Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
214
15
VerhandlungDrucksache:
366/2023
GZ:
AKR/WFB/T
Sitzungstermin: 10.05.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Weiteres Vorgehen Ergänzungsbau Theaterhaus Stuttgart, - Bereitstellung v. Mitteln z. Ertüchtigung der Halle T 1, - Alternativplanung d. künftigen räuml. Bedarfe, - Ermittlung d. künftigen finanziellen Bedarfs d. Theaterhaus e. V.

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 05.05.2023, öffentlich, Nr. 73
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 09.05.2023, öffentlich, Nr.168
Ergebnis: Beschlussantragsziffern 1 und 3 einmütige Zustimmung,
Beschlussantragsziffer 2 ohne Votum in den VA



Die Tagesordnungspunkte 9a "Weiteres Vorgehen Spielstätte und Bedarfe Freie Tanz- und Theaterszene (FTTS) (GRDrs 462/2023)" und 15 "Weiteres Vorgehen Ergänzungsbau Theaterhaus Stuttgart, - Bereitstellung von Mitteln zur Ertüchtigung der Halle T1, - Alternativplanung der künftigen räumlichen Bedarfe, - Ermittlung des künftigen finanziellen Bedarfs des Theaterhaus e. V. (GRDrs 366/2023)" werden gemeinsam aufgerufen. Die Aussprache ist der NNr. 214 wiedergegeben.


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht, des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 03.05.2023, GRDrs 366/2023, mit folgendem


Beschlussantrag:

1. Ertüchtigung der Halle T1

1.1 Der Ertüchtigung der Halle T1 des städtischen Gebäudes Siemensstraße 11, 70469 Stuttgart auf Basis der aktualisierten Maßnahmenübersicht (Anlage 1)
1.2 Die Baumaßnahmen erfolgen im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt Stuttgart - BgA Stuttgarter Philharmoniker/Theaterhaus mit Unterstützung eines Projektsteuerers.

1.3 Die Auszahlungen in Höhe von netto 9.095.000 EUR werden im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt 7.233166 - Theaterhaus Stuttgart; Ertüchtigung der Halle T1, Ausz. Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen, wie folgt gedeckt:

2023 und früher6,200 Mio. EUR
20241,400 Mio. EUR
20251,495 Mio. EUR

1.4 Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens in Höhe von 9.095.000 EUR für sämtliche erforderlichen Bau- und Planungs-leistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.

2. Weiteres Vorgehen Ergänzungsbau

2.1 Aufgrund der in der Begründung genannten geänderten Rahmenbedingungen wird die bisherige Gebäudeplanung für den Theaterhausergänzungsbau nicht weiterverfolgt.

2.2 Stattdessen wird auf dem Erweiterungsbaufeld die bauliche Umsetzung eines reduzierten Theaterhausraumprogramms über eine Vergabe an einen Investor vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt hierzu ein Raum- und Funktionsprogramm zu definieren. Die Räumlichkeiten des Theaterhauses belegen den kleineren Anteil in der Investorenbebauung.

2.3 Der Vorbereitung eines entsprechenden Investorenvergabeverfahrens wird zugestimmt.

3. Strukturelle Finanzierung des Theaterhausbetriebes


Einführend erklärt EBM Dr. Mayer, die Verwaltung sei nach wie vor der Überzeugung, dass das Investorenmodell gegenüber der Eigenentwicklung aufgrund der Kosten und des Zeitfaktors die sinnvollere Variante sei. Man befürchte bei einer Eigenentwicklung oder einer Gu-Gü-Lösung den Anschluss zu verlieren, was die Interimsnutzung der Proberäume für das Theaterhaus betreffe. Es sei möglich, dass das Interim nicht mehr nutzbar und der Ergänzungsbau noch nicht fertig sei, wodurch ein weiteres Interim nötig werde. Um noch mehr Sicherheit zu schaffen, sei man bereit, neben Erbpacht und Realteilung ein Wiederkaufsrecht einzuziehen.

