Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5603-01.09
GRDrs 557/2023
Stuttgart,
06/19/2023


Sportförderung; Fortschreibung der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Sportausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
21.06.2023
04.07.2023

Bericht:


Der Sportausschuss wurde in seiner Sitzung am 4. April 2023 mit Mitteilungsvorlage 257/2023 über die im nachfolgenden dargestellten Änderungen und die Fortschreibung der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung informiert.

Die derzeit geltenden „Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung“ in Stuttgart wurden am 18. Dezember 2009 vom Gemeinderat beschlossen und zum 1. Januar 2014 sowie zum 1. Mai 2016 fortgeschrieben. Eine weitere Aktualisierung ist zum 24. März 2021 erfolgt. Die Richtlinien sollen nunmehr den aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Dafür ist eine Änderung und Fortschreibung der Richtlinien in verschiedenen Bereichen sowohl inhaltlich als auch redaktionell erforderlich.

In der Klausurtagung des Sportausschusses am 21. Oktober 2022 wurde der vom Amt für Sport und Bewegung erstellte Entwurf vorgestellt und diskutiert. In Workshops wurden verschiedene inhaltliche Schwerpunkte vertieft betrachtet. Die Verwaltung hat die Ergebnisse aus der Klausurtagung aufgenommen und hierbei insbesondere auch Augenmerk auf die vom Sportausschuss genannten sportpolitischen Leitthemen gelegt:

· Bewegung für alle ermöglichen
· Sportvereine stärken und unterstützen
· Nachhaltigkeit und Klimaschutz im kommunalen Sport vorantreiben
· Stadtgesellschaft in all ihren Ausprägungen berücksichtigen
· Infrastruktur erhalten, erneuern und weiterentwickeln
· Digitalisierung umsetzen und fördern
· Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern umsetzen
· Gleichberechtigung und Vielfalt fördern und Diskriminierung entgegenwirken Hieraus ergeben sich die wesentlichen Änderungen der neugefassten Richtlinien (überarbeitete Fassung Stand 17.05.2023 siehe Dateianhang im KSD), die im Folgenden erläutert werden.

Abschnitt A - Grundsätze der Sport- und Bewegungsförderung in Stuttgart
· Die Partner des Amts für Sport und Bewegung sollen künftig beim Thema Kinderschutz stärker in die Pflicht genommen werden. Um Zuschüsse nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung erhalten zu können, ist es für die Zuschuss-empfänger künftig verpflichtend, ein Kinderschutzkonzept vorzuweisen und umzusetzen. Für entsprechende Fördermaßnahmen – insbesondere die Bezuschussung von Schulungen bei den Vereinen – sind Zuschussmittel in Höhe von 10.000 EUR pro Jahr erforderlich.

Abschnitt B - Sportförderung Allgemein
· Den Themen Kommunikation und Information wird in den fortgeschriebenen Richtlinien eine größere Bedeutung zugeschrieben. Ziel ist eine städtische Kommunikation, die über bloße Information hinausgeht. Um eine nachhaltige Verhaltensänderung hin zu mehr Bewegung zu erzielen und die entsprechenden Zielgruppen zu erreichen, müssen neue kommunikative Wege gegangen werden. Neben Kampagnen und zielgerichteter Information auf den unterschiedlichsten Kanälen ist auch eine ansprechende werbliche Kommunikation notwendig. Um diese Maßnahmen zu ergreifen ist sowohl eine Erhöhung des bisherigen Budgets um 45.000 EUR notwendig, als auch die Schaffung zusätzlicher personeller Ressourcen zur Umsetzung.
· Bewegungsprogramme: Verschiedene Themen der Bewegungsförderung sollen dauerhaft in der Sportpolitik verankert werden und daher Eingang in die Sportförderrichtlinien finden. Außerdem haben sich bestehende Programme weiterentwickelt, auch dem tragen die neuen Richtlinien Rechnung: · Die Projektmittel „Sport fit für die Zukunft“ werden durch die Verschiebung der bisher für die Förderung von Kindersportschulen vorgesehenen Finanzmittel auf 85.000 EUR aufgestockt. Dies ermöglicht, dass innovative Ideen im Bereich Sport und Bewegung zukünftig besser unterstützt werden können. Die Förderung der Kindersportschulen entfällt.
· Um weiterhin der Veranstaltungsförderung auf Grundlage der in den Richtlinien dargestellten Kriterien nachzukommen, ist eine Erhöhung des Veranstaltungsbudgets um 50.000 EUR p. a. erforderlich. Erhöhte Kosten für die Organisation und Durchführung der Veranstaltungen sowie mehr Veranstaltungsanträge führen sowohl zu einem erhöhten Zuschussbedarf als auch zu einem erhöhten Personalbedarf für die Bearbeitung.
· Das Amt für Sport und Bewegung wurde vom Gemeinderat beauftragt, ein Leistungssportförderkonzept für Stuttgart zu entwickeln. Dafür stehen 2023 insgesamt 50.000 EUR zur Verfügung. Das Leistungssportkonzept wird sich sowohl mit der Förderung von Talenten als auch mit dem Thema der Förderung höherklassig spielender Sportvereine befassen. Bis zum Vorliegen des Konzepts bleibt der Fördertatbestand „Talentförderung“ unverändert.

