Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5603-00
GRDrs 1010/2021
Stuttgart,
11/12/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 19.11.2021



Bundesligisten aus Randsportarten

Beantwortung / Stellungnahme


In den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt (Ziff. B.2.2) ist festgelegt, dass der Runden- und Ligaspielbetrieb der Sportvereine grundsätzlich nicht durch finanzielle Zuschüsse der Stadt Stuttgart gefördert werden kann.

Gemeinsam mit dem Sportkreis Stuttgart hat sich die Sportverwaltung trotzdem das Ziel gesetzt aktiv zu werden. Bei der „Förderung von erfolgreichen Mannschaftssportarten“ stehen dabei bislang die höherklassig spielenden Sportvereine der Landeshauptstadt Stuttgart bzw. deren Mannschaften im Fokus der Bemühungen. Diese Gruppe beinhaltet nicht nur die oft professionell aufgestellten Stuttgarter Bundesligisten, sondern gleichermaßen Mannschaften aus dem Amateur-Bereich mit unbezahlten Spieler*innen, die ebenfalls in den höchsten Spielklassen aktiv sind.

Bundesligabetrieb gibt es in Stuttgart aktuell u.a. in den Sportarten Baseball, Blindenfußball, Boule, Bowling, Billard, Eisstockschießen, Faustball, Fußball, Handball, Hockey, Lacrosse, Radball, Rugby, Snooker, Softball, Tennis, Tischtennis, Turnen, Volleyball und Wasserball.

Der Sportkreis und die Sportverwaltung haben sich bislang insbesondere mit verschiedenen Ansatzpunkten für eine mögliche Zusammenarbeit zwischen Sportkreis, Vereinen und Stadt im Bereich Sportsponsoring auseinandergesetzt.

Dabei zeigte sich aber auch, dass wenn wir die Vielfalt der über 20 Bundesligisten und der beschriebenen höherklassig spielenden Vereine in Stuttgart in der Zukunft erhalten wollen und dadurch auch die Nachwuchsförderung sichern wollen, dass die Vereine finanzielle Unterstützung benötigen. Die Aufwände und die Auflagen für die Vereine werden immer größer und nehmen auch im Nachwuchsbereich ständig zu. Viele Vereine haben Schwierigkeiten, den Spielbetrieb aufrechtzuerhalten. Die Folgen der Pandemie mit der Einstellung des Spiel- und Trainingsbetriebs hat vor allem auch im Nachwuchsbereich zusätzlich spürbare Auswirkungen hinterlassen. Beispiele für (steigende) Kosten entstehen in mehreren Bereichen: Im Nachwuchstrainingsbereich für Trainerpersonal, für Fahrtkosten, für Übernachtungskosten, für Sonderpositionen für Schiedsrichter, für (verbandsseitige) Auflagen bei der Pflege der Sportanlagen und damit verbundener lizenzpflichtiger Pflegemaßnahmen oder bei der Nachwuchsförderung in Zusammenhang mit nachweisbarer und nachhaltiger Jugendarbeit.

Aus Sicht der Sportverwaltung ist es grundsätzlich denkbar, dass ein neuer Tatbestand in die Fördersystematik aufgenommen wird. Für eine Förderung der höherklassig spielenden Sportvereine wäre neben einem Förderkonzept auch eine Änderung der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung notwendig. Die Sportverwaltung wird im nächsten Jahr in Absprache mit dem Sportkreis Stuttgart, Vorschläge für den Umgang mit einer möglichen Förderung der höherklassig spielenden Sportvereine machen. Eine Mittelbereitstellung an den Sportkreis hält die Sportverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht für zielführend. Über eine Fortschreibung der Sportförderrichtlinien und damit auch über einen möglichen Fördertatbestand für höherklassig spielende Sportvereine entscheidet der Gemeinderat.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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462/2021 (Ziff. 7) Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 611/2021 CDU, 733/2021 SPD




Dr. Clemens Maier
Bürgermeister




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