BM Fuhrmann greift das Thema der Probebühne auf und weist darauf hin, der Eigentümer der Fläche am Löwentor habe stets das Theater unterstützt und werde dies auch weiterhin tun. Er habe aber auch ein großes Interesse, seine Gewerbeflächen zu entwickeln. Eine entsprechende Lösung sei im gestrigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) vorgestellt worden (siehe NNr. 168). Die Zusage seitens der Stadt gegenüber dem Eigentümer aus dem Jahr 2017, bis spätestens 2022 eine Lösung zu erarbeiten, sei nicht eingehalten worden. Umso erfreulicher sei die Interimslösung, bei der der Umzug finanziert werde. Für den Umbau des Gebäudes 7 (ehemalige Weinhandlung) seien 1,2 Mio. Euro und Umzugskosten von rund 200.000 Euro veranschlagt. Darüber hinaus werde ein Mietvertrag über fünf Jahre mit einer jährlichen Jahresmiete von 200.000 Euro und Nebenkosten von 40.000 Euro abgeschlossen (gesamt: 2,6 Mio. Euro), was mit einer entsprechenden Vorlage in der nächsten Ausschusssitzung beschlossen werden könne. Der Bürgermeister gibt zu bedenken was geschehe, wenn die Eigenentwicklung innerhalb von fünf Jahren nicht gelinge. Das Risiko eines weiteren Interims dürfe nicht aus den Augen verloren werden. Allgemein führt er aus, die Stadt stehe in den kommenden Jahren insgesamt vor großen Herausforderungen und verweist auf die Themen Office-Hub, Feuerwache 3 im NeckarPark, Rosenstein etc. Man müsse sich die Leistungsfähigkeit der Verwaltung nicht nur in finanzieller, sondern auch in personeller Hinsicht vergegenwärtigen. Wenn nun eine Lösung, die der Stadt und dem Verein helfe, mit einem guten Investor möglich werde, müsse diese auch favorisiert werden.

StR Winter (90/GRÜNE) greift zunächst die GRDrs 462/2023 auf und erklärt, es gebe gewisse Irritationen in der Kommunikation, weshalb er um Information bitte, welche Gespräche stattgefunden hätten. Die Situation der Freien Tanz- und Theaterszene (FTTS) sei seit 2010 sehr unbefriedigend; leider entfalle nun auch die geplante Spielstätte im Theaterhaus, aber es biete sich die Möglichkeit eines "Befreiungsschlages". Er erwartet eine schnelle Suche nach Räumlichkeiten und Berichterstattung im Verwaltungsausschuss (VA) zu den Ergebnissen. Zur GRDrs 366/2023 führt er aus, der Wunsch über das Theaterhaus neu nachzudenken, sei von diesem selbst geäußert worden. Der Vorschlag, keine weitere volle Spielstätte vorzusehen, sei gemeinsam mit dem Theaterhaus entwickelt worden. Grundvoraussetzung sei, die Halle T1 zu ertüchtigen. Angesichts des Beschlusses zur Bodenvorratspolitik sieht er das Investorenmodell jedoch kritisch, weshalb er vorschlage, eine Abfrage bei freien Trägern zu starten. Er könne sich eine jahrelange Verzögerung nicht vorstellen. Die Fläche zwischen Wohnbereichen und Theaterhaus sei sehr sensibel und er plädiere dafür, die Gestaltungshoheit über dieses Juwel der Kulturlandschaft zu behalten. Dementsprechend beantragt der Stadtrat mündlich, bei Beschlussantragsziffer 2.2 die Formulierung "über eine Vergabe an einen Investor" zu streichen. Man wolle die Verwaltung auch beauftragen zu prüfen, wie eine multifunktionale Nutzung (soziale Träger, Stadtjugendring etc.) möglich sein könne.

