Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 889/2014
Stuttgart,
12/02/2014



Elektromobilität in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.12.2014
17.12.2014
18.12.2014



Beschlußantrag:

1. Zur Förderung der Elektromobilität in der Landeshauptstadt Stuttgart und als Maßnahme im Rahmen des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans 2014 wird das kostenfreie Parken auf städtisch bewirtschafteten Parkplätzen in der Landeshauptstadt Stuttgart für vollelektrische Fahrzeuge bis 31. Dezember 2017 gestattet. Neben den oben genannten Fahrzeugen wird diese Regelung auch auf von außen aufladbare HybridElektrofahrzeuge, so genannte Plug-In-Hybride, deren Kohlendioxidemission bei höchstes 50 Gramm pro Kilometer liegt und die eine rein elektrische Mindestreichweite von mehr als 30 Kilometern vorweisen, ausgedehnt. Der kalkulatorische Gebührenausfall für das freie Parken der oben genannten Fahrzeuge beläuft sich für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2017 auf 625.000 Euro. 2. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Maßnahmen und Projekten der LHS zur Förderung der Elektromobilität seit 2012 sowie von den Planungen für die weitere Förderung über 2015 hinaus.


Begründung:


I. Ausführungen zu Punkt 1 des Beschlussantrags
Am 29. März 2012 hat der Gemeinderat im Interesse einer gezielten Förderung der Elektromobilität in der Landeshauptstadt Stuttgart folgende innovative Maßnahmen (Auszug) beschlossen:

1. den bedarfsgerechten schrittweisen Aufbau einer Ladeinfrastruktur in Stuttgart,


2. das probeweise kostenfreie Parken von vollelektrischen Fahrzeugen für die Zeit vom 1. Oktober 2012 bis 31. Dezember 2014 auf städtisch bewirtschafteten Parkplätzen in Stuttgart,

3. die Beteiligung der LHS an Förderprojekten des Bundes und des Landes zum Thema Elektromobilität,

4. Finanzmittel in Höhe von 500.000 Euro für den Aufbau der Ladeinfrastruktur, die Parkierungseinrichtung und Beschilderung dieser Standorte.

Stuttgarts Mobilitätspolitik ist darauf ausgerichtet, die gesundheitsgefährdenden Schadstoffe CO2 und NOX, den Feinstaub und die Lärmbelastung durch den Verkehr deutlich zu reduzieren. Die Bürgerinnen und Bürger sollen von jedem Punkt aus bequem den gewünschten Zielpunkt erreichen. Eine attraktive Mischung von Mobilitätsdienstleistungen soll die tägliche individuelle Mobilitätsentscheidung erleichtern.

Der Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ benennt in mehreren Handlungsfeldern eine Vielzahl an Projekten und Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden können. Der Aktionsplan ist referatsübergreifend organisiert, wird von einem Lenkungskreis unter Vorsitz des Oberbürgermeisters gesteuert und ist der Ausgangspunkt für einen fortlaufenden Vertiefungs- und einen inhaltlichen Fortschreibungsprozess.

Die Förderung der Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein dieses Aktionsplans. Die Entwicklung der Elektromobilität hat nach anfänglichen Verzögerungen in der Industrie inzwischen an Fahrt gewonnen und wird somit zukünftig einen stetig wachsenden Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität und zur Reduktion von Lärm und der PM10- bzw. NO2-Emissionen bewirken.

Der höhere Anschaffungspreis eines E-Fahrzeuges gegenüber einem Fahrzeug mit konventionellem Antrieb steht einer stärkeren Verbreitung von E-Fahrzeugen sicherlich noch im Wege. Neben einem direkten Zuschuss zum Kaufpreis, wie ihn derzeit die Landeshauptstadt München mit einem entsprechenden Förderprogramm plant, sind die Einsparungen bei Nutzungskosten wie etwa der Parkgebühren ein attraktiver Kaufanreiz.

Im Interesse dieser Zielsetzung und zur Förderung der Elektromobilität wird das seit 2012 bestehende kostenfreie Parken auf städtisch bewirtschafteten Parkplätzen in Stuttgart für vollelektrische Fahrzeuge bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Neben diesen vollelektrischen Fahrzeugen wird die Regelung nun auch auf von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge ausgedehnt.

