Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
932/2014
GZ:
OB 0321-02
Sitzungstermin: 17.12.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sowie Ausstattung der Gemeinderäte mit Smartphones

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 12.12.2014, GRDrs 932/2014, mit folgendem


Beschlussantrag:

1. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Stadtrecht 0/8) wird gemäß Anlage 1 beschlossen und tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft.

1.1 Zur Finanzierung des dadurch entstehenden Mehraufwands im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von insgesamt 364.000 EUR wird ein überplanmäßiger Aufwand in folgenden Teilergebnishaushalten zugelassen:


2. Die Mitglieder des Gemeinderats können auf jeweiligen Antrag mit einem Smart­phone ausgestattet werden. Auf Wunsch wird die Privatnutzung der Smartphones analog dem Nutzungskonzept dienstlicher mobiler Kommunikationsgeräte für die leitenden Mitarbeiter der Stadt gegen Entgelt ermöglicht.

2.1 Bei Inanspruchnahme eines Smartphones durch alle 60 Ratsmitglieder entsteht ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von bis zu 35.000 EUR. Der Mehraufwand wird 2015 aus veranschlagten allgemeinen Sachaufwendungen des Teilergebnishaushalts 800, Gemeinderat, gedeckt.

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf für die Betreuung der Smartphones von durchschnittlich sieben bis acht Stunden/Jahr/Gerät wird Kenntnis genommen. Ob und in welchem Umfang deshalb Stellen geschaffen werden müssen, ist im Stellenplanverfahren zum Doppelhaushalt 2016/2017 zu entscheiden.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Von BM Wölfle wird einführend an seine Zusage erinnert, dass bis zum Sommer 2015 bezüglich des Wechselns zwischen Laptops und iPads etc. datenschutzrechtlich sichere Lösungen angeboten werden und auch Klarheit über die dann entstehenden Kosten besteht. Sobald Entsprechendes vorliege werde mit dem Gemeinderat darüber beraten, wie eine vernünftige Lösung aussehen kann.

Kritik am Verfahren, das dieser Satzungsänderung vorangegangen ist, übt StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) im Namen seiner Fraktionsgemeinschaft. Er kündigt für die SÖS-LINKE-PluS-Fraktionsgemeinschaft Stimmenthaltung an.

Im weiteren Verlauf merkt der Vorsitzende an, die Vorlage entspreche einer Einigung zwischen den Fraktionen. Für die Geräte, die die Verwaltung aufgrund von Gemeinderatsbeschlüssen zur Verfügung stellt, gebe es keinen Abnahmezwang. Weiter weist er darauf hin, dass die Regelung "Mindestvertretungszeit von einer Stunde bei Abwesenheit eines ordentlichen Ausschussmitgliedes" (siehe letzter Absatz der Vorlagenseite 2) schon seit längerem besteht. Dieses sei nochmals in die Vorlage aufgenommen worden, um neue Ratsmitglieder umfassend zu informieren.

Zur Anregung von StR Urbat, in Zukunft jeweils ein Jahr vor Gemeinderatswahlen über eine Entschädigungsanpassung für die kommende Wahlperiode zu beraten, informiert BM Wölfle, da sich darauf die Fraktionen jederzeit verständigen können, müsse darüber heute eigentlich nicht abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang erinnert StR Kotz (CDU), im Ältestenrat sei eine Absprache dahingehend erfolgt, dass alle fünf Jahre das Thema Entschädigungsanpassung aufgerufen werden soll. Diskutiert werden könne darüber, ob dies vor oder nach einer Neuwahl erfolgt soll.


Zu gegebener Zeit könne dies im Ältestenrat besprochen werden. Auch er sieht es nicht für zwingend an, heute darüber eine Entscheidung herbeizuführen. Der in der Folge von BM Wölfle geäußerten Einschätzung, dass angesichts dieser Information heute nicht auf eine Abstimmung bestanden wird, wird nicht widersprochen.


Abschließend stellt BM Wölfle fest:

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