Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen

Gz: AK / WFB 7651-04.00
GRDrs 841/2011
Stuttgart,
10/20/2011



Projekt Jobcenter - Umsetzung der Option in der LHS Stuttgart
weitere Finanzbedarfe




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich26.10.2011



Beschlußantrag:

Den folgenden weiteren Bedarfen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Option wird zugestimmt:

1. Überstunden Für die im Rahmen des Projekts Jobcenter - Umsetzung der Option in der LHS Stuttgart - tätigen Mitarbeiter/-innen verschiedener städtischer Ämter und des Jobcenters Stuttgart wird in nicht unerheblichem Umfang Überarbeitszeit anfallen, die nicht im vollem Umfang in Freizeit ausgeglichen werden kann. Zur Finanzierung werden im Haushaltsjahr 2011 im Teilhaushalt 290 - Jobcenter -, Kontengruppe 400, weitere überplanmäßige Mittel in Höhe von insgesamt 61.000 EUR bereitgestellt.


2. Kassenautomat


3. weitere einmalige IuK-Bedarfe

Für die Beschaffung weiterer Hard- und Software beim Jobcenter im Jahr 2011 wird ein Betrag in Höhe von insgesamt 118.200 EUR verwendet. Eine Deckung erfolgt aus den mit GRDrs 256/2011 überplanmäßig beschlossenen Mitteln in Höhe von 2.128.000 EUR (Projekt-Nr. 7.104011.929.001.11 - Erstausstattung Jobcenter, AuszGr 783).


Begründung:


1. Ausgangslage

Der Gemeinderat hat am 21. Oktober 2010 einstimmig beschlossen, einen Antrag auf Zulassung der kommunalen Trägerschaft bei der Betreuung für Langzeitarbeitslose nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zum 1. Januar 2012 zu stellen. Der Antrag auf Zulassung der LHS Stuttgart als kommunaler Träger gemäß § 6a Abs. 2 SGB II für die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II wurde Ende Dezember 2010 beim Land Baden-Württemberg gestellt. Die endgültige Zulassung erfolgte am 14. April 2011 durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Kommunalträger-Zulassungsverordnung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Auf die Ausführungen in den GRDrs 490/2010, 876/2010, 156/2011, 256/2011, 388/2011 sowie 647/2011 wird ergänzend hingewiesen.

Wie bereits in der GRDrs 256/2011 angekündigt, entstehen im Rahmen des Übergangs in die Option weitere Ressourcenbedarfe im Laufe des Jahres 2011. Die nun konkretisierten Kosten sind nachfolgend dargestellt:


2. Kosten

2.1 Überstunden

Für die Projektarbeit sind erhebliche Personalressourcen der verschiedenen städtischen Ämter und des Jobcenters erforderlich, die zu einem großen Teil im Rahmen von Überarbeitszeit erbracht werden. Nach Erhebungen des Teilprojekts Personal fallen schätzungsweise 2990 Überstunden an, die in den Überstundenbudgets der jeweiligen Ämter nicht berücksichtigt sind. Der Ausgleich erfolgt bei den am Projekt beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters überwiegend durch Auszahlung. Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der am Projekt beteiligten anderen Ämter kann die Hälfte der angefallenen Überstunden auf Wunsch finanziell ausgeglichen werden. Für die Auszahlung von ca. 2.430 Überstunden (bei Beschäftigten zuzüglich Sozialversicherungs- und Versorgungsanteil) werden rd. 61.000 EUR benötigt, die überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechende Erhöhung des Überstundenbudgets wird zentral im Teilhaushalt des Jobcenters bereit gestellt und kann nach Bedarf von den beteiligten Ämtern abgerufen werden.