Abschnitt C.2 - Materielle Sportförderung von Sportvereinen
· Die Zahl der anspruchsberechtigten Sportvereine hat sich durch Anpassungen in den Vereinsstrukturen erhöht. Dadurch sind zukünftig insbesondere für die Fördertatbestände „Kindergeld“ und „Übungsleiterzuschüsse“ höhere Auszahlungen zu leisten. Hierfür rechnet die Sportverwaltung mit einem zusätzlichen Finanzbedarf in Höhe von 125.000 EUR pro Jahr.
· Die Vereine sollen in die Lage versetzt werden, ihre vereinseigenen Gebäude energetisch zu optimieren und so einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Stuttgarter Klimaschutzziele zu leisten. Hierzu wird ein neuer Fördertatbestand „Sonderförderung für energetische Optimierung der vereinseigenen Infrastruktur zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Stuttgart“ aufgenommen. Die Sportverwaltung geht von einem pauschalen Finanzbedarf für den neuen Fördertatbestand in Höhe von 2 Mio. EUR im Jahr 2024 und 3 Mio. EUR in den Jahren 2025 ff. aus. Damit können die dringend notwendigen laufenden energetischen Sanierungen und innovative Klimaprojekte der Sportvereine zeitnah gefördert werden. Große energetische Vereinsbauprojekte werden – analog dem Verfahren bei den Baukostenzuschüssen – jeweils rechtzeitig für das jeweilige Haushaltsplanverfahren angemeldet. Zur Umsetzung der Maßnahmen werden beim Amt für Sport und Bewegung entsprechende Stellenanteile notwendig werden.
· Die bereits bisher mögliche Förderung von LED-Beleuchtungsanlagen auf Freisportanlagen wird im Sinne des Umweltschutzes (Biodiversität) präzisiert.
· Durch die Erhöhung der Zuschüsse zur Unterhaltung von Sportplatzanlagen sollen die Sportvereine im Hinblick auf die Klimaveränderung und die Kostenentwicklung im Energiesektor finanziell entlastet werden. Darüber hinaus wird mit der Verpflichtung von regelmäßigen Schulungen ein wichtiger Anreiz zur Beschäftigung von fachkundigen Platzwarten geschaffen. Eine Aufstockung des Budgets um 245.000 EUR ist erforderlich.
