Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR-0410-00
GRDrs 108/2022
Stuttgart,
03/07/2022



Rahmenvertrag für Mietlizenzen Adobe-Software



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich09.03.2022



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Rahmenvertrag für den Bezug und die Nutzung von ADOBE- Lizenzen ab dem 01.11.2022 mit einer Laufzeit von drei Jahren auszuschreiben und nach anschließender Vergabe daraus Leistungen zu beziehen. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO die Entscheidung über die Vergabe nach Satz 1 dieser Beschlussziffer übertragen.

2. Dem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von geschätzt 190.000,- EUR netto (226.100,- EUR brutto) jährlich für die Vertragslaufzeit bis 31.10.2025 wird zugestimmt (Gesamtvolumen 678.300,- EUR brutto).

3. Der Mietaufwand für die Lizenzierung der Software von bis zu 226.100,- EUR jährlich wird bei den veranschlagten Aufwendungen im zentralen IuK-Budget gedeckt, Teilergebnishaushalt 170 – Amt für Digitalisierung, Organisation und IT, Amtsbereich 1007410 – Zentrale IuK und Telekommunikation, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) setzt die marktführenden ADOBE-Softwareprodukte als Standard in deren Anwendungsbereich ein. Zahlreiche IT-Prozesse, die bei der LHS im Einsatz sind, setzen Adobe-Funktionen voraus.

Aktuell sind rd. 500 ADOBE Lizenzen für graphische Anwendungen (Creative Suite) und für Acrobat Anwendungen (PDF Erstellung und Bearbeitung) bei den Ämtern sowie den Eigenbetrieben produktiv im Einsatz.

Beispielhafte Anwendungsbereiche sind die Öffentlichkeitsarbeit und Arbeitsabläufe der Amtsblatterstellung, die Internetredaktion mit Bild- und Videobeiträgen sowie die Entwicklung verschiedener Printprodukte für Ausstellungsräume.

Die bisherige Vereinbarung über den Bezug von ADOBE Produkten läuft zum 31.10.2022 aus und zwingt die LHS zum Handeln.

Im Rahmen der Digitalisierungsinitiativen (GRDrs. 81/2021) ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Funktionalitäten des ADOBE-Produktportfolios zunehmen wird. Künftige Bezugsszenarien sind insofern progressiv zu bewerten, erfordern aber auch verstärkt konzeptionelle Überlegungen zu Alternativprodukten für einen wirtschaftlichen Einsatz.

Bisher sind am IT-Markt noch keine Alternativprodukte erkennbar, die eine Ablösung von ADOBE-Produkten in relevanten Größenordnungen erwarten lassen. Insofern soll ein neuer ADOBE-Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung mit Laufzeit ab 01.11.2022 ausgeschrieben werden. Neben langfristiger Vertragssicherheit bleiben damit alle Optionen für einen unterbrechungsfreien, flexiblen und wirtschaftlichen Dienstbetrieb über den 31.10.2022 hinaus für weitere 3 Jahre erhalten.


Finanzielle Auswirkungen


Geschätzte Aufwendungen/Jahr226.100,- EUR
Geschätzte Gesamtaufwendungen (dreijährige Laufzeit)678.300,- EUR

Die Aufwendungen können aus dem veranschlagten Budget für zentrale IuK-Aufwendungen im Teilergebnishaushalt 170 – Amt für Digitalisierung, Organisation und IT – gedeckt werden.



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Keine

<Anlagen>



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