Diese Ausweitung ist erforderlich, nachdem das Bundeskabinett am 24. September 2014 den Gesetzentwurf zur Bevorrechtigung der Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen beschlossen hat.




In diesem Gesetzentwurf zählen zu den privilegierten E-Fahrzeugen die reinen Batterie-Elektrofahrzeuge, die Brennstoffzellenfahrzeuge und die von außen aufladbaren Hybridfahrzeuge, so genannte Plug-In-Hybride, deren Kohlendioxidemission bei höchstens 50 Gramm pro Kilometer liegt und die eine rein elektrische Mindestreichweite von mehr als 30 Kilometer vorweisen.

Der kalkulatorische Gebührenausfall für das kostenfreie Parken für die oben genannten Fahrzeuge beläuft sich für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2017 auf 625.000 Euro (gerundet). Bezüglich der Höhe des Gebührenausfalls weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich bei der Berechnung um eine grobe Schätzung handelt, der nachfolgende Annahmen zugrunde liegen.

· 15.100 öffentlich bewirtschaftete Parkplätze,

· die über alle Gebührenzonen hinweg je Parkplatz Einnahmen in Höhe von 350 Euro pro Jahr erzielen,

· ein Gebührenausfall durch die teilweise Nutzung dieser Fahrplätze durch E-Fahr­zeuge in Höhe von ca. 25 Prozent dieser 350 Euro

· sowie eine jährliche Steigerung der ausgegebenen Sonderparkausweise für E-Fahrzeuge (unter Berücksichtigung der Plug-In-Hybride) von derzeit (Stand: Oktober 2014) 1.132 Ausweisen

II. Ausführungen zu Punkt 2 des Beschlussantrags

Dieser Abschnitt der Vorlage informiert nach einem Überblick zum Thema Elektromobilität in Baden-Württemberg über die beschlossenen Maßnahmen und über die Projekte, an denen die LHS mitwirkt.

1. Überblick zum Thema Elektromobilität

Baden-Württemberg und hier insbesondere die Landeshauptstadt Stuttgart sowie einige umliegende Kommunen gehören unbestritten zu den innovativsten Elektromobilitätsregionen in Deutschland. Ein maßgeblicher Grund hierfür ist die Forschungsstärke der ansässigen Unternehmen und Forschungsinstitutionen, aber auch die erfolgreiche Akquise von Förderprojekten im Bereich der Elektromobilität.
Mit der erfolgreichen Bewerbung des Landes Baden Württemberg beim Förderprogramm des Bundes „Schaufenster Elektromobilität“ ist es gelungen, in der Region Stuttgart und der Stadt Karlsruhe Pilot- und Demonstrationsprojekte zu initiieren, die ein Gesamtvolumen von rund 110 Millionen Euro haben. Insgesamt wurden von der Bundesregierung im April 2012 vier Regionen in Deutschland als „Schaufenster Elektromobilität“ ausgewählt. An Fördermitteln für das Schaufensterprogramm stehen in Summe 180 Millionen Euro bereit.


Im baden-württembergischen Schaufenster LivingLab BWe mobil erforschen mehr als 100 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Hand in rund 40 Projekten Elektromobilität in der Praxis. Sie werden dabei zusätzlich vom Land Baden-Württemberg und von der Region Stuttgart durch eigene Fördermittel unterstützt. Die Projekte konzentrieren sich mit ihren Aktivitäten auf die Region Stuttgart und die Stadt Karlsruhe und sorgen auch international für eine große Sichtbarkeit.

