Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
436
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VerhandlungDrucksache:
927/2017
GZ:
AKR 0429
Sitzungstermin: 25.10.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Organisationsuntersuchung Baurechtsamt - Bauberatungsamt - Beteiligungsverfahren mit dem Gesamtpersonalrat zur Ämterkonferenz

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 11.10.2017, GRDrs 927/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Ämterkonferenz wird entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats vom 22.12.2016 (GRDrs 804/2016) eingeführt. 2. Sofern der Gesamtpersonalrat (GPR) der Einführung der Ämterkonferenz nicht zustimmt, soll das Beteiligungsverfahren unter Bildung einer Einigungsstelle fortgeführt werden. 3. Sofern eine Einigungsstelle eingerichtet werden soll, erfolgt die Bitte an den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes den Vorsitzenden der Einigungsstelle zu bestimmen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Auf die Behandlung des Beratungsthemas im Reform- und Strukturausschuss verweist BM Dr. Mayer. Die Verwaltung habe die Umsetzung der Ämterkonferenz in das Beteiligungsverfahren mit dem GPR gebracht. Da der Gesamtpersonalrat (GPR) nicht zustimme, werde die Durchführung eines Einigungsstellenverfahrens vorgeschlagen.

StR Kotz (CDU) bedauert, dass ein Einigungsstellenverfahren notwendig wird. Er äußert sich zum Beschlussantrag zustimmend.

Herr Freitag (GPR) führt aus, bei solchen Prozessen sei es sinnvoll die Beteiligten zu fragen, ob sie sich in der Lage sehen, einen Prozess wie den vorgeschlagen bewältigen zu können. Aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre seien bestimmte Verwaltungsbereiche am Ende ihrer Leistungsfähigkeit angelangt. Es sei nicht mehr möglich Dinge, die Personalressourcen erforderlich machten, auszuprobieren, und leider sei es auch nicht mehr möglich zu sagen, zunächst in die Umsetzung zu gehen, um anschließend die Ressourcen zu beleuchten. Insofern habe der GPR schon zu Prozessbeginn und in der Folge noch weitere Male gefordert, es müssten Stellungnahmen der Fachämter zu dem Thema Ämterkonferenz eingeholt werden. Da dies die Verwaltung abgelehnt habe, sei der GPR entsprechend bei den Personalräten der betroffenen Ämter vorgegangen; der GPR sei im Beteiligungsverfahren verpflichtet, die Fachpersonalräte zu hören. Weshalb sich die Verwaltung verweigert habe, bei den Ämtern Stellungnahmen einzuholen, erschließe sich ihm nicht.

Zum Teil habe diese GPR-Abfrage zum Ergebnis, dass das von der Verwaltung Vorgeschlagene (Planung und Durchführung von 52 Terminen/Jahr mit mehreren Personen) sich ohne zusätzliche Ressourcen nicht umsetzen lasse. Diejenigen Personalräte, die sich eine Umsetzung vorstellen könnten, forderten eine Evaluierung der Ressourcenbedarfe. Zusammengefasst würden von vier Ämtern vier zusätzliche Stellen als notwendig angesehen.

Heute könnte der Verwaltungsausschuss durch einen Kompromiss ein Einigungsverfahren überflüssig machen. Der durch den GPR gemachte Vorschlag, die vier Stellen mit kw-Vermerken für zwei Jahre zu schaffen, anschließend die Ressourcen zu evaluieren und aus den Ergebnissen dann Konsequenzen zu ziehen, sehe der GPR als Kompromissvorschlag an. Es könne sicherlich problemlos garantiert werden, dass die für diesen Prozess einzustellenden Personen ggf. in den Ämtern weiterbeschäftigt werden könnten. Unbefristete Einstellungen wären also möglich.

Der Personalbedarf entstehe durch die Verpflichtung der Ämter, sich an dem Prozess zu beteiligen und daraus, dass es sich um verbindliche Ergebnisse handeln solle. Von daher erachtet es der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates auch als möglich, auf eine verpflichtende Teilnahme der Ämter zu verzichten. Dann könnte an einem runden Tisch auf eine unverbindliche Umsetzung hingearbeitet werden.

Sollte der Verwaltungsausschuss sich nicht in der Lage sehen einen Kompromiss einzugehen, werde der Richter im Einigungsstellenverfahren nicht schlichten, sondern mangels alternativer Vorschläge, richten.

