Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 364/2021
Stuttgart,
07/07/2021


Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune, Zwischenbericht und Fortschreibung



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
19.07.2021
28.07.2021

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1

Der „Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune – Lokale Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention 2020-2022“ wurde vom Gemeinderat am 27. Januar 2020 beschlossen. Er baut auf der Konzeption Kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020 auf. Am 4. März 2020 erhielt die Landeshauptstadt Stuttgart für den verbindlich beschlossenen Aktionsplan vom Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. das Siegel als kinderfreundliche Kommune. Die vorliegende Mitteilungsvorlage enthält als Anhang den ersten Zwischenbericht zur Umsetzung der 32 Maßnahmen im Aktionsplan, Vorschläge zur Fortschreibung sowie Verweise auf weitere Maßnahmen, die der Wahrung der Kinderrechte in Stuttgart und damit den Zielen des Aktionsplanes dienen.

Es folgen die Vorschläge zur Fortschreibung des Aktionsplanes, die sich aus dem bisherigen Prozess ergeben haben. Die Nummerierung der Handlungsfelder und Maßnahmen bezieht sich auf die Nummerierung im Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune 2020-2022 (vgl. GRDrs 331/2019).

Maßnahme 2.7: Platz zum Spielen durch Ausbau verkehrsberuhigter Bereiche

Ziel: Mindestens zwei neue verkehrsberuhigte Bereiche sind ohne umfangreichen Umbau eingerichtet. Sie sind attraktiv für Spiel, Bewegung und Kommunikation und erhöhen damit insgesamt die Aufenthaltsqualität im Wohnumfeld. Damit erreichen sie eine hohe Akzeptanz bei den Anwohner*innen. Ein Leitfaden für Bürger*innen ist kommuniziert und beschreibt wesentliche Kennzeichen und Voraussetzungen zur Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone sowie den Weg zur Antragstellung. Damit sind Chancen und Bedingungen für einen möglichen weiteren Ausbau der verkehrsberuhigten Bereiche ab 2024 beschrieben und in einem Bericht an den Gemeinderat dargelegt.

Inhalt: Spielen auf der Straße ist unter anderem durch die temporären Spielstraßen wieder ein sichtbares und viel beachtetes Thema geworden. Es gibt einen großen Bedarf bei den Kindern und Jugendlichen nach mehr Nutzungsflächen im öffentlichen Raum und großes Interesse diesem entgegenzukommen (vgl. Bericht Temporäre Spielstraßen 104/2019). In 2020 war der Bedarf und die Nutzung durch die speziellen Umstände der Corona-Pandemie besonders offensichtlich. Gelegenheit zu Spiel und Bewegung im direkten Wohnumfeld berührt unmittelbar das Recht auf Spiel laut der UN-Kinderrechtskonvention Art. 31, zu deren Umsetzung sich die Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtet hat. Möglichkeiten zum Draußensein, zum Spielen und sich bewegen stärken die Gesundheit, bilden Kommunikationsorte für alle Altersgruppen in einer Stadt und fördern so auch das soziale Miteinander.

Ein großes, dauerhaftes und stadtweites Potential zum Spielen auf der Straße sind verkehrsberuhigte Bereiche (umgangssprachlich Spielstraßen).
Die Erfahrungen der jährlichen Sommerferienaktion „Spielen im verkehrsberuhigten Bereich“ und zahlreiche Beschwerden in der Verwaltung zeigen, dass viele verkehrsberuhigte Bereiche nicht als solche funktionieren, weil dort die Regeln von Autofahrenden und Radfahrenden nicht eingehalten werden oder weil die Parkregeln missachtet werden. Außerdem gibt es weitere Bedarfe über die bestehenden verkehrsberuhigten Bereiche hinaus.

Durch das Projekt sollen erweiterte Spiel-, Bewegungs- und Kommunikationsräume im öffentlichen Raum durch die Qualifizierung und die Erhöhung der Anzahl von verkehrsberuhigten Zonen in Stuttgart geschaffen werden.

Vgl. GRDrs 104/2019 Temporäre Spielstraßen (S.5):
„Die Stadtverwaltung prüft, unter welchen Voraussetzungen und an welchen Standorten zusätzliche verkehrsberuhigte Zonen eingerichtet werden und wie verkehrsberuhigte Zonen so gestaltet werden können, dass sie tatsächlich für Kinderspiel genutzt werden können. Dabei werden Erfahrungen der temporären Spielstraßen, der Aktion „Spielen im verkehrsberuhigten Bereich“ und vorliegende Beschwerden im Zusammenhang mit verkehrsberuhigten Zonen ausgewertet und berücksichtigt. Dazu wird eine Projektgruppe der betroffenen Ämter und der Kinderbeauftragten eingerichtet, die dem Gemeinderat Bericht erstattet.“

Beteiligte: Amt für Stadtplanung und Wohnen, Tiefbauamt, Amt für öffentliche Ordnung, Jugendamt, Kinderbüro, Beauftragte für Belange von Menschen mit Behinderung

Zeitraum: 2021-2025

Kosten: Die hierfür in den Jahren 2022 und 2023 beim Tiefbauamt anfallenden Kosten von jeweils 50.000 EUR werden über die Anmeldeliste des Tiefbauamts zum Doppelhaushalt 2022/2023 angemeldet.