· Die bisherige Regelung für die Zuschüsse zum Betrieb vereinseigener Gymnastikräume und Turn- und Sporthallen basierte auf den tatsächlichen, laufenden Kosten. Hallen mit hohem Energieverbrauch wurden folglich höher bezuschusst als energetisch sanierte Hallen. Durch die Einführung eines pauschalierten Zuschusses in Abhängigkeit von der Sportfläche, d.h. unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch, soll ein Anreiz zur Sanierung und Modernisierung geschaffen werden. Der in gleicher Höhe wiederkehrende Zuschuss soll den Vereinen zudem eine verlässliche und gleichzeitig flexible Kostenplanung ermöglichen. Für die Einführung der Pauschale rechnet die Sportverwaltung mit einem zusätzlichen Finanzbedarf in Höhe von 235.150 EUR. Darüber hinaus ist im Jahr 2024 einmalig die Verdopplung des Ansatzes erforderlich (abzüglich bereits in 2023 geleisteter Vorauszahlungen), da in diesem Jahr zusätzlich zur Abrechnung des Betriebsjahres 2023 erstmalig die Pauschale für das Betriebsjahr 2024 an die Vereine ausbezahlt werden soll.
· Um einen weiteren Anreiz für ehrenamtliches Engagement in den Vereinen zu schaffen, soll zukünftig auch die Ausbildung zum Übungsleiter durch einen Zuschuss gefördert werden (250 EUR / Lizenzerwerb). Hierfür wird mit einem zusätzlichen Finanzbedarf in Höhe von 75.000 EUR pro Jahr gerechnet.
· Kooperationen und Fusionen von Sportvereinen tragen dazu bei, die Kosten und den Verwaltungsaufwand des einzelnen Vereins zu optimieren. Der Anreiz zur nachhaltigen Zusammenarbeit - auch im Verwaltungsbereich - soll verstärkt werden. Die erhöhten Zuschüsse erfordern zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 11.000 EUR.
· Die Regelung zu den Fahrtkostenzuschüssen sieht vor, dass die Nutzung des Flugzeuges unter bestimmten Voraussetzungen mit verdoppeltem Kilometergeld bezuschusst wird. Künftig sollen Entfernungen über 350 km – unabhängig vom Verkehrsmittel – erhöht bezuschusst werden. Hierfür rechnet die Sportverwaltung mit einem zusätzlichen Finanzbedarf in Höhe von 20.000 EUR pro Jahr. Es ist perspektivisch vorgesehen, den Fördertatbestand in das zu entwickelnde Leistungssportförderkonzept einfließen zu lassen. Abschnitt D - Urbane/öffentliche Bewegungsräume
Neu Eingang in die Richtlinien findet das Thema urbane/öffentliche Bewegungsräume und ein damit verbundener Fördertatbestand für die Stuttgarter Vereine. Der Bau von Trendsportanlagen auf Sportvereinsflächen und die Öffnung dieser für die Allgemeinheit soll bei Erfüllung bestimmter Kriterien bezuschusst werden, beim Verein verbleiben mindestens 15% Eigenfinanzierung (nach Abhängigkeit Zuschuss WLSB). Dazu werden jährlich 200.000 EUR benötigt.

