Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
195
6
Verhandlung
Drucksache:
258/2020
GZ:
T/SWU
Sitzungstermin:
24.06.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Sanierung Stuttgart 28 - Bismarckstraße
Umgestaltung der öffentlichen Flächen im Umfeld des Olga-Areals in Stuttgart-West
Baubeschluss mit Vergabeermächtigung
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 23.06.2020, öffentlich, Nr. 178
Ergebnis: einmütige Zustimmung zum Beschlussantrag mit der Ergänzung, Details zur Planung der Sitzgelegenheiten nachzuliefern
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 18.06.2020, GRDrs 258/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Umgestaltung der öffentlichen Flächen im Umfeld des Olga-Areals gemäß dem Plan des Landschaftsarchitekturbüros faktorgruen (Anlage 1) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts (Anlage 2) mit Gesamtkosten 4.200.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 230.000 EUR) wird zugestimmt.
2. Die Auszahlung in Höhe von 3.970.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) wird im Teilfinanzhaushalt 610, Amt für Stadtplanung und Wohnen beim Projekt 7.613034 Sanierung Stuttgart 28 - Bismarckstraße wie folgt gedeckt:
AuszGr. 7872 Tiefbaumaßnahmen
Jahr 2020 und früher 2.018.208 EUR
AuszGr. 7873 Sonstige Baumaßnahmen
Jahr 2020 und früher 1.951.792 EUR
3. Die beim Tiefbauamt anfallenden aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von voraussichtlich 121.000 EUR, sowie die voraussichtlich beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt anfallenden aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von 109.000 EUR werden innerhalb des Teilfinanzhaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen gedeckt.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Beschlussziffer 2 sämtliche für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu.
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