Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 260/2023
Stuttgart,
06/22/2023



Zuwendungen 2023 an Schulen in freier Trägerschaft



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich05.07.2023



Beschlußantrag:

1. Für die in der Anlage aufgeführten allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) in freier Trägerschaft werden im Haushaltsjahr 2023 – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – Zuwendungen im Gesamtbetrag von 3.617.581 Euro bewilligt.

2. Für die Zuwendungshöhe wird weiterhin der im Doppelhaushalt 2022/2023 festgelegte Satz von 45% der Sachkostenbeiträge 2018 nach dem Finanzausgleichsgesetz je Stuttgarter Schülerin und Schüler zugrunde gelegt.

3. Für die Abendrealschule Stuttgart, das Kolping Abendgymnasium und das Abendgymnasium der Volkshochschule Stuttgart e. V. – alle drei sind staatlich anerkannte Ersatzschulen im Bereich der Erwachsenenbildung – werden in Anlehnung an die Zuwendungspraxis für die unter Ziffer 1 genannten Schulen in freier Trägerschaft – ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – Zuwendungen im Gesamtbetrag von 17.189 Euro bewilligt.

4. Für die Zuwendungshöhe wird bei den Abendschulen ein Satz von 15% der Sachkostenbeiträge 2018 nach dem Finanzausgleichsgesetz je Stuttgarter Schülerin und Schüler zugrunde gelegt.

5. Der Aufwand in Höhe von 3.634.770 Euro im Jahr 2023 wird im Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4007010 – Weitere Fachaufgaben, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt.






Begründung:


Die in der Anlage genannten, auf gemeinnütziger Grundlage arbeitenden, allgemeinen Schulen und SBBZ in freier Trägerschaft sowie die Abendschulen erhalten – wie auch im Vorjahr – ohne Rechtsverpflichtung eine Zuwendung zu den laufenden sächlichen Kosten (Betriebskostenzuschuss) von der Stadt. Nach § 17 Abs. 6 Privatschulgesetz kann das Land die Gewährung staatlicher Zuschüsse davon abhängig machen, dass die Schule von der Kommune, in der sie sich befindet, einen angemessenen Beitrag erhält.

Die Zuwendungshöhe der Stadt Stuttgart orientiert sich an der Anzahl der Stuttgarter Schülerinnen und Schüler und an dem für die Schulart geltenden Sachkostenbeitrag nach dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz - FAG).

Darüber hinaus wird von der Stadt Stuttgart eine finanzielle Förderung für Schulen in freier Trägerschaft in Form ermäßigter Erbbauzinsen und ermäßigter Überlassungsentgelte geleistet. Im Jahr 2022 betrugen diese mittelbaren Zuwendungen 645.298 Euro.


1. Allgemeine Schulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)

1.1 Zuwendungssätze

Der Gemeinderat hat am 17. Dezember 2021 die Fördersätze von 45% der Sachkostenbeiträge 2002 auf 45% der Sachkostenbeiträge 2018 festgelegt. Diese Regelung wurde beibehalten.

Für die Grundschülerinnen und Grundschüler bzw. die Klassen 1 bis 4 der Waldorfschulen wird wie bisher auch der Sachkostenbeitrag der Realschulen angesetzt, da nach dem FAG keine Sachkostenbeiträge für Kinder an Grundschulen vorgesehen sind. Aus der Übersicht (siehe Anlage) sind die auf dieser Grundlage errechneten Zuwendungen pro Schülerin und Schüler sowie die Zuschusssummen für die einzelnen Schulen ersichtlich.


1.2 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Albert-Schweitzer-Schule und Dietrich-Bonhoeffer-Schule)

1.2.1 Inklusion: Sonderfall – kooperative Organisationsform

Neben der kooperativen Organisationsform (früher z. T. als Außenklassen geführt) gibt
es weitere öffentliche allgemeine Schulen, an denen Schülerinnen und Schüler der privaten SBBZ mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung inklusiv unterrichtet werden. Die Schülerinnen und Schüler bleiben jedoch schulorganisatorisch den privaten SBBZ zugeordnet. Den Sachkostenbeitrag des Landes erhält die Schulträgerin der privaten SBBZ (Stiftung Jugendhilfe aktiv). Die Kosten der inklusiven Beschulung entfallen jedoch auf die Schulträgerin der (aufnehmenden) öffentlichen Schule, die Stadt Stuttgart.

