Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
155
Verhandlung
Drucksache:
278/2014
GZ:
T
Sitzungstermin:
21.05.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
der Vorsitzende, BM Thürnau-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Skateranlage an der Friedhofstraße in S-Nord
Neubau einer Einfachhalle zur Lärmdämmung
- Grundsatzbeschluss
- Planung - Ausschreibung - Bau
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 20.05.2014, öffentlich, Nr. 225
Ergebnis: Der Ausschuss für Umwelt und Technik
verweist
die GRDrs 278/2014
ohne Votum in die weiteren Gremien.
Zu den Forderungen des Bezirksbeirats Nord hält BM Thürnau fest, dass der Ausschuss der Einschränkung nicht folgen will, dass die Skateranlage als Spielfläche nur Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtbezirk offenstehen soll.
Eine Prüfung von alternativen Entwürfen, z. B. von MBA/S oder anderen sei bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat nicht leistbar und aus seiner Sicht auch nicht zu empfehlen.
Eine kleine WC-Anlage könne mit zusätzlichen Baumitteln von 50.000 € hergestellt werden. Die Verwaltung werde versuchen, innerhalb des Gesamtbudgets von 1,69 Mio. € plus Fördermitteln eine WC-Anlage einzuplanen. Die Kosten für Warten und Reinigung seien nicht im Budget enthalten. Daher müssten diese seitens der Fachverwaltungen in den Budgetgesprächen für die kommenden Haushaltsplanberatungen angemeldet werden.
Das Thema Schallschutz im Eingangsbereich der Anlage könne man überprüfen lassen. Das Gutachten des Schallschutztechnikers sehe vor, dass die Anlage so konzipiert ist, dass der Schallschutz funktioniert.
Ein Betreiberkonzept müsse ggfs. im Nachlauf gemacht werden. Gespräche mit den Nachbarn könnten schon vorher geführt werden. Jedoch laute die Aussage ganz klar: "Es wird eine schalltechnische Einhausung geben, die den Betrieb der Anlage von 6 - 22 Uhr an Werktagen und von 7 - 22 Uhr an Sonn- und Feiertagen zulässt".
Der Radweg werde nicht eingeschränkt.
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 13.05.2014, GRDrs 278/2014, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Dem Bau einer Einfachhalle von ca. 65 x 28 x 6,5 m als Einhausung des Skaterparks zur Begrenzung der Lärmemission nach den vom Hochbauamt geprüften Plänen (Anlage 2), der Kostenschätzung (Anlage 1) und der Baubeschreibung (Anlage 3) des Architekturbüros Herrmann + Bosch Architekten vom 11.04.2014 mit 1.690.000 € wird zugestimmt.
2. Das Hochbauamt wird ermächtigt, das Architekturbüro Herrmann + Bosch Architekten und die erforderlichen Fachingenieure mit der Weiterplanung des Vorhabens zu beauftragen.
3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Bauleistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel auszuschreiben, die erforderliche Baugenehmigung herbeizuführen, den Bau zu erstellen und bis Ende März 2015 (Ablauf der Förderfähigkeit) abzurechnen.
4. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1,69 Mio. € steht im Teilfinanzhaushalt THH 610, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung bei Projektdefinition 7.613011, Stuttgart 21
-Teilgebiet C 21, Innerer Nordbahnhof und Randgebiete- zur Verfügung und wird wie folgt gedeckt:
Auszahlungsgruppe 7871, Hochbaumaßnahmen
2014
1.200.000 €
2015
490.000 €
EBM
Föll
teilt mit, indem er eine von ihm zu Beginn der Sitzung gemachte Anmerkung wiederholt, benötigt werde eine erneute Befassung des Bezirksbeirates. Nichtsdestotrotz könnten heute Fragen geklärt werden. Er schlägt nach einer erneuten Behandlung durch den Bezirksbeirat vor, diesen Punkt vor einer Befassung des Gemeinderats erneut im Ausschuss für Umwelt und Technik sowie im Verwaltungsausschuss vorzuberaten.
Angesichts der absehbar hohen Kosten stellt StR
Kotz
(CDU) die Frage, ob Regressansprüche beim für das Lärmgutachten verantwortlichen Gutachter geltend gemacht werden können. Die Verwaltung, so BM
Thürnau,
habe sich mit der Fragestellung einer In-Regressnahme des damaligen Gutachters auseinandergesetzt. Die Problematik bestehe darin, dass bei der Planung der Anlage von zwei Nutzergruppen ausgegangen wurde. Zudem sei angenommen worden, dass die Skater und die Inliner die Anlage im selben Umfang nutzen. Dies sei auch die Vorgabe für den Planer gewesen. Auf dieser Rahmengrundlage sei man zum Ergebnis gekommen, dass diese Anlage ohne weiteren Schallschutz auskommt. Die Nutzungsintensität habe sich jedoch deutlich anders entwickelt. Er könne nicht beurteilen, ob dies absehbar war. Wenn diese Erkenntnis bereits in der Vergangenheit bestanden hätte, wäre bereits damals der Schallschutz erforderlich gewesen. Vor diesem Hintergrund sei es schwierig, den Gutachter in Regress zu nehmen.
