Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR
GRDrs
170/2024
Stuttgart,
07/12/2024
Förderung im Bereich Bildende Kunst in den Jahren 2024 und 2025
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.07.2024
24.07.2024
Beschlußantrag:
1. Erhöhung der institutionellen Zuwendung
Institution
Zuwendung 2024 in EUR
Zuwendung 2025 in EUR
Künstlerhaus Reuchlinstraße e.V.
650.000
650.000
Württembergischer Kunstverein Stuttgart
638.000
638.000
Jugendkunstschule
324.400
324.400
Kunstverein Wagenhalle e.V.
180.000
180.000
2. Neuaufnahme in die institutionelle Förderung
Institution
Zuwendung 2024 in EUR
Zuwendung 2025 in EUR
Adolf Hölzel Haus
60.000
60.000
Begründung:
Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2024 und 2025 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.
Nach § 18 Ziffer 29.2 Hauptsatzung i. V. mit § 17a und § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates zuständig für die Gewährung von Zuwendungen an Institutionen, Vereine und sonstigen Organisationen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei
1.
einmaliger Förderung
und
a) einer Fördersumme über 77.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungsempfänger nie zuvor Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,
b) einer Fördersumme über 100.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungsempfänger bereits Förderungen seitens die LHS erhalten hat,
2.
erstmaliger Bewilligung von jährlich wiederkehrenden Förderungen
und
a) einer Fördersumme über 20.000 EUR p.a.
,
sofern der Zuwendungsempfänger bisher keine Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat
b) einer Förderung über 100.000 EUR p.a., sofern der Zuwendungsempfänger bereits Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,
3.
Folgebewilligungen von jährlich wiederkehrenden Förderungen
und
a) einer Fördersumme über 100.000 EUR
p.a., wenn die Förderung auf mehrere Jahre befristet ist,
b) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist, zum Doppelhaushalt 2024/2025 um über 10% erhöht wurde und mehr als 100.000 EUR p.a. beträgt,
c) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist
und regelmäßig über 290.000 EUR p.a. beträgt
,
auch wenn diese
zum Doppelhaushalt 2024/2025 nicht oder um max. 10% erhöht wurde.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 beschlossen, Mittel für die Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Förderung bzw. für die Neuaufnahme in die wiederkehrende Förderung der oben genannten Einrichtungen bereitzustellen.
Die im Bereich Bildende Kunst zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit die betroffenen Institutionen verbindlich wissen, mit welchen Zuwendungsbeträgen sie in den Jahren 2024 und 2025 rechnen können.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufwendungen werden im Teilergebnishaushalt THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 430, Transferaufwendungen gedeckt.
Beteiligte Stellen
-
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Ausführliche Begründung
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