Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1427/2019
Stuttgart,
11/21/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 26.11.2019



Schleichverkehr durch anwohnerfreundliche Versenkpoller in der Altstadt Bad Cannstatt und in den anderen genannten Straßenzügen wirkungsvoll unterbinden

Beantwortung / Stellungnahme

Derzeit entwickelt die Verwaltung ein Konzept sowohl in verkehrsrechtlicher als auch
technischer Hinsicht für den Einsatz von versenkbaren Pollern im Neubaugebiet
NeckarPark. Dabei geht es um den Einsatz von ca. 1-2 Absenkpollern.


Die erforderlichen Investitionen für diese Poller können ebenso wie die für mögliche
weitere 2 Poller im bestehenden Veielbrunnengebiet aus dem Erschließungsbudget für die Erschließung NeckarPark gedeckt werden. Voraussetzung für eine Umsetzung ist ein
tragfähiges und abgestimmtes Konzept.


Grundsätzlich ist für die Finanzierung von versenkbaren Pollern zur Eindämmung von
Schleichverkehr in der Altstadt Bad Cannstatt und in den anderen genannten Straßenzügen die Haushaltsreife noch nicht gegeben. Es müssen zunächst Konzepte erstellt (Standortauswahl, Steuerungs- und Berechtigungsstrategie) und die verkehrsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Neben Investitionskosten sind auch die laufenden Kosten sowie der Personalbedarf anschließend darzustellen. Die hierfür erforderlichen Investitions- und Betriebsmittel werden zum nächsten Doppelhaushalt 2022/2023 beantragt.




Vorliegende Anträge/Anfragen

334/2019 Ziffer 1 Bündnis90/DIE GRÜNEN, 639/2019 Ziffer 1 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei




Dirk Thürnau
Bürgermeister




<Anlagen>