Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Referat Kultur/Bildung und Sport

Gz: KBS
GRDrs 453/2012
Stuttgart,
07/02/2012



Förderung der Volkshochschule Stuttgart 2012
Sachstand Abendgymnasium in der Trägerschaft der Volkshochschule Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
18.07.2012
23.10.2012



Beschlußantrag:

1. Die Volkshochschule Stuttgart e. V. erhält für das Jahr 2012 eine institutionelle Zuwendung in Höhe von 3.574.070 €. Diese Summe stellt die Zusammenführung von institutioneller Förderung und Kulturauftrag auf der Grundlage der Beratungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 dar.

2. a) Die Volkshochschule Stuttgart e. V. erhält für das Jahr 2012 eine Entschuldungsrate in Höhe von 140.000 €, die unter Einbezug der erzielten Gewinne und der gewährten Förderung für die anstehenden Reinvestitionen im Treffpunkt Rotebühlplatz sowie für den Verwaltungs- und Unterrichtsbetrieb der Volkshochschule Stuttgart e. V. genutzt werden soll.
3. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2012 THH 410 – Kulturamt (zu Ziff. 1 und 2. a) bzw. im THH 400 – Schulverwaltungsamt (zu Ziff. 2. b), jeweils Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.

4. Vom Bericht über die Absprachen mit dem Land zur Klärung der finanziellen Situation des Abendgymnasiums wird Kenntnis genommen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Überlassung von Schulräumen an das Abendgymnasium die Allgemeinen Überlassungsbestimmungen so anzuwenden, dass die damit verbundene Förderung den Schulen wirklich zugute kommt.


Begründung:


Begründung zu Beschlussantrag 1 - 3:

Der Volkshochschule Stuttgart e. V. ist es gelungen, durch die Umsetzung der 2009 angesetzten Restrukturierungsmaßnahmen die schon für 2010 festgestellte positive Entwicklung auch im Jahr 2011 fortzusetzen. Das erwirtschaftete positive Betriebsergebnis beläuft sich (ohne Abendgymnasium) auf 625.200 €.

Bezeichnung
Abschlussergebnis
2011
Planansatz
2011
Plan-/Ist-Abweichung
absolut prozent.
Erträge 2011
10.382.125 €
9.804.600 €
+ 577.525 €rd. + 6 %
Aufwendungen 2011
9.756.934 €
9.865.000 €
- 108.066 €rd. - 1 %
Ergebnis 2011
+ 625.191 €
- 60.400 €
+ 685.591 €-

Die Eigenkapitalausstattung erreichte damit unter Hinzuziehung der zweiten bewilligten Entschuldungsrate von 140.000 € einen zufrieden stellenden Wert in Höhe von 1,07 Mio. €.

Zieht man das Abendgymnasium mit in die Berechnung ein, so ergibt sich für den Verein insgesamt eine Eigenkapitalausstattung in Höhe von rd. 841.000 €. Dies konnte dadurch erreicht werden, dass das Abendgymnasium 2011 mit einem Überschuss von rd. 104.000 € abgeschlossen hat, was das aufgelaufene Defizit des Abendgymnasiums auf rd. 226.000 € verringerte.

Das oben ausgewiesene Eigenkapital (ohne Abendgymnasium) beinhaltet auch Anlagenvermögenswerte v. rd. 167.100 €. Davon wurden Neuzugänge für begonnene Ersatzbeschaffungen v. rd. 129.300 € verzeichnet und finanziert. Dies entspricht in etwa dem Vermögenszuwachs der für das Berichtsjahr bewilligten „Entschuldungsrate“, die mangels Entschuldungsbedarfs zur Aufstockung der Betriebsmittelrücklage und dadurch auch Tätigung des notwendigen Investitionsstaus (Mobiliar-, EDV-Ersätze u. a.) verwendet und auch für die noch folgenden zwei Raten im Rahmen der Haushaltsverabschiedung 2012/2013 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Im Rahmen der Personalkostenersätze (resultierend aus dem Kulturauftrag) erhielt die Volkshochschule Stuttgart e. V. für das Jahr 2011 einen Betrag in Höhe von 18.740 €. Für das Jahr 2012 wird mit einer Summe in Höhe von 28.835 € gerechnet.

Die Liquidität des Vereins lag zum Bilanzstichtag bei flüssigen Geldvermögensmitteln mit rd. 3,5 Mio. € um rd. 762.000 € höher als im Vorjahr.

Insgesamt ergibt sich eine positive und zufrieden stellende Entwicklung der Volkshochschule Stuttgart e. V., deren Restrukturierungsmaßnahmen, die 2009 begonnen wurden, nachhaltig wirken und erfolgreich sind. An einer Fortführung der Maßnahmen muss zur Absicherung und Nachhaltigkeit festgehalten werden, ebenso an der Notwendigkeit, Ersatzbeschaffungen zu tätigen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass für die Volkshochschule Stuttgart e. V. und das Abendgymnasium ab 2014 keine weiteren Sonderzuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart erforderlich sind.


Begründung zu Beschlussantrag 4:

Basis für die Gespräche mit dem Land über die Sanierung des Abendgymnasiums waren die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner, Stolz Mönning Bachem (ESMB) im Auftrag des Aufsichtsrats der Volkshochschule Stuttgart e. V. erarbeiteten, mit der Verwaltung abgestimmten „Gestaltungsvorschläge zur Sicherung der Mittelherkunft“.