Um diese kooperativen Organisationsformen in Inklusionsangebote gemäß Schulgesetz überführen zu können, werden die hierzu notwendigen personellen Ressourcen vom Land sukzessive ausgebaut. Bisher reichen diese jedoch noch nicht aus. Daher sind zusätzliche Vereinbarungen zwischen der Stadt und der privaten Schulträgerin zu finanziellen Ausgleichen notwendig und solange aufrecht zu erhalten, wie die erforderlichen Ressourcen vom Land nicht in ausreichendem Umfang bereitgestellt werden können.

Mit der Stiftung Jugendhilfe aktiv wurde im Jahr 2016 ein Kostenausgleich vereinbart. Bei der Berechnung der städtischen Zuwendung an die Schulen in freier Trägerschaft wird die Schülerzahl dieser noch bestehenden inklusiven kooperativen Organisationsform heraus gerechnet. Für die Zuwendung 2023 sind das 80 Schülerinnen und Schüler der Albert-Schweitzer-Schule (im Vorjahr 101) sowie 15 Schülerinnen und Schüler der Dietrich-Bonhoeffer-Schule (im Vorjahr 23). Nach dieser Vereinbarung zum Kostenausgleich wird auch 2023 verfahren.


1.2.2 Finanzierung der Schulen für Erziehungshilfe am Heim

Seit dem Jahr 2001 gilt eine geänderte Entgeltregelung auf Grund eines Rahmenvertrages zwischen den Kommunalen Landesverbänden, den Verbänden der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und den privat-gewerblichen Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg zu § 78 f SGB VIII bzgl. der Finanzierung der Schulen für Erziehungshilfe am Heim. Dieses System bedeutet für den Bereich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim eine Abkehr vom Einheitspflegesatz pro Einrichtung und die Umstellung auf ein nach Leistungsbereichen differenziertes Entgeltsystem, das jedoch die Kosten für Erziehungshilfe und Schulbereich vermischt. Dadurch erhalten die privaten Schulen für Erziehungshilfe (SBBZ mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung) auf Antrag die um die Schulentgelte erhöhten Beträge. Beide Schulen haben entsprechende Anträge gestellt.

Um nach außen deutlich zu machen, dass die Stadt- und Landkreise zu einer unbefristeten Übernahme der Schulkosten nicht bereit sind, hat der Städtetag Baden-Württem-berg den Rahmenvertrag bezüglich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim zunächst zum 31.12.2002 gekündigt. Gleichzeitig wurde den Jugendhilfeträgern empfohlen, zunächst weiterhin die vereinbarten Entgelte für die Schulen in Erziehungshilfe im Rahmen der Jugendhilfe zu übernehmen.

Um die Zahlungsabwicklung zu vereinfachen und Überzahlung zu vermeiden, wurde vereinbart, dass das Schulverwaltungsamt dem Jugendamt den städtischen Zuschuss überträgt. Das Jugendamt stockt diesen Satz um den Betrag auf, der zur Erreichung der Entgelte nach der Rahmenvereinbarung fehlt. Der Anteil des Schulverwaltungsamts beträgt im Haushaltsjahr 2023 für 261 Schülerinnen und Schüler (128 an der Albert-Schweitzer-Schule sowie 133 an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule) insg. 330.387 Euro.

Das bisherige Verfahren soll bis zum Inkrafttreten neuer Vereinbarungen weitergeführt werden.






