Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 182/2024
Stuttgart,
07/12/2024



Förderung des Vereins Freunde der Weissenhofsiedlung e. V. in den Jahren 2024 und 2025



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.07.2024
24.07.2024



Beschlußantrag:


Freunde der Weissenhofsiedlung e. V. Zuwendung 2024 in EURZuwendung 2025 in EUR
1.Unbefristete Erhöhung der institutionellen Zuwendung
300.000
300.000
2.Bis 2027 zusätzliche befristete Erhöhung der institutionellen Förderung
75.000
75.000



Begründung:


Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/25 hat der Gemeinderat die Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen bereits beschlossen:

Der Verein Freunde der Weissenhofsiedlung e. V. ist Träger des Weissenhofmuseums, welches sich seit 2006 im Haus Le Corbusier befindet. 2016 wurde das Gebäude zusammen mit dem benachbarten Einfamilienhaus Le Corbusiers zum UNESCO Welterbe ernannt.

Im Rahmen der Internationalen Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart wird die Weissenhofsiedlung eine zentraler Rolle spielen und parallel ihr 100-jähriges Jubiläum begehen. Um die angestrebte verstärkte Kulturarbeit stützen und allgemeine Steigerung von Betriebskosten tragen zu können, hat der Gemeinderat eine Erhöhung der institutionellen Förderung von 240.000 EUR um 60.000 EUR beschlossen.

Den auf Seiten der Stadt einzurichtenden Strukturen in Form eines Planungsstabes BIZ, soll, nach Beschluss des Gemeinderates, eine verbindliche Vernetzungs- und Koordinierungsstelle (inklusive Sachkosten) auf Seiten des Vereins gegenübergestellt und mit insgesamt 75.000 EUR zusätzlich, befristet bis 2027, finanziert werden.

Damit beträgt die städtische Zuwendung insgesamt 375.000 EUR p.a. in den Jahren 2024 und 2025.

Nach § 18 Ziffer 29.2 Hauptsatzung i. V. mit § 17a und § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates zuständig für die Gewährung von Zuwendungen an Institutionen, Vereine und sonstigen Organisationen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei

1. einmaliger Förderung und
2. erstmaliger Bewilligung von jährlich wiederkehrenden Förderungen und
3. Folgebewilligungen von jährlich wiederkehrenden Förderungen und
Finanzielle Auswirkungen

Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2024 und 2025 THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.


Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

keine




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