Dem entgegnet der Vorsitzende, wenn er Stellenbedarfe erkenne, versuche er stets, diesen Rechnung zu tragen. In der Frage der Ämterkonferenz könne ihn jedoch der GPR nicht überzeugen. Die Ämterkonferenz sei als runder Tisch konzipiert. Dort sollen bei den 10 % strittigen Fällen mittels Kommunikation Fragen geklärt werden, die ansonsten umständlich auf schriftlichem Wege gelöst werden müssten. Ihm erschließe sich nicht, weshalb durch die angedachte Konzeption ein Arbeitsaufbau entstehen müsse. Am runden Tisch müssten sich nur von den jeweiligen Verfahren betroffene Ämter beteiligen. Ob ein Amt betroffen sei, werde von der Geschäftsführung der Ämterkonferenz geklärt. Für diese Geschäftsführung würden 2,5 Stellen geschaffen. Zu den Aufgaben dieser Geschäftsführung gehöre auch die Nachbearbeitung der Termine. Seines Erachtens ist der Ausgang des Einigungsstellenverfahrens nicht absehbar.

StR Kotz geht von großen Unterschieden bei der Inanspruchnahme der Ämter durch die Ämterkonferenz aus. Mit am häufigsten werde wohl die Branddirektion und mit am geringsten die Gaststättenbehörde teilnehmen müssen. Daher habe auch die Branddirektion als einziges Amt bereits dafür Stellenanteile beantragt. Insgesamt werde die Konferenz im Gegensatz zu der nicht gewünschten Vorantragskonferenz zu einer Arbeitsentlastung und zu beschleunigten Verfahren führen. Der Schlichterspruch werde entgegengenommen und hoffentlich könne anschließend in die Umsetzung gegangen werden.

Versucht werde, so StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE), im Gegensatz zu den Vorgehensweisen der Vergangenheit, mit der Ämterkonferenz und der dafür vorgesehenen Geschäftsführung einen neuen Weg einzuschlagen. Diesen Weg wolle man ausprobieren. Ihre Fraktion sei vom Verwaltungsvorschlag, der evaluiert gehöre, angetan. Die Verwaltung habe sich Mühe gegeben, einen neuen Weg einzuschlagen. Dies gehöre gewürdigt, und den Beschäftigten die diesen Weg ausprobierten, gehöre Mut zugesprochen.

Die unterschiedlichen Positionen liegen für StR Pfeifer (SPD) nicht weit auseinander. Auf die von StR Kotz angesprochene unterschiedliche Belastung der zu beteiligenden Ämter müsse reagiert werden. Die nachvollziehbaren Überforderungsängste resultierten daraus, dass in den vergangenen Jahren beim Personal "auf Kante gefahren wurde". Mit der Geschäftsführung sei eine zentrale Organisationsfrage geklärt. Nun müsse es noch möglich sein, den zusätzlichen Bedarfen der Ämter Rechnung zu tragen, um das Modell nicht von Anfang an zum Scheitern zu verurteilen. Als möglich sieht er es an, die Frage zusätzlicher Stellen in die Stellenplanberatungen zu verschieben, um dort dann das Thema insgesamt zu erledigen.

Die Position, dass wenn die Ämterkonferenz gewünscht wird, die dafür erforderlichen Stellen geschaffen werden müssen, vertritt StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS). Es gebe beim Personal noch keinen erkennbaren "Befreiungsschlag", der dem Personal strukturelle Entlastungen nicht zuletzt auch für innovative Ansätze biete. Sollten sich die Verfahren beschleunigen lassen wäre dies zu begrüßen, und wenn sich zudem zeigen sollte, dass dafür weniger Personalressourcen aufgewendet werden müssten, könnten die frei werdenden Ressourcen dafür eingesetzt werden, Regelaufgaben wieder ordnungsgemäß zu gewährleisten. Es spreche nichts dagegen, dem Kompromissvorschlag des GPR zu folgen.

Der Sachverhalt stellt für StR Dr. Oechsner (FDP) ein klassisches Beispiel für einen neuen Weg dar. Verständnis äußert er dabei für die Verwaltungsposition aber noch mehr für die Forderung des GPR, die für notwendig angesehenen Stellen mit kw-Vermerken zu schaffen. Um die Durchführung des neuen Weges zu gewährleisten müssten für eine Übergangszeit Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Nach der Übergangszeit müsse bewertet werden, welche Ressourcen tatsächlich erforderlich seien.