2.2 Kassenautomat

Im Jobcenter werden jährlich etwa 13.500 Kassenkarten zur Auszahlung von Barleistungen an den Geldausgabeautomaten der Bundesagentur ausgestellt. Kassenkarten erhalten vor allem Kunden, die in Not sind und sofort mit Bargeld versorgt werden müssen oder Kunden, die kein Bankkonto haben und ihre regelmäßige Leistung in bar ausgezahlt bekommen. Derzeit steht den Kunden zur Einlösung ihrer Kassenkarte je ein Kassenautomat in Bad Cannstatt und in der Sonderdienststelle Hauptstätter Str. 87 zur Verfügung. Der Automat in der Agentur für Arbeit in Bad Cannstatt kann ab 2012 nicht mehr genutzt werden. Der Automat in der gemeinsamen Sonderdienststelle des Jobcenters und des Sozialamts „Bürgerservice soziale Leistungen für Menschen in Wohnungsnot“ in der Hauptstätter Straße 87 geht hingegen, da er ausschließlich vom Jobcenter genutzt wird, in das Eigentum des zkT über. Eine Anbindung dieses vorhandenen Automaten an das städtische System, um damit auch im Falle eines Ausfalls ein Ausweichen auf den Kassenautomaten in der Schmalen Straße (Stadtkämmerei) zu ermöglichen, wäre mit nicht zu vertretenden Kosten für die Umrüstung verbunden, zumal der Automat bereits über acht Jahre alt und abgeschrieben ist. Die Stadtkasse der Landeshauptstadt Stuttgart hat derzeit für den Bargeldverkehr einen Kassenautomaten der Fa. HESS Cash Systems GmbH Co. KG im Einsatz. Um ein stadteinheitliches System mit einheitlicher Anbindung an das städtische Rechnungswesen zu gewährleisten, ist daher die Neubeschaffung eines Kassenautomaten der Fa. HESS erforderlich. Die Kosten inkl. Softwarelizenz zur Anbindung der Fachsoftware (LÄMMkom) belaufen sich auf rd. 90.300 EUR. Nach entsprechender Anfrage hat die BW-Bank mit Schreiben vom 08.08.2011 zugesagt, sich an den Kosten des neuen Auszahlungsautomaten mit einem Betrag von 35.000 EUR zu beteiligen.

Zur Aufstellung des Kassenautomaten muss im Gebäude der Sonderdienststelle ein Umbau (Bauunterhaltungsmaßnahme) erfolgen. Aus Sicherheitsgründen soll der Automat eingebaut und hinter dem Automat ein Automatenraum in Leichtbauweise zur Befüllung, Wartung etc. geschaffen werden. Nach einer Kostenschätzung des Hochbauamts belaufen sich die Kosten inkl. Elektro und Beleuchtungskörper auf 12.800 EUR.

Für die Beschaffung des Kassenautomaten sind keine zusätzlichen außerplanmäßigen Mittel erforderlich, da die mit GRDrs 256/2011 beschlossenen Mittel für EDV-Ausstattung in Höhe von insgesamt 1.419.000 EUR nicht voll ausgeschöpft werden.


2.3 Hard- und Software

2.3.1 Hardware und Software portable Arbeitsplätze

Die für den sicheren Übergang der Aufgabenwahrnehmung notwendige EDV-Betriebsumgebung wird entsprechend dem Bedarf nach und nach aufgebaut.

Weitere Drucker:
Mit der GRDrs 256/2011 sind Mittel für die Beschaffung von 135 Druckern für den Aufbau des Parallelbetriebes bereitgestellt worden. Nachdem die vorhandenen BA-Geräte wegen der fehlenden Netzwerkfähigkeit nicht weitergenutzt werden können, müssen alle bisherigen Arbeitsplatzdrucker aus den Beständen der BA im Laufe des Jahres 2011 ausgetauscht werden. Eine Aufrüstung der vorhandenen Drucker zur Integration in die städtische Infrastruktur nach städtischen Standards wäre unwirtschaftlich, da allein die Aufwendungen für die erforderlichen Netzwerkkarten bei etwa 225 EUR je Drucker (ohne Kosten des Einbaus) liegen, während die Beschaffung eines neuen Druckers etwa 213 EUR netto kostet. Daher sind weitere Aufwendungen für die Beschaffung von 272 zusätzlichen Druckern erforderlich.

Telearbeitsplätze:
Aktuell gibt es beim Jobcenter fünf Telearbeitsplätze. Somit muss für 5 Telearbeitsplätze EDV-Ausstattung beschafft werden. Hierzu zählen Laptops, Bildschirme und Software.

Portable Arbeitsplätze:
Das Jobcenter verfügt derzeit über 20 EDV-Ausstattungen für den mobilen Einsatz (z.B. für Außendienst, Iuk, Arbeitgeberkontakte). Diese Geräte wurden bisher von der BA bereit gestellt und werden, soweit möglich, weiter vom Jobcenter genutzt. Falls die noch durchzuführenden Tests eine weitere Nutzung im städtischen Netz nicht zulassen, müssen die Geräte neu beschafft werden. Hierfür entstünde ein einmaliger Aufwand von ca. 35.000 EUR für Hard- und Software, der ggf. aus den noch verfügbaren Mitteln aus GRDrs 256/2011 (s. o. Ziff. 2.2) getragen werden müsste.

Da die Hardware von der BA ohne Betriebssystem oder sonstige Softwarelizenzen übergeben wird, muss diese in jedem Fall beschafft werden. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen betragen ca. 14.100 EUR.

