Beteiligte: Amt für Stadtplanung und Wohnen, Tiefbauamt, Amt für öffentliche Ordnung, Jugendamt, Kinderbüro, Beauftragte für Belange von Menschen mit Behinderung
Zeitraum: 2021-2025
Kosten: Die hierfür in den Jahren 2022 und 2023 beim Tiefbauamt anfallenden Kosten von jeweils 50.000 EUR werden über die Anmeldeliste des Tiefbauamts zum Doppelhaushalt 2022/2023 angemeldet.
Fortschreibung der Maßnahme 4.5: stadtweite Kinderpartizipation Ziel: Dauerhafte Implementierung und Weiterentwicklung der stadtweiten Kinderpartizipation in Form der jährlichen Stuttgarter Kinderversammlung und Einführung eines Budgets, über das die Kinderversammlung selbst entscheidet (vgl. Umsetzung Maßnahme 4.5) Inhalt: Mit der Stuttgarter Kinderversammlung wurde seit 2019 ein Format der stadtweiten Kinderpartizipation erfolgreich entwickelt und mit Einschränkungen bedingt durch die Corona-Pandemie ausprobiert. Es hat sich gezeigt, dass bei Kindern und Einrichtungen stadtweit großes Interesse und eine große Resonanz besteht (vgl. Umsetzung Maßnahme 4.5 im Zwischenbericht). Die Kinderversammlung fördert das Bewusstsein für das Recht auf Information und Partizipation von Kindern und setzt es in die Tat um, sowohl bei Kindern selbst, bei pädagogischen Fachkräften sowie in der Stadtverwaltung und der Stadtgesellschaft. Die Kinderversammlung ist damit gleichzeitig ein wichtiges Format der politischen Bildung im Grundschulalter. Die Durchführung der Kinderversammlung erfordert für Organisation und Koordination einen erheblichen Aufwand, insbesondere für:
- Begleitung und Qualifizierung der Begleitpersonen der Mitmischgruppen vor Ort in den Stadtbezirken
- Organisation der Kinderversammlung im Rathaus
- Koordination und Kommunikation mit der Verwaltung bei der Bearbeitung der Anträge der Mitmischgruppen,
- Verfassen der kinderverständlichen Antragsbeantwortung
- Begleitung der Umsetzung von Maßnahmen, die aus den Anträgen erfolgen
- Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. Newsletter für Beteiligte, Kommunikation der Themen, des Entscheidungsprozesses, der Beantwortung und ggf. Umsetzung der Anträge auf der Homepage, Pressearbeit, Veröffentlichung in Fachgremien und Fachpublikationen landes- und bundesweit
- Jährliche Durchführung der Wahl des Themas der Kinderversammlung des Folgejahrs
- Weiterentwicklung und Evaluation des Konzeptes der Kinderversammlung
- Mehr Akzeptanz für junge Menschen im öffentlichen Raum (Vorschlag Plakat-Kampagne)
- Mehr Verständnis und Toleranz füreinander (Vorschlag Antirassismus-Seminare) - Sicherheit im öffentlichen Raum durch Prävention statt Kontrolle und Überwachung - Wir-Gefühl, Gemeinschaftsgefühl an Schulen stärken gegen die gesellschaftliche Spaltung - Schüler*innen müssen im Blickpunkt der Lehrer*innen stehen und nicht die Durchsetzung des Lehrplans, - Bezahlbaren Wohnraum auch für junge Menschen - Beteiligung von jungen Menschen, regelmäßige online-Befragungen
Mitzeichnung der beteiligten Stellen Die Referate SI, JB, T, SOS und SWU haben mitgezeichnet. Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Dr. Frank Nopper Oberbürgermeister Anlagen: Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune - Zwischenbericht und Fortschreibung <Anlagen> zum Seitenanfang