Die Stärke des baden-württembergischen Schaufensters LivingLab BWe mobil liegt in seinem systemischen Ansatz mit ineinandergreifenden Projekten. Diese machen Elektromobilität vom E-Bike über den E-PKW bis hin zum elektrischen Transporter und Plug-in-Linienbussen für jedermann erfahrbar. Die Projekte adressieren Fragestellungen zu Intermodalität, Flotten und gewerblichen Verkehren, Infrastruktur und Energie, Wohnen und Elektromobilität, Stadt- und Verkehrsplanung, Fahrzeugtechnologie, Kommunikation und Partizipation sowie Ausbildung und Qualifizierung. Koordiniert wird das Schaufenster durch die Landesagentur für Elektromobilität und Brennstoffzellentechnologie e-mobil BW GmbH und die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH.


Die neun Innovationsfelder des baden-württembergischen Schaufensters Elektromobilität LivingLab BWe mobil (Grafik: e-mobil BW)

Quelle: EnBW


Quelle: EnBW

Quelle: EnBW


Quelle: EnBW


Zur Finanzierung der Unterstützung beim Aufbau der Ladeinfrastruktur durch die Stadt wurden durch GR-Beschluss (GRDrs. 196/2012) max. 500.000 Euro überplanmäßige Auszahlung zugelassen. Davon wurden insgesamt 354.000 Euro in Anspruch genommen: für die im öffentlichen Raum erstellen Ladestationen gerundet 205.000 Euro und für die Beschilderung und die Parkierungseinrichtungen für alle öffentlichen Ladestationen 149.000 Euro. Hierzu zählt auch die ent­sprechende Markierung und Beschilderung der im Jahr 2012 bereits vorhandenen 38 Ladestationen.


3. Car2go

Da car2go ein Hauptnutzer der Ladeinfrastruktur ist und sich Anträge von Fraktionen des Gemeinderats auch auf car2go beziehen, folgen an dieser Stelle Ausführungen zur Entwicklung von car2go in Stuttgart.

Das Unternehmen car2go ist Marktführer im Bereich stationsunabhängiger, urbaner Automietsysteme und blickt inzwischen auf zwei Jahre erfolgreichen Betrieb in der Stadt Stuttgart und seit Dezember 2013 auch in Teilen der Region Stuttgart zurück. Seit dem Start Ende November 2012 haben sich mehr als 40.000 Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt und der Region Stuttgart für car2go registriert. Bereits kurz nach dem Start war der Zuspruch so groß, dass die anfangs aus 300 batterieelektrisch angetriebenen smart fortwo Fahrzeugen bestehende Flotte früher als geplant aufgestockt wurde.

Mit der geplanten Erweiterung des Geschäftsgebietes auf die Städte Esslingen, Sindelfingen, Böblingen und Gerlingen wurde der aktuelle Stand von 500 Fahrzeugen erreicht. Damit betreibt car2go in der Region Stuttgart die größte deutsche Carsharing-Elektroflotte. Laut Angaben von car2go wurden seit dem Start mehr als vier Millionen Kilometer batterieelektrisch angetrieben zurückgelegt. Im Vergleich zum herkömmlichen Verbrennungsmotor wurden dadurch rund 400 Tonnen CO2 eingespart. Die 500 Smart werden durchschnittlich fünf bis zehn Mal pro Tag angemietet und legen je Mietvorgang zwischen fünf und 15 Kilometer zurück. Die Stadt wird dabei nicht nur spürbar von Emissionen und Lärm entlastet, sondern viele Bürgerinnen und Bürger haben erstmals die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge im Alltag selbst auszuprobieren. Elektromobilität wird somit im Wortsinne erfahrbar und ihre Alltagstauglichkeit demonstriert.

Car2go ist assoziierter Partner des Schaufensterprojekts Living Lab BWe mobil und arbeitet dort intensiv bei den Projekten zum Aufbau der Ladeinfrastruktur mit. Auch im Projekt Stuttgart Services ist car2go assoziierter Partner und trägt zur intelligenten Vernetzung von car2go mit anderen Verkehrsträgern bei.


4. Kostenfreies Parken von vollelektrischen Fahrzeugen 2012 bis 2014
Der Gemeinderat hat am 29. März 2012 beschlossen, dass für die Zeit vom 1. Oktober 2012 bis zum 31. Dezember 2014 auf städtisch bewirtschafteten Parkplätzen vollelektrische Fahrzeuge kostenfrei parken können.


Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurde vom Tiefbauamt die Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken an Parkuhren und auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart im § 2 um den Absatz 6 bezüglich des kostenfreien Parkens von vollelektrischen Kraftfahrzeugen mit gültigem Parkausweis erweitert.

Vom Amt für öffentliche Ordnung wurde ein eigener Sonderparkausweis geschaffen und neben der üblichen Ausgabe während der Öffnungszeiten der Behörde ein bürgerfreundliches Online-Antragsverfahren eingerichtet.

Nach den letztverfügbaren Zahlen (Stand: Oktober 2014) sind derzeit 1.132 Sonderparkausweise für das Jahr 2014 für vollelektrische Kraftfahrzeuge ausgestellt. 833 dieser Sonderparkausweise wurden von Gewerbebetrieben, die diese Fahrzeuge einsetzen, beantragt. 297 Privatpersonen und zwei Sozialdienste sind ebenfalls Inhaber solcher Sonderparkausweise.

Der kalkulatorische Gebührenausfall beim freien Parken für Elektrofahrzeuge wurde 2012 auf 380.000 Euro kalkuliert. Die Verwaltung geht davon aus, dass der reale Gebührenausfall durch das kostenfreie Parken deutlich geringer gewesen ist. Wichtigster Grund hierfür ist, dass die Zahl der E-Fahrzeuge deutlich hinter den prognostizierten Zahlen aus dem Jahr 2012 zurückblieb.

Als Grundlage für die Berechnung des Gebührenausfalls von 2012 bis 2014 kann die Zahl der ausgegebenen Sonderparkausweise für das kostenfreie Parken für E-Fahr-zeuge herangezogen werden. Bei Anwendung der Kalkulationsgrundlagen aus 2012 und den ausgegebenen Sonderparkausweisen

· im Jahr 2012 in Höhe von 289 Ausweisen,
· im Jahr 2013 in Höhe von 1.149 Ausweisen,
· im Jahr 2014 in Höhe von 1.132 Ausweisen

geht die Verwaltung von einem Gebührenausfall für die Jahre 2012 bis 2014 von ca. 225.000 Euro aus.

Erschwert wird diese Berechnung erstens durch die Stellplatzreduzierungen an Standorten wie z. B. in der Tübinger Straße, Lautenschlagerstraße, Thouretstraße und der Stephanstraße und zweitens durch den Umstand, dass die Parkeinnahmen insgesamt in den Jahren 2011 bis 2013 gestiegen sind.


5. Projekte und Maßnahmen aus dem Schaufenster LivingLab BWe mobil unter Beteiligung der LHS mit jeweiligen Laufzeiten 01/2013 bis 12/2015

Projekt Stuttgart Services

Das Projekt Stuttgart Services mit einem Gesamtbudget von 25 Mio. Euro ist das größte Projekt im LivingLab BWe mobil und es ist zudem bundesweit das größte Projekt der Initiative „Schaufenster Elektromobilität“.

In diesem Projekt wird ein einheitliches Zugangsmedium (Karte und Smartphone-App) zur multimodalen Elektromobilität sowie zu ergänzenden städtischen Angeboten entwickelt. Es werden über einheitliche Informations- und Zugangsmedien bedarfsgerechte Informationen und Services zur Verfügung stehen und die Bürgerinnen und Bürger können mit diesem Medium den ÖPNV, alle Car- und Bikesharing-Angebote, die Ladeinfrastruktur, verschiedene städtische Dienstleistungen wie z. B. die Bibliotheken und Bäder medienbruchfrei nutzen. Ergänzt wird dies durch eine optionale integrierte Bezahl- und Bonusfunktion.

Im Projekt wirken u. a. mit: SSB, VVS, BW Bank, Stadtmobil, car2go, Deutsche Bahn mit Flinkster und call-a-bike, Nextbike, Bosch, EnBW, CIS, Flughafen Stuttgart, Scheidt & Bachmann, Fraunhofer IAO, Universität Ulm, Parkraumgesellschaft BW, Verband Region Stuttgart und die LHS.

