Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0505-03
GRDrs 820/2022
Stuttgart,
12/09/2022



Kostenfreies Deutschlandticket für städtische Mitarbeitende



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
14.12.2022
15.12.2022



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

I. Ausgangslage

Eine der wichtigsten und herausforderndsten Aufgaben des öffentlichen Dienstes in den kommenden Jahren ist die Gewinnung und Bindung von qualifiziertem Fachpersonal: Um auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu bestehen, müssen öffentliche Arbeitgeber attraktive Angebote schaffen, um den gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen, die die Mitarbeitenden beschäftigen. Dazu gehört neben dem Ausgleich von Familie, Freizeit und Beruf und dem mobilen Arbeiten auch das Wohnen in städtischen Ballungsräumen ebenso wie in ländlicheren Gegenden. Die Vereinbarkeit dieser Faktoren mit einem Arbeitsplatz bei der Landeshauptstadt steht dabei im engen Zusammenhang mit einem klimafreundlichen Mobilitätsverhalten vor dem Hintergrund stark steigender Energiepreise und ist dabei eines der ausschlaggebenden Kriterien bei der Berufswahl.

Seit 2019 (GRDrs 1068/2018 und 339/2019) gewährt die Landeshauptstadt Stuttgart mit dem jetzigen Zuschussmodell einen einheitlichen Zuschuss in Höhe von 28,30 Euro an alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung für die Nutzung von Tickets bzw. Abos des ÖPNV. Damit wird bereits ein wichtiger Beitrag zur Personalgewinnung und -erhaltung und zur Nutzung des ÖPNV geleistet.

Weiterhin zeigen Herausforderungen in der Personalgewinnung und -bindung bei der Stadtverwaltung ebenso wie die Entwicklungen am Arbeitsmarkt den Bedarf an zusätzlichen wirksamen Maßnahmen. Die Verwaltung sieht in der Übernahme des „49-Euro-Deutschlandtickets“ für städtische Mitarbeitende eine Maßnahme, die eine entscheidende Wirkung sowohl für die Attraktivität der Stadt Stuttgart als Arbeitgeberin, als auch in den Bereichen Klimaschutz und Mobilität entfalten wird und mit der die Landeshauptstadt Stuttgart eine deutschlandweite Vorreiterrolle einnehmen kann.

Die Stadt präsentiert sich hier als Vorbild für weitere Kommunen und Unternehmen, ihre Arbeitgeberleistungen zur Förderung eines nachhaltigen Pendlerverhaltens auszugestalten.




II. Begründung der Beschlussanträge

Bezuschussung des „Deutschlandtickets“
Bund und Länder planen, ab 2023 die deutschlandweite Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs mit dem Deutschlandticket zu ermöglichen. Damit wird sich die Ticketsystematik innerhalb der Verkehrsverbünde und innerhalb Deutschlands stark verändern. Auch der Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) ist hiervon betroffen. Die Verwaltung sieht in der Einführung dieses Angebots eine einmalige Chance, um die Arbeitgeberleistung der ÖPNV-Zuschüsse an diese Entwicklung anzupassen, eine volle Übernahme des Nahverkehrstickets anzubieten und die Attraktivität des Angebots so nochmals deutlich zu steigern.

Bereits durch die Umsetzung des 9-Euro-Tickets im Sommer 2022 wurde deutschlandweit deutlich, dass die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel stark zunimmt, sobald die finanziellen Hürden für die Kundinnen und Kunden sinken. Wenn für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung die Nutzung des ÖPNV kostenfrei wird, ist folglich mit einem hohen Anstieg der Ticketbestellungen sowie mit einer Änderung des Nutzungsverhaltens hin zu klimaneutralen Reisemitteln zu rechnen. Die volle Bezuschussung des „Deutschlandtickets“ für städtische Mitarbeitende trägt daher auch den umwelt- und verkehrspolitischen Zielen der Landeshauptstadt Rechnung.

Für Personen aus dem weiteren Einzugsgebiet Stuttgarts gestaltet sich so die Anreise zum Arbeitsplatz auch vor dem Hintergrund stark angestiegener Spritpreise deutlich niederschwelliger. In Kombination mit der bereits eingeführten Option für das Mobile Arbeiten kann die Personalgewinnung der Landeshauptstadt so das Einzugsgebiet der Bewerberinnen und Bewerber für die offenen Stellen in der Stadtverwaltung deutlich erweitern.