Auch aus Sicht von StR Sauer (CDU) ist es für die FTTS wichtig, nun rasch einen Standort zu finden. Um Zeit zu sparen, schlage er vor, eine Bestandsimmobilie zu nutzen. Die Pläne für den Erweiterungsbau im Theaterhaus mit einer Probebühne und einem Veranstaltungssaal für 150 Personen sieht er als Maßgabe gesetzt bei der Suche nach einem alternativen Standort. Gegenüber der FTTS stehe man im Wort, und es müssten nun vertrauensbildende Maßnahmen entwickelt werden. Der Stadtrat kann sich dem Vorschlag seines Vorredners zu einer engmaschigeren Berichterstattung über die Standortsuche anschließen und nennt die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 25.07.2023 als Möglichkeit, oder früher im Verwaltungsausschuss. Wichtig sei, Druck zu entfachen, denn in den Haushaltsplanberatungen müssten Entscheidungen mit finanzieller Relevanz getroffen werden. Als erfreulich bewertet er das gemeinsame Voranschreiten der Verwaltung, zum einen der Kulturverwaltung, die mit den Betroffenen spreche, und der Liegenschaftsverwaltung für die Standortsuche. Zur GRDrs 366/2023 führt er aus, der Impuls, die Reißleine zu ziehen, stamme vom Theaterhaus selbst. Die Kostenfrage habe nicht nur die Verantwortlichen des Theaterhauses, sondern auch den Ausschuss umgetrieben; bereits im Februar 2022 sei eine Kostenexplosion von 38 Mio. Euro auf 120 Mio. Euro mitgeteilt worden. Am Ende hätte eine Lösung gestanden, die viel Geld gekostet hätte, mit der aber niemand zufrieden gewesen wäre. Zustimmung äußert er zur Ertüchtigung der Halle T1, um effektivere Nutzungen zu ermöglichen und die Eigeneinnahmequote von 80 % auf Dauer zu sichern. Wichtig sei die Zusage des Vorsitzenden, für die sechsmonatige Schließzeit in den Sommermonaten 2024/2025 eine Kompensation zu schaffen. Die zu Beschlussantragsziffer 2 vorgeschlagenen Maßgaben Erbpacht, Realteilung und Wiederkaufsrecht begrüßt StR Sauer außerordentlich und favorisiert ein Investorenmodell mit dieser Modifikation, um für alle Beteiligten eine zeitliche Planungssicherheit zu schaffen. Die Vorbehalte gegen ein Investorenmodell unter den formulierten Maßgaben könne er nicht nachvollziehen, denn dadurch blieben alle Zugriffsrechte erhalten. Neben der Entlastung der Verwaltung und dem Zeitgewinn sei es auch wichtig, Geld einzusparen, das für andere Kulturprojekte wie das Haus für Film und Medien, die Villa Berg oder ein Konzerthaus eingesetzt werden könne. Für den Strategieprozess (Beschlussantragsziffer 3), der 2019 die Voraussetzung für die Gewährung einer Sonderhilfe gewesen sei, fordert er einen schnellen Abschluss bis zu den Haushaltsplanberatungen 2023. Die von BM Fuhrmann für den nächsten VA angekündigte Beschlussvorlage inklusive Finanzierung, Gauthier Dance am Löwentor unterzubringen, schaffe Planungssicherheit für alle.