Somit entstehen folgende einmalige Aufwendungen im Jahr 2011:
- Aufwand für Kauf der Drucker ca. 69.000 EUR
- Aufwand EDV-Ausstattung für 5 Telearbeitsplätze ca. 10.000 EUR
- Aufwand für Software portable EDV-Ausstattung ca. 14.100 EUR
Gesamt: ca. 93.100 EUR

Die investiven Kosten 2011 für die Beschaffung der benötigten Arbeitsplätze und Drucker betragen insgesamt 93.100 EUR. Hierfür sind keine zusätzlichen außerplanmäßigen Mittel erforderlich, da die mit GRDrs 256/2011 beschlossenen Mittel für EDV-Ausstattung in Höhe von insgesamt 1.419.000 EUR nicht voll ausgeschöpft werden. Im Laufe des Projektes wurden die den früheren Kostenschätzungen zugrunde liegenden Annahmen verifiziert und angepasst. Durch Optimierungen bei der einzusetzenden Technologie und stringentes Kostenmanagement wurden die Budgetansätze bislang alle eingehalten bzw. konnten teilweise unterschritten werden.


2.3.2 Sonstige Software

Beim Jobcenter befinden sich derzeit bereits verschiedene Zusatzanwendungen auf einzelnen Arbeitsplätzen im Einsatz, die nach Prüfung der fachlich zuständigen Bereiche beim Jobcenter und dem Haupt- und Personalamt (10-4) als weiterhin notwendig erachtet werden.

Diese Zusatzanwendungen sind nicht Bestandteil der Fachsoftware. Sie müssen separat für 12.100 EUR beschafft werden. Zu diesen Zusatzanwendungen zählen:
· Tool für Unterhaltsberechnung
· digitale Bildbearbeitungssoftware
· PDF-Editor
· Konvertierungsprogramm Papier, PDF-Dokumente und Digitalfotos in PC-Dokumente
· Software zur Erstellung von Layouts für Print- und digitale Publikationen

Im Schriftverkehr der LHS werden die Adressangaben einheitlich in der Schriftart „Frutiger“ gedruckt. Diese Schriftart muss für alle neuen PCs des Jobcenters separat beschafft werden. Sie ist nicht in der Standardinstallation des Textverarbeitungsprogrammes enthalten. Die Lizenzkosten hierfür betragen für alle Arbeitsplätze des Jobcenters einmalig ca. 13.000 EUR.

Somit entstehen folgende einmaligen Aufwendungen im Jahr 2011:

- Aufwand für den Kauf von Zusatzanwendungen ca. 12.100 EUR.
- Aufwand für den Kauf der Schriftart Frutiger ca. 13.000 EUR


2.3.3 Übersicht Hard- und Software

Einmalig im Jahr 2011 (finanziert aus bereits bereitgestellten Mitteln GRDrs 256/2011):

Weitere 272 Drucker (Ziff. 2.3.1)69.000 EUR
EDV-Ausstattung für spezielle Arbeitsplätze (Telearbeit + portable Arbeitsplätze), (Ziff. 2.3.1)24.100 EUR
Zusatzanwendungen - Schriftarten + Software (Ziff. 2.3.2)25.100 EUR
einmalig gesamt118.200 EUR


3. Finanzielle Auswirkungen

In der GRDrs 388/2011 wurde der voraussichtliche Finanzbedarf 2011 für die Umstellung (inkl. neue Fachsoftware) mit 3.673.000 EUR beziffert. Mit GRDrs 647/2011 war zusätzlich noch der Bedarf von 42.350 EUR für die vorzeitige Besetzung von Stellen beim Jobcenter und der Stadtkasse genannt.

Nach derzeitigem Planungsstand werden sich die Kosten für die Umstellung auf die kommunale Trägerschaft in 2011 insgesamt auf ca. 3.339.000 EUR belaufen. Dem steht die Zahlung des Bundes von 1.656.150 € (75 € je Bedarfsgemeinschaft) gegenüber. Darüber hinaus stehen für 2011 im Verwaltungsbudget des Jobcenters Mittel des Bundes in Höhe von maximal 877.000 EUR (Sonderzuteilung aus Verwaltungsmitteln des Bundes) zur Verfügung, die für im Rahmen der Abwicklung anfallende Mehraufwendungen verwendet werden können. Unklar ist derzeit noch, in welchem Umfang abwicklungsbedingte Mehraufwendungen (dies sind v. a. Personalaufwendungen) tatsächlich abgerechnet werden können.

Die darüber hinaus nicht über die Leistungen des Bundes erstatteten Umstellungskosten können, wie bereits u. a. mit GRDrs 256/2011 und 388/2011 dargestellt, aus nicht verbrauchten SGB II-Leistungen gedeckt werden.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll Werner Wölfle
Erster Bürgermeister Bürgermeister

Anlagen






zum Seitenanfang