Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 223/2023
Stuttgart,
03/27/2023



Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen in der vorläufigen Unterbringung ab dem Jahr 2023




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.04.2023
26.04.2023



Beschlußantrag:


1. Der Betreuungsschlüssel für die soziale Betreuung von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Stuttgart wird in der vorläufigen Unterbringung von 1:110 betreute Personen auf 1:90 betreute Personen verbessert.

2. Die Aufwendungen werden wie folgt gedeckt:
THH 500 - Sozialamt, Amtsbereich 5003140 - Soziale Einrichtungen, Schlüsselpro-dukt 1.31.40.01.10.00-500 - Flüchtlingsunterkünfte, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.
2023: 1.170.000 EUR
2024: 1.430.000 EUR
2025: 1.600.000 EUR




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit Schreiben des Ministeriums der Justiz und für Migration vom 28.11.2022 wurde die Landeshauptstadt Stuttgart über die Planung des Landes, den Betreuungsschlüssel für soziale Betreuung in der vorläufigen Unterbringung ab dem 01.01.2023 zu verbessern, informiert. Dadurch soll „eine qualifizierte Flüchtlingssozialarbeit in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung es den untergebrachten Personen ermöglichen, ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben in Deutschland zu führen und ihre Integrationsfähigkeit zu erhalten.“ Am 21. Dezember 2022 hat der Landtag Baden-Württemberg das Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2023/2024 verabschiedet.

Durch die Beschlussfassung des Staatshaushaltsplans wurde eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zur Senkung des Betreuungsschlüssels von 1:110 auf 1:90 für die Flüchtlingssozialarbeit in der vorläufigen Unterbringung geschaffen. Die Umsetzung des abgesenkten Betreuungsschlüssels durch die Stadt- und Landkreise kann auf Grundlage des Staatshaushaltsplans 2023/2024 ab Januar 2023 erfolgen.

Die Betreuung Geflüchteter in Gemeinschaftsunterkünften übernehmen in der Landeshauptstadt Stuttgart Wohlfahrtsverbände. Zur Finanzierung der Arbeit gewährt die Landeshauptstadt Stuttgart einen Zuschuss auf der Grundlage des Betreuungsschlüssels und der Anzahl der Personen in der vorläufigen Unterbringung. Der in der städtischen Förderung angewandte Betreuungsschlüssel für den Bereich soziale Betreuung in der vorläufigen Unterbringung orientiert sich an den Vorgaben des Landes. Der vom Land bisher anerkannte Betreuungsschlüssel betrug 1:110 Personen. Künftig beträgt er 1:90 Personen.


Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der Verbesserung des Betreuungsschlüssels wird von folgenden Mehraufwendungen ausgegangen:

2023: 1.170.000 EUR
2024: 1.430.000 EUR
2025: 1.600.000 EUR

Der Aufwand für das Jahr 2023 wird im THH 500, Amtsbereich 5003140 - Soziale Einrichtungen, Schlüsselprodukt 1.31.40.01.10.00-500 - Flüchtlingsunterkünfte, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt. Erforderlichenfalls erfolgt eine Mittelaufstockung im Haushaltsjahr 2023 durch eine gesonderte Beschlussvorlage.

Die Aufwendungen ab 2024 werden bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltsplans 2024/2025 und in der Finanzplanung berücksichtigt.

Gemäß § 15 des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) erstattet das Land den Stadt- und Landkreisen die im Rahmen der vorläufigen Unterbringung entstehenden Ausgaben in Form von Pauschalen. Da die Pauschalen nicht auskömmlich sind, erfolgt eine Erstattung der ungedeckten Kosten durch das Land im Rahmen einer sog. nachlaufenden Spitzabrechnung und dadurch mit einem gewissen zeitlichen Verzug.




Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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<Anlagen>



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