An seinen Vorredner anschließend verweist StR Perc (SPD) auf die im gestrigen Kulturausschuss stattgefundene intensive Debatte um die aktuelle Situation. Um Missverständnisse auszuräumen stellt er klar, dass er die Schuld nicht beim Kulturamt sehe. Das schwierige Verhältnis sehe er zum Teil historisch bedingt, wolle den Unmut aber nochmals verdeutlichen. Man sei mit großen Erwartungen in das Projekt des Erweiterungsbaus gestartet, in dem in der ursprünglichen Fassung auch ein Standort für die FTTS vorgesehen gewesen sei. Ein erster Wermutstropfen sei durch die Starkstromleitung und die Reduzierung des Baukörpers entstanden. Spätestens seit diesem Zeitpunkt hätten die drei Akteure Theaterhaus, FTTS und Gauthier Dance nicht auf Augenhöhe miteinander gesprochen, was er sich in diesem Prozess jedoch gewünscht hätte, zumal die Summen immer weiter gestiegen seien und die Stadt sehr viel in das Haus investiere. Damit entstehe eine gewisse Verpflichtung, sich gemeinsam auf den Weg zu machen, denn einen Erweiterungsbau allein für das Theaterhaus hätte es in dieser Form nicht gegeben. Diese Bedingung sei zunehmend weggefallen und darüber hinaus sei bemängelt worden, die ursprüngliche Planung könne durch den reduzierten Raum nicht umgesetzt werden und weiterer Raum würde durch die FTTS belegt. Diese Punkte hätten den Prozess erschwert. In seinen weiteren Ausführungen verweist der Stadtrat auf die Geschichte des Theaterhauses, die stark mit ehrenamtlichem Engagement und idealistischer Herangehensweise zu tun habe, und wodurch das Haus erfolgreich geworden sei. Die Größe passe mittlerweile aber nicht mehr zu den Strukturen der Verwaltung, weshalb ein Strategieprozess aufgesetzt worden sei, der die Bedeutung des Hauses mit einer professionellen Leitung zusammenführe, um auch in finanziell schwierigen Phasen gut zu manövrieren. An dieser Stelle müsse er sich der Kritik von StR Sauer anschließen, denn es könne nicht sein, dass ein Strategieprozess fünf Jahre benötige. Vor einer Investition von 130 Mio. Euro sehe er eine Verpflichtung, sich entsprechend der Vereinbarungen auf den Weg zu machen, wozu auch ein Abschluss des Strategieprozesses gehöre. Es müssten nun die Reißleine gezogen und andere Wege gegangen werden. Er hoffe, dass dies einen Befreiungsschlag für die FTTS bedeute, da sie schon lange auf eine Lösung warte. Insofern könne er dieser Vorlage zustimmen. In seinen weiteren Ausführungen geht der Stadtrat auf den Erweiterungsbau ein und erklärt, er wolle nicht den erneuten Fehler begehen, eine Fläche zu verkaufen, weshalb das Investorenmodell für seine Fraktion nicht in Frage komme. Der Rat habe sich nach intensiven Debatten für eine Bodenvorratspolitik entschieden, die an diesem Standort einzuhalten sei. Die dargestellten Optionen wie die Ertüchtigung der Halle T1 stärkten das Theaterhaus und fänden seine Zustimmung. Auch die schnelle Alternative für
Gauthier Dance begrüßt er. Somit gebe es eine befriedigende Lösung in einer unguten Situation, und er bitte die Kulturverwaltung, auf den Abschluss des Strategieprozesses zu dringen. Dem Vorschlag von StR Winter zu Beschlussantragsziffer 2 könne er sich anschließen.


Bedauern über die schlechte Kommunikation gerade mit der FTTS äußert StRin Tiarks (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei). Sie unterstützt die Möglichkeit zur Anmietung einer eigenen Immobilie für die FTTS, was allerdings ressourcenschonend in einer Bestandsimmobilie stattfinden müsse. Zustimmung äußert sie ebenfalls zur Interimsmöglichkeit für Gauthier Dance und sie erwarte gerne eine entsprechende Vorlage im Verwaltungsausschuss. Bezüglich des Investorenmodells schließe sich ihre Fraktion den Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD an. Man brauche keine Investoren zur Umsetzung solcher Projekte; es müsse jede städtische Fläche erhalten bleiben. Wenn die Verwaltung die Zeitschiene als Argument anführe, bitte sie um Information darüber, welche Ressourcen diese benötige, um innerhalb des Zeitraumes umzusetzen. In der Vergangenheit habe eine Investorenvergabe am Ende stets mehr gekostet. Bezüglich der GRDrs 366/2023 signalisiert sie Zustimmung zu den Beschlussantragsziffern 1 und 3 und unterstützt den Vorschlag von StR Winter zu Beschlussantragsziffer 2.