Zur weiteren Frage von StR
Kotz
, ob ein alternativer Standort, der eine Einhausung nicht erforderlich macht, bekannt ist, informiert BM
Thürnau
, nach seinem derzeitigen Kenntnisstand sei dies nicht der Fall.
In der Folge informiert BM Thürnau, beim Bau dieser Anlage seien Städtebaufördermittel geflossen. Diese Mittel in Höhe von 600.000 € seien grundsätzlich rückzahlungspflichtig. Wenn der bisherige Standort aufgegeben würde, müsste die in massivem Beton erstellte Anlage zurückgebaut werden. Einschließlich der Kosten für eine dann noch anzulegende Grünfläche würden sich letztlich Rückbaukosten von bis zu 600.000 € ergeben. Insgesamt müssten bei einer Standortaufgabe somit rd. 1,2 Mio. € aufgewendet werden, ohne über einen neuen Standort zu verfügen. Zudem würden natürlich Kosten für eine vergleichbare neue Anlage entstehen.
Weiter trägt der Technikbürgermeister vor, sollte sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Realisierung einer schallschützenden Einhausung mit städtebaulichen Sanierungsmitteln entscheiden, müsse bis März 2015 gebaut und abgerechnet sein. Durch die Ablehnung des Bezirksbeirates ergebe sich angesichts der Sitzungsplanung und der Pfingstferien eine zeitkritische Situation. Er erachtet es nicht mehr für möglich, in der nächsten Woche zu einer Sondersitzung des Bezirksbeirates einzuladen. Eine solche Sondersitzung müsste spätestens am 01.06.2014 stattfinden, um noch vor den Pfingstferien nochmals Vorberatungen im Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) sowie im Verwaltungsausschuss (VA) am 03.06. und 04.06. bzw. anschließend eine Beschlussfassung im Gemeinderat (GR) am 05.06. vornehmen zu können. Somit gehe insgesamt, unter Berücksichtigung der Pfingstferien, ein Monat verloren. Der nächstmögliche Beratungsgang wäre am 01.07.(UTA), am 02.07.(VA) und am 03.07.(GR). Folgende Schritte stünden noch an: Durchplanen der Anlage, Stellen des Bauantrages, Durchführung des Baus und Abrechnung der Maßnahme. Durch eine erneute Befassung des Bezirksbeirats entstehe, was die Abrechnung angehe, eine mehr als zeitkritische Situation. Vor diesem Hintergrund fragt er den Ausschuss, ob es denkbar ist, dass die Verwaltung, zumindest auf der Basis der im Haushalt eingestellten 180.000 € Planungsmittel, die in der Vorlage enthaltene Planung bis zur Bauantragsreife entwickelt. Dies bezeichnet er als die einzige von ihm gesehene Möglichkeit zur Einhaltung des Zeitrahmens.
An der sich anschließenden Aussprache, in deren Verlauf der bisherige Standort der Skateranlage nicht infrage gestellt wird, beteiligen sich StR Stopper (90/GRÜNE), StR Kotz, StR Kanzleiter (SPD), StR Zeeb (FW) und StR Klingler (FDP).
Der Verwaltung, so BM
Thürnau
an StR Klingler gewandt, seien die Schallschutzprobleme schon lange bekannt. Zu den letzten Etatberatungen habe das Hochbauamt auch versucht, entsprechende Baumittel anzumelden. Das, was möglich gewesen ist, nämlich eine Planung zu machen, habe die Verwaltung auch gemacht. Als unproblematisch bezeichnet er es, über ein WC im Gesamtkostenrahmen nachzudenken (Kostenrahmen für ein WC rd. 50.000 €). Derzeit seien an der Anlage zwei Dixi-Klos aufgestellt. Ein Bedarf für sanitäre Einrichtungen bestehe. Bei der Erstellung eines Betreiberkonzeptes für die Skateranlage befürchte die Verwaltung Folgekosten.
Eine Frage von StR
Kanzleiter
beantwortend, informiert der
Technische Bürgermeister
, nachdem das ursprünglich beauftragte Büro keine lösungsorientierte Planung vorgelegt habe, sei das Vertragsverhältnis durch die Stadt beendet worden. Die Architekten würden zwar die Auffassung vertreten, dass es noch Ansprüche auf Weiterführung gibt, eine Prüfung des Rechtsamtes habe dies jedoch nicht bestätigt. Der anschließend beauftragte Schallgutachter habe sehr dezidierte Berechnungen vorgenommen und in der Folge sei der nun vorgelegte Planentwurf des Büros Herrmann + Bosch entstanden.
