Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 50/2015
Stuttgart,
02/17/2015



Sanierung Vaihingen 2 -Kelterberg-
Abrechnung der Sanierungsmaßnahme




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
17.03.2015
24.03.2015
25.03.2015
26.03.2015



Beschlußantrag:

Der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Vaihingen 2 -Kelterberg- wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Regierungspräsidium hat mit Bescheid vom 11. November 2014 die zweckentsprechende Verwendung der Sanierungsfördermittel für das Verfahren Vaihingen 2
-Kelterberg- bestätigt und Mittel in Höhe von 1.329.694,00 € (60 %) zum Zuschuss erklärt.



Finanzielle Auswirkungen

Keine


Beteiligte Stellen

Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine


Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister




Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Lageplan
Anlage 1 zu GRDrs 50/2015



Ausführliche Begründung

Am 4. Februar 1999 hat der Gemeinderat die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Vaihingen 2 -Kelterberg- beschlossen (GRDrs 594/1998). Sie trat am 25. Februar 1999 in Kraft.

Mit Zuwendungsbescheid vom 18. Mai 1999 wurde das Sanierungsgebiet in das Landessanierungsprogramm mit einem Förderrahmen von 3.579.044,00 € (100 %) und einer Finanzhilfe von 2.147.426,00 € aufgenommen. Während des Bewilli- gungszeitraums wurde der Förderrahmen und die Finanzhilfe mehrmals gekürzt. Der Förderrahmen belief sich zuletzt auf 2.945.102,00 € (100 %), die entsprechende Finanzhilfe betrug 1.767.061,00 € (60 %).

Ein Teilbereich westlich der Seerosenstraße wurde bereits aufgehoben und abgerechnet (siehe GRDrs 682/2013). Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2013 die Aufhebung der Satzung über den restlichen Teil der Sanierung Vaihingen 2 -Kelterberg- beschlossen. Die Aufhebung der Satzung wurde am 16. Januar 2014 im Amtsblatt bekanntgemacht.

Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 11. November 2014 wurden nunmehr die zweckentsprechende Verwendung der ausbezahlten Sanierungs- fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm bestätigt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen gemäß Abrechnungsbescheid 2.829.707,27 € (100 %). Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Weitere Vorbereitung
27.637,07 €
Grunderwerb
576.059,45 €
Ordnungsmaßnahmen
606.556,32 €
Baumaßnahmen
1.570.555,82 €
Vergütung
48.898,61 €

Dem gegenüber stehen gegenzurechnende sanierungsbedingte Einnahmen von insgesamt 3.342.050,45 € (100 %). Diese setzen sich zusammen aus:
Sanierungsfördermittel (60 %)
1.637.100,07 €
Komplementärmittel der Gemeinde (40 %)
1.091.400,38 €
Grundstückserlöse
25.550,00 €
Wertansätze
588.000,00 €

Aus der Abrechnung ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 512.343,80 € (100 %). Die entsprechenden Fördermittel von 307.406,00 € (60 %) wurden an das Land zurückbezahlt. Die restlichen ausbezahlten Fördermittel in Höhe von 1.329.694,00 € wurden gemäß Abschnitt D, Ziffer 22.3 der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) vom 23. September 2013 zum Zuschuss erklärt.

Die somit nicht in Anspruch genommenen Finanzhilfen von 307.406,00 € wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart zwischenzeitlich auf das Sanierungsverfahren Bad Cannstatt 16 -Veielbrunnen- umgeschichtet.


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Anlage 2 zu GRDrs 50-2015.jpgAnlage 2 zu GRDrs 50-2015.jpg