Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
22
3
Verhandlung
Drucksache:
842/2019
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
05.02.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Sanierung Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach-
Satzung über die zweite Erweiterung des Sanierungsgebiets
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik vom 21.01.2020, öffentlich, Nr. 9
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 28.01.2020, öffentlich, Nr. 23
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 08.01.2020, GRDrs 842/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die bestehenden Satzungen des Sanierungsgebiets Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach- werden um folgendes Sanierungsziel erweitert:
Schaffung bezahlbaren Wohnraums für untere und mittlere Einkommensbezieher in größtmöglichem Umfang und unter Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Förderprogramme der Stadt und des Landes.
2. Es wird folgende Satzung über die zweite Erweiterung des Sanierungsgebiets Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach- beschlossen.
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets
Im Stadtbezirk Stuttgart-Ost wird das bestehende Sanierungsgebiet Stuttgart 29
-Teilbereich Stöckach- um einen Teilbereich (Kreuzung Neckarstraße-Nikolausstraße-Stotzstraße-Staffelstraße-Urbanstraße-Heilmannstraße) erweitert.
Im Wesentlichen wird das Erweiterungsgebiet wie folgt abgegrenzt:
·
im Nordwesten vom Straßenraum der Neckarstraße und der Grenze der Gebäudes Neckarstraße 127
·
im Nordosten entlang der Grenzen des Flurstücks 1295/5 (Neckarstraße) sowie des Flurstücks 1151 (Abbiegung Nikolausstraße)
·
im Südosten an der vorderen Gebäudekante der Neckarstraße 132 und 134 entlang der Grenzen der Flurstücke 1303 (Abbiegung Staffelstraße) sowie 1327/3 (Abbiegung Urbanstraße)
·
im Südwesten entlang der Grenze des Flurstücks 1303/7 Neckarstraße 130 sowie dem westlichen Straßenraum der Neckarstraße hin zur Gebäudekante der Neckarstraße 127.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 11. September 2019.
§ 2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.
§ 3
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften der §§ 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 4
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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