Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 170/2024
Stuttgart,
07/12/2024



Förderung im Bereich Bildende Kunst in den Jahren 2024 und 2025



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.07.2024
24.07.2024



Beschlußantrag:

1. Erhöhung der institutionellen Zuwendung

InstitutionZuwendung 2024 in EURZuwendung 2025 in EUR
Künstlerhaus Reuchlinstraße e.V.650.000650.000
Württembergischer Kunstverein Stuttgart638.000638.000
Jugendkunstschule324.400324.400
Kunstverein Wagenhalle e.V.180.000180.000

2. Neuaufnahme in die institutionelle Förderung

InstitutionZuwendung 2024 in EURZuwendung 2025 in EUR
Adolf Hölzel Haus60.00060.000



Begründung:


Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2024 und 2025 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.

Nach § 18 Ziffer 29.2 Hauptsatzung i. V. mit § 17a und § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates zuständig für die Gewährung von Zuwendungen an Institutionen, Vereine und sonstigen Organisationen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei

1. einmaliger Förderung und
2. erstmaliger Bewilligung von jährlich wiederkehrenden Förderungen und
3. Folgebewilligungen von jährlich wiederkehrenden Förderungen und Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 beschlossen, Mittel für die Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Förderung bzw. für die Neuaufnahme in die wiederkehrende Förderung der oben genannten Einrichtungen bereitzustellen.

Die im Bereich Bildende Kunst zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit die betroffenen Institutionen verbindlich wissen, mit welchen Zuwendungsbeträgen sie in den Jahren 2024 und 2025 rechnen können.


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufwendungen werden im Teilergebnishaushalt THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 430, Transferaufwendungen gedeckt.


Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung




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