Während StR
Kanzleiter
und StR
Zeeb
es begrüßen würden, wenn entsprechend dem Vorschlag von BM Thürnau vorgegangen werden könnte, erklären StR
Stopper
und StR
Kotz
, dass hierüber zunächst in den morgigen Fraktionssitzungen gesprochen werden soll. Kritisch zur Vorgeschichte der Angelegenheit nimmt StR
Klingler
Stellung. Er lehnt es ab, den Bezirksbeirat zu umgehen. StR
Stopper
sieht im Votum des Bezirksbeirates keine grundsätzliche Ablehnung des Vorhabens. Themen wie Toilettenanlage, Betreiberkonzept sowie Einbeziehung von Skatern und Anwohnern könnten im weiteren Vorgehen bearbeitet werden.
Den Beschluss des Bezirksbeirates bezeichnet EBM
Föll
ein Stück weit als widersprüchlich. Der Bezirksbeirat wünsche aus Lärmschutzgründen eine Einhausung der Skateranlage und es werde Wert auf die Einhaltung des vorgesehenen Zeitplans gelegt. Bei seiner einstimmigen Ablehnung des Beschlussantrages habe der Beirat noch fünf Ziffern beschlossen. Die Ziffern 2 bis 5 könne man in das weitere Verfahren einfließen lassen. Die Ziffer 1 besage, die Planung nochmals zu überarbeiten und Alternativen vergleichend zu untersuchen. Bei einer Nachschau von BM Wölfle und ihm parallel zur Aussprache sei man auf § 18 Abs. 4 der Geschäftsordnung für die Bezirksbeiräte (GOB) gestoßen. Dort stehe, dass in besonders eilbedürftigen Fällen der Gemeinderat abweichende Verfahrensweisen festlegen kann. Diese Eilbedürftigkeit könne im vorliegenden Fall in doppelter Hinsicht als gegeben erachtet werden. So würde bei Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist für die Sanierungsmittel keine Finanzierung mehr bestehen. Zudem existiere bei der vor zwei Wochen erfolgten Beschlussfassung zum Männerwohnheim ein Zeitdruck. Dort müsse die Planung bis zu einer bestimmten Frist einen gewissen Stand erreicht haben, um die Bezuschussung mit dem KVJS verbindlich klären zu können; Der Planung sei mit der Zustimmung des Gemeinderates eine Einhausung der Skateranlage zur Vermeidung eines Lärmproblems der besonderen Art zugrunde gelegt. Wenn ein solches Lärmproblem bestünde, müssten beim Männerwohnheim weitergehende bauliche Aspekte berücksichtigt werden, um genehmigungsrechtliche Voraussetzungen bezüglich Lärmemissionen zu erfüllen. Eine Entscheidung des Gemeinderats, nach § 18 Abs. 4 GOB vorzugehen, interpretiert er deshalb nicht als fundamentalen Widerspruch zum Bezirksbeiratsvotum.
Von StR
Stopper
wird angemerkt, seine Fraktion wolle noch Gespräche mit den Bezirksbeiratsmitgliedern vor Ort führen. Die aufgezeigte Möglichkeit nach der GOB hat für BM
Thürnau
Vorteile gegenüber einer Vorgehensweise bis Leistungsphase 3. Dann könnten auch die Ausschreibungsunterlagen zügig platziert werden. Von ihm wird übereinstimmend mit EBM Föll erklärt, die Ziffern 2 bis 5 des Bezirksbeiratsvotums bei der weiteren Vorgehensweise einbauen zu können. Lediglich eine alternative Untersuchung werde abgelehnt.
Zum Ende der Aussprache bittet EBM
Föll
die Fraktionen, der Verwaltung vor der morgigen Sitzung des Gemeinderates zu signalisieren, welche Vorgehensweise gewünscht wird. Gegenüber StR Pätzold (90/GRÜNE) sagt er zu, den Fraktionen den Text des § 18 Abs. 4 GOB und den Text des Bezirksbeiratsbeschlusses per E-Mail zur Verfügung zu stellen.
EBM
Föll
stellt, ohne dass sich Einwendungen erheben, fest:
Die Fraktionen werden die Verwaltung vor der morgigen Gemeinderatssitzung darüber informieren, ob nach § 18 Abs. 4 GOB verfahren werden soll oder ob die Verwaltung zumindest beauftragt wird, bis Leistungsphase 3 weiter vorzugehen.
Dieser Tagesordnungspunkt wird
ohne Votum
in die morgige Sitzung des Gemeinderats verwiesen.
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