Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB / 51
GRDrs 726/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/27/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2023



Mobile Jugendarbeit - Weiterentwicklungs- und Verstetigungsbedarf

Beantwortung / Stellungnahme

Laufende Nummer 251 aus der Tagesliste zur 1. Lesung des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 am 15. November 2023

Erläuterung zum Geltungsbereich der neuen Maßnahme Mobile Jugendarbeit Neckarpark-Veielbrunnen
Etappenplanung und Prozessverständnis

Etappe 1 – In unterversorgte Stadtteile „reingehen“

Mit der Schaffung einer neuen Zuständigkeit der Mobilen Jugendarbeit „Veielbrunnen/Neckarpark“ sollen heute schon unterversorgte Stadtteile vom mobilen und öffentlich-präsenten Jugendarbeitsansatz profitieren. Diese Bedarfslage ist heute schon gegeben und könnte mit Bewilligung und Start des Projekts umgehend angegangen werden.
Die gebietsmäßige Zuständigkeit umfasst den Veielbrunnenweg und den Wasen, Seelberg und ggf. Winterhalde, Cannstatt-Mitte (insbesondere der Bahnhof) und ggf. der Kurpark. Kooperative Anker in diese Gebiete bestehen.

Für diese Verbesserung im Bestand soll auch mobile Kindersozialarbeit für den Altersbereich 8-13 Jahre angeboten werden, da relativ viele Kinder in den 5. und 6. Klassen an keinem Bestandsangebot andocken, sich daher eigeninitiativ und unbegleitet im Bezirk aufhalten und zugleich herausfordernde Lebensumstände haben.

Etappe 2 – soziale Entwicklungspartnerin in städtebaulichen Vorhaben

Am südlichen Rand des einwohnerstärksten Bezirks Stuttgarts, in Bad Cannstatt bewegt sich bauplanerisch einiges. „Der NeckarPark“ entsteht, das Wasenufer wird als Erlebnisraum erschlossen, der Veielbrunnen als strukturell belasteter Wohnort und durch die Umgebung stark beeinträchtigter Stadtteil wird punktuell aufgewertet, neue öffentliche Einrichtungen mit Flagship-Charakter entstehen (Bildungshaus, Stadtteilhaus als soziokulturelles Zentrum).
In diese Veränderungsprozesse soll Mobile Jugendarbeit als soziale Entwicklungspartnerin beratend und ideengebend mit hineingenommen werden. Sie soll ihre Kompetenz in der Einbindung jugendlicher Lebensweisen und Perspektiven einbringen mit dem Ziel einer auch jugendgerechten Ausgestaltung von Urbanität.


Zur Notwendigkeit einer möglichst frühen Implementierung der mobilen Jugendarbeit:

Wenn mobile Jugendarbeit vor Fertigstellung des Raums wirksam werden kann, wäre dies eine einmalige Chance, frühzeitig zu einer guten Konfliktkultur vor Ort beizutragen und entsprechende Rauminterventionen zu gestalten. Mögliche Spannungen und Schwierigkeiten im öffentlichen Leben aller sollen frühzeitig bedacht und möglichst ausgeräumt werden.

Etappe 1 und Etappe 2 sind als zeitliches Nacheinander in der Prioritätensetzung zu sehen. Grundsätzlich ist die mittelfristige Steuerung des Angebots in Abhängigkeit von lokalen Kooperationen, planerischer Entwicklungen und der Nachfrage dynamisch zu gestalten.













Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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