Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 850/2011
Stuttgart,
09/29/2011


Erhöhung institutionelle Zuwendung Jazzclub BIX



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
18.10.2011
26.10.2011

Bericht:


Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 26.07.2006 (GRDrs 556/2006) wurde der Einrichtung des Jazzclubs BIX im Gustav-Siegle-Haus zugestimmt. Der Club wurde im Dezember 2006 eröffnet.

Über die Gastronomieräume schloss die Landeshauptstadt einen Mietvertrag mit der BIX Jazzclub Betriebs GmbH. Für die notwendigen Umbaumaßnahmen erhielt die GmbH 2006 einen einmaligen Baukostenzuschuss von 256.200 EUR.

Zur Anschaffung eines Flügels wurde 2006 ein einmaliger Sonderzuschuss aus Mitteln des Kulturetats in Höhe von 23.800 EUR an die Jazzcom e. V. bewilligt. Der Flügel ist in das Eigentum der Stadt übergegangen und wird dem Verein für den vorgesehenen Zweck leihweise zur Verfügung gestellt. Hierüber wurde ein Leihvertrag geschlossen.

Aus Mitteln des Kulturetats erhielt die Jazzcom e. V. im Jahr 2006 eine anteilige institutionelle Förderung zur Gestaltung des Jazzveranstaltungsprogramms ab Betriebsbeginn in Höhe von 10.000 EUR. In den Jahren 2007 bis 2009 erhielt die Jazzcom e. V. eine institutionelle Förderung von 50.000 EUR pro Jahr. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung verringerte sich die institutionelle Förderung ab 2010 auf 47.500 EUR pro Jahr.

2007 erhielt die Jazzcom e. V. eine einmalige Projektförderung in Höhe von 15.000 EUR zur Deckung von unvorhersehbaren Mehrkosten, die sich durch Verzögerungen im Projekt und in der Startphase ergaben.

Der Club ist in den fünf Jahren seines Bestehens nicht nur zu einem festen Bestandteil der deutschen Jazzszene geworden, sondern hat auch auf europäischer Ebene große Bedeutung. Er ist fester Bestandteil bedeutender Musikfestivals wie den BW-Bank jazz-open und der Stuttgarter Jazztage. Grundsatz ist es, die regionale Jazzszene zu integrieren, zu fördern und als multifunktionale Spielstätte dieser Szene eine Plattform zu bieten.

Wichtig ist hier vor allem die Zusammenarbeit mit der IG Jazz und den anderen Jazzvereinen der Stadt. So veranstaltet die IG Jazz e. V. einen Großteil ihrer Konzerte im BIX und gemeinsam mit den weiteren Jazzvereinen der Stadt werden seit 2007 die Stuttgarter Jazztage auch im BIX veranstaltet. Die unmittelbare Nachbarschaft im Gustav-Siegle-Haus zu den Stuttgarter Philharmonikern schlägt eine Brücke zur Klassik.

Das BIX kooperiert mit wichtigen Stuttgarter Kultureinrichtungen, wie zum Beispiel mit dem internationalen Trickfilmfestival, dem deutsch-türkischen Forum, dem französischen Kulturinstitut, dem Popbüro Region Stuttgart, der Musikhochschule Stuttgart, dem CSD, der Stuttgarter Musikschule und dem italienischen Kulturinstitut und beteiligt sich an wichtigen Veranstaltungen, wie der „Stuttgartnacht“ und den „American Days“. In Kooperation mit der Kulturgemeinschaft wird seit 2008 ein „Jazz Abo“ angeboten.

Einen besonderen Schwerpunkt sieht das BIX in der Jazzvermittlung für junge Menschen. Sechs Mal pro Spielzeit wird hierfür die Veranstaltung „Jazz für Kinder“ angeboten. Darüber hinaus gibt es moderierte Jazzkonzerte für Schülergruppen zwischen 12 - 20 Jahren. Die Stuttgarter Regionalentscheidung des Wettbewerbes „Jugend Jazzt“ des deutschen Musikrates wird im BIX abgehalten wie auch die Preisträgerkonzerte der Stipendiaten der Kunststiftung Baden Württemberg.

Zum 01.10.2009 hat sich die Rechtsform für den weiteren Betrieb des Jazzclubs BIX geändert. Die Übernahme des Betriebs durch die neu gegründete gemeinnützige BIX Jazzclub GmbH ersetzt die bisherige Aufteilung auf Gestaltung des Veranstaltungsprogramms durch die Jazzcom e. V. und Betreiben der Gastronomie durch die BIX Jazzclub Betriebs GmbH. Diese beiden Bereiche wurden durch die neue gGmbH zusammengeführt, die seitdem als einzige Betreiberin des Jazzclubs neue Partnerin bzw. Zuschussempfängerin der Landeshauptstadt ist. Auch nach dieser Zusammenführung stehen die städtischen Fördermittel ausschließlich zur Förderung des Konzertprogramms im Jazzclub BIX zur Verfügung. Sämtliche Ausgaben der BIX Jazzclub gGmbH, die nicht den laufenden Konzertbetrieb betreffen, sind nicht zuwendungsfähig und werden somit auch nicht finanziell gefördert.

Für den Betrieb der Gastronomie hat die BIX-Jazzclub gGmbH im Juli 2011 einen Pachtvertrag mit einem neuen Gastronomen abgeschlossen.

Nach Darstellung der BIX Jazzclub gGmbH reicht die bisherige finanzielle Förderung nicht aus um sowohl das erreichte internationale Niveau als auch die regionale Verwurzelung aufrechterhalten zu können. Um weiterhin ein hochwertiges Programm sichern zu können, wird eine Erhöhung der institutionellen Förderung um 30.000 EUR auf insgesamt 77.500 EUR pro Jahr beantragt.

Aus den vorliegenden Unterlagen zur Finanzplanung der BIX Jazzclub gGmbH lässt sich kein erhöhter Förderbedarf ableiten. Aus Sicht der Kulturverwaltung könnte eine aus den dargestellten Gründen eventuell notwendige Erhöhung der Ausgaben durch eine maßvolle Erhöhung der Eintrittspreise gedeckt werden.

Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der HH-Planberatungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Dr. Susanne Eisenmann




keine



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