Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 240/2024
Stuttgart,
04/17/2024



Verfahren zur Förderung von Stadtteilfesten



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
07.05.2024
15.05.2024



Beschlußantrag:

Dem Verfahren zur Umsetzung der „Stadtteilfestleförderung (STAFF)“ durch die Kulturverwaltung, Abteilung Kulturförderung, wird zugestimmt.

Zum Doppelhaushalt 2024/2025 hat der Gemeinderat auf Antrag der Fraktionen Bündnis90/DIE GRÜNEN, CDU und PULS beschlossen, Fördermittel in Höhe von 250.000 EUR, zunächst befristet auf zwei Jahre, für die neu aufzusetzende „Stadtteilfestleförderung“ zur Verfügung zu stellen.



Begründung:


Stadtteilfeste mit Musik und kulturellem Programm sollen eine Förderung erhalten, um deren Fortbestand zu sichern. Durch stark angestiegene Veranstaltungskosten und Fremdkonsum sind Stadtteilfeste in den vergangenen Jahren unter Druck geraten. Ihr Flair ist jedoch prägend für die jeweiligen Stadtbezirke und ein niedrigschwelliges Kulturangebot für die Stadtgesellschaft insgesamt.

Im Jahr 2024 ist es Ziel des Förderprogramms, im ersten Schritt zügig Zusagen für bestehende Feste zu ermöglichen, im zweiten Schritt die Förderung per Richtlinie und nach Evaluation des ersten Durchgangs festzuschreiben.

Fördervoraussetzungen, erster Durchgang 2024
Gefördert werden in erster Linie in der Vergangenheit von den Bezirken geförderte, defizitäre Stadtteilfeste. Damit ist sichergestellt, dass Veranstaltungen gefördert werden, die vom jeweiligen Bezirksbeirat bereits als förderwürdig anerkannt wurden und relevant für den Stadtteilt sind. Darüber hinaus findet eine Rücksprache mit den jeweiligen Bezirksvorstehern statt, um Förderbedarfe zu klären. Eine weitere Voraussetzung für eine Förderung über die „Stadtteilfestleförderung“ (STAFF) ist ein Kulturprogramm mit Bühne. Antragsberechtigt sind Vereine und Veranstalter.

Veranstaltungen mit Eintritt oder Gewerbeveranstaltungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Institutionell geförderte Einrichtungen sind grundsätzlich von der Förderung über STAFF ausgenommen. Diese sollen Veranstaltungen über ihre institutionelle Förderung finanzieren und ggf. eine Erhöhung beantragen.

Veranstaltungen, deren Organisation vom örtlichen Gewerbe- und Handelsverein übernommen wird, sind förderberechtigt, wenn bei der Veranstaltung nicht nur das lokale Gewerbe im Fokus steht, sondern auch ein Kulturprogramm und Festcharakter gegeben sind. Bei Veranstaltungen, die rein der Förderung des lokalen Gewerbes dienen, verweist die Kulturförderung auf die Programme der Wirtschaftsförderung (bspw. MEO).

Fördergegenstand, erster Durchgang 2024
STAFF wird als zweckgebundene Anteilsfinanzierung erteilt. Diese besteht aus einer Grundförderung in Höhe von 50 % folgender Kostenpunkte:
Durch die Zweckbindung der Förderpositionen werden sowohl Antragsstellung als auch der einzureichende Verwendungsnachweis für Veranstaltende vereinfacht.

Die Anteilsförderung kann auf bis zu 75 % erhöht werden (Anreizförderung), wenn im Antrag vom Veranstaltenden dargestellt wird, inwiefern Maßnahmen für folgende Qualitätskriterien ergriffen wurden:
Insgesamt müssen die förderfähigen Ausgaben mindestens 7.000 EUR betragen. Somit beträgt die Mindestfördersumme 3.500 EUR. Veranstaltungen mit geringeren Ausgaben sollen zunächst weiterhin über die Bezirksbudgets gefördert werden.

Nach Rücksprache mit den Bezirksvorstehenden werden im ersten Durchgang 2024 folgende Veranstaltungen gefördert (Stand April 2024):
Eine erste Hochrechnung auf Basis der voraussichtlichen Kosten 2024 bzw. der Erfahrungswerte in den vergangenen Jahren resultiert in voraussichtlich 175.000 EUR Förderung. Es gibt keinen vorgegebenen Verteilerschlüssel zwischen den inneren und äußeren Stadtbezirken sowie keine maximale Veranstaltungszahl pro Stadtbezirk.

Erstellung der Richtlinie
Mit den Erfahrungswerten aus den ersten Veranstaltungen soll im Sommer 2024 die Richtlinie zu STAFF erstellt werden. Die Basis wird das Vorgehen des ersten Durchgangs 2024 sein. Unverändert soll die Miteinbeziehung der Bezirksvorstehenden bleiben. Geplant ist, dass neue Veranstaltungen weiterhin mindestens einmal über das Bezirksbudget gefördert werden müssen, bevor STAFF beantragt werden kann. Somit erfolgt weiterhin indirekt eine Legitimierung durch den jeweiligen Bezirksbeirat.

Wenn Veranstaltungen zwei Jahre in Folge einen Überschuss von min. 20 % erwirtschaften, soll dies zur Prüfung einer weiteren Förderung zum dritten Jahr führen. Im Fokus bleiben so defizitäre Stadtteilfestle. Ebenso soll bei der Förderung durch STAFF das Bezirksbudget nur als Ausfallfinanzierung für Festkosten dienen, damit möglichst keine Doppelförderung besteht.

Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Ergebnishaushalt beim Sachkonto 43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich, Auftrag 417STKU11 „Stadtteilfeste Kulturprogramme“, zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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