Fortschreibung der Maßnahme 4.5: stadtweite Kinderpartizipation

Ziel: Dauerhafte Implementierung und Weiterentwicklung der stadtweiten Kinderpartizipation in Form der jährlichen Stuttgarter Kinderversammlung und Einführung eines Budgets, über das die Kinderversammlung selbst entscheidet (vgl. Umsetzung Maßnahme 4.5)

Inhalt: Mit der Stuttgarter Kinderversammlung wurde seit 2019 ein Format der stadtweiten Kinderpartizipation erfolgreich entwickelt und mit Einschränkungen bedingt durch die Corona-Pandemie ausprobiert. Es hat sich gezeigt, dass bei Kindern und Einrichtungen stadtweit großes Interesse und eine große Resonanz besteht (vgl. Umsetzung Maßnahme 4.5 im Zwischenbericht). Die Kinderversammlung fördert das Bewusstsein für das Recht auf Information und Partizipation von Kindern und setzt es in die Tat um, sowohl bei Kindern selbst, bei pädagogischen Fachkräften sowie in der Stadtverwaltung und der Stadtgesellschaft. Die Kinderversammlung ist damit gleichzeitig ein wichtiges Format der politischen Bildung im Grundschulalter.
Die Durchführung der Kinderversammlung erfordert für Organisation und Koordination einen erheblichen Aufwand, insbesondere für:

Für diese Aufgaben benötigt das Kinderbüro eine 50%-Stelle.
Aufgrund der hohen Resonanz (2020 waren 250 Kinder aus 25 Mitmischgruppen angemeldet, dazu ca. 100 Erwachsene: Begleitpersonen, Mitglieder aus der Verwaltung, politische Vertretungen) sind die bisherigen Mittel für die Durchführung in Höhe von 5.000 € nicht ausreichend. Eine Aufstockung um 5.000 € auf 10.000 € wird deshalb für die Durchführung (Sachmittel, Kosten für Werbung und Kommunikation, Verpflegung) benötigt.

Für die Phase 3 der Umsetzung ab 2023 soll der Kinderversammlung ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt werden, über dessen Verwendung die Kinderversammlung selbst entscheiden kann (vgl. Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune 2020-2022, S. 45). Damit sollen mehrere Kleinprojekte schnell umgesetzt werden, für die von Mitmischgruppen Anträge gestellt wurden und die von der Verwaltung befürwortet werden. Das selbstverwaltete Budget soll auf Empfehlung des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V. eingeführt werden und dient der Erfahrung der Wirksamkeit der Kinderversammlung und der Bedeutung von Partizipation. Damit mehrere Projekte umgesetzt werden können, für die in den Ämtern keine Mittel zur Verfügung stehen, werden dafür 10.000 € pro Jahr beantragt.

Federführung: Abteilung Kinderbüro
Beteiligte: Jugendamt, Schulverwaltungsamt, Stadtjugendring, Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft, Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, Koordinierungsstelle für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen / Jugendrat
Zeitrahmen: ab 2022
Kosten: 5.000 € pro Jahr zusätzlich ab 2022 für Durchführung,
10.000 € pro Jahr zusätzlich ab 2023 als selbstverwaltetes Budget,
50%-Stelle im Kinderbüro



Fortschreibung der Maßnahme 4.7 Jugendbefragung

Ziel: Koordination und Weiterverfolgung der Ergebnisse und der Forderungen, die aus der Jugendbefragung und der Digitalkonferenz hervorgegangen sind. Die Jugendlichen sehen, dass sie gehört und ihre UN-Kinder- und Jugendrechte gewahrt werden.

Inhalt: Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahren. In den bisherigen Maßnahmen wurden weitgehend nur Kinder berücksichtigt. Die Jugendbefragung (Ergebnisse siehe www.stuttgart.de/kinderfreundliche-kommune) hat im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention eine ganze Reihe von Bedarfen und Themen aufgebracht, die in Kooperation mit dem AK Jugendrat und weiteren Jugendlichen weiterverfolgt werden sollen, damit die Kinder- und Jugendrechte der 14-18-jährigen Jugendlichen an den entscheidenden Stellen gewahrt werden und wo möglich auch Konsequenzen erfolgen.
Aus den Befragungsergebnissen haben Jugendliche in der Digitalkonferenz und im AK-Jugendrat folgende Schwerpunkte erarbeitet: Mit den angemeldeten Mitteln sollen konkrete erste Einzelmaßnahmen umgesetzt werden, die gemeinsam mit Jugendlichen noch konkretisiert werden müssen, Vorschläge sind z.B. Zivilcourage- oder Antirassismus-Seminare oder Beteiligungen und Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Darüber hinaus und im Kontext der Maßnahme 6.4 im Aktionsplan (Kinder- und Jugendbeteiligung verzahnen) soll geklärt werden, wie die Zuständigkeit der Kinderbeauftragten für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention für die 14-18-Jährigen in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen in Zukunft gestaltet werden soll.

Federführung: Abteilung Kinderbüro
Beteiligte: AK Jugendrat, Stadtjugendring, Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft, Koordinierungsstelle für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen / Jugendrat, weitere Jugendliche
Zeitrahmen: ab sofort
Kosten: 20.000 € pro Jahr

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Fortschr. Maßnahme 4.5
Kinderversammlung
5
15
15
15
15
Fortschr. Maßnahme 4.7
14-18-Jährige
20
20
Umsetzung Maßnahme 2.7
50
50
Finanzbedarf
75
85
15
15
15
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Maßnahme 4.5
5
5
5
5
5
Maßnahme 2.7
0
0
0
0
0
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2022
2023
später
OB-KB, Maßnahme 4.7 und 4.5, EG 12
0,5
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
43,25
43,25
43,25
43,25
43,25
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate SI, JB, T, SOS und SWU haben mitgezeichnet.
Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.






Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister



Anlagen:

Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune - Zwischenbericht und Fortschreibung

<Anlagen>

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