StR Puttenat (PULS) erklärt, die FTTS könne von Worten allein nicht leben, aber er habe Vertrauen in die Verwaltung, für eine gute, zeitnahe Lösung zu sorgen. FTTS und Theaterhaus wäre sicherlich "keine Liebesheirat" geworden. Für das Theaterhaus sei eine gesunde, einvernehmliche Lösung aufgrund Bedarfsveränderungen gefunden worden. Wer A sagt, müsse nicht B sagen, wenn A nicht mehr relevant sei. Der Stadtrat äußert ebenfalls Zustimmung zu den Beschlussantragsziffern 1 und 3 sowie zum Vorschlag von StR Winter zu Beschlussantragsziffer 2, wobei ihm jedoch bewusst sei, dass die Entscheidung nicht einfach sei. Dennoch gebe es den Grundsatzbeschluss zur Bodenvorratspolitik, der für seine Fraktion eine Richtschnur sei. Allgemein gesprochen halte er das Theaterhaus für ein "hochbegabtes Sorgenkind" und sei froh, dass nun Kritikpunkte angesprochen würden. Das lange Warten auf den Strategieprozess korreliere mit diesem Sorgenkind. Man spreche von der Zukunft eines der wichtigsten Kulturhäuser in Stuttgart, für das er sich ruhigere Gewässer wünsche.

Kultur lebe auch davon, verschiedene Akteure - auch Private - ins Boot zu nehmen, erklärt StR Dr. Oechsner (FDP). Die Stadt könne nicht alles selbst machen und darauf vertrauen, dass daraus eine gute Sache entstehe. Aus seiner Sicht sei das Investorenmodell akzeptabel, denn die Fläche bleibe durch Erbpacht erhalten, es werde eine Rückkaufklausel geben, und man werde keinen Investor finden, der es nicht auch mache, weil er etwas für die Kultur tun wolle. Die Verurteilung jeglichen privaten Engagements im Bereich der Kultur erscheine ihm nicht angebracht. Die Stadt habe nicht ausreichend personelle Kapazitäten, um alles selbst umzusetzen, weshalb er dem Vorschlag der Verwaltung zustimme.

StRin von Stein (FW) merkt an, es werde zwar am Grundsatzbeschluss zur Bodenpolitik festgehalten, im gleichen Atemzug aber der Grundsatzbeschluss zum Theaterhaus-Erweiterungsbau gekippt, da dieser nicht mehr angemessen sei. Insofern könnte auch dieser verändert werden. Zur FTTS führt sie aus, sie vertraue der Verwaltung, dass Gespräche stattgefunden hätten, die FTTS sei in dem Prozess irgendwann aber nicht mehr glücklich gewesen und habe nun wieder keine kurzfristige Perspektive. Sie halte es für richtig und realistisch, nun schnell Räumlichkeiten zu finden. Zustimmung äußert die Stadträtin zur neuen Planung für das Theaterhaus und das Investorenmodell, da dadurch eine schnellere Umsetzung garantiert werden könne.

Den Äußerungen von StR Sauer kann sich StRin Yüksel (Einzelstadträtin) vollumfänglich anschließen. Das Investorenmodell sei die effektivste Lösung, weshalb sie der Vorlage zustimme.