Das Konzept zur Mittelherkunft von ESMB ordnet die Sanierungsaufwendungen für „Altverbindlichkeiten“ (Darlehensverbindlichkeiten, aufgelaufene Verluste) dem Land, die Aufwendungen für die Restrukturierung und Neuausrichtung des Abendgymnasiums der LHS Stuttgart zu. Zur Verbesserung der Mittelausstattung für den laufenden Schulbetrieb wird empfohlen, die von der Stadt gewährte Ermäßigung von 50 % des festgesetzten Überlassungsentgelts für städtische Räume nicht mehr an das Land weiter zu geben, sondern den vollen Satz zugrunde zu legen. Die für gemeinnützige Einrichtungen geltende Ermäßigung von 50 % auf das Überlassungsentgelt für städtische Räume wird dem Abendgymnasium durch die LHS Stuttgart wieder zugeführt.

Das Kultusministerium hat diesem Bestandteil des Konzepts zur Sanierung und Neuausrichtung des Abendgymnasiums, durch den eine bessere Refinanzierung des laufenden Schulbetriebs erreicht werden soll, zugestimmt. Die administrative Umsetzung wird in der Begründung zu Beschlussantrag 5 erläutert.

Was den zweiten Teil des Sanierungsbeitrags des Landes, den Verzicht auf die Rückforderung geleisteter Abschlagszahlungen, angeht, hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport der Volkshochschule Stuttgart e. V. mitgeteilt, dass man sich mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft verständigen möchte, dass eine Stundung gegebenenfalls mit einem Verzinsungsverzicht erreicht werden soll. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat daraufhin mitgeteilt, dass voraussichtlich in eine Stundung eingewilligt werden kann. Ein Forderungsverzicht (Erlass nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 Landeshaushaltsordnung) erscheint hingegen dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt als nicht sachgerecht.

Nach Einschätzung der Volkshochschule Stuttgart e. V. würde die Stundung dem Verein ermöglichen, den Restrukturierungsprozess des Abendgymnasiums auf einer stabilen Liquiditätsbasis fortzusetzen. Der Verein wäre unter der Voraussetzung, dass das Land und die LHS Stuttgart die oben dargestellten Sanierungsbeiträge leisten, in der Lage, das Konzept zur Sanierung und Neuausrichtung des Abendgymnasiums weiter umzusetzen und bis 2014 abzuschließen. Das gemäß Sanierungskonzept ab 2013 angestrebte ausgeglichene Ergebnis würde wie vorgesehen erreicht.

Seitens der Verwaltung wird die vom Land zugesagte Stundung der Forderungen gegenüber dem Abendgymnasium auf unbestimmte Zeit so bewertet, dass damit ein ausreichender Beitrag zur Sanierung des Abendgymnasiums geleistet wird, um die Auszahlung des im Doppelhaushalt bereitgestellten städtischen Zuschusses gemäß Beschlussantrag 2 b) zu rechtfertigen.


Begründung zu Beschlussantrag 5:

Die Kurse des Abendgymnasiums finden in Räumen der städtischen Schulen statt. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Allgemeinen Überlassungsbestimmungen. Danach gewährt nach Beschluss des Gemeinderats die Stadt gemeinnützigen Einrichtungen und Vereinen einen 50 %igen Mieterlass. So wird dies bislang auch bei der Rechnungsstellung gehandhabt.

Die vom Gemeinderat eigentlich den Einrichtungen zugedachte Förderung läuft aber bei der Schule ins Leere. Das Privatschulgesetz erstattet Mietkosten nur nach Rechnungsstellung. Drittmittel werden jedoch bei der Finanzierung nicht angerechnet.

Um die mit den Allgemeinen Überlassungsbestimmungen vorgesehene Förderung auch den Schulen wirklich zugute kommen zu lassen, sollten künftig in diesem Fall die Rechnungen zu 100 % gestellt werden. Dies entspricht also 50 % mehr als im Haushalt vorgesehen sind. Den Vorgaben der Allgemeinen Überlassungsbestimmungen entsprechend sollen diese Mehreinnahmen dann der Schule wiederum als institutioneller Zuschuss zukommen. Mit der geänderten Förderung kann beim Abendgymnasium je nach konkretem Raumbedarf ein positiver Ergebniseffekt von rd. 130.000 € pro Jahr erzielt werden.

Diese Praxis wird rückwirkend für das Schuljahr 2011/2012 angewandt. Auch die Abendrealschule ist hiervon betroffen und kann so finanziell besser gestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die institutionelle Förderung der Volkshochschule Stuttgart sowie die Restrukturierungsmaßnahme stehen im Ergebnishaushalt 2012 beim Sachkonto 43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich, Auftrag 417WIFO11 – Institutionelle Förderung Volkshochschule Stuttgart – bzw. Auftrag 417WIFO13 – VHS Entschuldung (IF) – zur Verfügung.

Die Haushaltsmittel zur Neuausrichtung des Abendgymnasiums sind im Teilhaushalt 400 des Schulverwaltungsamts bei der Förderung von Schulen in anderer Trägerschaft (Auftrag 40215003000) enthalten.


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine




Michael Föll Dr. Susanne Eisenmann
Erster BürgermeisterBürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Schreiben des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg vom 27.01.2012




zum Seitenanfang
Anlage 1 GRDrs 453-2012.pdfAnlage 1 GRDrs 453-2012.pdf