Im Oktober 2014 wurde der Friendly-User-Feldtest des Projekts erfolgreich abgeschlossen. Die Stuttgart Service Card hat sich im Alltagstest bei 70 ausgewählten Nutzern in ihrer technischen Funktionsfähigkeit bewährt. Die Markteinführung der Stuttgart Service Card ist für Juni 2015 geplant und bis Ende 2015 sollen rund 240.000 Stuttgart Service Cards ausgeben sein. Parallel wird ein tragfähiges Betreiber- und Geschäftsmodell für die Zeit nach dem Projektende ab Januar 2016 entwickelt.


Projekt Logistischer Wirtschaftsverkehr
Ziel des Projekts ist die Durchführung eines praxisnahen Feldversuchs, bei dem der Einsatz elektrischer Transporter im innerstädtischen Lieferverkehr im Rahmen unterschiedlicher Logistikstrukturen umfassend untersucht und evaluiert wird. Dabei sollen im Rahmen des Projekts über den Anwendungsfall der innerstädtischen Paketzustellung hinaus auch weitere Bereiche der urbanen Logistik und Innenstadtversorgung hinsichtlich ihrer verkehrlichen und ökologischen Wirkung untersucht werden.

In diesem Projekt wirken mit: DPD Geopost, Deutsche Post DHL, UPS, Daimler, PTV, Stadt Ludwigsburg, Stadt Karlsruhe, Fraunhofer IAO und die LHS.

Aktuell werden in allen beteiligten Städten Testfahrzeuge der Unternehmen eingesetzt und deren Einsätze ausgewertet.


Projekt GuEST
Ziel dieses Projektes ist die Erprobung von Elektrofahrzeugen als Taxis in Stuttgart. Es geht dabei u.a. um die Inbetriebnahme der E-Taxen und deren Integration in das Taxi-Vermittlungssystem.

In diesem Projekt wirken mit: Bosch, Daimler, Dekra, EnBW, Forschungsinstitut für Kraftfahrwesen und Fahrzeugmotoren Stuttgart (FKFS), Taxi-Auto-Zentrale, Conductix-Wampfler und die LHS.



Aktuell sind nach einigen Anlaufschwierigkeiten im Projekt vier Mercedes-Benz B-Klassen Electric Drive sowie ein Vito E-Cell als Taxen in Stuttgart im Einsatz.


Projekt Hyline-S
Im Rahmen dieses Projektes wird der Betrieb einer SSB-Hybridbus-Linie in Stuttgart und die Ermittlung der Potenziale einer stationären Nachladung der Batterie während der Betriebsruhe erprobt. Ein wesentlicher Aspekt des Vorhabens ist neben der Erprobung und Verbesserung der Technik, die Integration dieser Antriebstechnologie in den täglichen Betriebsablauf. Die ganzheitliche ökologische und ökonomische Bewertung des Einsatzes der Plug-In-Hybrid-Technologie im Vergleich zu konventionellen Diesel- und anderen alternativen Antriebsarten erfolgt mittels einer Lebenszyklusanalyse.

In diesem Projekt wirken mit: SSB, TÜV Nord, PE International.


Projekt Schauwerkstatt Elektromobilität


Finanzielle Auswirkungen

Der kalkulatorische Gebührenausfall für das kostenfreie Parken für die in Ziffer 1 des Beschlussantrags dieser Drucksache genannten Fahrzeuge beläuft sich für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2017 auf 625.000 Euro.



Beteiligte Stellen

Die Referate AK, RSO, StU, T und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

97/2013 CDU-Gemeinderatsfraktion - Mobilität - Anreize für die Nutzung umweltfreundlicher Autos ausweiten
381/2013 CDU-Gemeinderatsfraktion - Elektromobilität voranbringen durch die Schaffung von mehr Anreizen
961/2013 CDU-Gemeinderatsfraktion - Runder Tisch Elektromobilität - Für mehr umweltschonende Individualverkehre in Stadt und Region
131/2014 CDU-Gemeinderatsfraktion - Der Elektromobilität auch mittels Fahrschulkursen Vorschub leisten





Fritz Kuhn

Anlagen

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