2023: 1.170.000 EUR 2024: 1.430.000 EUR 2025: 1.600.000 EUR Der Aufwand für das Jahr 2023 wird im THH 500, Amtsbereich 5003140 - Soziale Einrichtungen, Schlüsselprodukt 1.31.40.01.10.00-500 - Flüchtlingsunterkünfte, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt. Erforderlichenfalls erfolgt eine Mittelaufstockung im Haushaltsjahr 2023 durch eine gesonderte Beschlussvorlage. Die Aufwendungen ab 2024 werden bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltsplans 2024/2025 und in der Finanzplanung berücksichtigt. Gemäß § 15 des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) erstattet das Land den Stadt- und Landkreisen die im Rahmen der vorläufigen Unterbringung entstehenden Ausgaben in Form von Pauschalen. Da die Pauschalen nicht auskömmlich sind, erfolgt eine Erstattung der ungedeckten Kosten durch das Land im Rahmen einer sog. nachlaufenden Spitzabrechnung und dadurch mit einem gewissen zeitlichen Verzug. Beteiligte Stellen Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen -- Erledigte Anträge/Anfragen -- Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin Anlagen -- <Anlagen> zum Seitenanfang