Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
523
6
Verhandlung
Drucksache:
396/2013
GZ:
StU
Sitzungstermin:
04.12.2013
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Novellierung der Baumschutzsatzung
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.10.2013, nicht öffentlich, Nr. 471
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 05.11.2013, nicht öffentlich, Nr. 503
Verwaltungsausschuss vom 06.11.2013, öffentlich, Nr. 426
jeweiliges Ergebnis: Vertagung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.11.2013, öffentlich, Nr. 551
Ergebnis: Der Ausschuss für Umwelt und Technik stimmt dem Vorschlag des Vorsitzenden zu, wonach die Beschlussfassung über die Vorlage erst dann erfolgt, wenn die in mehreren Anträgen aufgeworfenen Fragen beantwortet wurden. Die Beschlussfassung soll noch im Dezember 2013 erfolgen.
Verwaltungsausschuss vom 20.11.2013, öffentlich, Nr. 492
Gemeinderat vom 21.11.2013, öffentlich, Nr. 209
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 03.12.2013, öffentlich, Nr. 577
Ergebnis: Dem Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion, der Ersatzzahlungen in Zone I in Höhe von 9.700 € und in Zone II in Höhe von
8.200 € vorsieht, wird im Wege der Vorberatung bei 10 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen zugestimmt.
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 26.09.2013, GRDrs 396/2013, mit folgendem
Beschlussantrag:
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über den Schutz von Landschaftsbestandteilen (Baumschutzsatzung, Stadtrecht 3/7) gemäß Anlage 2 wird beschlossen.
Die Beantwortung der Anfrage Nr. 933/2013 durch den Herrn Oberbürgermeister vom 29.22.2013 ist dem Protokoll des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 03.12.2013, Niederschrift Nr. 577, beigefügt.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag
in der Fassung
des Ausschusses für
Umwelt und Technik vom 03.12.2013
(s. Rubrik Vorgang) bei 9 Ja- und 8 Nein-Stimmen mehrheitlich
zu
.
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