Fachkräfte ausgearbeitet, der genaue Stellenschlüssel je Klasse bzw. Stufe festgelegt und Kooperationsverträge angepasst werden. Ferner soll das Angebot der Teilnahme an der Ferienbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule für Schülerinnen und Schüler aus den Klassenstufen 5 und 6 von Ganztagswerkrealschulen und Gemeinschaftsschulen geöffnet werden. Hierzu wird die Schulverwaltung dem Gemeinderat zu den Haushaltsplanberatungen 2024/2025 einen Konzeptionsvorschlag mit entsprechenden Ressourcenbedarfen vorlegen (GRDrs 330/2023). Sofern der Neukonzeption zugestimmt wird, kann diese zum Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden.

Finanzielle Auswirkungen


Nachzahlung ab 09/2022: 125.300 Euro
Haushaltsjahr 2023: 384.400 Euro
Gesamt Mehraufwand im Haushaltsjahr 2023: 509.700 Euro

Haushaltsjahr 2024: 285.700 Euro

Gesamt: 795.400 Euro

Die im Jahr 2023 entstehenden Mehraufwendungen für den Zeitraum 09/022 bis 12/2023 in Höhe von 509.700 Euro (siehe Anlage 1) werden im THH 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - Allgemeinbildende Schulen -, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - gedeckt.

Die im Jahr 2024 entstehenden Mehraufwendungen in Höhe von 285.700 Euro werden im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet



Beteiligte Stellen

Referat WFB




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Mehrbedarf - Berechnung Trägerfinanzierung

<Anlagen>



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