Zu den Anmerkungen der Ausschussmitglieder nimmt EBM Dr. Mayer Stellung und betont zur Genese der Vorlage, als er von den Zweifeln des Theaterhauses erfahren habe, habe er sofort das Gespräch mit den Verantwortlichen gesucht. Herr Gegenfurtner habe mit den Vertretern der FTTS gesprochen, wobei zu sagen sei, dass die FTTS eine weniger homogene Struktur habe als das Theaterhaus. Darüber hinaus habe er das Gespräch mit den kulturpolitischen Sprechern und den Fraktionsvorsitzenden aufgenommen, da es bei einem Projekt dieser Größenordnung kein "Augen zu und durch" geben könne. Er stellt klar, die FTTS sei nicht vergessen worden und besitze die gleichwertige Priorität trotz unterschiedlicher Dimensionen. Warum die FTTS nun nicht im neu vorgeschlagenen Ergänzungsbau vertreten sei, das Theaterhaus aber schon, ergebe sich aus folgenden drei Überlegungen: 1. Das Theaterhaus befinde sich an diesem Standort und habe zwingende Bedarfe für Logistik, Lagerflächen und Proberäume, 2. für die FTTS müssten schneller Räumlichkeiten gefunden werden, da sie über keinerlei Räumlichkeiten verfüge und 3. die Hoffnung, beide Institutionen in einem Gebäude unterzubringen, habe sich wechselseitig nicht erfüllt. Somit würden nun zwei getrennte, gleichwertige Projekte verfolgt. Der Gewerbeimmobilienmarkt habe sich stark gedreht, weshalb er zuversichtlich sei, für die FTTS schnell eine Fläche zu finden. Wenn der entsprechende Beschluss gefasst werde, werde noch in diesem Monat das Gespräch mit der FTTS gesucht, um ein Lastenheft für die Proberäumlichkeiten zu erstellen und den Markt zu sondieren. Zur von den StRen Sauer und Perc angesprochenen langen Dauer des Strategieprozesses führt er aus, die Corona-Pandemie habe für wirtschaftlich und künstlerisch schwere Zeiten gesorgt, und die Frage nach einem Erweiterungsbau habe Auswirkungen auf das Leitbild und die strategischen Zielsetzungen des Theaterhauses. Wenn nun Klarheit über eine modifizierte Variante des Erweiterungsbaus ohne zusätzliche Spielstätte hergestellt werde, könne auch die Grundlage für den Strategieprozess stärker umrissen werden. Dennoch werde man den Wunsch eines schnelleren Abschlusses des Strategieprozesses rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen weitergeben. Diese Beschleunigung liege auch im eigenen Interesse, weil das Theaterhaus weiterhin von der institutionellen Förderung profitieren solle (GRDrs 366/2023, Beschlussantragsziffer 3). Bezüglich des Investorenmodells verweist der Erste Bürgermeister auf umfassende Akquisitionen in den letzten Jahren und nennt namentlich verschiedene Flächen. Mit dem vorgeschlagenen Investorenmodell gehe der dauerhafte Zugriff auf das Grundstück nicht verloren.

Zum Grundsatzbeschluss Bodenvorratspolitik merkt BM Fuhrmann an, dadurch sei auch der Verkauf möglich, wenn dieser im Einzelfall im Interesse der Stadt stehe. Der Grundsatz der Bodenvorratspolitik bestehe darin, im Erbbaurecht zu vergeben, was in diesem Fall vorgesehen sei. Bei Investoren sei es einfacher, wenn der Verkauf und nicht nur das Erbbaurecht in Erwägung gezogen würden. Darüber hinaus gehe nur ein Teil des Gebäudes in das Eigentum des Erwerbers über; mit dem Wiederkaufsrecht bestehe stets die Möglichkeit, wieder ins Gesamteigentum zu gelangen. Somit gebe es aus seiner Sicht keinen Widerspruch zur Bodenvorratspolitik.


EBM Dr. Maier formuliert den von StR Winter (90/GRÜNE) mündlich gestellten Änderungsantrag:

"In Beschlussantragsziffer 2.2 werden die Worte 'über eine Vergabe an einen Investor' sowie der letzte Satz gestrichen. Daraus folgend wird auch Beschlussantragsziffer 2.3 gestrichen."

EBM Dr. Mayer gibt zu Protokoll, es gehe nicht nur um die Umsetzung des Theaterhaus-Raumprogrammes, sondern auch um das Gebäude, wie es in den bisherigen Maßstäben geplant gewesen sei.

Der Vorsitzende stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Änderungsantrag bei 8 Gegenstimmen mehrheitlich zu.

Im Anschluss stellt EBM Dr. Mayer die GRDrs 366/2023 mit der geänderten Beschlussantragsziffer 2.2 zur Abstimmung. Die Beschlussantragsziffer 2.2 lautet nun wie folgt:

Beschlussantragsziffer 2.3 entfällt.



Er stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem geänderten Beschlussantrag einmütig zu.

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