Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass der Wiedereinführung der 2009 abgeschafften VVS-Studiticket-Förderung und deren Ausweitung sachliche und finanzielle Gesichtspunkte entgegen stehen.
Der Antrag geht von der unzutreffenden Annahme aus, dass entsprechend den langjährigen Gewohnheiten auch heute noch eine große Anzahl Studierender ihren Stuttgarter Erstwohnsitz nicht anmelden. Die Situation hat sich jedoch im Zusammenhang mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer ab dem Jahr 2010 grundlegend verändert:
a) Die Stadt hat das Melderegister hinsichtlich der gemeldeten, aber nicht mehr vorhandenen Zweitwohnungen bereinigt. Vor Einführung der Zweitwohnungssteuer (Stand Juni 2010) waren rund 34.000 Zweitwohnsitze gemeldet. Seit Anfang 2013 stagnieren diese bei rund 7.000 Meldungen. Wie nachstehend erläutert, befindet sich nur eine geringe Zahl von Studenten darunter. Die Stadtkämmerei schätzt, dass unter den 2.500 steuerpflichtigen Zweitwohnungsinhabern in Stuttgart lediglich zwischen 500 und 600 Studenten mit Studienort Stuttgart sind. Im Umkehrschluss ergibt sich, dass der Großteil der Studenten tatsächlich mit Hauptwohnung in Stuttgart gemeldet ist.
b) Zum anderen fanden mit Einführung der Zweitwohnungssteuer über 3.000 Statuswechsel von Neben- zur Hauptwohnung statt. Bei der Steuerbearbeitung zeigte sich, dass unter den Personen, die zur Hauptwohnung wechselten, ein hoher Anteil an Studenten war.
Vor diesem Hintergrund muss davon ausgegangen werden, dass ein Begrüßungsgeschenk lediglich zu einem Mitnahmeeffekt und Mehrkosten von mindestens 1,3 Mio. Euro führen würde, ohne dass demgegenüber Mehreinnahmen im Finanzausgleich generiert würden. Da die gewünschte Lenkungswirkung bereits durch die Zweitwohnungssteuerpflicht erzielt wird, liefe das beantragte Anreizsystem ins Leere.
Zeitgleich mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2009 das Budget für das Studiticket in Höhe von 800.000 Euro gestrichen. Der Mittelbedarf für die im Antrag genannten Zielgruppen der Studenten und Auszubildenden könnte zu einer Größenordnung von mindestens 1,3 Mio. Euro führen, so dass die Maßnahme schon aus Gründen der Haushaltssicherung ausscheidet.
Vorliegende Anträge/Anfragen --- Antrag Nr. 630/2015 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS Dr. Susanne Eisenmann <Anlagen>