Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 250/2014
Stuttgart,
05/07/2014



Sanierung Stuttgart 9 -Leonhardsviertel-
Abrechnung der Sanierungsmaßnahme




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
27.05.2014
03.06.2014
04.06.2014
05.06.2014



Beschlußantrag:

Von der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Stuttgart 9 -Leonhardsviertel- wird zustimmend Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Regierungspräsidium hat mit Bescheid vom 25. Februar 2014 die zweckent- sprechende Verwendung der Sanierungsfördermittel für das Verfahren Stuttgart 9
-Leonhardsviertel- bestätigt und Mittel in Höhe von 1.563.765 € (60 %) zum Zuschuss erklärt.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister




Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Lageplan
Anlage 1 zu GRDrs 250/2014


Ausführliche Begründung

Am 24. Juli 1996 hat der Gemeinderat die förmliche Festlegung des Sanierungsge- biets Stuttgart 9 -Leonhardsviertel- beschlossen (GRDrs 370/1996). Sie trat am
10. Juli 1997 in Kraft. Mit Zuwendungsbescheid vom 2. Juni 1997 wurde das Sanierungsgebiet in das Landessanierungsprogramm mit einem Förderrahmen von 1.789.522 € (100 %) und einer Finanzhilfe von 1.073.713 € (60 %) aufgenommen.
Während des Bewilligungszeitraums wurden der Förderrahmen und die Finanzhilfe mehrmals aufgestockt. Der Förderrahmen (100 %) belief sich zuletzt auf
2.606.275 €, die entsprechende Finanzhilfe betrug 1.563.765 €.
Die Aufhebung der Satzung des Sanierungsgebiets wurde vom Gemeinderat am
22. November 2012 beschlossen (GRDrs 386/2012) und trat am 6. Dezember 2012 in Kraft.

Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 25. Februar 2014 wurde nunmehr die zweckentsprechende Verwendung der ausbezahlten Sanierungs- fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm bestätigt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen gemäß Abrechnungsbescheid 4.212.488,40 € (100 %). Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Vorbereitende Untersuchungen 27.696,30 €
Weitere Vorbereitung 51.558,20 €
Grunderwerb 328.183,60 €
Ordnungsmaßnahmen 1.411.758,56 €
Baumaßnahmen 2.225.279,27 €
Vergütung 168.012,47 €

Dem gegenüber stehen gegenzurechnende sanierungsbedingte Einnahmen von insgesamt 3.013.491,21 € (100 %). Diese setzen sich zusammen aus:

Sanierungsfördermittel (60 %) 1.563.765,00 €
Komplementärmittel der Gemeinde (40 %) 1.042.510,00 €
Grundstückserlöse 317.778,13 €
Ausgleichsbeträge 89.438,08 €

Die ausbezahlten Fördermittel des Landes in Höhe von 1.563.765,00 € wurden gemäß Abschnitt D, Ziffer 22.3 der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) vom 23. September 2013 zum Zuschuss erklärt.


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Anlage 2 zu GRDrs 250-2014.jpgAnlage 2 zu GRDrs 250-2014.jpg