Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
237
6
Verhandlung
Drucksache:
337/2017
GZ:
Sitzungstermin:
12.07.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Teilnahme am Landesarbeitsmarktprogramm, Baustein Passiv-Aktiv-Tausch (PAT)
Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 10.07.2017, öffentlich, Nr. 97
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 22.06.2017, GRDrs 337/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vor der Teilnahme der Landeshauptstadt Stuttgart am Landesarbeitsmarktprogramm, Baustein Passiv-Aktiv-Tausch (PAT), vom vorerst 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 mit insgesamt 53 Plätzen und dem Abschluss eines entsprechenden Zuwendungsvertrages (s. Anlage 1 und 2) wird Kenntnis genommen.
2. Das Jobcenter wird ermächtigt, ein/-e Mitarbeiter/-in mit einem Beschäftigungsumfang von 30 % einer Vollzeitkraft für die administrativen Aufgaben, die sich im Rahmen des Projektes ergeben, für die Zeit vom 1. Juli 2017 bis vorerst 30. Juni 2018 in EG 10 einzustellen.
Die während der Projektlaufzeit anfallenden Personal- und Sachkosten werden durch die Pauschale zur Kompensation des anteiligen Verwaltungsaufwandes in Höhe von 100 EUR/Monat pro gefördertem Beschäftigungsverhältnis des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg in Höhe von max. 60.000 EUR gedeckt. Die Förderdauer der Beschäftigungsverhältnisse, die gewährten Pauschalen und somit auch der administrative Aufwand betragen zwei Jahre, auch wenn die Dauer des Landesarbeitsmarktprogramms vorerst nur ein Jahr beträgt.
3. Die kommunalen Zuschüsse an die Arbeitgeber in Höhe von 400 EUR/Monat pro Vollzeitbeschäftigungsverhältnis werden aus eingesparten Leistungen für Unterkunft und Heizung im Teilhaushalt 290 – Jobcenter –, Schlüsselprodukt 1.31.20.01.00.00-290 – Leistungen für Wohnraum –, Kontengruppe 430 Soziale Leistungen gedeckt.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu.
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