Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
257
10
VerhandlungDrucksache:
476/2022
GZ:
WFB-K
Sitzungstermin: 20.07.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Klinikum Stuttgart gKAöR - Jahresabschluss 2021 und Bericht über das Geschäftsjahr

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 15.07.2022, GRDrs 476/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Feststellung des Jahresabschlusses des Klinikums Stuttgart zum 31.12.2021 in der vorgelegten Fassung mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 21.521.064,19 EUR wird zugestimmt.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart gleicht den Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von 21.521.064,19 EUR durch eine entsprechende Einzahlung in die Kapitalrücklage des Klinikums aus (Teilergebnishaushalt 200, Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke). Der Jahresfehlbetrag 2021 des Klinikums in Höhe von 21.521.064,19 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet. In die Kapitalrücklage wurden bereits im Geschäftsjahr 2021 Abschlagszahlungen auf den Jahresfehlbetrag in Höhe von 21.000 TEUR durch die LHS zugeführt.

3. Der Gewährung der Zuschüsse für 2021 aufgrund des Vier-Seiten-Vertrags für die:
4. Zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 wird die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, bestellt. Der Auftrag beinhaltet auch die Prüfung der Mittelverwendung im Rahmen des bei der BWKG geführten Ausbildungsfonds gem. § 17a KHG sowie die Prüfung der Bezüge des Vorstands.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Nur für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderats stehen folgende Anlagen in KSD / KORVIS als PDF-Dokumente zur Verfügung:

Laut BM Fuhrmann wird die einmal jährlich für das Klinikum vorgesehene Berichterstattung nachgeholt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.
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