Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR
GRDrs
182/2024
Stuttgart,
07/12/2024
Förderung des Vereins Freunde der Weissenhofsiedlung e. V. in den Jahren 2024 und 2025
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.07.2024
24.07.2024
Beschlußantrag:
Freunde der Weissenhofsiedlung e. V.
Zuwendung 2024 in EUR
Zuwendung 2025 in EUR
1.
Unbefristete Erhöhung der institutionellen Zuwendung
300.000
300.000
2.
Bis 2027 zusätzliche befristete Erhöhung der institutionellen Förderung
75.000
75.000
Begründung:
Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/25 hat der Gemeinderat die Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen bereits beschlossen:
Der Verein Freunde der Weissenhofsiedlung e. V. ist Träger des Weissenhofmuseums, welches sich seit 2006 im Haus Le Corbusier befindet. 2016 wurde das Gebäude zusammen mit dem benachbarten Einfamilienhaus Le Corbusiers zum UNESCO Welterbe ernannt.
Im Rahmen der Internationalen Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart wird die Weissenhofsiedlung eine zentraler Rolle spielen und parallel ihr 100-jähriges Jubiläum begehen. Um die angestrebte verstärkte Kulturarbeit stützen und allgemeine Steigerung von Betriebskosten tragen zu können, hat der Gemeinderat eine Erhöhung der institutionellen Förderung von 240.000 EUR um 60.000 EUR beschlossen.
Den auf Seiten der Stadt einzurichtenden Strukturen in Form eines Planungsstabes BIZ, soll, nach Beschluss des Gemeinderates, eine verbindliche Vernetzungs- und Koordinierungsstelle (inklusive Sachkosten) auf Seiten des Vereins gegenübergestellt und mit insgesamt 75.000 EUR zusätzlich, befristet bis 2027, finanziert werden.
Damit beträgt die städtische Zuwendung insgesamt 375.000 EUR p.a. in den Jahren 2024 und 2025.
Nach § 18 Ziffer 29.2 Hauptsatzung i. V. mit § 17a und § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates zuständig für die Gewährung von Zuwendungen an Institutionen, Vereine und sonstigen Organisationen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei
1.
einmaliger Förderung
und
a) einer Fördersumme über 77.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungsempfänger nie zuvor Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,
b) einer Fördersumme über 100.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungsempfänger bereits Förderungen seitens die LHS erhalten hat,
2.
erstmaliger Bewilligung von jährlich wiederkehrenden Förderungen
und
a) einer Fördersumme über 20.000 EUR p.a.
,
sofern der Zuwendungsempfänger bisher keine Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat
b) einer Förderung über 100.000 EUR p.a., sofern der Zuwendungsempfänger bereits Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,
3.
Folgebewilligungen von jährlich wiederkehrenden Förderungen
und
a) einer Fördersumme über 100.000 EUR
p.a., wenn die Förderung auf mehrere Jahre befristet ist,
b) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist, zum Doppelhaushalt 2024/2025 um über 10% erhöht wurde und mehr als 100.000 EUR p.a. beträgt,
c) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist
und regelmäßig über 290.000 EUR p.a. beträgt
,
auch wenn diese
zum Doppelhaushalt 2024/2025 nicht oder um max. 10% erhöht wurde.
Finanzielle Auswirkungen
Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2024 und 2025 THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.
Beteiligte Stellen
-
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlagen
keine
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