Im Rahmen der Platzpflegezuschüsse können für die laufenden Kosten der Unterhaltung ebenso Zuschüsse beantragt werden.

Neben dem Zuschuss für die Vereine sollen die urbanen/öffentlichen Bewegungsräume insgesamt ausgebaut werden. Hierzu benötigt es neben 200.000 EUR Finanzmittel zur Umsetzung temporärer Maßnahmen, farblichen Gestaltungen und sonstigen Maßnahmen noch weitere 800.000 EUR jährlich an investiven Mitteln für die Gestaltung von Plätzen und Räumen in Kooperation insbesondere mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Förderung Kinderschutz im Sportverein (Schulungen)/ 430
10
10
10
10
10
10
Neue kommunikative Wege/ 420
45
45
45
45
45
45
Jugendsportkonzept; Bewegungsförderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen/ 430
50
50
50
50
50
50
Sport und Bewegung für Geflüchtete/ 430
50
50
50
50
50
50
Gutscheine für Bewegung/ 430
300
300
300
300
300
300
Schwimmfit – sicher schwimmen in Stuttgart/ 430
81,5
81,5
81,5
81,5
81,5
81,5
Förderung Sportveranstaltungen/ 430
50
50
50
50
50
50
Erhöhung der zuschussberechtigten Sportvereine/ 430
125
125
125
125
125
125
Sonderförderung für energetische Optimierung der vereinseigenen Infrastruktur zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Stuttgart/ 430
2.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
Zuschüsse zur Unterhaltung von Sportplatzanlagen/ 430
245
245
245
245
245
245
Zuschüsse zum Betrieb von vereinseigene Gymnastikräumen und Turn- und Sporthallen (dauerhaft)/ 430
235
235
235
235
235
235
Zuschüsse zum Betrieb von vereinseigenen Gymnastikräumen und Turn- und Sporthallen (einmalig)/ 430
960
0
0
0
0
0
Zuschüsse zur Ausbildung zum Übungsleiter/ 430
75
75
75
75
75
75
Kooperationen und Fusionen von Sportvereinen/ 430
11
11
11
11
11
11
Fahrtkostenzuschüsse; Erhöhung des km-Geldes bei Fahrten über 350 km/ 430
20
20
20
20
20
20
Zuschuss zur Förderung vom Bau urbaner/
öffentlicher Bewegungsräume auf Sportvereinsanlagen/ 430
200
200
200
200
200
200
Pauschale für die Umsetzung des Masterplans urbane/öffentliche Bewegungsräume (konsumtiv)/ 420
200
200
200
200
200
200
Finanzbedarf
4.657,5
5.697,5
5.697,5
5.697,5
5.697,5
5.697,5
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Förderung Kinderschutz im Sportverein (Schulungen)/ 430
0
0
0
0
0
0
Neue kommunikative Wege/ 420
25
25
25
25
25
25
Jugendsportkonzept; Bewegungsförderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen/ 430
0
0
0
0
0
0
Sport und Bewegung für Geflüchtete/ 430
0
0
0
0
0
50
Gutscheine für Bewegung/ 430
0
0
0
0
0
0
Schwimmfit – sicher schwimmen in Stuttgart/ 430
168,5
168,5
168,5
168,5
168,5
168,5
Förderung Sportveranstaltungen/ 430
204
204
204
204
204
204
Sonderförderung für energetische Optimierung der vereinseigenen Infrastruktur zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Stuttgart/ 430
0
0
0
0
0
0
Zuschüsse zur Unterhaltung von Sportplatzanlagen/ 430
598,9
598,9
598,9
598,9
598,9
598,9
Zuschüsse zum Betrieb von vereinseigene Gymnastikräumen und Turn- und Sporthallen (dauerhaft)/ 430
1.489,5
1.489,5
1.489,5
1.489,5
1.489,5
1.489,5
Zuschüsse zum Betrieb von vereinseigenen Gymnastikräumen und Turn- und Sporthallen (einmalig)/ 430
1.489,5
0
0
0
0
0
Zuschüsse zur Ausbildung zum Übungsleiter/ 430
0
0
0
0
0
0
Kooperationen und Fusionen von Sportvereinen/ 430
69
69
69
69
69
69
Fahrtkostenzuschüsse; Erhöhung des km-Geldes bei Fahrten über 350 km/ 430
141,5
141,5
141,5
141,5
141,5
141,5
Zuschuss zur Förderung vom Bau urbaner/
öffentlicher Bewegungsräume auf Sportvereinsanlagen/ 430
0
0
0
0
0
0
Pauschale für die Umsetzung des Masterplans urbane/öffentliche Bewegungsräume (konsumtiv)/ 420
0
0
0
0
0
0
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
Bauliche Maßnahmen und Ausstattung Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
(urbane/öffentliche Bewegungsräume; investiv)
800
800
800
800
800
800
Finanzbedarf
800
800
800
800
800
800
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Jugendsportkonzept; Bewegungsförderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
0,5
0,5
0,5
Gutscheine für Bewegung
0,5
0,5
0,5
Umsetzung urbane/öffentliche Bewegungsräume
1,0
1,0
1,0
Neue kommunikative Wege und Förderung Sportveranstaltungen, Leistungssportkonzept (0,6 Kommunikation, 0,4 VA und Leistungssport)
1,0
1,0
1,0


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---




Dr. Clemens Maier
Bürgermeister



Anlagen:



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2023 06 14 FINAL Richtlinien_Anlage HH-Vorlage.docx