1.2.3 Miete für die Nutzung von Schulräumen

Albert-Schweitzer-Schule
Neben der gruppenbezogenen, inklusiven Kooperationsform (siehe 1.2.1) hat die Albert-Schweitzer-Schule als weitere Organisationsform Außenklassen an der GWRS Ostheim, der Hohensteinschule und der Seelachschule eingerichtet. Da die Schule bzw. deren Trägerin eine Zuwendung zu den laufenden Betriebskosten erhält, wäre eine gleichzeitige unentgeltliche Überlassung von Schulräumen eine Doppelförderung des gleichen Sachverhalts. Gleichzeitig ist zu verhindern, dass der privaten Schulträgerin eine Finanzierungslücke entsteht, da eine Berücksichtigung der Mietkosten durch das Jugendamt bzw. die mit dem Jugendamt abgeschlossene Rahmenvereinbarung für den Bereich Erziehungshilfe erst durch eine neu verhandelte Vereinbarung aufgefangen werden kann. Der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt an das Jugendamt überträgt, wird daher – wie im Vorjahr - um das Mietentgelt (ca. 47.722 Euro Miet- und Nebenkosten für das Schuljahr 2022/2023) vermindert.


Dietrich-Bonhoeffer-Schule
Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule hat an den öffentlichen Schulen Carl-Benz-Schule, Körschtalschule Plieningen und Heilbrunnenschule als kooperative Organisationsform Außenklassen gebildet. Hier wird analog der Albert-Schweitzer-Schule verfahren. Der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt an das Jugendamt überträgt, wird um das Mietentgelt (ca. 44.571 Euro Miet- und Nebenkosten für das Schuljahr 2022/2023) vermindert.


2. Abendrealschule und Abendgymnasien

Seit 2003 beträgt der Zuwendungssatz für die Abendschulen 15% des für die jeweilige Schulart maßgeblichen Sachkostenbeitrages nach dem FAG von 2002. In Umsetzung des Beschlusses zum Doppelhaushalt 2022/2023 wird ab Schuljahr 2020/2021 der Sachkostenbeitrag 2018 für die Berechnung zugrunde gelegt.

Die Zuschüsse 2023 berechnen und verteilen sich wie folgt:

EinrichtungZuschuss je Schülerin /
Schüler
Schülerzahl gesamtStuttgarter
Schülerin / Schüler
Gesamt-Zuschuss
Abendrealschule
127,20 EUR
44
32
4.070 EUR
Kolping
Abendgymnasium
126,15 EUR
51
29
3.658 EUR
Abendgymnasium
der VHS
126,15 EUR
172
75
9.461 EUR
Gesamt
267
136
17.189 EUR
Zum Vergleich
Zuschuss 2022
356
190
24.027 EUR


3. Freie Evangelische Schule

Das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Schule und Bildung, hat am 1. März 2022 gemäß § 4 des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG) der Freien Evangelischen Schule e.V. in Stuttgart die Genehmigung erteilt, ab 12. September 2022 in 70567 Stuttgart, Hengstäcker 15, ein privates allgemeinbildendes Gymnasium als Ersatzschule zu errichten und zu betreiben. Bisher erhält die Freie Evangelische Schule e.V. bereits einen Zuschuss für ihre Grundschule, Werkrealschule und Realschule.

Die Freie Evangelische Schule e.V. beantragt für das neue Gymnasium erstmals einen Sachkostenzuschuss für das Jahr 2023. Lt. Amtlicher Schulstatistik vom Oktober 2022 werden am Gymnasium 52 Kinder (davon 37 aus Stuttgart) unterrichtet. Aufgrund dieser Zahlen beläuft sich der Zuschuss im Haushaltsjahr 2023 auf 14.003 Euro.



Finanzielle Auswirkungen

Der Gesamtaufwand von 3.634.770 Euro in 2023 für Zuwendungen an Schulen in freier Trägerschaft wird im Teilergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4007010 – Weitere Fachaufgaben, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt. Im Haushaltsjahr 2023 wurden hierfür 3.561.400 Euro veranschlagt.

Der Fehlbetrag von 73.370 Euro wird innerhalb des Teilhaushalts 400 – Schulverwaltungsamt – gedeckt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Zuwendungsberechnung

<Anlagen>



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