Danach geht BM Dr. Mayer davon aus, dass Vorbehalte bei den Beschäftigten gegen den vorgeschlagenen Ansatz sich durch positive Erfahrungen schnell zerstreuen lassen. Natürlich sei die Ämterkonferenz als Maßnahme zur Steigerung der Effizienz gedacht, wenn dafür jedoch zusätzliches Personal benötigt werden sollte, müsste eventuell die Sinnhaftigkeit dieses Ansatzes hinterfragt werden.

Abhebend auf seine Vorstellung, dass bei der Branddirektion für die Abgabe von Stellungnahmen Stellenanteile vorhanden sind die nicht im Zusammenhang mit den dort üblichen Einsatztätigkeiten stehen, regt StR Kotz an, dass in einer der nächsten Sitzungen des Verwaltungsausschusses, vielleicht noch vor den Beratungen des Stellenplanes, die Verwaltung dazu Ausführungen macht. Vielleicht gebe es ja zeitliche Optimierungsmöglichkeiten bei der Abgabe der Stellungnahme durch die Branddirektion.

Eingeräumt wird in der Folge von Herrn Freitag, dass die Stellungnahmen der Personalräte deswegen nicht vorliegen, da diese der Verwaltung durch den GPR nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden. Sollten Stellungnahmen der Amtsleitungen gewünscht werden, müsste diese die Verwaltung einholen. Dafür sei es nicht zu spät. Ein Personalrat eines Amtes könne zwar abschätzen, dass zusätzliche Personalressourcen notwendig würden, er könne aber kein Stellenbemessungsverfahren durchführen, um dezidiert einen exakten Stellenbedarf zu definieren. Die Verwaltung setze den optimalen Ablauf einer Ämterkonferenz voraus. Es sei aber doch nicht garantiert, dass in gemeinsamen Gesprächen immer rechtlich tragfähige Lösungen gefunden werden könnten. Die Ämter würden auch unterschiedlich gefordert (z. B. beim Amt für öffentliche Ordnung nicht nur der Bereich der Gewerbeaufsicht, sondern auch der Bereich der Straßenverkehrsbehörde). Er geht nicht davon aus, dass die Geschäftsführung die Konferenzen so steuern kann, dass bestimmte Ämter an bestimmten Terminen nicht anwesend sein müssen. Vier Ämter hätten wie gesagt Ressourcenbedarfe (vier Stellen) angemeldet (Amt für Umweltschutz, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Branddirektion, Garten-, Friedhofs- und Forstamt). Diese Ämter gehörten auch zu den Ämtern, die 125 Stellen, die im Verwaltungsvorschlag zum Stellenplan nicht enthalten seien, aufgrund von Arbeitsmehrungen geltend machten. Dies zeige, dass es unproblematisch wäre für die Ämterkonferenz Stellen mit kw-Vermerk zu schaffen. Er plädiert zum einen an den Verwaltungsausschuss gewandt, diese vier Stellen mit kw-Vermerken zu schaffen und zum anderen, dass sich die Verwaltung, sollte es zum Einigungsstellenverfahren kommen, im Rahmen dieses Verfahrens bewegt, um zu einem einvernehmlichen Ergebnis zu kommen.

Eine Testkonferenz, so anschließend BM Dr. Mayer, sei nicht nur von der Projektgruppe, sondern auch von den beteiligten Ämtern als gut bewertet worden. Er schlägt vor die Ämterkonferenz auszuprobieren und anschließend eine Evaluierung durchzuführen. Den von StR Kotz angeregten Bericht der Branddirektion im Verwaltungsausschuss sagt er zu.

Zum Ende der Aussprache äußert StR Körner (SPD) die Bitte, dass im Rahmen der kommenden Stellenplanberatungen die vier Ämter gebeten werden, sich zu den Stellenbedarfen (vier Stellen) zu äußern. Er geht davon aus, dass für die Branddirektion bereits eine 0,5 Stelle von der Verwaltung vorgeschlagen wird. Von den anderen Ämtern sei ihm nichts bekannt. Dies nimmt BM Dr. Mayer ebenfalls auf.




Abschließend stellt BM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt bei 2 Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich wie beantragt.


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