Personelle Auswirkungen
Wenn die ÖPNV-Nutzung für städtische Mitarbeitende kostenfrei wird, ist mit einem starken Anstieg an Ticketbestellungen bis hin zu einer Nutzungsquote nahe 100%, und daraus resultierend mit einem großen personellen Mehraufwand beim Sachgebiet Serviceleistungen für Mitarbeitende (10-5.2) beim Haupt- und Personalamt zu rechnen.

Bereits jetzt ist der Beratungsaufwand vor dem Hintergrund des angekündigten neuen Ticketmodells stark gestiegen. Mit der aktuellen Zuschusssystematik hat die Verwaltung rund 13.000 Abrechnungsfälle für ÖPNV-Tickets zu bewältigen. Künftig ist mit bis zu 24.000 Fällen zu rechnen. Es ist daher mit nahezu einer Verdoppelung der Fallzahlen, und damit der Störfälle und des Beratungsaufwandes zu rechnen, wodurch ein Stellenmehrbedarf von 1 Vollzeitstelle in EG 8 entsteht.

Auch bei der Dienststelle Gehalt, Personalkosten und Lohnsteuer-Competence-Center (10-5.3) des Haupt- und Personalamts ist mit einem Personalmehraufwand von 0,2 Vollzeitstellen in EG 9a (Bezügeabrechnung) zu rechnen.

Die langfristigen Personalbedarfe nach der Einführungsphase werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2023/2024 geprüft und ggf. angepasst.


Umsetzung
Der Arbeitgeberzuschuss für die ÖPNV-Nutzung von derzeit 28,30 Euro wird ab der Einführung des 49-Euro-Deutschlandtickets auf 49,00 Euro erhöht. Im Sinne der Gleichbehandlung wird der Zuschuss für alle Jobtickets (Firmenabo, DB Jobticket, bw Job Plus Abo sowie anderweitige Jahresabonnements) entsprechend angepasst. Bei jenen Tickets, die im Gesamtpreis unter 49,00 Euro liegen, wird maximal der Betrag des Ticketpreises als Zuschuss gewährt. Das kostenlose Azubi-Ticket, das die LHS seit 01.09.2020 anbietet, bleibt von dieser Maßnahme zunächst unberührt. Die Zuschusshöhe von 49,00 Euro bleibt außerdem von künftigen etwaigen Tariferhöhungen (z.B. Inflationsausgleich) unberührt.

Für Mitarbeitende des Klinikums Stuttgart verbleibt es bis zu einer eventuellen Neuregelung bei der Bezuschussung der geförderten Jobtickets in Höhe von 28,30 EUR pro Monat. Das Klinikum Stuttgart erhält entsprechend weiterhin Zuschüsse für das bisherige Firmenticket.

Für die Sachentscheidung hinsichtlich einer Neuregelung im Zusammenhang mit der Einführung des „49-Euro-Deutschlandtickets“ und einer einhergehenden Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses für den ÖPNV bei der Kommunalanstalt Klinikum Stuttgart sind deren Organe zuständig.


Finanzielle Auswirkungen

Mit dem derzeitigen Zuschussmodell wird ein einheitlicher Zuschuss von 28,30 Euro an alle Mitarbeitenden der LHS und des Klinikums Stuttgart zur Nutzung von ÖPNV-Tickets ausbezahlt. Hierfür stehen im Haushaltsjahr 2023 planmäßig ca. 3,8 Mio. EUR im Teilergebnishaushalt 100 Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1007540 Sonstige soziale Leistungen für Beschäftigte, Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke zur Verfügung.

Bei einem Zuschuss vom 49,00 Euro wird die Nutzung des „Deutschlandtickets“ von Bund und Ländern für die Nutzenden kostenfrei. Daher ist mit einem deutlichen Anstieg der Ticketbestellungen zu rechnen. Um das Angebot für alle Mitarbeitenden der Landeshauptstadt (Ämter und Eigenbetriebe) zu finanzieren, sind nach ersten Schätzungen künftig voraussichtlich Mittel in Höhe von bis zu 5,7 Mio. EUR zusätzlich notwendig.

Sollte das Modell vom Klinikum aufgegriffen werden, würden dort die Aufwendungen von ca. 1,3 Mio. EUR auf voraussichtlich künftig 4,2 Mio. EUR im Jahr ansteigen. Die LHS würde den Mehrbedarf aus dem städtischen Haushalt decken.

Abhängig vom noch zu konkretisierenden Finanzierungsbedarf und der genauen Ausgestaltung des neuen Tickets werden von der Verwaltung mit einem noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplan 2023 Vorschläge zur Finanzierung gemacht.






Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister


Anlagen

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